Antrag: Kleine Brötchen statt Luftschlösser – direkte und barrierefreie Fuß- und Radwegeverbindung und Bootsschleppe zwischen Cospudener und Zwenkauer See herstellen

Antrag vom 14. September 2023

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Zweckverband Neue Harth nachdrücklich dafür einzusetzen, im Bereich des geplanten Harth-Kanals eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zwischen Cospudener und Zwenkauer See sowie eine Bootsschleppe für Faltboote/Kanus zu realisieren.

Begründung:

Die Realisierung des Harthkanals als schiffbare Verbindung zwischen Cospudener und Zwenkauer See erscheint mittlerweile mehr als fraglich und wirkt aufgrund der massiven Kostenexplosion eher wie ein Luftschloss, als eine in den nächsten Jahren realistische Option. Vor Ort wurden in den vergangenen Jahren viele Millionen Euro an Vorbereitungsarbeiten investiert, der Bereich wurde verdichtet und liegt heute weitgehend abgesperrt, trist und brach zwischen Cospudener und dem Zwenkauer Rundweg. Eine Wegeverbindung existiert mehr über Schleichwege, die nur bei gutem Wetter passierbar sind, keinesfalls aber barrierefrei. Allen Beteiligten dürfte klar sein, dass, sollte der Harthkanal überhaupt jemals realisiert werden, dies noch viele Jahre und Jahrzehnte dauern wird.

Umso mehr ein Grund, vor Ort eine Zwischenlösung zu realisieren, die auch als dauerhafte Variante anstelle des Harthkanals dienen kann. Eine barrierefreie Verbindung zwischen den beiden Seen im Bereich des geplanten Harthkanals wäre das Mindeste, was zeitnah vorzunehmen wäre, um dem Trauerspiel endlich ein wenigstens versöhnliche Pause zu gönnen.

Denkbar wäre in dem Zusammenhang auch die Realisierung einer Bootsschleppe, um Kanus und Faltboote von See zu See transportieren zu können. Dies wäre beispielsweise in Form von schienengebundenen Draisinen möglich, da die Wegstrecke von etwa 700m ohne Unterstützung nur wenig zum Umtragen einlädt. Gut nutzbare Bootsschleppen sind beispielsweise an Gewässern in Brandenburg oder am Main-Donau-Kanal zu finden.

Verwaltungsstandpunkt vom 20. März 2024

Alternativvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, im Bereich der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See bis zu ihrer Umsetzung eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zu realisieren.

Begründung:

Gemäß dem verbindlichen Sanierungsrahmenplan für den ehemaligen Tagebaubereich Zwenkau/Cospuden sowie der Abschlussbetriebsplanung ist ein Rad- und Wanderwegenetz anzulegen, welches vorhandene Wirtschaftswege zweckentsprechend ergänzt. Zu den vorrangig anzulegenden Einzelstrecken zählt demnach auch eine Rad- und Wanderwegverbindung zwischen dem Cospudener See und dem Zwenkauer See entlang der geplanten Gewässerverbindung. Die Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See stellt ein wassertouristisches Schlüsselprojekt im Leipziger Neuseenland dar. Zugleich soll die Gewässerverbindung die beiden maßgeblichen Funktionen zur Bewirtschaftung und Hochwasserableitung des Zwenkauer Sees übernehmen. Aufgrund verschiedener Faktoren konnte die Herstellung einer Gewässerverbindung trotz bereits erfolgter Baugrundverbesserungen bislang nicht durch die zuständige LMBV mbH realisiert werden

Aufgrund der mittel- bis langfristigen Umsetzungsperspektive der Gewässerverbindung wird der Antrag zur Schaffung einer Zwischenlösung für eine barrierefreie Wegeverbindung beider Seen und der Möglichkeit zum Transport muskelbetriebener Boote in Form einer Bootsschleppe grundsätzlich begrüßt.

Mit der Bootsschleppe ginge jedoch zum jetzigen Zeitpunkt konsequenterweise das Befahren der Südspitze des Cospudener Sees einher. Im Kontext des laufenden Verfahrens zur Feststellung der Fertigstellung (FdF) des Cospudener Sees entspricht das formulierte Anliegen aktuell nicht den getroffenen behördlichen Abstimmungen zwischen dem Landkreis Leipzig und der Stadtverwaltung.

