Antrag: Konsequentes Eintreten für den Klimaschutz – Auch bei der Fernwärme!

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 27. April 2017

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird auf Grundlage des Alternativvorschlages der Verwaltung neu gefasst:

  1. Die Stadt Leipzig bekennt sich grundsätzlich zum schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Sie ergreift in ihrem Zuständigkeitsbereich Maßnahmen, die diesem Ziel unter den Aspekten der Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Klimaschutz förderlich sind.
  2. Dem Verwaltungsausschuss und dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung sind bis Ende des II. Quartals 2018 die Prüfergebnisse hinsichtlich einer Exit-Strategie zum Ausstieg aus dem Fernwärmebezug des Kraftwerks Lippendorf vorzulegen. Die Exit-Strategie umfasst Szenarien zum Ausstieg im Jahr 2023 und 2030. Die Szenarien beinhalten vor allem die technische Machbarkeit, die ökonomischen Folgen für die Stadtwerke bzw. den LVV-Konzern sowie den Haushalt der Stadt Leipzig, weiterhin lokale, nachhaltige, erneuerbare und regionale Wertschöpfungsmodelle, Berechnungen des aktuellen und zukünftigen Wärmeverbrauchs unter Bezugnahme der Einwohnerentwicklung, Effizienzverbesserung und energetischer Gebäudesanierung und der finanziellen und sozialen Auswirkung auf den Endkunden. Die Prüfergebnisse werden in geeigneter Form der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.


Begründung:

Im Kontext der Verpflichtungen unter dem Kyoto-Protokoll und des Ziels der Staatengemeinschaft, die globale Erwärmung auf maximal zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, hat Deutschland maßgebliche Schritte eingeleitet, um zur Reduktion von Treibhausgasen beizutragen. Ziel der Bundesregierung ist eine Reduktion der TreibhausgasEmissionen von mindestens 40 % bis 2020, 55 % bis 2030, 70 % bis 2040 und 80 bis 95 % bis 2050 jeweils gegenüber 1990. Das soll insbesondere durch den Ausbau erneuerbarer Energien erreicht werden. Diese Ziele sind in ihren Grundzügen bereits im Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 festgeschrieben [5]. Die Forderung einer lokalen, erneuerbaren und nachhaltigen Fernwärme steht somit im Zeichen der vereinbarten Klimaziele Deutschlands.

Allerdings können die Klimaziele nicht erreicht werden, wenn im Rahmen der Energiewende nicht auch die Wärmewende vorangetrieben wird. Mehr als die Hälfte des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wärmeanwendungen (54 %). Der Wärmesektor ist für jährlich rund 26 % der gesamten deutschen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich [6]. Vor diesem Hintergrund trägt die Forderung einer grünen Fernwärme einen Beitrag zur notwendigen Wärmewende bei.

Eine dezentrale Erzeugung durch kleine Erzeugungseinheiten, die optimaler Weise unter Bürgerbeteiligung errichtet und betrieben werden, sehen wir als zielführend an. Aus Gründen der Flächenschonung im Stadtgebiet Leipzig sollten diese Einheiten möglichst in, an und auf Gebäuden errichtet werden. Dafür geeignete erneuerbare Energien in Leipzig sind insbesondere Biomasse, Solarthermie und Erdwärme bzw. Geothermie. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Temperaturen, die aus Solar- und Geothermie physikalisch gewonnen werden können, sehen wir beim weiteren Ausbau der Fernwärme in Leipzig die Notwendigkeit zur Installation von Niedrig-Temperatur-Wärmenetzen, wie sie derzeit schon in Dänemark flächendeckend errichtet werden [7]. Als „Europäische Energie- und Klimaschutzkommune“ des European Energy Awards [8] steht die Stadt in der Pflicht, auch bei ihrer Wärmeversorgung nachhaltig und klimaneutral zu agieren.

Hinsichtlich der Notwendigkeit einer Wärmewende zum Gelingen der Energiewende muss die Stadt Leipzig eine Vorreiterrolle übernehmen. Das bedeutet konkret den Aufbau einer alternativen, erneuerbaren und CO2-freien Erzeugungsstruktur für die Fernwärme.

