Antrag: Kompensationsmaßnahmen für den Naturschutz vorziehen

Antrag vom 15. März 2015

Beschlussvorschlag

Kompensationsmaßnahmen auf Flächen, die in B-Plänen festgesetzt sind, werden je nach Priorisierung vorgezogen und später durch den jeweiligen Investor refinanziert. Hierzu wird ein revolvierender Fonds gebildet, welcher zunächst mit einem Budget von 1.500.000 € ausgestattet wird.


Begründung

Kompensationsmaßnahmen lassen sich immer häufiger nicht mehr in räumlicher Nähe des jeweiligen Eingriffes umsetzen, da meist die in der Nähe befindlichen Kompensationsflächen an andere B-Pläne gebunden sind, welche selbst noch nicht umgesetzt wurden. Dies betrifft B-Pläne, die entweder noch keinen Satzungsbeschluss haben sowie B-Pläne mit Satzungsbeschluss, in dessen Umgriff jedoch noch kein Eingriff erfolgte bzw. in dessen Umgriff vom möglichen Baurecht noch nicht vollständig Gebrauch gemacht wurde. In Leipzig umfasst dies momentan mindestens 198 externe Kompensationsflächen mit einer Größe von 254ha.

Durch das Vorziehen von Kompensationsmaßnahmen könnte die Akzeptanz steigen, Kompensationsdefizite, zumindest teilweise, auch interkommunal zu kompensieren. Zudem würde es an bestimmten Stellen Maßnahmen zum Wohle der Anwohnenden zeitnah ermöglichen, statt sie über weitere Jahre bis zur Realisierung der B-Pläne aufzuschieben.

Die Bildung eines entsprechenden Finanztopfes mit einem Startkapital von zumindest
1,5 Mio. € würde die Umsetzung einzelner Maßnahmen und damit den Beginn des Konzeptes vorgezogener Kompensationsmaßnahmen ermöglichen. Die Refinanzierung dieser Kompensationen wäre durch die jeweiligen Investoren im Zusammenhang mit der Realisierung der B-Pläne abgesichert. Den betreffenden Investoren würde zudem mit einer finanziellen Planungssicherheit begegnet werden, sofern die Kompensationen bereits durchgeführt wurden und entsprechende Abrechnungen dazu vorliegen.


Verwaltungsmeinung:

Alternativvorschlag

  1. Im Haushaltsjahr 2015 werden zusätzlich 500.000 € im Sinne einer Fondsfinanzierung bereit gestellt.
  2. Können die Mittel in 2015 nicht voll in Anspruch genommen werden, werden diese mit Ratsbeschluss generell nach 2016 ff. übertragen.
  3. Diese Mittel werden zur Umsetzung von Maßnahmen verwendet, die einem bereits abgeschlossenen B-Plan-Verfahren zugeordnet wurden, jedoch noch nicht durch einen Vorhabensträger umgesetzt werden müssen.
  4. Die Refinanzierung erfolgt nach Satzungsbeschluss und städtebaulichem Vertrag. Die Refinanzierung erfolgt damit anteilig ab 2017.


Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015:

Zustimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes

Bericht zur Umsetzung des Beschlusses vom 1. Februar 2017

Die Gelder aus 2017 werden vorerst zur Deckung der gebundenen Aufträge u.a. für die
Maßnahmen

  • Aufforstung Willwisch
  • Entsiegelung und Begrünung Etzoldsche Sandgrube
    in Höhe von 184.000 € verwendet.

Sobald die Abrechnung vorliegt, werden folgende Kompensationsmaßnahmen "im Vorgriff" umgesetzt bzw. durch die Beauftragung einer Planung zur Umsetzung vorbereitet.

  1. Bäume am Schrägweg
  2. Aufforstung am Meusdorfer Teich

Als Grundlage der Maßnahmenabfolgen dient die Prioritätenliste, welche im Zusammenhang mit den 2015 zur Verfügung gestellten 500.000 € erstellt wurde. Hier wird auf den Umsetzungsbericht VI-DS-2520 mit Stand 15.06.2017 verwiesen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom: 23.07.2024

 

X laufend fortgeschrieben

 

Sachstand:

Ziel des 2015 mit 500.000 € (VI-DS-02520) eingerichteten und mit VI-HP-04190 fortgeführten revolvierenden Fonds ist es, bereits zugeordnete Kompensationsmaßnahmen, die aber auf Grund des noch nicht in Anspruch genommenen Baurechtes noch nicht umgesetzt werden müssen, im Vorgriff umzusetzen und später durch den kompensationspflichtigen Vorhabenträger zu refinanzieren.

 

Die Priorisierung der Maßnahmen, auf deren Grundlage der Fonds in Anspruch genommen wird, erfolgt nach nachfolgenden Kriterien:

 

  • Bedeutung für den Naturschutz
  • Bedeutung für die Stadtentwicklung
  • Bedeutung für Ortschafts-/Stadtbezirksbeiräte
  • kurzfristige Umsetzbarkeit
  • kurzfristige Refinanzierbarkeit
  • Planungsstand der Maßnahme
  • Kosten

 

Auf dieser Grundlage wurden seit 2015 folgende Maßnahmen umgesetzt (494.073,85 €):

 

  1.     9 ha Aufforstung im Willwisch III (22 verschiedenen Vorhaben zugeordnet)
  2.     26 Straßenbäume in der Ossietzky-/Volbedingstraße
  3.     12 Straßenbäume in der Zerbster Straße
  4.     11 Straßenbäume in der Mölkauer Straße
  5.     4.000 m² Entsiegelung und 5.000 m² Begrünung/Erweiterung öffentlichen Grünfläche „Etzoldsche Sandgrube“
  6.     Planung von 40 Straßenbäumen in der Holbeinstraße

 

Die Funktionsfähigkeit des revolvierenden Fonds hat sich bestätigt. Bisher wurden die Ausgaben für:

  1. Aufforstung Willwisch
  2. Straßenbäume Ossietzky-/Volbedingstraße
  3. Straßenbäume Zerbster Straße
  4. Straßenbäume Mölkauer Straße
  5. Planung Straßenbäume Holbeinstraße

 

anteilig oder vollständig in Höhe von 195.100 € refinanziert.

 

Diese Mittel stehen für neue zugeordnete, jedoch noch nicht umgesetzte Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung.

 

Im Kompensationsflächenpool der Stadt Leipzig sind 59 mit diesem Status eingeordnete Maßnahmen erfasst.

 

Aktuell wird im Amt für Stadtgrün und Gewässer nach dem Kriterienkatalog geprüft, welche Maßnahme davon umgesetzt werden kann.

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