Gemäß den Abstimmungen wird das gegenständliche Verfahren zur FdF als zweistufiges Verfahren geführt. Dabei soll im ersten Teil bis zur Fertigstellung der Gewässerverbindung der derzeit bereits nutzbare Bereich des Cospudener Sees von der FdF umfasst sein und die Südspitze bleibt als Verbotsgebiet bestehen. Eine Nutzung/Befahren dieser ist somit nicht möglich. Bis zur Fertigstellung der Gewässerverbindung liegt kein Grund im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG zur Freigabe eines Anfahrtsschlauches innerhalb der Südspitze des Cospudener Sees vor.

Erst mit Fertigstellung der Gewässerverbindung kann im zweiten Teil der FdF eine Regelung zum Befahren innerhalb eines Anfahrtsschlauches in der Südspitze des Cospudener Sees getroffen werden.

Darüber hinaus wäre die „Verordnung der Stadt Leipzig zur Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs für den Cospudener See“ (2000) anzupassen. Die Verordnung untersagt aktuell die Befahrung der Südspitze des Cospudener Sees durch muskelbetriebene Boote. Die Möglichkeit der Fahrt bis zum südlichen Ufer des Cospudener Sees stellt jedoch eine Voraussetzung für einen anschließenden Transport der Boote bis zum Zwenkauer See dar.

Die Südspitze als Verbotsgebiet ist der nahezu einzige Teilbereich des Cospudener Sees, der Rast- und Zugvögeln einen ungestörten Rückzugsraum ermöglicht. „Insbesondere das Südostufer ist im Vergleich zu den restlichen Abschnitten des Cospudener Sees deutlich naturnäher gestaltet. Sowohl der Uferbereich zwischen der Wasserfläche des Sees und dem Rundweg als auch das östlich angrenzende Halboffenland weisen vielfältige und naturschutzfachlich wertvolle Biotopstrukturen auf. So sind entlang der Uferlinie mit lagunenartiger Struktur größere Flachwasserzonen vorhanden, die neben dichten Röhrichtgürteln auch Sand- und Kiesbänke mit Binsenvegetation aufweisen. Diese Strukturen bieten neben geeigneten Brutplätzen auch Nahrungshabitate für Limikolen, Gründelenten, Höckerschwäne oder aus der Luft jagende Vögel wie Seeschwalben (diese nur im Sommerhalbjahr) und Möwen. Die ausgeprägte Schilfzone stellt z. B. für Stare und andere Kleinvögel einen geeigneten Schlafplatz dar und dient Rallen (Teich-, Bläss- und Wasserralle), Zwergtauchern und Enten als Versteck und Nahrungshabitat. Das Altschilf dient nahrungssuchenden Eisvögeln als Ansitzwarte.“ (Naturschutzfachliches Gutachten im Rahmen der Feststellung der Fertigstellung des Cospudener Sees, Ökotop GbR 2021, S. 14).

Der Cospudener See ist mit insgesamt 54 Arten, die in 12 Jahren nachgewiesen wurden, im regionalen Vergleich der Artenvielfalt der Rast- und Zugvögel der zweitartenreichste See nach dem Regenrückhaltebecken Stöhna (insgesamt 67 Arten). Darüber hinaus kann aus den Ergebnissen der Wasservogelzählung eine landesweite Bedeutung als Rastgebiet für das Blässhuhn abgeleitet werden.

Eine Anpassung der Verordnung der Stadt Leipzig zur Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs für den Cospudener See wird aktuell nicht erfolgen, da der bootsinduzierte Wellenschlag die Auslösung des Verbotstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG bewirken kann. Ebenfalls ist gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Neben den genannten Verwaltungsverfahren wäre außerdem anhand der „Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Zulassung und Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs am Zwenkauer See“ (1.  Änderung 2022) sowie in Absprache mit der LMBV mbH zu prüfen, welche Einsatzstellen am Nordufer des Zwenkauer Sees dann möglich wären.

Anders als bei der Passage für muskelbetriebene Boote können bei der vom Antragssteller anvisierten direkten und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zwischen Cospudener und Zwenkauer See (im Bereich des ehemaligen Harthkanals) keine negativen Folgen auf das Arteninventar der Südspitze des Cospudener Sees abgeleitet werden. Vielmehr würde sich der Nutzungsdruck auf den Rad-/Gehweg rund um den Cospudener See verringern und in Richtung Zwenkauer See auslaufen.

Da sich die zu beplanenden Bereiche nur im geringen Umfang auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig befinden, sind für die weitere Betrachtung die zuständigen Behörden des Landkreises Leipzig frühzeitig mit einzubeziehen.

