Antrag: Katzenschutzverordnung (Stadträt*innen Anne Vollerthun, Susanne Scheidereiter, Andreas Geisler)

Gemeinsamer Antrag vom 16. Mai 2025

Link zum Antrag VIII-A-01247 im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister sich bei der neu gewählten Landesregierung dafür einzusetzen, eine landesweite Katzenschutzverordnung einzuführen und in Leipzig ersten Maßnahmen zur Umsetzung zu treffen.

Diese Katzenschutzverordnung soll beinhalten:

  1. eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, jede Katze soll mit einem Mikrochip sicher gekennzeichnet werden und die Daten sollen bei einer zentralen Datenbank ( aktuell Findefix oder Tasso aber auch die Datenbank des Freistaates für Nutztiere wäre denkbar ) sicher registriert werden. Damit hätte jede Katze quasi einen Pass und man kann vermisste oder gefundene Tiere schnell und sicher zuordnen und so kann Missbrauch verhindert werden.
  2. Kastration, alle Katzen und Kater die frei herumlaufen oder zeitweise Freigang haben sollen kastriert sein um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Das ist zum einen gelebter Tierschutz, ist aber auch zur Reduzierung freilebender Katzenpopulationen von großer Bedeutung. Nach einer ausführlichen Debatte im Tierschutzbeirat sprechen wir uns für Kastrationen im Alter von mindestens 6 Monaten und gegen Frühkastrationen aus.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel in Leipzig die Vorbereitungen für eine Katzenschutzverordnung zu treffen und sollte der Freistaat Sachsen als einziges Bundesland nicht in absehbarer Zeit anfangen das Katzenleid zu vermindern hier in Leipzig ein Pilotprojekt für Sachsen zu schaffen.

Begründnung

Im Freistaat Sachsen aber auch in Leipzig gibt es viele wildlebende Katzen! Nach Berichten vieler Tierschützer, Tierschutzvereine aber auch des Tierheimes geht es den Tieren oft schlecht. Auch wenn das Problem in Leipzig nicht auf den ersten Blick sichtbar ist und durch Kastrationsbemühungen der Stadt ( siehe Link unten ) scheinbar im Griff ist, werden wir es so nicht wirklich beherrschen können.

Diese oft als Streuner bezeichneten Katzen leiden häufig unter Nahrungsmangel, Schwäche, Verletzungen, Krankheiten oder Parasitenbefall. Die Bundesgesetzgebung stellt im § 13b Tierschutzgesetz geeignete Mittel in Form einer Katzenschutzverordnung bereit zum Schutz der Tiere. Eine Katzenschutzverordnung kann und wird ( so belegt in allen Ländern und Kommunen die das umgesetzt haben ) das Leid der Tiere massiv mindern und der Überlastung der Tierschutzeinrichtungen und der Tierheime entgegen wirken. Der Freistaat Sachsen ist nach unserer Kenntnis das einzige Bundesland, welches diese Möglichkeit aktuell nicht nutzt und damit die ehrenamtlichen Tierschützer nicht mit Rechtssicherheit bei ihrer Tätigkeit unterstützt.

Weil eine Insellösung keine wirkliche Lösung darstellt und sie die Probleme an den Gemarkungsgrenzen verstärken würde plädieren Tierschützer und viele Mitglieder des Tierschutz Beirates der Stadt Leipzig für eine Einführung einer sachsenweiten Katzenschutzverordnung des Landes.

Es gibt viele Bundesländer aber auch große Städte die mit gutem Beispiel vorangehen und sich aufgemacht haben dieses Tierleid zu beenden. Lassen Sie uns gemeinsam auch für Sachsen und Leipzig aktiv werden.

Seit der Novellierung der Gebührenordnung für Tierärzte im Jahr 2022 sehen Tierschützer eine massive Zunahme unkastrierter Freigänger Katzen und Kater, was zu einer massiven Zunahme der Fälle bei Tierschutzvereinen und den Tierheimen führt und nach Aussagen der Wildvogelhilfe und von Tierärzten inzwischen zu einer Zunahme von Vogelnotfällen führt.

Außerdem sollen im Haushaltsentwurf des Freistaates die bereitgestellten Gelder für Tierschutz ( Link siehe unten ) um die Hälfte gekürzt werden. Aus diesen Mitteln wurde bisher Kastrationen über Tierheime und über Tierschutzvereine finanziert und es droht ein massiver Kollaps aller Beteiligten.