Die jetzige Fernwärmeerzeugung aus der Kohleverstromung des Kraftwerkes Lippendorf deckt mehr als die Hälfte (ca. 60 Prozent) des Leipziger Fernwärmebedarfes. Vor diesem Hintergrund fordern wir von der Stadt Leipzig eine Exit-Strategie. Damit soll die bisherige Systemrelevanz des Braunkohlekraftwerkes Lippendorf für die Fernwärmeerzeugung der Stadt Leipzig abgebaut werden. Diese Exit-Strategie soll einen konkreten Fahrplan für einen Ausstieg aus der Abwärmenutzung aus dem Braunkohlekraftwerk Lippendorf beinhalten. Mit einem selbstbestimmten Ausstiegsfahrplan erhält sich die Stadt Leipzig Gestaltungsfähigkeit in der Wärmewende, anstatt im Rahmen eines nationalen Kohleausstiegs später nur noch reagieren zu können.

Die Kraftwerksblöcke des Standortes Lippendorf wurden in den Jahren 1999 und 2000 in Betrieb genommen. Laut den Plänen des Think-Tanks „Agora Energiewende“ [1] kann das Kraftwerk Lippendorf in den Jahren 2032 - 2034 vom Netz genommen werden. Da die Verträge zum Fernwärmebezug aus Lippendorf im Jahr 2023 neu verhandelt werden ist jetzt der richtige Zeitpunkt um sich mit einem möglichen Ausstieg zu befassen und eine Exit-Strategie zu entwickeln .Bis jetzt erhält der Betreiber des Kraftwerks Lippendorf einen Anteil der Umsätze aus dem Fernwärmeverkauf an die Leipziger Bürger*innen als Kaufpreis für die dort abgenommene Fernwärme. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall verkaufte 2016 den Block R des Kraftwerkes Lippendorf an die tschechische Energie- und Industrieholding (EPH). Somit gehören dieser Holding 50 % am Kraftwerk in Lippendorf [2]. Die EPH ist ein Konzern mit mehr als 150 von ihr dominierten Firmen in zwölf Staaten. Das Vermögen der EPH beläuft sich auf 11,3 Mrd.  Euro. 2015 machte die Holding knapp eine Mrd. Euro Gewinn [3]. Zudem ist der Konzern EPH laut der aktuellen Studie „Schwarzbuch EPH“ von Greenpeace ein sehr intransparenter Konzern, der weltweit in Steuerparadiesen agiert und dort teils fragwürdigen Geschäften nachgeht. Die Studie von Greenpeace kommt zu dem Schluss, dass das Finanzgebaren außerdem zu Instabilität neigt und es somit eine Gefahr für öffentliche Finanzgeber darstellt [4].

Die Erzeugungsstruktur soll zukünftig unter dem Gedanken der lokalen Wertschöpfung durch lokale Akteure errichtet und betrieben werden. Diese Struktur könnte sich aus dem Stadtkonzern, aus lokalen Anlagenherstellern, Zusammenschlüssen von Bürger*innen sowie aus Handwerksbetrieben bilden. Die Erzeugungsorte müssen aufgrund der Eigenschaften erneuerbarer Energien dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein. Daraus ergibt sich die Möglichkeit eines intelligenten Wärmenetzes, welches auf Basis vieler kleiner Erzeugungseinheiten den städtischen Fernwärmebedarf effizient und nachhaltig decken kann.

Zur Zielerreichung und zur Aufstellung eines Fahrplans für eine lokale, nachhaltige, erneuerbare und der regionalen Wertschöpfung fördernde Fernwärme für Leipzig beauftragt die Stadt Leipzig eine fundierte und umsetzbare Exit-Fachstudie durch einen unabhängigen Gutachter (bspw. eine wissenschaftliche Institution). Die Studie soll anhand konkreter Maßnahmen einen optimalen Exit-Pfad mit mittel- und langfristigen Meilensteinen darlegen. Diese Meilensteine aus Einzelmaßnahmen sollen auf Basis einer technisch-wirtschaftlichen Betrachtung einen möglichst genauen Zeitplan mit einzelnen Umsetzungsschritten und – Technologien enthalten, um die ökonomisch optimale, alternative Erzeugungsstruktur zu identifizieren und so eine Roadmap für deren Aufbau zu schaffen.

