Antrag: Konzept zur Stärkung der Nordwestaue unter Betrachtung landwirtschaftlicher Flächen erstellen

Antrag vom 12. Mai 2021

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

  1. im Rahmen des Auenentwicklungskonzepts zu prüfen, wie die bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Nordwestaue entwickelt werden können, um sich in das Ökosystem Auwald, z.B. als charakteristische Offenflächen und Grasland einzufügen,
  2. hinsichtlich der weiteren Entwicklung gemäß Punkt 1 frühzeitig Gespräche mit den Eigentümern der entsprechenden Flächen in der Nordwestaue aufzunehmen und geeignete Handlungsoptionen zu entwickeln.

Bis zum 4. Quartal 2021 legt die Stadt den zuständigen Ausschüssen die Ergebnisse vor.

Begründung:

In der Leipziger Aue ist der Lebensraumtyp Wald der einzige naturnahe Lebensraumtyp, der in den letzten 500 Jahren an Flächen und Dichte zugenommen hat.

Dem hingegen sind auentypische Offenlandbiotope mit Nasswiesen- und Stromtalarten der Lebensraumtyp, der in den letzten 150 Jahren mit weitem Abstand den größten Flächen- und Artenverlust hinnehmen musste. Nicht wenige ehemalige Auenwiesen sind heute Sportanlagen (z.B. Frankfurter Wiesen = Red-Bull-Arena und viele weitere Sportanlagen) oder Kleingartenanlagen.

Hinzu kamen Schuttberge (z.B. Bauernwiesen = heute Fockeberg), die Stadterweiterung (z.B. Teile von Schleußig) oder kleinere ergänzende Aufforstungen (z.B. im Küchenholz). Wesentliche Teile des Auengrünlandes, wie der Pfingstanger wurden erst in den 1980er Jahren von Grünland in Ackerland umgewandelt. Ehemalige Auenwiesen, wie die Nonnenwiese, könnten ihre ursprüngliche ökologische Funktion gar nicht mehr erfüllen, da sie heute als Hunde-, Sport- und Erholungsrasen einem viel zu großen Nutzungsdruck durch die Bevölkerung unterliegen. Und auch im Clara-Zetkin-Park beginnen wir gerade erst, wieder naturnahe Wiesen zu etablieren.

Gerade auch vor dem Hintergrund des Insektensterbens und Insektenschutzes benötigt unser Auensystem wieder deutlich mehr artenreiche auentypische Offenlandbiotope. Zu den gefährdetsten und deshalb besonders zu schützenden Vogelarten gehören Arten, die eine weitläufige Offenlandschaft ohne Agrarwüsten benötigen. Und auch der besonders geschützte und im Leipziger Auwald brütende Schwarzmilan benötigt neben dem Wald als Bruthabitat artenreiche Offenlandflächen als Nahrungs- und Jagdhabitat.

Historisch betrachtet begann vor ungefähr 14.000 Jahren die Etablierung von lichter Pionierbaumvegetation im Urstromtal. Zu dieser Zeit lebte in unserer Region eine ganze Reihe von Großherbivorenarten (Bulldozerarten). Aus ökologischem Wissen ist herzuleiten, dass diese durch optimale Ausnutzung der natürlichen Ressourcen die Landschaft relativ offen hielten. Vor 8.000 Jahren waren mit Berg-Ahorn und Stiel-Eiche wesentliche Baumarten des heutigen Auwaldes etabliert.

Der Bereich der Leipziger Aue gehört zu den am schnellsten und am dichtesten besiedelten Bereichen Mitteldeutschlands nach der Eiszeit.

Der ca. 7.000 Jahre alte Brunnenfund von Schkeuditz belegt, dass die im Gebiet sesshaften Bandkeramiker bereits über die Baukunst der Verfachung von Holz verfügten und dies mit Steinzeitwerkzeugen. Es ist davon auszugehen, dass sie im Rahmen ihrer Mittel der Produktivität die Landschaft optimal ausnutzten. Haustiere hatten als Weidevieh die Großherbivoren zunehmend verdrängt. Die ältesten schriftlichen Quellen zum Ausgang des Mittelalters belegen, dass die Leipziger Aue ein sehr abwechslungsreich strukturierter Lebensraum mit reichlich holzfreien Bereichen war.