Aus einem paar wildlebender Streunerkatzen, also aus 2 Stück, werden in 10 Jahren, je nach Futterangebot zwischen 500 000 und 1 Mio. Katzen, wenn sie sich unkontrolliert vermehren können. Die Folgen einer unkontrollierten Vermehrung sehen wir in südlichen Ländern auch wenn dort vor der Urlaubssaison oft in großer Zahl gefangen und getötet wird.  

Informationen unter :

Katzenschutzverordnung | Politik für die Katz'

Netzwerktreffen in Delitzsch in Sachsen | 1.3.2025 | Politik für die Katz'

Am 1.3.2025 fand in Delitzsch ein Netzwerktreffen statt. Viele Mitglieder des Tierschutzbeirates der Stadt Leipzig informierten sich anhand von Vorträgen ( die alle verlinkt sind ) über die Thematik und die rechtlichen und politischen Hintergründe. Anwesend waren aber auch Vertreter vieler Tierschutzvereine ( wie Wildvogelhilfe ) aber auch des Leipziger Tierheimes.

Meinungen zu einer Katzenschutzverordnung:

„Die Verringerung der Populationsgrößen sowie die Verbesserung des Gesundheitszustands der freilebenden Katzen in den letzten zwei Jahren sind als Erfolg der Katzenschutzverordnung in Verbindung mit den Kastrationsaktionen zu betrachten“, sagt Dr. Ulrich Kreis, Amtstierarzt der Stadt Erfurt.

Wer sich weigert, seine Katze kastrieren zu lassen, begeht in Darmstadt eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Werner Appell, Leiter des Ordnungsamtes, gibt zu, dass er anfangs fürchtete, mit einer Masse an Verfahren konfrontiert zu werden. Doch das sei bisher ausgeblieben.

Sachsen: Tierheime warnen vor starken Kürzungen von Förderungen

Kastrationsprogramm wirkt sich positiv auf Katzenpopulation aus - Stadt Leipzig

Verwaltungsstandpunkt vom 02. Juli 2025

Die vorgeschlagene Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung in Sachsen sowie die Umsetzung erster Maßnahmen in Leipzig beruht auf der diesbezüglichen Option nach § 13b des Tierschutzgesetzes.

Der § 13b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ermöglicht es den Bundesländern, per Rechtsverordnung Maßnahmen zum Schutz freilebender Katzen anzuordnen, insbesondere:

  • eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen (private Katzen, die Freigang außerhalb der Wohnung erhalten),
  • eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht,
  • die örtliche Begrenzung solcher Maßnahmen, wenn es aus Gründen des Tierschutzes erforderlich ist.

Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines erhöhten Bestandes verwilderter Katzen und deren Leiden, welches sich in unkontrollierter Vermehrung begründet.

Eine rechtlich bindende Definition für verwilderte Katzen gibt es nicht. Nach hiesiger Auffassung sind verwilderte Katzen Nachkommen bereits existierender freilebender Katzen, entlaufene oder ausgesetzte Tiere, die ihre sozialen Eigenschaften gegenüber Menschen verloren haben (SLATER 2007, ROBERTSON 2008, GROßMANN 2023).

Neben Erlass einer landesweiten Verordnung besteht nach § 13b TierSchG die Möglichkeit, die Ermächtigung der Landesregierung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden zu übertragen.

Auch nach hiesiger Kenntnis haben bis auf Sachsen alle anderen Bundesländer zumindest von der Option der Übertragung der Ermächtigung nach § 13b TierSchG Gebrauch gemacht. Städte wie Erfurt, Darmstadt, Köln, Hannover, München und Bremen haben Katzenschutzverordnungen implementiert und berichten über positive Effekte: sinkende Populationen, bessere Katzengesundheit und Entlastung der Tierheime.

Die oft zitierte Zahl, dass ein Streunerkatzenpaar innerhalb von 10 Jahren bis zu einer Million Nachkommen erzeugen kann, ist jedoch stark übertrieben und wissenschaftlich nicht belastbar. Diese Rechnung basiert auf rein theoretischen, ungebremsten Wachstumsmodellen und ignoriert:

  • Sterberaten unter Jungtieren und Erwachsenen,
  • begrenzte Ressourcen (Futter, Reviere),
  • natürliche Populationskontrollen (Krankheiten, Unfälle, Prädation),
  • bereits bestehende Kastrationsmaßnahmen.