Quellen:

[1] Agora Energiewende (2016): Was bedeuten Deutschlands Klimaschutzziele für die Braunkohleregionen.
[2] ZEIT ONLINE (2016): http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2016-04/vattenfall-braunkohleverkauf-eph.
[3] Wolf, U. (2016): http://www.sz-online.de/nachrichten/ausverkauf-anoligarchen-3513528.html.
[4] Greenpeace (2016): Schwarzbuch EPH: https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/201609 01_greenpeace_schwarzbuch-eph.pdf.
[5] BMUB (2014): http://www.bmub.bund.de/themen/klimaenergie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/.
[6] KfW (2016): https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Resear ch/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/FokusNr.-129-Juni-2016-Wärmewende.pdf.
[7] Solar District Heating (2011): http://solar-districtheating.eu/Portals/3/120105_Broschüre_SDH_deutsch.pdf.pdf.
[8] Stadt Leipzig (2014): http://www.leipzig.de/news/news/klimaschutz-stadt-leipzig-bekommt-europeanenergy-award/.

Verwaltungsstandpunkt vom 10. Juli 2017

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig bekennt sich grundsätzlich zum schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Sie ergreift in ihrem Zuständigkeitsbereich Maßnahmen, die diesem Ziel unter den Aspekten der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit förderlich sind.
Dem Verwaltungsausschuss und dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung sind bis Ende 2018 die Prüfergebnisse hinsichtlich einer Exit-Strategie zum Ausstieg aus dem Fernwärmebezug des Kraftwerks Lippendorf vorzulegen. Die Exit-Strategie umfasst Szenarien zum Ausstieg im Jahr 2023 und 2030. Die Szenarien beinhalten vor allem die technische Machbarkeit, die ökonomischen Folgen für die Stadtwerke bzw. den LVV-Konzern sowie den Haushalt der Stadt Leipzig, weiterhin lokale, nachhaltige, erneuerbare und regionale Wertschöpfungsmodelle, Berechnungen des aktuellen und zukünftigen Wärmeverbrauchs unter Bezugnahme der Einwohnerentwicklung, Effizienzverbesserung und energetischer Gebäudesanierung und der finanziellen und sozialen Auswirkung auf den Endkunden
 
Begründung:

Zu Beschlusspunkt 1

Der Antrag ist in Punkt 1 in der vorliegenden allgemeinen Formulierung aus rechtlichen Gründen unzulässig und daher abzulehnen, da eine Entscheidung über den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung nicht in die Zuständigkeit der Ratsversammlung fällt.

Folgt man der Intention des Antrages, dann wäre für dessen Aufgreifen zumindest eine Konkretisierung im Hinblick auf den beschränkten städtischen Zuständigkeitsbereich unter gleichzeitigem Verweis auf hier grundsätzlich bestehende Vorbehalte bzgl. Regelungskompetenzen auf Bundes- bzw. Landesebene, den Primat der Versorgungssicherheit und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit erforderlich.

Ein Alternativvorschlag zu BPkt.1, der dem Rechnung tragen würde, könnte etwa wie folgt lauten:

„Die Stadt Leipzig bekennt sich grundsätzlich zum schrittweisen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Sie ergreift in ihrem Zuständigkeitsbereich Maßnahmen, die diesem Ziel unter den Aspekten der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit förderlich sind.“

Zu Beschlusspunkt 2

Hiermit soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, ein Strategiekonzept zur mittel- bis langfristigen Beendigung des Fernwärmebezugs aus der Abwärme des Braunkohlekraftwerks Lippendorf zu erarbeiten. Angestrebt werden soll stattdessen eine kleinteilige, dezentrale, auf erneuerbare Energien gestützte Erzeugungsstruktur im Stadtgebiet (v. a. Biomasse, Solar- und Geothermie).

Der Antrag ist als Prüfauftrag grundsätzlich zulässig, jedoch kann dieser nur gemeinsam mit den Stadtwerken Leipzig bzw. dem LVV-Konzern umgesetzt werden und bedarf aufgrund komplexer Zusammenhänge hinsichtlich damit verbundener Prüfungen mehr Zeit als im Antrag vorgegeben. Darüber hinaus sind unter den aktuell gegebenen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen lediglich die Entwicklung bzw. Abschätzung von zwei Szenarien für einen etwaigen Exit in 2023 und 2030 sinnvoll. Abschließend sei darauf verwiesen, dass Teilaspekte der mit dem Antrag geforderten Strategie wettbewerbsrelevante Bestandteile der Unternehmensstrategie der Stadtwerke sind und eine etwaige öffentliche Debatte im Stadtrat darüber, ungeachtet anderer diesbezüglicher Gremienzuständigkeiten, für die Stadtwerke von Nachteil sein könnte.