Die vorhandenen Waldbereiche wurden in dieser vorindustriellen Zeit um ein vielfaches intensiver genutzt, als heute. Für die Versorgung der Region mit ausreichend Feuerholz musste der Floßgraben gebaut werden, da das eigene Holz nicht mehr ausreichte. Es gab Gras- und Weiderechte, die auf lichte Gehölzstrukturen schließen lassen, wie wir sie heute im Clara-Zetkin-Park vorfinden. Für die Waldflächen wurde die bekannte Kritik aufgeführt, dass die Blößen im Walde größer seien als die holzbestandenen Flächen. Die älteste maßstäblich skalierbare kartografische Darstellung, die Sächsischen Meilenblätter aus dem Jahr 1806 belegen, dass zwischen Pfingstanger und Gundorf der Wechsel zwischen Wiesen- und Waldflächen kleinteiliger, der Wiesenanteil aber etwas größer war, als heute.

Dies bedeutet, die Landschaft war strukturreicher und Strukturreichtum ist auch ein ganz wesentlicher naturschutzfachlicher Wert. Seitdem sind kleinere, vor allem inselartige Waldflächen abgeholzt, aber auch Wiesenflächen nach dem Lehmabbau und einer teilweisen Wiederverfüllung aufgeforstet wurden. Die einzig größerflächige Abholzung zwischen 1806 und 1940 erfolgte im Bereich von Schlobachs Hof. Dahingegen sind die großflächigen Wiesen „hinter dem Forst“ heute der Hinterforst.

Die erste Umwandlung von Auenwiesen in Ackerflächen erfolgte im Bereich des Forstweges zwischen 1923 und 1940 (Quelle: Königlich sächsische Messtischblätter aus den Jahren 1923 und 1940), also wahrscheinlich zeitgleich mit dem Bau der Neuen Luppe und der damit verbundenen Abtrennung der Aue von natürlichen Hochwässern. Die zweite Umwandlung von Auenwiesen in Ackerflächen erfolgte am Pfingstacker erst Mitte der 1980er Jahre und damit wenige Jahre vor der politischen Wende. Zu diesem Zeitpunkt waren nach topografischer Karte der DDR die heutigen Ackerflächen nordwestlich von Gundorf am Dammweg noch Wiesen, im Luftbild von 1990 Ackerflächen. Der Umbruch von Wiesen- zu Ackerflächen erfolgte am Pfingstanger und bei Gundorf also erst wenige Jahre vor dem gesetzlichen Verbot einer solchen Umwandlung.

An die lange Zeit traditionell bewirtschafteten Flächen hatten sich im Laufe der Jahrhunderte und Jahrtausende Lebensgemeinschaften mit vielen Arten angepasst, bzw. die entstandenen ökologischen Nischen ausnutzend hier angesiedelt.

Die Änderung der Wald- und Offenlandnutzung in den letzten 150 Jahren (Aufgabe der Mittelwaldwirtschaft, Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft) hatten zur Folge, dass viele früher hier heimische Arten verdrängt wurden oder in ihrem Fortbestand stark gefährdet sind und wir für ihre Erhaltung eine besonders hohe naturschutzfachliche Verantwortung haben. Aus diesem Grund ist es essentiell, dass Ackerflächen in der Aue, die im Rahmen des zukünftigen Auenrevitalisierungsprogrammes wieder einer natürlichen Wasserdynamik mit gelegentlichen Überflutungen zugeführt werden sollen, weitestgehend zurück in Auengrünland und nicht in Auwald verwandelt werden. Dies gerade auch mit Hinblick auf den Biotopverbund, bei dem ein Blick auf die Karte genügt, um zu sehen, dass in der nordwestlichen und der südlichen Aue die Gehölzbiotopflächen weitestgehend zusammenhängend sind, während zwischen den Auenwiesen teilweise erhebliche Entfernungen liegen, von den Entfernungen zwischen funktional intakten Auenwiesen ganz zu schweigen.

Eine Aufforstung der ehemaligen Wiesen- und jetzigen Ackerflächen in der Nordwestaue würde zudem den Strukturreichtum der Auenlebensräume weiter reduzieren und muss auch aus diesem Grund naturschutzfachlich abgelehnt werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 29.06.2021

Sachverhalt bereits berücksichtigt

Begründung

Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Auenentwicklungskonzeptes für das Gebiet der Elster-Pleiße-Luppe-Aue wird auch der zukünftige Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Überschwemmungsgebiet betrachtet. Dies wurde bereits in der Anfrage Nr. VII-F-02368 dargestellt.

