Antrag: Kompensationsmaßnahmen für den Naturschutz vorziehen
Antrag vom 15. März 2015
Beschlussvorschlag
Kompensationsmaßnahmen auf Flächen, die in B-Plänen festgesetzt sind, werden je nach Priorisierung vorgezogen und später durch den jeweiligen Investor refinanziert. Hierzu wird ein revolvierender Fonds gebildet, welcher zunächst mit einem Budget von 1.500.000 € ausgestattet wird.
Begründung
Kompensationsmaßnahmen lassen sich immer häufiger nicht mehr in räumlicher Nähe des jeweiligen Eingriffes umsetzen, da meist die in der Nähe befindlichen Kompensationsflächen an andere B-Pläne gebunden sind, welche selbst noch nicht umgesetzt wurden. Dies betrifft B-Pläne, die entweder noch keinen Satzungsbeschluss haben sowie B-Pläne mit Satzungsbeschluss, in dessen Umgriff jedoch noch kein Eingriff erfolgte bzw. in dessen Umgriff vom möglichen Baurecht noch nicht vollständig Gebrauch gemacht wurde. In Leipzig umfasst dies momentan mindestens 198 externe Kompensationsflächen mit einer Größe von 254ha.
Durch das Vorziehen von Kompensationsmaßnahmen könnte die Akzeptanz steigen, Kompensationsdefizite, zumindest teilweise, auch interkommunal zu kompensieren. Zudem würde es an bestimmten Stellen Maßnahmen zum Wohle der Anwohnenden zeitnah ermöglichen, statt sie über weitere Jahre bis zur Realisierung der B-Pläne aufzuschieben.
Die Bildung eines entsprechenden Finanztopfes mit einem Startkapital von zumindest
1,5 Mio. € würde die Umsetzung einzelner Maßnahmen und damit den Beginn des Konzeptes vorgezogener Kompensationsmaßnahmen ermöglichen. Die Refinanzierung dieser Kompensationen wäre durch die jeweiligen Investoren im Zusammenhang mit der Realisierung der B-Pläne abgesichert. Den betreffenden Investoren würde zudem mit einer finanziellen Planungssicherheit begegnet werden, sofern die Kompensationen bereits durchgeführt wurden und entsprechende Abrechnungen dazu vorliegen.
Verwaltungsmeinung:
Alternativvorschlag
- Im Haushaltsjahr 2015 werden zusätzlich 500.000 € im Sinne einer Fondsfinanzierung bereit gestellt.
- Können die Mittel in 2015 nicht voll in Anspruch genommen werden, werden diese mit Ratsbeschluss generell nach 2016 ff. übertragen.
- Diese Mittel werden zur Umsetzung von Maßnahmen verwendet, die einem bereits abgeschlossenen B-Plan-Verfahren zugeordnet wurden, jedoch noch nicht durch einen Vorhabensträger umgesetzt werden müssen.
- Die Refinanzierung erfolgt nach Satzungsbeschluss und städtebaulichem Vertrag. Die Refinanzierung erfolgt damit anteilig ab 2017.
Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015:
Zustimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes