Antrag: Kommunaler Wärmeplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Leipzig

Antrag vom 10. Juni 2021

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen kommunalen Wärmeplan als zentrales Werkzeug zur Gestaltung des Handlungsfelds klimaneutrale Wärme 2040 innerhalb der nachhaltigen Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, dem Netzbetreiber und zentralen Akteuren der Wohnungswirtschaft bis zum 3. Quartal 2022 aufzustellen und dessen Fortschritt jährlich zu monitoren und den Stadtrat darüber zu informieren.

Folgende vier Schritte sind in diesem Prozess zu berücksichtigen:
a) Bestand und Einsparpotenziale des Energiebedarfs
b) Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme sowie entsprechende Netzanpassungen (u. a. Niedrigtemperaturnetze und Kältenetze)
c) Entwicklung von Untersuchungsgebieten mit dafür benötigter zukünftiger Versorgungsstruktur mit Zwischenzielen 2025, 2030 und 2035
d) Lokale Wärmewendestrategie

2. Es ist zu prüfen, ob eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 einer paris-konformen Treibhausgasminderung unter Berücksichtigung der Leipziger Reduktionsziele entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, soll ein paris-konformes Szenario des Antragspunktes 1 bis zum 3. Quartal 2022 erstellt werden.

Begründung:

Zu 1.)
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Aufgabe, die alle Kommunen langfristig betrifft. Kommunen in Baden-Württemberg und Niedersachsen beispielsweise sind bereits in diesen einheitlichen und standardisierten Planungsprozess eingestiegen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Grundsätzlich sollte die Wärmeplanung das gesamte Stadtgebiet umfassen und die privaten Wohngebäude, die kommunalen Liegenschaften und die gewerblichen Gebäude darstellen.

Die Kommune übernimmt bei der Planung und Entwicklung der Wärmeinfrastruktur eine sehr wichtige Rolle: Sie ist zuständig für die räumliche Planung, verfügt über die relevanten Kenntnisse und Daten zum Gebäudebestand und sie ist vielfach Inhaberin der Wegerechte und Eigentümerin der Infrastruktureinrichtungen. Sie kann durch ihre räumliche Nähe und ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge maßgeblich dazu beitragen, die Bürgerschaft und Unternehmen für das Thema zu gewinnen.

Die Leipziger Stadtwerke haben 2019 ein Zukunftskonzept für die nachhaltige Wärmeversorgung Leipzigs entwickelt. Dieses Konzept legt den Schwerpunkt auf die Fernwärmeversorgung. Für eine klimaneutrale Wärmeversorgung sind allerdings auch dezentrale Erzeugungsstrukturen sowie Abwärmenutzung und damit einhergehend die Anpassung der Netze (u.a. Niedrigtemperaturnetze und Kältenetze zur Einspeisung von beispielsweise Solarthermie oder Abwärme aus Rechenzentren) notwendig. Aus diesem Grund muss ein kommunaler Wärmeplan umfassender als das bisherige Konzept der Stadtwerke gefasst werden.
Darüber hinaus sind zentrale wohnungspolitische Akteure insbesondere die LWB, Genossenschaften sowie die im Bündnis für Wohnen versammelten Akteure einzubeziehen, ggf. ist der kommunale Wärmeplan auch im Rahmen der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzepts zu thematisieren.

Unterstützung bekommt Leipzig durch das neue Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Das Programm sieht Beratungsleistungen der Sächsische Energieagentur (SAENA) GmbH für Kommunen zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne vor.

Im Raum Leipzig gibt es bereits innovative Projekte wie zum Beispiel das ‚WIR!-Innovationsprojekt RegioZukunft: Wärme’ . Um die erarbeiteten Studienergebnisse in einen praktischen Planungsprozess einfließen lassen zu können, bedarf es eines übergeordneten kommunalen Wärmeplans.

Unter den vier Prozessschritten ist Folgendes zu verstehen:

Zu 1.a) Bestand und Einsparpotenziale des Energiebedarfs
Erhebung des aktuellen und auch zukünftigen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.

Zu 1.b) Potenzialanalyse erneuerbare Energien, Abwärme und KWK
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien, stromgeführter KWK- und Abwärmepotenziale.

Zu 1.c) Entwicklung von Untersuchungsgebieten
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs
zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung 2040 wie im Leipziger Klimanotstand beschlossen.
Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur mit Zwischenzielen für 2025, 2030 und 2035, die sich an einer linearen Absenkung der CO2-Emissionen des Wärmebereichs bis 2040 orientieren. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.