Ein Alternativvorschlag zu BPkt.2, der dem Rechnung tragen würde, könnte dann etwa wie folgt lauten:

„Dem Verwaltungsausschuss und dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung sind bis Ende 2018 die Prüfergebnisse hinsichtlich einer Exit-Strategie zum Ausstieg aus dem Fernwärmebezug des Kraftwerks Lippendorf vorzulegen. Die Exit-Strategie umfasst Szenarien zum Ausstieg im Jahr 2023 und 2030. Die Szenarien beinhalten vor allem die technische Machbarkeit, die ökonomischen Folgen für die Stadtwerke bzw. den LVV-Konzern sowie den Haushalt der Stadt Leipzig, weiterhin lokale, nachhaltige, erneuerbare und regionale Wertschöpfungsmodelle, Berechnungen des aktuellen und zukünftigen Wärmeverbrauchs unter Bezugnahme der Einwohnerentwicklung, Effizienzverbesserung und energetischer Gebäudesanierung und der finanziellen und sozialen Auswirkung auf den Endkunden.“

Antragsbezogene Grundlagen und Rahmenbedingungen

Einleitend sei darauf verwiesen, dass die Leipziger Stadtwerke, in Erfüllung ihres öffentlichen Auftrages, bereits seit Längerem die im Antrag angeführten Prüfungen hinsichtlich denkbarer Szenarien im Rahmen der Neuausrichtung ihrer Unternehmensstrategie angestoßen haben bzw. diese hinsichtlich damit verbundener Folgen auf die technische Machbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit hin analysieren. Dabei wird auch dem Anliegen des Antrages, die Abhängigkeit der Stadt Leipzig von der Abwärmenutzung des Braunkohlenkraftwerks Lippendorf schrittweise und ggf. auch auf null zu reduzieren und einen mittel- bis langfristigen Umstieg auf andere, vorrangig erneuerbare Formen der Fernwärmeerzeugung fachkundig und systematisch vorzubereiten, im Rahmen von Szenario-Betrachtungen Rechnung getragen. Insofern kann diesbezüglich auch von Unternehmenshandeln gesprochen werden.

Klimapolitische Zielstellungen

Die Stadt Leipzig hat sich in ihrem Energie- und Klimaschutzprogramm ambitionierte Ziele im Klimaschutz gesetzt und diese durch zahlreiche Maßnahmen untersetzt, die mit den nationalen Klimaschutzbemühungen einhergehen. Vor dem Hintergrund der globalen Auswirkungen des Klimawandels verfolgt die Stadt Leipzig entsprechend geltender Beschlusslagen der Ratsversammlung das übergeordnete Ziel, den CO2-pro-Kopf-Ausstoß auf ein verträgliches Maß von 2,5 Tonnen pro Jahr zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausstoß alle 5 Jahre um 10 % gesenkt werden. Eine schrittweise Ablösung von fossilen Energien durch den Ansatz einer ganzheitlichen Energiewende in den Bereichen Strom, Mobilität und Wärme ist hierfür unabdingbar. Nachdem sich die CO2-Emissionen durch verbesserte Energieeffizienz lange Zeit reduzieren ließen, verharrt der spezifische CO2-Ausstoß inzwischen seit einigen Jahren auf einem relativ konstanten Niveau.

Als zentrale Maßnahmen im Bereich der Wärmeversorgung wurde der Ausbau der Fern- und Nahwärme bei gleichzeitiger Einbindung erneuerbarer Energien in die vorhandenen und geplanten Wärmenetze im Energie- und Klimaschutzprogramm verankert (Maßnahme 3.1: Fernwärmeausbau und -verdichtung/Nahwärmeausbau und Maßnahme 3.3.: Konzept zur zukünftigen Einbindung erneuerbarer Wärme in Wärmenetze) sowie die hierfür strategischen Weichenstellungen in den Fachkonzepten des Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo) und des derzeit weiterentwickelten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) festgehalten.

Die Transformation der Fernwärme, deren Anteil an der Wärmeversorgung aktuell bei ca. 34 % liegt und die zu 99,6 % auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird, spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der gesteckten Zielstellungen. Auf diesem Weg wurden bereits einige Projekte angestoßen und befinden sich aktuell in Umsetzung (u. a. Einbindung von Abwasserwärme und Großsolarthermieanlagen). Insbesondere im Zuge des Bevölkerungswachstums rückt die Erschließung von derzeitigen Brachflächen durch energieeffiziente, netzgekoppelte Wärmeversorgungslösungen in den Fokus. Das Fernwärmesystem in Leipzig bietet für die Zukunft den Vorteil, über die Wahl der Erzeuger bzw. Technologien flexibel entscheiden und eine schrittweise Einbindung erneuerbarer Energien vornehmen zu können.

