Antrag: Klimawandel ernst nehmen, vorausschauend handeln – Gesamtkonzept Klimawandelanpassung erstellen

Antrag vom 1. Dezember 2022

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum IV. Quartal 2023 ein Gesamtkonzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels vorzulegen. Dabei ist ein Maßnahmenkatalog mit finanziell untersetzten Handlungsschritten zur Umsetzung ab 2024 vorzusehen, der insbesondere den Umgang mit Extremwetterereignissen wie Dürre und Starkregen, Hitzeperioden sowie die Anpassung von Wasser- und Energieversorgung und Grün- Blauer Infrastruktur berücksichtigt. Die zuständigen Fachausschüsse des Stadtrats sind bei der Erarbeitung laufend zu unterrichten. Eine Bürger- und Akteursbeteiligung ist vorzusehen.


Begründung des Antrags

Mit dem Beschluss zum Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) hat die Stadt einen wichtigen Zwischenschritt zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels geliefert. Dabei wurde die Thematik Klimawandelanpassung mit Verweis auf die Notwendigkeit eines separaten Konzepts im EKSP selbst nicht berücksichtigt; ein separates Klimaanpassungskonzept wird aber angekündigt (Kap. 5.4.8.). Im Stellenplan 2023/24 ist bereits eine Stelle im Amt für Umweltschutz für das Klimaanpassungsmanagement vorgesehen. Mit dem vorliegenden Antrag soll der konkrete Auftrag an die Verwaltung ergehen, einen Maßnahmenkatalog zur Klimawandelanpassung in Leipzig zu erstellen, der Grundlage für erste Umsetzungsschritte ab 2024 sein soll.

In Anbetracht der massiven spürbaren Veränderungen des Klimas gerade in den letzten Jahren besteht ein hoher Handlungsdruck. In den Prognosen ist davon auszugehen, dass Extremwetterereignisse zunehmen, die Anzahl an Perioden mit Hitzetagen und Tropennächten kontinuierlich zunehmen wird, sich die Vegetationsperioden verschieben und verlängern und das Thema Wasserversorgung zunehmend auch bei uns ein Thema werden wird. Langanhaltende Trockenperioden, die Folgen für die Vegetation haben, die Veränderung des Ökosystems, die Zunahme an nicht heimischen Arten werden Folgen haben. Vor diesem Hintergrund formuliert der Antrag den Auftrag, alle Maßnahmen, die zur Anpassung an die sich veränderten Bedingungen des Klimawandels gehören, zeitnah in einem eigenen Konzept zusammenzuführen und dem Stadtrat vorzulegen. Dabei sollte analog zum EKSP ein Maßnahmenkatalog mit finanziell untersetzten Handlungsschritten erarbeitet werden. Es ist zu prüfen, inwiefern Fördermittel von EU, Bund oder Freistaat für die Erstellung des Gesamtkonzepts beantragt werden können.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 27. Januar 2023

Alternativvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum IV. Quartal 2023 einen Katalog mit Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit finanziell untersetzten Handlungsschritten zur Umsetzung ab 2024 vorzulegen. Dieser soll insbesondere den Umgang mit Extremwetterereignissen wie Dürre und Starkregen, Hitzeperioden sowie die Anpassung von Wasser- und Energieversorgung und Grün-Blauer Infrastruktur berücksichtigen.

Begründung:

Der Antrag entspricht im Wesentlichen dem Verwaltungshandeln. Die Änderung des Beschlussvorschlages zielt darauf ab, die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges von der Erarbeitung eines Konzeptes klar zu unterscheiden.

Die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird von der Verwaltung bereits beabsichtigt, allerdings in einem anderen zeitlichen Rahmen.

Die Verwaltung hat für die Erstellung eines solchen nachhaltigen Konzeptes mit dem Titel „Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Leipzig“ bereits Anfang des Jahres 2022 einen Förderantrag an die Zukunft Umwelt Gesellschaft gGmbH, rsp. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gestellt. Das Konzept sollte zwischen dem 01.09.2022 und dem 31.08.2024 erstellt werden. Der Antrag wurde allerdings erst am 07.12.2022 für den Zeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2025 bewilligt. Damit stehen die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen ab dem 01.06.2023 zur Verfügung um das Konzept bis zum III. Quartal 2025 zu erarbeiten.