Neufassung vom 08. April 2024

Der Antrag wird unter Berücksichtigung des Alternativvorschlages der Verwaltung neu formuliert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Zweckverband Neue Harth nachdrücklich dafür einzusetzen, im Bereich der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See des geplanten Harth-Kanals eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgänger*innen,Radfahrer*innen und Skater*innen in asphaltgebundener Decke zwischen Cospudener und Zwenkauer See sowie eine Bootsschleppe für Faltboote/Kanus zu realisieren. Hierzu legt der Oberbürgermeister bis Ende 2024  das Ergebnis seiner Bemühungen und einen daraus ggf. resultierenden Umsetzungsvorschlag vor. Zielstellung für eine bauliche Umsetzung soll spätestens 2025/26 sein.

Begründung:

Zur 2. Neufassung:

Die Ergänzung zur 1. Neufassung des Antrages im vorletzten Satz (unterstrichen) soll nach den bereits erfolgten Diskussionen in den Ausschüssen nochmal deutlich machen, dass mit dem Antragsbeschluss keinerlei Prüfergebnis vorgegriffen wird. Auch bleibt es bei der Erwartungshaltung, dass eine Finanzierung der Maßnahme zuvorderst seitens der LMBV bzw. dem Zweckverband Neue Harth erfolgt. Zudem soll aber auch deutlich gemacht werden, dass eine Umsetzung in den Jahren 2025/26 erwartet wird, sodass die Finanzierung auch in diesen Wirtschaftsplänen und Haushaltsjahren (z.B. Fördermittel des Freistaates) abgebildet werden müssen.

Die Ausführungen des Verwaltungsstandpunktes zeigen sehr deutlich, dass eine naturschutzrechtliche Genehmigung zur Befahrung der Südspitze des Cospudener Sees aktuell nicht gegeben ist und vermutlich auch für künftige Entwicklungen wie der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See unwahrscheinlich ist:

Die Südspitze als Verbotsgebiet ist der nahezu einzige Teilbereich des Cospudener Sees, der Rast- und Zugvögeln einen ungestörten Rückzugsraum ermöglicht. „Insbesondere das Südostufer ist im Vergleich zu den restlichen Abschnitten des Cospudener Sees deutlich naturnäher gestaltet. Sowohl der Uferbereich zwischen der Wasserfläche des Sees und dem Rundweg als auch das östlich angrenzende Halboffenland weisen vielfältige und naturschutzfachlich wertvolle Biotopstrukturen auf. So sind entlang der Uferlinie mit lagunenartiger Struktur größere Flachwasserzonen vorhanden, die neben dichten Röhrichtgürteln auch Sand- und Kiesbänke mit Binsenvegetation aufweisen. Diese Strukturen bieten neben geeigneten Brutplätzen auch Nahrungshabitate für Limikolen, Gründelenten, Höckerschwäne oder aus der Luft jagende Vögel wie Seeschwalben (diese nur im Sommerhalbjahr) und Möwen. Die ausgeprägte Schilfzone stellt z. B. für Stare und andere Kleinvögel einen geeigneten Schlafplatz dar und dient Rallen (Teich-, Bläss- und Wasserralle), Zwergtauchern und Enten als Versteck und Nahrungshabitat. Das Altschilf dient nahrungssuchenden Eisvögeln als Ansitzwarte.“ (Naturschutzfachliches Gutachten im Rahmen der Feststellung der Fertigstellung des Cospudener Sees, Ökotop GbR 2021, S. 14).

Der Cospudener See ist mit insgesamt 54 Arten, die in 12 Jahren nachgewiesen wurden, im regionalen Vergleich der Artenvielfalt der Rast- und Zugvögel der zweitartenreichste See nach dem Regenrückhaltebecken Stöhna (insgesamt 67 Arten). Darüber hinaus kann aus den Ergebnissen der Wasservogelzählung eine landesweite Bedeutung als Rastgebiet für das Blässhuhn abgeleitet werden.

Eine Anpassung der Verordnung der Stadt Leipzig zur Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs für den Cospudener See wird aktuell nicht erfolgen, da der bootsinduzierte Wellenschlag die Auslösung des Verbotstatbestandes gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG bewirken kann. Ebenfalls ist gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Insofern muss man daraus ableiten, dass ein weiteres Verfolgen der Planungen um eine wassertouristische Verbindung der beiden Seen, unabhängig aller Wunschvorstellungen, angesichts des Vorliegens eines Verbotsgebiets nichts als Augenwischerei ist. Stattdessen sollte man die Ehrlichkeit besitzen und sich mit den Gegebenheiten abfinden, dass rückblickend über 40 Mio. EUR an Planungs- und Investitionsmittel u.a. in die Verdichtung des Erdreiches zwischen dem Cospudener und dem Zwenkauer See unnütze verschleudert wurden. Man muss fairerweise aber auch zugeben, dass dies mit dem damaligen Wissensstand nicht erwartbar war.