Die städtische Fernwärmeversorgung wird derzeit insbesondere durch das hocheffiziente Gas- und Dampfkraftwerk (GuD) Zentrum-Nord der Leipziger Stadtwerke mit etwa 540 GWh sichergestellt. Der Großteil der Fernwärmeversorgung erfolgt dabei durch den Bezug von Abwärme aus dem Braunkohlenkraftwerk Lippendorf (ca. 1.195 GWh). Letztere beziehen die Stadtwerke im Rahmen eines Fernwärmeliefervertrages mit der Vattenfall Europe Generation AG, Cottbus (Laufzeit bis 31.12.2023). Nachdem in früheren Jahren vor allem das GuD-Kraftwerk den Hauptteil der Fernwärme erzeugte, hat sich der Anteil zuletzt stetig zugunsten des Braunkohlekraftwerks verschoben. Maßgebliche Ursache hierfür war und ist die erhöhte Einspeisung erneuerbarer Energien in das Stromnetz, welche den Strompreis an der Börse senkt. In der Folge werden u. a. teurere Kraftwerke, wie z. B. flexible Gaskraftwerke, durch günstigere Braunkohlekraftwerke verdrängt („Merit-Order-Effekt“).

Ein einseitiger bzw. alleiniger Rückzug Leipzigs aus der Abwärmenutzung des Kraftwerks Lippendorf wäre jedoch zur Erreichung der angestrebten Treibhausgasreduzierung ohnehin nur bedingt geeignet. Die Abwärme des Braunkohlekraftwerks Lippendorf steht als Nebenprodukt der Braunkohleverstromung zur Verfügung. Da das Kraftwerk primär der Stromerzeugung dient, würde im Falle des Nichtbezugs der Fernwärme die kontinuierlich anfallende Abwärme ungenutzt in die Atmosphäre abgegeben. In der Treibhausgas-Bilanzierung werden deshalb die bei der Kohleverbrennung anfallenden CO2-Emissionen maßgeblich der Stromproduktion zugerechnet, sodass die Fernwärme mit einem geringen CO2-Ausstoß bewertet wird. Dieser Tatsache sowie der effizienten Erzeugung der verbleibenden Fernwärmeeinspeisung im GuD-Kraftwerk der Leipziger Stadtwerke ist es zu verdanken, dass die Stadt Leipzig im bundesweiten Vergleich der spezifischen CO2-Emissionen bis dato sehr gut abschneidet.

Die komplexen Herausforderungen beim Aufbau eines etwaigen dezentralen, auf erneuer-bare Energien gestützten Wärmesystems einmal außen vor gelassen, wäre ein einseitiger Ausstieg Leipzigs bzw. seiner Stadtwerke aus dem Fernwärmebezug bei gleichzeitigem Weiterbetrieb des Kraftwerks in Lippendorf, zumindest unter den derzeitigen Rahmen-bedingungen, klima- und energiepolitisch widersinnig. Ein vollständiger Ausstieg aus dem Fernwärmebezug wäre insofern nur dann eine auch für den Klimaschutz förderliche Maßnahme, wenn in Folge dessen oder parallel auch der Betrieb des Kraftwerks Lippendorf grundsätzlich eingestellt würde. Die dafür ggf. relevanten Entscheidungen werden jedoch an anderer Stelle getroffen. Auf diese Entwicklungen hat die Stadt Leipzig direkt keinen Einfluss.