Der HH-Antrag A 0044/24 sieht die Bereitstellung von 5.000.000 € im Jahr 2024 für gezielte Maßnahmen der Klimaanpassung vor. Da diese Maßnahmen auf Grund der zeitlichen Abfolge nicht aus dem erst im III. Quartal 2025 fertig werdenden Gesamtkonzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels abgeleitet werden können, hat die Verwaltung bereits geplant bis Ende des Jahres 2023 einen separaten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser wird Maßnahmen enthalten, die im Jahr 2024 umgesetzt werden können und deren Kosten somit im Jahr 2024 haushaltsrelevant werden.

Eine laufende Unterrichtung der Fachausschüsse des Stadtrates und eine Bürger- und Akteursbeteiligung wird angesichts des zeitlichen Rahmens und der personellen Ressourcen im Rahmen der Erarbeitung des Maßnahmenkataloges voraussichtlich nicht möglich sein, ist aber im Rahmen der Erarbeitung des Klimaanpassungskonzeptes vorgesehen. Maßnahmenkatalog und Klimaanpassungskonzept werden natürlich weitestgehend synchronisiert werden.

Die Maßnahmen werden u. a. aus der „Freiraumstrategie der Stadt Leipzig“, welche im Jahr 2017 durch den Stadtrat beschlossen wurde, der Stadtklimaanalyse 2019, dem Masterplan Grün Leipzig 2030, dem Straßenbaumkonzept, der Starkregengefahrenkarte, den bisherigen Diskussionen um die wassersensible Stadtentwicklung und dem bis zum II. Quartal 2023 zu erarbeitenden Hitzeaktionsplan entnommen werden.

Ungeachtet der vorgenannten Aktivitäten, werden aktuelle Planungen, um Grundsätze der Klimaanpassung laufend optimiert. Die Umsetzung von Maßnahmen bzw. die Realisierung von einzelnen baulichen Elementen wird somit teilweise auch schon ohne das o.g. Konzept vorangetrieben.

Realisierungs- / Zeithorizont

Fertigstellung des Maßnahmenkonzeptes: 31.12.2023

Neufassung vom 9. März 2023

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss des Energie- und Klimaschutzprogramms (2030) zur Erarbeitung eines Klimawandelanpassungskonzepts wie folgt umzusetzen:

  1. Bis zum III. Quartal 2025 wird ein Gesamtkonzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Leipzig vorgelegt. Die zuständigen Fachausschüsse des Stadtrats werden bei der Erarbeitung laufend unterrichtet. Eine Bürger- und Akteursbeteiligung wird vorgesehen.
  2. Bis zum IV. Quartal 2023 wird ein Katalog mit Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit finanziell untersetzten Handlungsschritten zur Umsetzung ab 2024 vorgelegt.
  3. Dieses sollen insbesondere den Umgang mit Extremwetterereignissen wie Dürre und Starkregen, Hitzeperioden sowie die Anpassung von Wasser- und Energieversorgung und Grün-Blauer Infrastruktur berücksichtigen.
  4. Bei der Erarbeitung der Maßnahmen werden auch die sozialen Auswirkungen des Klimawandels auf unterschiedliche Gruppen (z. B. Seniorinnen und Senioren), insbesondere auch aufgrund von ökonomischer Ungleichheit, berücksichtigt.  

Begründung:

Die Neufassung nimmt auf Basis des VSP den Änderungsantrag der Fraktion die Linke auf und ergänzt klarstellend den Auftrag für das im VSP angekündigte Gesamtkonzept.

