Antrag: Kleinteilige Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen

Antrag vom 22. Februar 2018

Beschlussvorschlag:

  1. Bei der künftigen Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen und Kitas der Stadt Leipzig wird die Bildung kleiner Lose garantiert, um die Belange kleiner und mittelständischer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen.
  2. Die Schulkonferenz wird auch zukünftig in die Entscheidung über die Anbieterin des Schulessens an ihrer Schule einbezogen.

 
Sachverhalt:

Die europaweite Ausschreibung der Kita-Speisenversorgung verärgert viele Eltern. Die Stadt Leipzig hat erstmalig europaweit ausgeschrieben, obwohl in der Vergabe abschließend erklärt wird:

"Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU.

Erläuterung:

Der Wert dieser Dienstleistungskonzession liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes für die Vergabe von Konzessionen in Höhe von 5.225.000 EUR. Gleichwohl erfolgt eine freiwillige europaweite Bekanntmachung".

Im Ergebnis des von uns von Anbeginn an kritisierten und von der Verwaltung vehement und unabweisbar vertretenen Verfahrens (Umsetzung von Bundesgesetzgebung) verblieben nur zwei Anbieterinnen, die sich nun die Speisenversorgung an allen städtischen Kindertagesstätten teilen. War zu Beginn des Verfahrens mit Information der Einrichtungen inkl. ihrer Elternvertretungen sowie Testessen noch der Anschein von Wahlmöglichkeit und Einfluss auf die Lose (acht verschiedene Versorgungsarten) erweckt worden, muss schließlich konstatiert werden, dass weder Wahl noch Einfluss auf die Qualität oder den Preis genommen werden kann. Das Verfahren widerspricht darüber hinaus unserer Auffassung von regionalen, kleinteiligen Wirtschaftskreisläufen mit Wertschöpfung in der Region. Trotz des Vergabeergebnisses mit nur zwei verbliebenen Anbieterinnen wurde die Ausschreibung nicht aufgehoben.

Um aus den Fehleinschätzungen der für die Kitas bereits abgeschlossenen Ausschreibung zu lernen, wollen wir mit diesem Antrag erreichen, dass die Konzessionsvergabe für die Speisenversorgung an Schulen unterbleibt, und für jede Schule einzeln ausgeschrieben wird, die Lose kleiner sind und somit regionale kleine Speisenversorgerinnen eine Chance bekommen und die regionale Wirtschaft beteiligt werden kann.

Die Konzessionsvergabe greift in das Bestimmungsrecht der Eltern, die letztlich die Privatverträge mit der Essenanbieterin schließen, ein. Nur eine Entscheidung in der Schulkonferenz als mit dem Schulgesetz legitimiertem Gremium sichert den Eltern eine angemessene Beteiligung.
 
Nach § 97 Abs. 3 GWG, des Kartellgesetzes, welches bei einer Ausschreibung auch berücksichtigt werden muss, müssen die Belange mittelständischer Unternehmen stärker berücksichtigt werden. Das bedeutet, man kann verlangen, dass kleine Lose gebildet werden, um so den kleineren Bietern bessere Möglichkeiten für die Gebotsabgabe einräumen zu können. So könnte man in der Losbildung bspw. nicht die gesamte kommunale Speisenversorgung einbeziehen, sondern nur jeweils einzelne Schulen und Kitas, damit sind die Lose kleiner und die Vielfalt an Bietern vermeintlich größer.


Verwaltungsstandpunkt:

Alternativvorschlag:

  • Für die Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, im Ergebnis dessen die Stadt Leipzig mit den bezuschlagten Unternehmen Rahmenvereinbarungen zur Speiseversorgung abschließt.
  • Mit dem unter 1. genannten Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen werden die Schulen unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen in hohem Maß an der Ausschreibung beteiligt.
  • Alle künftigen Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig erfolgen über eine Rahmenvereinbarung analog zum für Schulen geplanten Verfahren.

 
Begründung:

Das geplante Vergabeverfahren ermöglicht, unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Vorgaben, den Schulen die größtmögliche Mitwirkung. Für das Verfahren wird derzeit ein Ausführungsbeschluss erstellt. Für die Schulen besteht die Möglichkeit, die Speiseversorgung an der jeweiligen Schule aus diesen Rahmenvereinbarungen heraus abzurufen. Die Beteiligung der Schulen erfolgt über die Schulkonferenzen, übergeordnete Gremien (Stadteltern- und Stadtschülerrat) werden eingebunden.


Beschluss der Ratsversammlung am 22. November 2018

Der Antrag wurde im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 02.07.2020:

umgesetzt

siehe Umsetzungsstand zur nichtöffentlichen Vorlage VI-DS-07108 "Ausführungsbeschluss zur Gewährleistung der Speisenversorgung an Schulen und Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig"

 

 

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