Zu 1.d) Lokale Wärmewendestrategie
Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Bei der nachfolgenden Einbindung des kommunalen Wärmeplans in die weiteren kommunalen Planungsaufgaben sollten die Beteiligten der Wärme- und Stadtplanung sich regelmäßig abstimmen.
Ein kommunaler Wärmeplan wirkt dabei als Routenplaner. Denn seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge dienen dem Stadtrat und den Ausführenden als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung. Während des gesamten Prozesses gilt es, die Inhalte anderer Vorhaben der Kommune, etwa die der Bauleit- oder Regionalplanung, zu berücksichtigen.

Zu 2.)
Vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG zum Klimaschutz vom 24. März 2021 ist zu prüfen, ob Klimaneutralität in der Leipziger Energie- und Wärmeversorgung bis 2040 ausreicht, um in einem paris-konformen CO2-Minderungspfad zu verbleiben. Dabei müssen CO2-Minderungsziele in anderen Sektoren, die in kommunaler Steuerung liegen, in die Abwägung einbezogen werden. Gegebenfalls ist ein früheres Datum zur Klimaneutralität mit entsprechenden Zwischenzielen in 5-Jahresschritten gemäß eines linearen Absenkungspfads zu bestimmen und im kommunalen Wärmeplan zu berücksichtigen.
Die Berechnungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen zum CO2-Budget können als Grundlage dienen.

Verwaltungsstandpunkt vom 25. Januar 2022

Alternativvorschlag:

  1.     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen kommunalen Wärmeplan als zentrales Werkzeug zur Gestaltung des Handlungsfelds klimaneutrale Wärme 2038 innerhalb der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft, bis Ende 2023 zu erarbeiten. Die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplanes ist zudem ein wesentlicher Baustein der Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig.
  2.     Folgende Schritte sind in diesem Prozess zu berücksichtigen:

a)      Bestands- und Potenzialanalyse von Wärmebedarf und Versorgungsstruktur

b)      Potenzialanalyse erneuerbarer Energien und Abwärmenutzung, einschließlich etwaiger Netzanpassungen (u. a. Niedrigtemperaturnetze und Kältenetze)

c)      Entwicklung von Verbrauchs- und Versorgungsszenarien

d)      Identifikation bzw. Ausweis von Gebieten für zukünftige Wärmeversorgung, mit dafür benötigter Versorgungsstruktur mit Zwischenzielen 2030 und 2035

e)      Evaluation der Wärmewendestrategie hinsichtlich etwaigem Anpassungsbedarf

f)        Integration des Wärmeplanes in die integrierte Stadtentwicklung

g)      Abschätzung der für eine zeitgerechte Umsetzung erforderlichen rechtlichen, technologischen und finanziellen Voraussetzungen bzw. Folgen

h)      Beteiligung maßgeblicher Akteure (z. B. Genossenschaften, Unternehmen und Betriebe, Institute u. a.)

  1. Im Zuge der Erstellung soll auch geprüft werden, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Leipzig bereits 2035 erreicht werden kann.
  2. Über den Umsetzungstand ist die Ratsversammlung jährlich zu informieren.

Zusammenfassung:

Die Stadt Leipzig und die vor allem betroffenen städtischen Beteiligungsunternehmen L-Gruppe - Stadtwerke Leipzig GmbH (LSW) und Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) unterstützen die strategische Zielstellung des Antrages zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ausdrücklich. Der im Antrag dafür vorgeschlagene Zeitplan ist jedoch aufgrund der Komplexität und seit September 2021 sich kontinuierlich verändernder Rahmenbedingungen auf Bundesebene nicht realistisch. Die Vorlage eines sachgerechten und umfassenden Konzeptes, welches auch den aktuellen klimatischen und daraus resultierenden klimapolitischen Entwicklungen angemessen Rechnung trägt, ist frühestens Ende 2023 möglich.

Im Gegenzug erscheint die bisherige strategische Zielstellung im Hinblick auf den Zeithorizont 2040 im Lichte der aktuellen klimarelevanten Entwicklungen in Verbindung mit den erfolgten Ankündigungen der Bundesregierung zur beabsichtigten Intensivierung klimaschutzrelevanter Anstrengungen nicht mehr ambitioniert genug. Daher sollte im Zuge der Erstellung des Wärmeplanes geprüft werden, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Leipzig spätestens bis 2038, womöglich aber auch schon bis 2035 erreicht werden kann.