Primat der Versorgungssicherheit und wirtschaftlichen Tragfähigkeit

Die Wärmeversorgung im Stadtgebiet gehört zum Kernbereich der öffentlichen Daseinsvorsorge als einer Hauptaufgabe der Stadt Leipzig. Jede Veränderung in diesem Bereich steht daher zunächst unter dem Vorbehalt, dass die kontinuierliche Versorgung mit Wärme zu marktgerechten und bezahlbaren Preisen keinesfalls gefährdet oder beeinträchtigt werden darf. Das Geschäftsfeld Fernwärme ist von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung, nicht nur für die Stadtwerke, sondern für die gesamte Leipziger Gruppe. In diesem Bereich werden bisher nachhaltig wesentliche Erträge erwirtschaftet, die für den jährlichen Defizitausgleich der Leipziger Verkehrsbetriebe im Rahmen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages unverzichtbar sind. Bereits die öffentliche politische Diskussion über Ausstiegsszenarien verschlechtert tendenziell die vertriebliche Verhandlungsposition der Stadtwerke im Fernwärmebereich. Politische Eingriffe in die Kostenstruktur der Fernwärmelieferungen sind somit dadurch limitiert, dass sie der Leipziger Gruppe ein vergleichbares Wertschöpfungspotenzial auch zur zukünftigen Sicherung ihrer finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit eröffnen müssen. Anderenfalls wäre die aktuelle Finanzierungssystematik des öffentlichen Personennahverkehrs in Leipzig als Ganzes in Frage gestellt. In diesem Zusammenhang müssen daher auch mögliche Folgen auf den städtischen Haushalt im Rahmen etwaiger Szenarien mit betrachtet werden.

Mit Blick auf die bis dato mehrfach kommunizierten bundespolitischen Zielstellungen ist damit zu rechnen, dass auch ein schrittweiser und langfristiger Ausstieg aus der Braunkohleverstromung in Deutschland und damit auch eine schrittweise Substitution der damit verbundenen Erzeugerkapazitäten ein übergeordnetes klimapolitisches Ziel ist. Der Antrag, der primär darauf abzielt, zeitnah für die Stadt Leipzig bzw. ihre Stadtwerke eine Ausstiegsstrategie für braunkohlenbasierte Fernwärme zu erarbeiten, kann daher dem Grunde nach befürwortet werden, da dieses Szenario mittel- bis langfristig voraussichtlich ohnehin Realität wird.

Bewertung sonstiger antragsbezogener Sachverhalte

Grundsätzlich stellt ein ökologischer Umbau des Fernwärmesystems unter perspektivisch vollständigem Verzicht auf die Abwärme des Kraftwerks Lippendorf die Stadt Leipzig und ihre Beteiligungsunternehmen, insbesondere hier die Stadtwerke, vor erhebliche technologische und finanzielle Herausforderungen.

Die Begründung des Antrages beinhaltet Aussagen bzw. Verweise, welche Aspekte bzw. Lösungsansätze bei einer Szenariobetrachtung im Rahmen einer Exit-Strategie zu berücksichtigen wären. Angesichts der Komplexität der Aufgabe wäre der in der Begründung des Antrages grob skizzierte Lösungsansatz in mehrerlei Hinsicht zu erweitern bzw. zu hinterfragen. Zu den Punkten im Einzelnen:

Einbettung in stadtstrategische Zielstellungen

Aus Verwaltungssicht maßgeblich ist die Einbettung eines solchen Ausstiegsplans in eine gesamtstädtische Energie- und Klimaschutzstrategie. Deshalb ist eine Verzahnung des hier beantragten Transformationskonzepts mit der voraussichtlich gegen Ende 2017 beginnenden Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms unabdingbar.

Vor dem Hintergrund der energiepolitischen Diskussion um einen nationalen Ausstieg aus der energetischen Braunkohlenutzung beschäftigen sich auch die Stadtwerke schon seit geraumer Zeit mit der Substitution des Wärmebezugs aus dem Kraftwerk Lippendorf. Diese Überlegungen wurden unter dem Eindruck des Pariser Klimaschutzabkommens und auf Initiative des Gesellschafters im vergangenen Jahr weiter verstärkt. Gegenüber den Unternehmensgremien, Stadtverwaltung und Stadtrat wurde in einem Impulspapier mit dem Titel „leipzig.leben.morgen“ dazu unter den Kapitel „Grüne Fernwärme“ zumindest im Ansatz schon informiert. Die Entwicklung und Bewertung von Szenarien zur Substitution des Wärmebezugs aus dem Kraftwerk Lippendorf erfolgt dabei in unternehmerischer Verantwortung der Stadtwerke. Für spezifische Themen wird bereits externe Expertise genutzt. Aufgrund der wirtschaftlichen Relevanz sowie den weitreichenden strategischen und politischen Implikationen wirkt die Leipziger Stadtholding in dieser Initiative direkt mit.

Einbettung in (über-)regionalen Ansatz

Das beantragte Fernwärme-Konzept sollte nicht isoliert von dem absehbaren Strukturwandel in der gesamten Region Mitteldeutschland infolge eines Braunkohleausstiegs insgesamt bearbeitet bzw. betrachtet werden.

