Antrag: Kommunales Förderprogramm "Schallschutzfenster in Bestandsgebäuden" auflegen

Antrag vom 11. Mai 2018

Beschlussvorschlag:

Die Stadt legt mit dem Doppelhaushalt 2019/20 ein kommunales Programm zur Förderung von Haus- und Wohnungseigentümern zum Einbau von schallgeschützten Fenstern in Bestandsgebäuden, die an besonders lärmintensiven Verkehrsstraßen liegen, auf. Dieses Programm wird mit jährlich 250.000 € ausgestattet.

Sachverhalt:
 
Nicht zuletzt die jahrelange Diskussion um eine Lärmentlastung der Anwohner*innen der Karl-Tauchnitz-Straße und der Harkortstraße zeigt den großen Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen. Diese können einerseits durch eine Verkehrsentlastung oder Geschwindigkeitsreduzierung herbeigeführt werden. Ist dies nicht möglich, wie der Verwaltungsstandpunkt zur „Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße“ (VI-P-03798-DS-04-ÄA-01) offenbart, müssen bauliche Veränderungen an der Gebäudehülle in Angriff genommen werden. Für die Umrüstung der Fenster in Lärmschutzfenster hatte die Stadt Leipzig bereits in den 90er Jahren ein kommunales Förderprogramm, welches jedoch in Zeiten knapper Kasse den Streichungen freiwilliger Leistungen zum Opfer fiel. Seither hat die Verkehrs- und damit auch die Lärmbelastung an Leipziger Straßen weiter in erheblichem Umfang zugenommen, sodass die Stadt dieses Programm, beispielsweise als 50% Zuschuss der Investitionssumme, aus Fürsorgepflicht gegenüber den Steuerzahler*innen wieder aufnehmen sollte.

Beschluss vom 30. Januar 2019

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2019/20 hat unsere Fraktion ein kommunales Förderprogramm "Schallschutzfenster in Bestandsgebäuden" beantragt. Dieses wurde am 30. Januar 2019 vom Stadtrat beschlossen.

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