Beschluss vom 15. März 2023

Der Antrag wurde in der Neufassung mit 33/18/0-Stimmen unter Ergänzung folgender Protokollnotiz beschlossen:

Protokollnotiz: Unter einer Akteuers- und Bürgerbeteiligung ist nicht eine umfassende Bürgeranhörung und Informationskampagne gemeint, sondern eine im Rahmen des Möglichen angemessene Beteiligung der Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 15.08.2023

in Arbeit

Sachstand:

  1. Zu Beschlusspunkt 1: Bis zum III. Quartal 2025 wird ein Gesamtkonzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Leipzig vorgelegt. Die zuständigen Fachausschüsse des Stadtrats werden bei der Erarbeitung laufend unterrichtet. Eine Bürger- und Akteursbeteiligung wird vorgesehen. Wesentliche Voraussetzung für die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes ist die Besetzung von 2 Stellen im AfU und ASG. Aktuell befinden sich die Stellen in der Phase der Ausschreibung und anschließender Besetzung. Danach wird mit der Erarbeitung des Konzeptes begonnen werden.
  2. Zu Beschlusspunkt 2: Vorlage eines Kataloges mit Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit finanziell untersetzten Handlungsschritten zur Umsetzung ab 2024 bis IV. Quartal.
  • Für die Finanzierung von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung durch zur Verfügung gestellte Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro in 2024 wurde durch das AfU eine Zusammenstellung in Frage kommender Maßnahmen begonnen. Dabei wurde auf Erkenntnisse aus der Steuerung von oder Mitarbeit in verschiedenen Prozessen bzw. Gremien zurückgegriffen, bspw.:
    • Erarbeitung Hitzeaktionsplan
    • Erarbeitung Masterplan Grün
    • Klimaschutz und Wassersensible Stadt
  • Bislang formulierte Maßnahmen sind bspw.:
    • die Errichtung einer größeren Stückzahl an Trinkbrunnen im öffentlichen Raum - sowohl auf öffentlichen Plätzen, als auch in öffentlichen Einrichtungen
    • die Ausstattung von Kitas und Schulen mit Hitzeschutzvorrichtungen (Sonnensegeln)
  • Aktuell läuft eine stadtweite Ämterabfrage, um weitere Maßnahmenvorschläge / Investitionsvorschläge zu sammeln und entsprechend der zur Verfügung stehenden Summe sinnvoll zu einem Maßnahmenkatalog zusammenzustellen. Die ersten Vorschläge sind eingegangen. Alle Vorschläge werden als Katalog zusammengefasst.
  • Der Maßnahmenkatalog wird dem Stadtrat per Vorlage im I. Quartal 2024 vorgelegt.
  1. Die Aufträge aus den Beschlusspunkten 3 und 4 werden im Rahmen der Umsetzung des vorgenannten Gesamtkonzeptes abgearbeitet.

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 03.04.2024

in Arbeit (Pkt. 1, 3 und 4)

Zu Beschlusspunkt 1:

Bis zum III. Quartal 2025 wird ein Gesamtkonzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Leipzig vorgelegt. Die zuständigen Fachausschüsse des Stadtrats werden bei der Erarbeitung laufend unterrichtet. Eine Bürger- und Akteursbeteiligung wird vorgesehen.

Wesentliche Voraussetzung für die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes ist die Besetzung der Stelle der Klimaanpassungsmanagerin / des Klimaanpassungsmanagers im AfU. Aktuell befindet sich das Verfahren in der Phase der Auswahl einer Bewerberin / eines Bewerbers. Nach Auswahl und vertraglichen Bindung einer geeigneten Person wird mit der Erarbeitung des Konzeptes begonnen werden. Mit der Erarbeitung des Hitzeaktionsplanes, der sich momentan in der Dezernatsbeteiligung befindet und bis zum Juni zum Beschluss durch den Stadtrat geführt werden soll, wurde bereits ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes verwaltungsseitig fertig gestellt. Die Vorlage des Gesamtkonzeptes verzögert sich wegen der späteren Besetzung der vorgenannten Stelle um ein Jahr in das III. Quartal 2026.

Aufträge aus den Beschlusspunkten 3 und 4:

Sie werden im Rahmen der Umsetzung des vorgenannten Gesamtkonzeptes abgearbeitet.

 

Endbericht zum Stand der Umsetzung 03.04.2024

Umgesetzt (Pkt. 2)

Zu Beschlusspunkt 2:

Vorlage eines Kataloges mit Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit finanziell untersetzten Handlungsschritten zur Umsetzung ab 2024 bis IV. Quartal.

Am 29.02.2024 wurde von der Ratsversammlung das Sofortprogramm Klimaanpassungsmaßnahmen in 2024 beschlossen (VII-DS-09199). Dies ist ein Katalog im beschriebenen Sinne.

Zurück