Die gegenwärtigen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung führen perspektivisch auch zu einem Ausstieg aus der Braunkohleverstromung und damit zu einem Ende der Braunkohlenförderung. Dies wird voraussichtlich mit einem gravierenden Strukturwandel bzw. Strukturbruch mit Folgen für Beschäftigung und Kaufkraft in den davon betroffenen Regionen einhergehen. Um diesen Strukturwandel in den vier deutschen Braunkohlenrevieren abzufedern bzw. aktiv zu gestalten, plant die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzplan 2050 eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ sowie ein spezielles Förderprogramm. Zudem können über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geeignete Maßnahmen in den betroffenen Regionen gefördert werden.

Zur Begleitung des anstehenden Strukturwandels im Mitteldeutschen Braunkohlenrevier hat sich bereits im Juni 2016 unter dem Dach des Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e. V. eine Projektgruppe „Innovation im Revier“ gegründet. In dieser Projektgruppe sind relevante Akteure aus Gebietskörperschaften, Unternehmen und Sozialpartnern der Region vertreten. Die Projektgruppe soll künftig als Beirat die Arbeit im Zusammenhang mit der GRW-Förderung begleiten. Zur organisatorischen Abwicklung der GRW-Förderung sollen Zweckvereinbarungen zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften und dem federführenden Burgenlandkreis geschlossen werden. Die Strukturen und damit verbundenen Verfahren befinden sich aktuell in der Aufbau- bzw. Anlaufphase. Ggf. können im Zuge dessen auch für ein zukunftsfähiges Alternativ-Konzept Fördermittel akquiriert werden.

Technologische Offenheit erforderlich

Die im Antrag näher geschilderten technischen Lösungsstrategien sind teilweise nur bedingt für eine Umsetzung geeignet. Zunächst ist unklar, weshalb bzw. auf welcher Grundlage Biomasse als geeigneter Energieträger eingestuft wird. Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft gibt es keine größeren Potenziale, die einen flächendeckenden und zudem noch wirtschaftlichen Einsatz erlauben. Im Allgemeinen wird dieser Technologie nur in ländlichen Regionen eine Zukunft bescheinigt. Unter ökologischen Gesichtspunkten ist ein verstärkter Einsatz von Biomasse überdies nur dann sinnvoll, wenn hierfür vornehmlich Reststoffe eingesetzt werden, die allerdings nur begrenzt zur Verfügung stehen.

Auch wäre eine Installation von Niedrigtemperatur-Wärmenetzen nur bedingt umsetzbar und sinnvoll. So ist es technisch und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten oftmals nicht möglich, die bestehenden Netze umzurüsten. Der Aufbau von Niedertemperaturnetzen ist deshalb nur bei Netzerweiterungen, wie sie aktuell bei der Entwicklung von Brachflächen entstehen, eine sinnvolle Option. Dabei muss es sich um Netze handeln, die nahezu abgekoppelt und nur durch wenige Stränge mit dem Bestandsnetz verbunden sind. Es ist allerdings auch zu konstatieren, dass die Einspeisung von Solar- und Geothermie nicht allein an das Vorhandensein eines Niedrigtemperaturnetzes gekoppelt ist. Mittels Wärmepumpen lassen sich die erzeugten Wärmemengen auch auf andere Temperaturniveaus heben und in höher temperierten Netzen nutzen. Der diesbezügliche Verweis auf Fernwärme-Strukturen in Dänemark ist im vorliegenden Fall nicht hilfreich, da diese dort vorwiegend in ländlich geprägten Regionen zum Einsatz kommen und sich diese vorteilhaften Bedingungen objektiv so nicht auf Leipzig übertragen lassen.

Verwaltung und Leipziger Gruppe sehen die Zukunft der Leipziger Wärmeversorgung daher in einer schrittweisen Integration dezentraler Erzeugungsanlagen in das bewährte inner-städtische Erzeugungs- und Verteilungssystem der Stadtwerke. Die zunehmende Digitalisierung des Fernwärmesystems in Kombination mit Elementen der Wärmespeicherung erlaubt einen ressourceneffizienten Ausgleich von stärker schwankendem Angebot und Nachfrage. Dieser Transformationsprozess muss jedoch technologieoffen erfolgen. Eine vorschnelle Vorfestlegung auf einzelne Technologieoptionen zum jetzigen Zeitpunkt wäre daher weder sinnvoll noch sachgerecht.

