Antrag: Kita Gustav-Mahler-Straße 21 - Räume im Dachgeschoss nutzbar machen

Der Antrag wurde durch die Ratsversammlung geändert beschlossen:

Beschluss:

1. Im Dachgeschoss der Gustav-Mahler-Straße 21 werden zwei betreute Wohneinheiten für Auszubildende (max. 10 Personen) und /oder Jugendliche eingerichtet.

2. Der Zugang zum Dachgeschoss erfolgt über den Fahrstuhl.

3. Der Rettungsweg ist über ein Rettungsfenster zu gewährleisten.

Das Dachgeschoss soll als Bürofläche für die Stadtverwaltung ohne Publikumsverkehr genutzt werden.

Antrag vom 26. August 2019


Beschlussvorschlag:

  1. Im Dachgeschoss der Gustav-Mahler-Straße 21 werden zwei betreute Wohneinheiten für Auszubildende (max. 10 Personen) und /oder Jugendliche eingerichtet.
  2. Der Zugang zum Dachgeschoss erfolgt über den Fahrstuhl.
  3. Der Rettungsweg ist über ein Rettungsfenster zu gewährleisten.


Sachverhalt:

In der Gustav-Mahler-Straße sind wertvolle Raumkapazitäten über der Kita ungenutzt. Diese bieten sich ideal als Wohnungen (WG´s) für Auszubildende oder für eine Wohngruppe sozialpädagogisch zu betreuender Jugendlicher und junger Erwachsener an. Für beide Personenkreise gibt es einen hohen Bedarf an angemessenen zentrumsnahen Wohnungen.

Die in der Gustav-Mahler-Straße 21 beheimatete Kita kann die Räumlichkeiten nicht nutzen, weil aus Brandschutzgründen (bauordnungsrechtlich) sich dort max. 10 Personen regelhaft aufhalten dürfen, es sind aber 14 Beschäftigte. Somit sind die Räume nicht für Dienstbesprechungen geeignet. Der zweite Rettungsweg führt nur bis in der 3. Etage, eine weitere Aufstockung ist aus statischen Gründen nicht möglich. Eine anderweitige soziale Nutzung des Dachgeschosses im Objekt wäre möglich und wünschenswert, sofern eine klare, räumliche Trennung zwischen den Nutzungen und Zuwegen eingerichtet wird. Um den künftigen Bewohner*innen des Dachgeschosses also den Zugang zur Kita zu versperren, werden sie nicht das Treppenhaus aber den Fahrstuhl benutzen können.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 11.08.2020:

Gegenwärtig befindet sich der notwendige Bauantrag zur Nutzung des Dachgeschosses als Bürofläche ohne Publikumsverkehr im Baugenehmigungsverfahren in Bearbeitung.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 31.05.2021

in Arbeit

Die Baugenehmigung zur verwaltungsinternen Nutzung des Dachgeschosses ohne Publikumsverkehr und der Erweiterung der Kita liegt nunmehr mit Auflagen vor.

Gegenwärtig werden diese Auflagen u.a. die Schaffung der notwendigen Sammelstelle für die Kindertagestätte straßenseitig auch in Abstimmung mit dem Landesjugendamt Chemnitz, der Genehmigungsbehörde für die Kita- Nutzung, auf Umsetzung geprüft.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 28.03.2022:

in Arbeit

Derzeit finden die Umzugsplanungen des Amtes für Jugend und Familie zwischen Naumburger Straße, Rathaus Wahren und der Messehalle 12 statt. In diesem Zusammenhang wir die Nutzung des Dachgeschosses in der Gustav-Mahler-Straße 21 in die Belegungsplanung mit einbezogen. Erst wenn die Belegung der Räumlichkeiten abschließend einer Verwaltungseinheit zugeordnet wurden, kann der bedarfsgerechte Ausbau erfolgen.

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 03.04.2023:

in Arbeit

Am 22.03.2023 fand ein Termin zwischen dem Amt für Schule und dem Amt für Jugend und Familie statt, um die Nutzung des 4. Obergeschosses in der Gustav-Mahler-Straße 21 zu besprechen. Um das Gebäude vollständig zu betrachten, wurde die dort ansässige kommunale Kindertageseinrichtung in den Prüfprozess eingebunden. Im Ergebnis des Prüfprozesses lässt sich festhalten, dass ein weiterer Ausbau der Kindertageseinrichtung Gustav-Mahler-Straße 21 aus bedarfsplanerischer Sicht nicht notwendig ist. Da auf die Erweiterung der Kindertageseinrichtung verzichtet werden kann, ist eine anderweitige Nutzung für die Verwaltungsunterbringung zusätzlich zum 4. OG auch für das 3. OG möglich und zu prüfen. Durch das Amt für Jugend und Familie wird gemeinsam mit dem Landesjugendamt geprüft, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Voraussetzungen einer Verwaltungsnutzung in den beiden oberen Geschossen zugestimmt werden kann. Insofern der Bedarf für die Einrichtung verwaltungsinterner Büros bestätigt wird, sind die notwendigen Umbaumaßnahmen zu planen und eine dafür notwendige neue Baugenehmigung zu beantragen.

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 21.03.2024:

in Arbeit

Mit der Festlegung, dass die Einheiten in der 3. und 4. Etage nicht für eine Kitanutzung in Frage kommen, wurden die Vorbereitungen begonnen, auf Büronutzung umzustellen. Hierfür erfolgten Begehungen vor Ort sowie mehrere Abstimmungen mit dem aktuell noch zuständigen Amt für Schule und dem künftig zuständigen Referat für Verwaltungsunterbringung. Aktuell wird die Übernahme aller hierfür notwendigen Dokumente und bestehender Gutachten zur Einleitung einer Änderung zum Bauantrag vorbereitet. Detaillierte Abstimmungen zwischen dem Referat und dem Amt für Schule sind weiterhin notwendig. Anschließend wird die Änderung beantragt und die Ertüchtigung der Einheit geplant. Aus derzeitiger Sicht sollten die notwendigen Genehmigungen Ende des III. Quartals 2024 vorliegen und die finale Planung daraufhin bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Eine tatsächliche Nutzung könnte Mitte 2025 erfolgen, vorausgesetzt es ergeben sich keine zusätzlichen Aufwendungen durch Einsichtnahme und Prüfung der Unterlagen bzw. weitere Begutachtungen der Einheiten.

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