Die im Antrag benannten Schritte im Zuge der Erarbeitung sind auch aus Sicht der Verwaltung und wesentlich betroffener Beteiligungsunternehmen wichtig, sollten jedoch noch um die unter Beschlusspunkt 2 im VSP benannten Aspekte schwerpunktmäßig erweitert bzw. ergänzt werden.

Zur Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplanes ist prioritär auf die seitens der Stadtverwaltung und ihrer Unternehmen der Kommunalwirtschaft, insbesondere bei den Stadtwerken Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft vorhandene Expertise und Kernkompetenzen zurückzugreifen. In einem ersten Schritt erfolgt daher eine Bestands- und Potenzialanalyse von Wärmebedarf und Versorgungsstruktur, sowie eine Potenzialanalyse erneuerbarer Energien und Abwärmenutzung, einschließlich etwaiger Netzanpassungen seitens der beiden Unternehmen.

Dessen ungeachtet kommt auch anderen Akteuren innerhalb der Stadtgrenzen, aber auch darüber hinaus in der Region, eine nicht unwesentliche Verantwortung und Rolle zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele zu. Auf deren Handeln kann die Stadt selbst keinen oder nur einen geringen Einfluss ausüben. Im Zuge der Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplanes sollen diese jedoch im zweiten Schritt in geeigneter Form ein- bzw. angebunden werden um diese für Eigenbeiträge zu sensibilisieren bzw. zu gewinnen.

Bei der Konzepterstellung und -umsetzung sind etwaige Fördermöglichkeiten zu prüfen und soweit möglich auch auf deren potentielle Inanspruchnahme öffentlich zu informieren. Beispielhaft dafür wird auf den Leitfaden der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen zu Fördermöglichkeiten einer kommunalen Wärmeplanung und Konzeptumsetzung aus 2021 verwiesen (s. Anlage). Wenngleich derzeit auf Bundesebene intensiv über eine Neustrukturierung bzw. Neuausrichtung einiger darin aufgeführter Förderoptionen (insbs. der KfW) grundsätzlich diskutiert wird.

Dem VSP sind zudem weitere einschlägige Publikationen der Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg, sowie des VKU für die Kommunalwirtschaft, zur Veranschaulichung von Bedeutung und Dimensionen der Thematik als Anlagen beigefügt (s. Anlagen).

Begründung:

Die Stadtverwaltung und die fachlich maßgeblich aktiven bzw. betroffenen kommunalen Unternehmen Stadtwerke Leipzig GmbH (LSW) und Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) unterstützen die Zielstellung des Antrages zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Laut Beschluss zur Ausrufung des Klimanotstandes ist bis zum 4. Quartal 2024 ein Plan zur klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung bis 2040, spätestens jedoch bis 2050 zu erstellen. Verwaltung und beide Unternehmen, als wesentliche Akteure im Zuge der Erarbeitung einer entsprechenden Konzeption und perspektivisch von deren Umsetzung, sind bereits in diesem Zusammenhang in Teilfeldern tätig.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist die diesbezügliche strategisch bedeutsame Zielstellung grundsätzlich wie folgt verankert:

„Wir werden uns für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen. Wir streben einen sehr hohen Anteil Erneuerbarer Energien bei der Wärme an und wollen bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugen. […] Die bis zur Versorgungssicherheit durch Erneuerbare Energien notwendigen Gaskraftwerke sollen zur Nutzung der vorhandenen (Netz-)Infrastrukturen und zur Sicherung von Zukunftsperspektiven auch an bisherigen Kraftwerksstandorten gebaut werden. Sie müssen so gebaut werden, dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können.“

Die Koalitionäre haben damit insbesondere eine zentrale Forderung der Akteure der Kommunen und deren Kommunalwirtschaft aufgenommen, die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Verteilnetze zu modernisieren und zu digitalisieren. Dies ist zur Integration der erneuerbaren Energien, dem Ausbau der Elektromobilität und zur Vermeidung von Engpässen im Bereich der Verteilnetze aus kommunaler Sicht dringend erforderlich. Die Hervorhebung der flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung ist richtig und wichtig, allerdings muss sie aus kommunaler Sicht auch noch zwingend finanziell durch entsprechend angemessene Bundesmittel unterlegt werden.