Interne Erarbeitung des Fernwärme-Konzepts

Eine Prüfung von Szenarien und Handlungsmöglichkeiten wird seitens der Leipziger Stadtwerke bereits im Rahmen ihrer strategischen Neuausrichtung vorgenommen. Als Ergebnis der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Leipziger-Gruppe in diesem Zusammenhang zeigte sich, dass derartige Herausforderungen nur in Kooperation und auf Basis einer gemeinsamen, abgestimmten und fundierten Strategie bewältigt werden können. Hierzu werden sowohl in der Stadtverwaltung als auch bei den Leipziger Stadtwerken integrierte Koordinierungsstellen erforderlich, die in gemeinsamen Strategie- und Arbeitsgruppen arbeiten, wie es bereits im Entwurf des Fachkonzeptes Energie und Klimaschutz des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) verankert ist. Nur unter dieser Voraussetzung kann eine zielorientierte, koordinierte technische Infrastrukturentwicklung (klimaangepasst, effizient, resilient und finanzierbar) und die Entwicklung einer zukunftsfähigen Versorgungsstruktur unter steigendem Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien sowie der Nutzung von Energiespeichern gelingen.

Die Integration von erneuerbaren Energien ist grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet möglich, wie erste Potenzialanalysen hinsichtlich der Nutzung von Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie und, mit noch einigen Abstrichen, auch im Ansatz bei der Windenergie bereits gezeigt haben. Hiermit wird eine zunehmende Digitalisierung und Kopplung mit dem Stromsektor erforderlich, um die Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten.

Ein generelles Outsourcing der Erstellung von Machbarkeitsstudien zum geplanten Fernwärme-Transformationsprozess wird seitens Verwaltung und Unternehmen weder für sachgerecht noch für zielführend angesehen. Ein Beiziehen externer Expertise im jeweiligen Einzelfall erfolgt bereits bzw. wird auch weiterhin aufgrund komplexer Einzelthemen notwendig werden. Dabei werden selbstverständlich auch Ergebnisse von Studien von Institutionen bzw. wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in die einschlägigen Abwägungen einbezogen und unter den spezifischen Bedingungen vor Ort zu bewerten sein.

Längerer Zeitraum für eine sachgerechte Szenarienbetrachtung

Der im Antrag in BPkt. 2 vorgesehene Zeitpunkt für die Vorlage bzw. womöglich auch noch Veröffentlichung von Ergebnissen ist vor dem Hintergrund der zu beachtenden komplexen Themenstellungen und Zusammenhänge zu knapp bemessen. Bis zum 4. Quartal 2017 kann eine derart komplexe Studie in Abstimmung und Beteiligung zahlreicher Akteure unter Beantwortung einer Vielzahl an bisher ungeklärten Fragestellungen nicht zielführend erarbeitet werden. Der diesbezügliche Alternativvorschlag zu BPkt. 2 sieht daher eine Erarbeitung der Ausstiegsszenarien bis frühestens Ende 2018 vor.

Maximal zwei Szenarien

Die eng gestaffelten Zeitpunkte für die im Antrag geforderten drei Szenarien sind unter Kosten-Nutzen-Aspekten nicht sinnvoll, insbes. da vor allem das Jahr 2026 gegenüber den beiden anderen Szenarien nach aktueller Einschätzung seitens der Unternehmen keinen Mehrwert darstellen würde. Der Alternativvorschlag sieht daher einen Verzicht auf ein zusätzliches Ausstiegsszenario für das Jahr 2026 vor.

Zusammenfassung

Ein Votum über den Antrag in der vorliegenden Form kann vor dem Hintergrund der dargelegten Implikationen nicht empfohlen werden. Der Alternativvorschlag zum Antrag würde aus Sicht von Verwaltung und Unternehmen den rechtlichen und zum jetzigen Zeitpunkt abschätzbaren Entwicklungen sowie den rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Erfordernissen zielorientiert Rechnung tragen.


Beschluss der Ratsversammlung am 18. Oktober 2017

Der Antrag wurde im Sinne des Verwaltungsstandpunktes vom Stadtrat beschlossen.

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 25.04.2018

in Arbeit

Mit Schreiben vom 07.11.2017 beauftragte der Gesellschaftervertreter die Geschäftsführung der LVV mit der Erarbeitung einer Exit-Strategie im Sinne des Ratsbeschlusses unter Beachtung der zusätzlichen Prämissen des Verwaltungsstandpunktes. Ziel ist die Einbringung einer Informationsvorlage in den Verwaltungsausschuss und den Fachausschuss Umwelt und Ordnung bis Ende 2018.

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