Antrag: Komplettsanierung Dieskaustraße

Beschlussvorschlag

Die Komplettsanierung der Dieskaustraße zwischen Adler und Arthur-Nagel-Straße erfolgt von 2016 bis 2017, entsprechende Planungsmittel sind bereits für 2015 bereitzustellen, ebenso ist das Bürgerbeteiligungsverfahren zeitlich vorzuziehen.


Begründung

Die Dieskaustraße ist zwischen Adler und Arthur-Nagel-Straße in einem katastrophalen Zustand und braucht dringend eine Komplettsanierung. Diese ist momentan abschnittsweise für die Jahre 2016-2019 vorgesehen. Eine solche zeitliche Streckung stellt eine große Zumutung, insbesondere für alle Anwohnenden dar. Eine Raffung auf zwei Jahre ist daher ein Ziel, welches adäquat zur Könneritzstraße realistisch erscheint und eine deutliche Entlastung insbesondere für die betreffenden Stadtteile Klein- und Großzschocher darstellt.


Verwaltungsmeinung:

Alternativvorschlag

Für die Durchführung der Planung sind bereits im PSP-Element 7.0000.583.700, Planung investiver Vorhaben, Finanzmittel für 2015 und 2016 berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag ist insofern bereits berücksichtigt.

Im mittelfristigen Haushaltsentwurf sind derzeit weitere Planungsmittel für 2017 (Ausführungsplanung) sowie Mittel für die bauliche Umsetzung ab 2018/2019 eingeplant, weitere Jahresscheiben müssen mit den Haushaltsplänen ab 2017 angemeldet und diskutiert werden.

Begründung:

Die Umgestaltung der Dieskaustraße, im Abschnitt von Gerhard-Ellrodt- Straße bis Neue Straße, ist im mittelfristigen Investitionsprogramm für den Straßen- und Brückenbau 2013-2020 als Maßnahme in den Jahresscheiben 2017-2019, finanziell ungesicherte Maßnahme (Nr. 42), aufgeführt. Die Weiterführung der Planung der Verkehrsbaumaßnahme Dieskaustraße ist ab dem Jahr 2015 (einschl. Öffentlichkeitsbeteiligung ab 2. Halbjahr 2015) bereits durch das Verkehrs- und Tiefbauamt vorgesehen. Für die Dieskaustraße ist ein grundhafter Ausbau der bestehenden Verkehrsanlage zu planen und gleichzeitig die Gleis- und Betriebsanlagen der LVB GmbH mit einem behindertengerechten Ausbau zu berücksichtigen. Zu koordinieren sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme die beabsichtigte Maßnahme der Deutschen Bahn AG an der Eisenbahnüberführung (EÜ) Dieskaustraße und alle notwendigen Vorhaben der Versorgungsunternehmen.

Für die Umsetzung der Verkehrsbaumaßnahme sind Baurechtsverfahren für die Straßenbahnbetriebsanlagen erforderlich und es ist die zeitliche Koordinierung mit der Baumaßnahme der DB AG notwendig. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe ist daher die Umsetzung erst ab dem Jahr 2018 möglich, dem Beschlussvorschlag kann für die zeitliche Einordnung der baulichen Umsetzung daher nicht zugestimmt werden.

Der notwendige Bauumfang und die Baulänge der Maßnahme, der Koordinierungsaufwand mit allen Beteiligten sowie die Umleitungsführung erlauben aus heutiger Sicht keine kürzere Bauzeit als 3 Jahre.

 

Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015:

Zustimmung zum Alternativvorschlag der Verwaltung

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