Im Zuge der Wärmeversorgung besteht ein nicht unerhebliches C02-Einsparpotenzial. In diesem Zusammenhang wird es insbesondere auch darauf ankommen, dass nicht allein auf den Energieträger Strom, sondern auch auf Gas und perspektivisch auf Wasserstoff gesetzt wird. Abhängig von den bestehenden Infrastrukturen in den Städten, Stadtquartieren und ländlichen Regionen wird es unterschiedliche Antworten bei den Energieträgern geben müssen. Die schrittweise Substitution sämtlicher fossiler Energieträger zur Beheizung von Gebäuden ist vor dem Hintergrund der Zielstellung einer klimaneutralen Wärmeversorgung unerlässlich. Aufgrund unterschiedlicher bestehender Versorgungsvarianten und diverser Potenziale zum Ausbau von erneuerbaren Energien, die sich stadträumlich häufig jedoch unterscheiden, ist ein langfristiges Transformationskonzept sinnvoll und auch erforderlich. Für die Fernwärme existieren hierzu bereits Untersuchungen und Konzepte (s. insbs. Fernwärmekonzeption der LSW), die in einen gesamtstädtischen Wärmeplan einfließen müssen. Dies gilt derzeit jedoch noch nicht für aktuell noch mit Erdgas versorgte Gebiete, in denen eine systemische Wärmebedarfsanalyse noch notwendig ist, welche mit den vor Ort verfügbaren Potenzialen überlagert wird.

In diesem Sinne aber auch aus Gründen der Versorgungssicherheit und des Schutzes kommunaler Investitionen ist es zu begrüßen, dass Gaskraftwerke, die auch mit Wasserstoff betrieben werden können, die Versorgungssicherheit garantieren sollen und infolgedessen auch integraler Bestandteil einer kommunalen Wärmekonzeption sein werden.

Mit dem Aufbau eines Kompetenzzentrums bei der Deutschen Energieagentur (dena) zur Unterstützung von Kommunen bei der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen wurde die Bedeutung eines solchen kommunalen Steuerungsinstruments bereits bestätigt. Mehrere Bundesländer und Akteure der Kommunalwirtschaft haben die Thematik bereits zum Gegenstand ihrer zentralen klimapolitischen Schwerpunktsetzung gemacht und einschlägige Prioritäten gesetzt bzw. Leitfäden publiziert (s. Anlagen 1-3). Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, als mittelfristige strategisch bedeutsame Aufgabe, wird dementsprechend auch im Rahmen der Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 der Stadt Leipzig verankert.

Die maßgeblich betroffenen Beteiligungsunternehmen begrüßen einen möglichst zeitnahen Einstieg in die Findungs- und Planungsphase, um allen relevanten Akteuren die notwendige Handlungssicherheit, insb. hinsichtlich der langen Investitionszeiträume und Infrastrukturentscheidungen, zu geben:

  • Die LSW betonen, dass bereits laufende Planungs- und Bauaktivitäten sowie sich abzeichnende Förderrahmen zur Transformation von Wärmenetzen eingebunden werden sollten. Außerdem verweist die LSW auf den Wettbewerb im Wärmegeschäft und dem damit verbundenen Informationsvorbehalt gegenüber der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans. Im Rahmen des Prozesses der Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes ist daher darauf zu achten, dass keine wettbewerbsrelevanten Informationen veröffentlicht werden, die zu Lasten der Geschäftsentwicklung der beteiligten Akteure Leipziger Stadtwerke oder Netz Leipzig führen könnten.
  • Die LWB verweist auf Herausforderungen bei der Transformation von Bestandsimmobilien mit fossilen Wärmequellen und auf die Notwendigkeit einer Ausgewogenheit der Strategie zwischen energiepolitsicher Nachhaltigkeit und damit womöglich verbundener sozialer bzw. ökonomischer Folgen von Teilen der Mieterschaft.

Die zu erarbeitende Wärmekonzeption wir aus Stadtkonzernsicht natürlich auch Immobilien der Verwaltung, der Eigenbetriebe, sowie anderer kommunaler Unternehmen mit umfassen. Darüber hinaus zudem Erzeugungs- bzw. Versorgungsnetze und Gebäudebestände privater und anderer öffentlicher Eigentümer, auch wenn diese nicht direkt dem Einflussbereich einer Kommune unterliegen.

2. Realisierungs- / Zeithorizont

Der im zugrundeliegenden Antrag vorgesehene Zeitplan für eine Erarbeitung einer unter Einbeziehung maßgeblicher Akteure angestrebten Konzeption ist, trotz bereits diesbezüglich angelaufener Prozesse, nicht realistisch.