In der Stadt Leipzig existiert seit 1991 ein kommunales Kastrationsprogramm für verwilderte Katzen auf freiwilliger Basis. Zum damaligen Zeitpunkt gab es eine enorm große verwilderte Katzenpopulation. In Zusammenarbeit zwischen Veterinäramt, Tierarztpraxen und Bürgern, die sich um verwilderte Katzen kümmern, wurden und werden Katzen eingefangen, kastriert und gekennzeichnet und im Anschluss wieder an den Einfangort zurückgesetzt. Dieses sogenannte TNR – Programm (Tap, Neuter, Return) gilt international als Methode der Wahl, um Katzenpopulationen zu verringern.

In den Jahren 1991 bis 2020 wurden mehr als 10.000 Katzen im städtischen Programm kastriert, wobei der jährliche Maximalwert 1995 erreicht war und ab dann die jährlichen Kastrationszahlen sanken. Dabei ist ein relevanter Aspekt, dass nach 2015 auch Tierschutzvereine im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tierschutzarbeit mit der Kastration von verwilderten Katzen im Stadtgebiet Leipzig begannen. Im Mittel wurden 2012 bis 2019 jährlich 128 Katzen städtisch kastriert. Die Entwicklung der Zahl der städtischen Kastrationen seit 2019 ist der folgenden Auflistung zu entnehmen:

2020 106 Katzen

2021 74 Katzen

2022 36 Katzen

2023 60 Katzen

2024 52 Katzen

Die Kastrationszahlen der Tierschutzvereine in der Stadt Leipzig sind dem VLA nicht bekannt. Die eindrücklichen, rückläufigen Zahlen der Stadt Leipzig zeigen, dass die Idee hinter § 13b TierSchG, Populationen durch Kastration zu senken und damit Tierleid zu minimieren, funktioniert.

2017 begann unter dem Dach des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und der Universität Leipzig eine gemeinsam initiierte Untersuchung zur Entwicklung der Kastrationszahlen (retrospektiv) sowie zum Gesundheitszustand der verwilderten Katzen in der Stadt Leipzig. Hintergrund waren auch damals politische Bemühungen, eine Katzenschutzverordnung in Sachsen/Leipzig zu implementieren. Aus dieser Initiative entstand die Dissertation „Untersuchungen zu Größe, Struktur und Gesundheitszustand der Population freilebender Katzen und deren Einflussfaktoren in der Stadt Leipzig“ von Dr. Rebecca Großmann, welche 2023 veröffentlicht wurde. (URL: https://www.vetmed.uni-leipzig.de/fileadmin/Fakult%C3%A4t_VMF/Institut_Tierhygiene_%C3%96ffentliches_Veterin%C3%A4rwesen/Dokumente/Rebecca_Gro%C3%9Fmann.pdf)

Sie konnte anhand der im Rahmen der Untersuchung bei Kastrationen erhobenen Befunde zeigen, dass diese verwilderten Katzen keinen „kritischen“ Gesundheitszustand aufwiesen. Unter Einbezug der retrospektiven Daten der Kastrationszahlen hat Fr. Dr. Großmann daraus geschlussfolgert, dass das Katzenkastrationsprogramm eine positive Auswirkung auf die Katzengesundheit entfaltet und die Population in der Stadt Leipzig insgesamt gesenkt hat.

Nach hiesiger Auffassung ist es nicht zu erreichen, dass sämtliche verwilderte Katzen im Stadtgebiet kastriert sind. Daher ist die Kontinuität des Kastrationsprogramms von enormer Bedeutung, um bisher erzielte Erfolge nicht zu gefährden. Gleichzeitig ist anzunehmen, dass vergleichbare Erfolge und eine weitere Reduktion der Populationsgröße eintreten, wenn zusätzlich zu den verwilderten Katzen auch Freigänger in relevanter Anzahl kastriert sind.

Eine geringe Katzenpopulation bedeutet letztendlich auch, dass nur wenige Mittel für das kontinuierliche Kastrationsprogramm aufgewendet werden müssen. Ein wesentlicher Baustein in dieser Gesamtlage ist die ebenfalls weitergeführte Kastration verwilderter Katzen durch Tierschutzvereine. Die Vereine arbeiten auf Basis von Spenden und Fördermitteln. Sofern die Förderung des Landes in erheblichem Maße entfiele, würden Kastrationsprogramme durch die Vereine entfallen und bisher erzielte Erfolge in der Reduktion der Katzenpopulation gefährdet. Hierbei handelt es sich aber um einen Aspekt, der unabhängig vom Erlass einer sog. Katzenschutzverordnung nach § 13b TierSchG Relevanz hat.

