Antrag: Keine Sitzungen in den Ferien

Antrag vom 17. März 2026

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Während der offiziellen Schulferien im Freistaat Sachsen tagen die Gremien des Stadtrates grundsätzlich nicht. Ab der Sitzungsplanung 2027 wird dies dauerhaft berücksichtigt.
  2. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig (VII-DS-07582, Januar 2023) werden bis zum 3. Quartal 2026 evaluiert und aktualisiert. Die Umfrage zur “Familienfreundlichkeit der Ratsarbeit” wird dafür wiederholt. Die noch nicht erfolgte Anpassung der Entschädigungssatzung für die Betreuung von Kindern und zu pflegenden Angehörigen wird vorbereitet und finanziell im nächsten Doppelhaushaltsentwurf untersetzt.

Begründung:

Die Mitgliedschaft im Stadtrat und seinen Fachausschüssen ist ein Ehrenamt. Viele Stadträt*innen sind berufstätig und haben familiäre Verpflichtungen, insbesondere als Eltern schulpflichtiger Kinder. Die Ausübung dieses Mandats erfordert oft erhebliche zeitliche, organisatorische und vor allem familiäre Opfer.

Gerade während der Schulferien wird es für viele Mandatstragende besonders schwierig, ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit der eigenen Familie zu vereinbaren:

  • Stadträt*innen, die Kinder im schulpflichtigen Alter oder im Schulbetrieb beschäftigte Partner*innen haben, sind für Urlaub an Ferienzeiten gebunden.
  • Stadträt*innen, welche als Lehrkräfte tätig sind, sind ebenfalls an Schulferien gebunden.
  • Es ist nicht weiter zumutbar, dass selbst im Urlaub die Familie gegenüber dem Ehrenamt zurückstecken soll.
  • Es trifft aktuell regelmäßig immer wieder die Gleichen, was eine dauerhafte Benachteiligung darstellt.

Eine Vertretung ist zwar grundsätzlich möglich, aber:

  • Für Fraktionen mit einem hohen Anteil an Eltern oder Lehrkräften ist dies schwierig, auch Vertretungen wollen Urlaub nehmen.
  • Die (teilweise durch Vertretung aufwändigere) Vor- und Nachbereitung für Sitzungen muss dennoch geleistet werden.

Eine grundsätzlich sitzungsfreie Zeit in den Ferien würde dazu beitragen, die Vereinbarkeit von kommunalpolitischem Engagement und Familie zu verbessern und damit auch die Attraktivität des Ehrenamts im Stadtrat zu stärken.

Urlaub ist weit mehr als nur ein Privileg. Er ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gesetzlich verankert, welches die Grundlage für diesen wichtigen Anspruch auf Erholung und Regeneration bildet. 

Andere parlamentarische Gremien im Freistaat Sachsen haben bereits praktikable Lösungen gefunden. Sowohl der Dresdner Stadtrat als auch der Sächsische Landtag berücksichtigen die Ferienzeiten bei ihrer Sitzungsplanung. Dieses bewährte Vorgehen kann als Vorbild für Leipzig dienen. 

Gleichzeitig bleibt durch die Möglichkeit von Sondersitzungen in Eilfällen sichergestellt, dass dringende oder unaufschiebbare Angelegenheiten weiterhin behandelt werden können. Ziel ist nicht, die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse einzuschränken, sondern eine klare Regel zu etablieren, die nur in begründeten Ausnahmefällen durchbrochen wird.

Damit wird ein ausgewogener Rahmen geschaffen, der den Anforderungen der kommunalen Selbstverwaltung ebenso gerecht wird wie den realen Lebensbedingungen der ehrenamtlichen Mandatsträger*innen.

Mit Beschluss vom 18. Januar 2023 zur Vorlage VII-DS-07582 “Maßnahmen zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der ehrenamtlichen Gremienarbeit für die Stadt Leipzig“ wurde unser Antrag von Dezember 2021 zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit in der Ratsarbeit "umgesetzt”. Jedoch fehlt bis heute eine Anpassung der Entschädigungssatzung gemäß BP 6 der Vorlage VII-DS-07582. Diese soll mit dem kommenden Doppelhaushalt eingeführt werden. Bereits in vielen Gemeinderäten gibt es eine entsprechende Entschädigung für Kinderbetreuung oder zu pflegende Angehörige (siehe Punkt 3.2 in Anlage Konzept Familienfreundliche Gremienarbeit) und ist dringend erforderlich, um Personen mit Sorgearbeit etwas zu entlasten und dauerhaft politische Teilhabe zu fördern. Außerdem soll die Umfrage zur “Familienfreundlichkeit der Ratsarbeit” von Juli 2022 (siehe Anlage 2 VII-DS-07582) im nun neu zusammengesetzten Stadtrat der VIII. Wahlperiode wiederholt werden, um die aktuelle Situation zu erfassen.

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