Laut Beschluss zur Ausrufung des Klimanotstandes ist bis zum 4. Quartal 2024 ein Plan zur klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung bis 2040, spätestens jedoch bis 2050 zu erstellen. Hieraus ergeben sich verschiedene terminliche und inhaltliche Verknüpfungen zu einem kommunalen Wärmeplan, sodass beide Zeitpläne zumindest hinsichtlich der zu erstellenden Konzeption entsprechend synchronisiert werden sollten. Die strategische Zielstellung zur Umsetzung soll im Gegenzug auf 2038, dem im sogenannten Kohlekompromiss verankerten Zeitpunkt zum Ausstieg aus der Kohle, vorgezogen werden. Dies hängt am Ende hinsichtlich der Zielerreichung aber ganz maßgeblich von der Entwicklung technologischer, rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen.

Ungeachtet dessen wird ein kommunaler Wärmeplan für die Stadt Leipzig integraler Bestandteil der Fortschreibung des Klimaschutzprogramms sein, welches in 2022 vorgelegt wird. In diesem Zusammenhang wäre sodann auch über die Bereitstellung etwaiger Finanzmittel, u. a. für etwaige externe Expertisen, mit dem Doppelhaushalt 2023/24 zu entscheiden. Eine Abschätzung von mit der Konzeptionserstellung verbundenen haushaltsrelevanten Kosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch noch nicht möglich. Perspektivisch hängen diese dem Grunde und der Höhe nach auch von Möglichkeiten einer etwaigen Förderkulisse zur Erstellung und Umsetzung eines kommunalen Wärmeplanes ab.

 

Den Verwaltungsstandpunkt samt Anlagen finden Sie hier (pdf).

Beschluss der Ratsversammlung vom 9. Februar 2022

Der Antrag wurde in Form des Alternativvorschlages der Verwaltung und unter Berücksichtigung weiterer Protokollnotizen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt mit 40/20/0 Stimmen beschlossen:

Beschluss:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen kommunalen Wärmeplan als zentrales Werkzeug zur Gestaltung des Handlungsfelds klimaneutrale Wärme 2038 innerhalb der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft, bis Ende 2023 zu erarbeiten. Die Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplanes ist zudem ein wesentlicher Baustein der Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms der Stadt Leipzig.

2. Folgende Schritte sind in diesem Prozess zu berücksichtigen:

a) Bestands- und Potenzialanalyse von Wärmebedarf und Versorgungsstruktur

b) Potenzialanalyse erneuerbarer Energien und Abwärmenutzung, einschließlich etwaiger Netzanpassungen (u. a. Niedrigtemperaturnetze und Kältenetze)

c) Entwicklung von Verbrauchs- und Versorgungsszenarien

d) Identifikation bzw. Ausweis von Gebieten für zukünftige Wärmeversorgung, mit dafür benötigter Versorgungsstruktur mit Zwischenzielen 2030 und 2035

e) Evaluation der Wärmewendestrategie hinsichtlich etwaigem Anpassungsbedarf

f) Integration des Wärmeplanes in die integrierte Stadtentwicklung

g) Abschätzung der für eine zeitgerechte Umsetzung erforderlichen rechtlichen, technologischen und finanziellen Voraussetzungen bzw. Folgen

h) Beteiligung maßgeblicher Akteure (z. B. Genossenschaften, Unternehmen und Betriebe, Institute u. a.)

i) Eignung bzw. Aufwand der Umrüstung des Gasverteilnetzes auf Wasserstoff einschließlich der Möglichkeit der abschnittweisen Umstellung sowie die rechtliche Zulässigkeit des bei einer Umstellung faktischen Entzugs des Gasverteilnetzes durch die Stadtwerke als Grundversorger


3. Im Zuge der Erstellung soll auch geprüft werden, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Stadt Leipzig bereits 2035 erreicht werden kann.

4. Über den Umsetzungstand ist die Ratsversammlung jährlich zu informieren.

Protokollnotizen:

  • Das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz wird eine wesentliche Rolle bei der strategischen Steuerung des Kommunalen Wärmeplans einnehmen.
  • Zeitnaher Start der Erarbeitung des Kommunalen Wärmeplans im Jahr 2022. Es wird ein Zwischenziel bis 2027 definiert.
  • Die Netz Leipzig GmbH sowie die fachlich versierten Umweltvereine und Klimagruppen sollen als beteiligte Entwicklungspartner aufgeführt werden.
  • Einsparpotenziale müssen mit bedacht werden.

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 06.06.2023

x in Arbeit

Am 09.02.2023 hat der Stadtrat die Beschlussvorlage-Nr. VII-DS-07720 „Auftaktvorlage zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Leipzig und Vergabe zur Generalkoordination“ bestätigt

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