Der Erlass einer Katzenschutzverordnung hätte Auswirkungen auf den Haushalt, wenn man die Durchsetzung einer solchen Verordnung betrachtet. So sollte die Behörde Anzeigen oder anderen Hinweisen zur fehlenden Kastration und/oder Kennzeichnung durch private Tierhalter nachgehen, Anordnungen treffen und etwaige Verstöße ahnden. Es existiert jedoch keine Meldepflicht für die Katzenhaltung. Daten zur Frage, wie viele Freigängerkatzen in Leipzig gehalten werden, liegen ebenfalls nicht vor. Es kann daher nicht abgeschätzt werden, welche der Bedeutung eine Katzenschutzverordnung für den Haushalt hätte.

Voraussetzungen für den Erlass einer Katzenschutzverordnung gemäß § 13b TierSchG sind erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden, welche auf die hohe Anzahl der Katzen in Leipzig zurückzuführen sein müssen. Betrachtet man dies und die Bemühungen der Stadt Leipzig zur Reduktion der Katzenpopulation in der Vergangenheit, so ist die Begründung der Notwendigkeit für eine solche Verordnung in Leipzig eine Herausforderung. Inwiefern diese Herausforderung in anderen sächsische Landkreise bzw. kreisfreien Städte vorhanden ist, kann hier nicht eingeschätzt werden.

Für den Erlass einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in der Polizeiverordnung der Stadt Leipzig gibt es keinen Spielraum. Die Landesdirektion Sachsen hatte in einem Erfahrungsaustausch betont, dass gerade § 13b Tierschutzgesetz eine abschließende Spezialregelung darstellt und demzufolge aus Sicht der Genehmigungsbehörde eine diesbezügliche Regelung in einer Polizeiverordnung, welche nach § 38 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes der Landesdirektion Sachsen vorzulegen wäre, als unzulässig eingeschätzt wird.

 

Beschluss in der Ratsversammlung vom 24. September 2025

Der Antrag wurde mit dem Zusatz des Ändererungsantrages mit 34/22/6 angenommen.

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister sich bei der neu gewählten Landesregierung dafür einzusetzen, eine landesweite Katzenschutzverordnung einzuführen und in Leipzig ersten Maßnahmen zur Umsetzung zu treffen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Gespräch mit

  • Vertretern der sächsischen Staatsregierung
  • den Landtags-Fraktionsvorsitzendem der Grünen, Linken und SPD
  • und den Leipziger Landtagsabgeordneten der jeweiligen Fraktionen

zu suchen, um im Benehmen mit diesen eine abgestimmte Vorgehensweise über die Einführung einer Katzenschutzverordnung auf Landesebene zu finden.

Diese Katzenschutzverordnung soll beinhalten:

  1. eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, jede Katze soll mit einem Mikrochip sicher gekennzeichnet werden und die Daten sollen bei einer zentralen Datenbank ( aktuell Findefix oder Tasso aber auch die Datenbank des Freistaates für Nutztiere wäre denkbar ) sicher registriert werden. Damit hätte jede Katze quasi einen Pass und man kann vermisste oder gefundene Tiere schnell und sicher zuordnen und so kann Missbrauch verhindert werden.
  2. Kastration, alle Katzen und Kater die frei herumlaufen oder zeitweise Freigang haben sollen kastriert sein um unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Das ist zum einen gelebter Tierschutz, ist aber auch zur Reduzierung freilebender Katzenpopulationen von großer Bedeutung. Nach einer ausführlichen Debatte im Tierschutzbeirat sprechen wir uns für Kastrationen im Alter von mindestens 6 Monaten und gegen Frühkastrationen aus.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel in Leipzig die Vorbereitungen für eine Katzenschutzverordnung zu treffen und sollte der Freistaat Sachsen als einziges Bundesland nicht in absehbarer Zeit anfangen das Katzenleid zu vermindern hier in Leipzig ein Pilotprojekt für Sachsen zu schaffen.

 

Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 18. Februar 2026

umgesetzt

Sachstand:

Herr Jung wandte sich in seiner Funktion als OBM am 21.01.2026 an die sächsische Staatsministerin, Frau Köpping, und setzte sich für eine Katzenschutzverordnung in Sachsen ein. Dabei unterstrich er die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie Kastrationspflicht als zentrale Elemente einer solchen Verordnung. Er empfahl gleichzeitig, diese Verordnung im Hinblick auf EU-Vorhaben zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen genau zu prüfen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

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