Zu Punkt 1:

Die Prüfung der Umgestaltung der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und die Entwicklung des Wald-Offenland-Mosaiks wird im Rahmen des Auenentwicklungskonzeptes erfolgen. Stromtal-Auenwiesen, Frisch-, Feucht- und Nasswiesen gehören zu einem auentypischen Mosaik von Wald und Offenland und müssen als wertvolle Auenbiotope erhalten und vor allem entwickelt werden. Im Unterschied zu anderen mitteldeutschen Auen ist das Leipziger Auensystem ausgesprochen waldreich und der Offenlandanteil ist verhältnismäßig gering (vgl. Managementplan „Leipziger Auensystem“ 2012*). Die biologische Vielfalt von Auen wird zum einen durch die Geländemorphologie und zum anderen durch kleinräumig wechselnde Standortfaktoren, bedingt u. a. durch auentypisch wechselnde Wasserstände hervorgerufen. Das anzustrebende Wald-Offenland-Mosaik von Auen stellt die Lebensgrundlage für viele Arten nach Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie (FFH und SPA-Richtlinie) dar.

Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LSP) als die die Verwaltung bindende Instrumente der generellen Planung wie auch das INSEK (Fachkonzept Freiraum und Umwelt) stehen der Entwicklung von Grünland auf Ackerflächen grundsätzlich nicht entgegen; die Grünlandflächen werden im Landschaftsplan als spezielle Form der Landbewirtschaftung behandelt und ihre Entwicklung an dafür prädestinierten Standorten entspricht durchaus landschaftsplanerischen Zielsetzungen in Bezug auf die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und eine intakte Landschaft (zum vgl.: Teilräumliche Leitbilder 1+2 des LSP für Flussauen- bzw. Bachauenlandschaften). Neben dem Landschaftsplan (1998) nimmt bereits die erste Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung Leipzigs (1998) eingehend Bezug auf das Biotopmosaik der Nordwestaue mit Aussagen zu Entwicklungszielen zur Sicherung von Grünlandnutzungen, Extensivierung von Wiesen- und Waldnutzungen etc. auf dafür geeigneten Flächen.

Aktuell erarbeitet das Liegenschaftsamt entsprechend dem Beschluss vom 22.01.2020 Vorlage VI-A-07003 an einem Landwirtschaftskonzept, in dem ebenso die Landwirtschaft in Auen berücksichtigt wird.

Zu Punkt 2:

Mit der unter Punkt 1 beschriebenen Zielsetzung wird deutlich, dass zukünftig die derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzten Bereiche im Natura2000 geschützten Gebiet in Richtung auentypischer, extensiver Grünlandnutzung (Wiesen) zu entwickeln sein werden. Die Umgestaltung in eine extensive Bewirtschaftung ist nur zusammen mit den Eigentümern und Bewirtschaftern (Pächter) umsetzbar. Die Böden in der Nordwestaue gehören zu den ertragreichsten Böden Leipzigs. Hochwertige Ackerflächen zu charakteristischen Offenlandflächen und extensivem Grünland zu entwickeln stellt ein Konfliktfeld dar, denn die landwirtschaftlichen Betriebe stehen vor der Herausforderung der Wirtschaftlichkeit und gleichzeitig der anhaltenden Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke. Daher sind Auszahlungsansprüche, Ausgleichzahlungen, Fördermittel und Kompensationsangebote ein wesentlicher Aspekt, um Eigentümer von der Umstellung in eine extensive Nutzung zu überzeugen.

Bei Landwirtschaftsflächen im Privateigentum müssen frühzeitige Gespräche mit den Grundstückseigentümern aufgenommen werden, wobei diese wiederum durch vertragliche Beziehungen (z. B. Landpachtverträge nicht im Besitz der Flächen und damit in deren Verfügung sein können.

Bei den Eigentumsflächen der Stadt Leipzig, die in der Nordwestaue zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sind, sind die jeweiligen Vertragssituationen (z. B. Zugehörigkeit zur betriebsnotwendigen Fläche; Art der Bewirtschaftung) und die Vertragslaufzeit zu beachten. Eine frühzeitige Information und Eintritt in Gespräche mit den Vertragspartnern/ Flächenbewirtschaftern ist zwingend notwendig.

Realisierungs- / Zeithorizont

Das integierte, gesamträumliche Auenentwicklungskonzept für die Leipziger Nordwestaue wird bis Ende des Jahres 2022 erarbeitet. Die Festlegung auf ein vorläufiges Entwicklungsziel ist im III. Quartal 2021 geplant und bildet die Grundlage für Gespräche mit Akteuren wie beispielsweise Landwirten. Bis Ende des I. Quartals 2022 sind Gespräche mit relevanten Akteuren vorgesehen. Darauf aufbauend wird das abschließende Entwicklungsziel entworfen und mit der Erstellung des Handlungsprogramms mit konkreten Maßnahmenvorschlägen begonnen.