Die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt den Sachstand, insbesondere den naturschutzrechtlichen Sachstand nicht nur zur Kenntnis, sondern eben auch zum Anlass, den vorliegenden Antrag neu zu fassen und von der beantragten Realisierung einer Bootsschleppe zunächst abzusehen, da ein Befahren der Südspitze des Cospudener Sees entsprechend gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatschG i. V. m. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG und § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatschG momentan verboten ist und bleibt, bis im Zuge der Feststellung der Fertigstellung die Freigabe einer Zufahrtsmöglichkeit zur Südspitze des Cospudener Sees erteilt und damit eine relativ kurze Umtragemöglichkeit für muskelbetriebene Boote möglich wird. Die Begrenzung der Durchfahrtsmöglichkeit auf einen schmalen ausgetonnten „Schlauchkorridor“ würde die Ruhe der Rast- und Überwinterungsgäste unter den Wasservögeln kaum stören. Dafür könnten die Wassersportler eine Sperrung der Zufahrt zur Südspitze des Cospudener Sees von November bis März akzeptieren.

Die Konzentration muss zunächst aber auf der Realisierung eines Fuß-/Radweges liegen, der nach unserer Auffassung auch für Skater*innen nutzbar gebaut werden, also mit einer asphaltgebundenen Decke gebaut werden muss. Nur in einer solchen Bauart lassen sich für alle an den beiden Rundwegen aktiven Freizeitaktivitäten Verknüpfungen und damit verbundene Entlastungen generieren. Der Zwenkauer Bürgermeister Holger Schulz hat bei der letzten Sitzung des Zweckverbandes Neue Harth zudem deutlich gemacht, dass aus finanziellen Gründen seiner Meinung nach nur eine Realisierung in sandgeschlemmter Decke möglich sein soll. Dies betrachten wir als vollkommen unzureichend und erwarten hier eine tatsächlich nachhaltige und barrierefreie Lösung, auch für Skater*innen.

Beschluss der Ratsversammlung am 25. April 2024

Der Antrag wurde wie folgt beschlossen:

Beschluss:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, im Bereich der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgänger*innen,Radfahrer*innen und Skater*innen in asphaltgebundener Decke zu realisieren.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie vorrangig Mittel der LMBV und des Freistaates für eine Realisierung genutzt werden können.
     
  3. Hierzu legt der Oberbürgermeister bis Ende 2024 das Ergebnis seiner Bemühungen und einen daraus ggf. resultierenden Umsetzungsvorschlag vor. Zielstellung für eine bauliche Umsetzung soll spätestens 2025/26 sein.
     
  4. Dabei wird Sorge getragen, dass keine der Zwischennutzungen dazu beiträgt, die Umsetzung einer bootsgängigen Gewässerverbindung zu behindern.
     

Bericht zum Stand der Umsetzung des Beschlusses vom 18. September 2024

Sachstand:

Im Ergebnis der Abstimmung zwischen der Stadt Leipzig, dem ZV Neue Harth und der LMBV mbH wurde die Asphaltierung des bereits genutzten, geschotterten Bestandsweges zwischen Cospudener und Zwenkauer See (ca. 1 km Länge)  als Vorzugsvariante herausgearbeitet. Eine andere, kürzere Wegeführung wird von der LMBV mbH aufgrund des weiterhin zu sichernden Baustellenbereiches ausgeschlossen.

Die Übernahme der Baulastträgerschaft für den zu asphaltierenden Weg wird seitens der LMBV mbh abgelehnt. Denkbar ist eine finanzielle Unterstützung in Höhe der derzeitigen Unterhaltungskosten des Bestandsweges, welcher für die Wartung der im Wegebereich verlaufenden wasserwirtschaftlichen Heberleitung dient.

Als Grundlage zur Abschätzung des weiteren Vorgehens wurde durch den ZV Neue Harth eine Vorplanung inkl. Vermessung und Kostenschätzung beauftragt, welche voraussichtlich im Oktober 2024 vorliegen soll.

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