*Prof. Hellriegel-Institut (2012): Managementplan für das FFH-Gebiet Landesmeldenummer 050 E „Leipziger Auensystem“ (SCI 4639-301) und das SPA V05 „Leipziger Auwald“ (SCI 4639-451).

Neufassung vom 12.10.2021

Beschluss:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

  1. im Rahmen des Auenentwicklungskonzepts zu prüfen, wie die bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Nordwestaue entwickelt werden können, um sich in das Ökosystem Auwald, z.B. als charakteristische Offenflächen und Grasland einzufügen,
  2. bereits jetzt hinsichtlich der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen frühzeitige Gespräche mit den Eigentümern der entsprechenden Flächen aufzunehmen und gemeinsam mit diesen geeignete Handlungsoptionen zu entwickeln, die eine intensive Landwirtschaft künftig ausschließen und eine Eingliederung der Flächen in das Auentwicklungskonzept ermöglichen.

Bis zum 4. Quartal 2021 legt die Stadt den zuständigen Ausschüssen die Ergebnisse vor.

Beschluss der Ratsversammlung am 10. November 2021

Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 26.05.2023

x in Arbeit

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer ist beauftragt, im Rahmen des Auenentwicklungskonzepts zu prüfen, wie die bestehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Nordwestaue entwickelt werden können, um sich in das Ökosystem Auwald, z. B. als charakteristische Offenflächen und Grasland, einzufügen (Beschlusspunkt 1). Zudem sollen bereits jetzt hinsichtlich der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzflächen frühzeitige Gespräche mit den Eigentümern der entsprechenden Flächen aufgenommen werden, um gemeinsam geeignete Handlungsoptionen zu entwickeln, die eine intensive Landwirtschaft künftig ausschließen und eine Eingliederung der Flächen in das Auenentwicklungskonzept ermöglichen (Beschlusspunkt 2).

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Im Unterschied zu anderen mitteldeutschen Auen ist das Leipziger Auensystem, ausgesprochen waldreich und der Offenlandanteil ist verhältnismäßig gering (vgl. MaP „Leipziger Auensystem“ 2012). Auch hier gehören Stromtal-Auenwiesen, Frisch-, Feucht- und Nasswiesen zu einem auentypischen Mosaik von Wald und Offenland und stellen die Lebensgrundlage für viele Arten nach FFH-Richtlinie dar. Um diese auentypischen Offenlandbiotope zu fördern und perspektivisch zu entwickeln ist es grundsätzlich erforderlich derzeit als Ackerfläche genutzte Bereiche im FFH-Gebiet prioritär in extensiv genutztes Grünland (Wiesen) zu überführen.

Im Rahmen der Bilanzierung des Verbesserungspotenzials der Aue wird unter Beachtung der zur erreichenden hydrologischen Bedingungen eine Aussage zur Ausprägung des Grünlandes ermöglicht.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

Die unter Beschlusspunkt 1 formulierten Ziele wurden Vertretern der Fachabteilungen Landwirtschaft am SMEKUL und LfULG sowie der Gundorfer Agrargemeinschaft im Rahmen von Akteursgesprächen zur Analyse der Rahmenbedingungen für die Erarbeitung des Auenentwicklungskonzepts für die Nordwestaue bereits vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Der Betrieb ist Hauptbewirtschafter in der Nordwestaue und bewirtschaftet wesentliche Flächenanteile im Planungsgebiet des Auenentwicklungskonzeptes.

Des Weiteren steht die Koordinierungsstelle Auenentwicklung im engen Austausch mit den Auenkoordinatoren des Freistaates Sachsen zu der genannten Thematik, da die Landwirtschaft gleichermaßen durch Sofortmaßnahmen des Landes zur Auenrevitalisierung betroffen ist und Lösungsansätze zur Akzeptanzförderung entwickelt werden müssen. Kürzlich startete hierzu eine Masterarbeit am LfULG, die u. a. eine Befragung der Bewirtschafter/-innen im Auenbereich beinhaltet, welche inhaltlich durch die Koordinierungsstelle Auenentwicklung unterstützt wird. Weitere Schwerpunkte der Arbeit sind die Recherche und Aufbereitung von Agrarfördermöglichkeiten und der Erfahrungsaustausch mit Expert-/innen wie etwa dem F+E-Vorhaben „LanAu“ – Landnutzung in Auen, das sich mit der „Flächenbereitstellung und angepasste(r) Landnutzung für die Auenentwicklung in Deutschland“ befasst.

Erste Ergebnisse des Auenentwicklungskonzeptes für die Nordwestaue wurden dem Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung zuletzt am 28.03.2023 vorgestellt.

Zurück