Antrag: Konzipierung einer Struktur- bzw. Infrastrukturförderung (Arbeitstitel) für die Freie Szene

Antrag vom 7. Juli 2022

Beschlussvorschlag:

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen,

    1. inwieweit eine weitere Ausdifferenzierung der städtischen Kulturförderung eine Anpassung der Förderregularien den aktuellen Entwicklungen in der kulturellen Freien Szene gerecht werden kann;
    2. inwieweit beispielsweise eine sogenannte Struktur- bzw. Infrastrukturförderung (Arbeitstitel) zur Entwicklung von Potentialen beitragen bzw. Lücken im Kulturförderverfahren schließen kann.
  1. Die Prüfung sollte im Rahmen der noch ausstehenden Evaluierung der Förderrichtlinien Bezüglich der Frage nach der Möglichkeit einer Struktur- bzw. Infrastrukturförderung (Arbeitstitel) sollte ein Vergleich mit den Förderverfahren in anderen Kommunen (so etwa Dresden) erfolgen.

Begründung:

Die Förderung der Freien Szene durch die Stadt ist umfassend und differenziert, sie deckt aber nicht alle relevanten Felder des städtischen kulturellen Lebens ab. Eine grundlegende Fördermaßgabe stellt bislang die Forderung an den Fördermittelempfänger dar, dass das Ergebnis der Förderung den Leipziger Bürgerrinnen und Bürgern unmittelbar „zur Verfügung“ gestellt, „zugänglich“ gemacht werden muss. Wie aber unterstützen wir Initiativen, die nicht unmittelbar, sondern „nur“ mittelbar mit Ergebnissen aufwarten können, aber durch ihre Arbeit eine breite kulturelle Teilhabe der Stadtgesellschaft ermöglichen?

Zu b) Es kommt darauf an, dass auch Initiativen im Kulturförderverfahren berücksichtigt werden, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Rahmenbedingungen, Bedingungen der Möglichkeit von Kulturveranstaltungen zu schaffen bzw. Dialoge und Kooperationen anzustoßen, die z.B. der weiteren Vernetzung dienen (siehe als Beispiel 4fürTanz: OPEN STAGES, Residenzen, TanzDialoge; your are warmly invited (Yawi) etc.).

Die Corona-Zeit hat noch einmal deutlich gemacht, wie existentiell wichtig es für jeden einzelnen Kulturschaffenden ist, dass Strukturen, Netzwerke erhalten, gestärkt und ausgebaut werden.

Struktur- bzw. Infrastrukturförderung (Arbeitstitel) könnte umfassen: Weiterbildungsangebote, Informationsangebote, Beratungsangebote, Koordinierungsstellen/Stärkung der Verbände, Technikpool, Organisation von Proben- und Kreativräume, Einrichtung von sogenannten Open-Air-Flächen etc.

Zu 2. Beispielhaft für Förderinstrumente in anderen Städten sind

– einjährige Basisförderung (Hamburg) Strukturförderung für freie Gruppen und Einzelkünstler/-innen

– Basisförderung für zwei oder vier Jahre (Senatsverwaltung Berlin) für Produktionen und/oder Erhalt Strukturen

– Grundförderung (Hannover, Richtlinie zur Förderung freier Produktionsorte) usw.

Verwaltungsstandpunkt vom 29. September 2022

Dem Antrag wird zugestimmt. Der Prozess zur Überprüfung und Anpassung der Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur) hat begonnen und die im Antrag vorgeschlagenen Punkte können geprüft und in die weitere Diskussion einbezogen werden.

Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat in Verbindung mit der Fachförderrichtlinie Kultur im II. Quartal 2023 vorgelegt.

Rückzug am 10. November 2022

Der Antrag wird zurückgezogen, weil die Verwaltung das Anliegen berücksichtigen wird.

Aufgenommene Protokollnotiz: Der Themenbereich „Infrastrukturförderung“ wird bei der anstehenden Überprüfung der Förderrichtlinien grundsätzlich durchdacht und bearbeitet.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 24.05.2023

Um die vielfältige und innovative Freie Szene in Leipzig zu erhalten und zu fördern, braucht es verschiedene Förderinstrumente, die es Antragstellenden erlauben, die für ihre Anliegen und Entwicklungsperspektiven passendste Wahl zu treffen. Zwischen diesen Instrumenten soll eine Beweglichkeit möglich sein, die sich verändernden Bedarfen und Zielsetzungen gerecht wird. Die Instrumente dienen auch der Steuerung durch den Fördermittelgeber.

Im Rahmen der Überarbeitung der Fachförderrichtlinie Kultur erfolgte seit 2020 ein mehrstufiger Fachbeteiligungsprozess mit Akteuren der freien Kunst und Kultur und dem Fachausschuss Kultur, aus dem Ergebnisse in die Neufassung eingeflossen sind. Darüber hinaus ist in die Überarbeitung eine Auswertung der Fachförderrichtlinien verschiedener Großstädte eingeflossen.

Diskutiert worden sind im Rahmen der Beteiligung die Ziele und Kriterien der Förderung, die Ausgestaltung der institutionellen wie der Projektförderung sowie deren Balance untereinander.

Ergebnis der Beteiligung ist, dass das Leipziger Fördermodell als solide Basis angesehen werden kann, die nicht nur den größeren Einrichtungen in freier Trägerschaft, sondern auch freien Gruppen, Initiativen, Vereinen sowie Kunst- und Kulturschaffenden Stabilität bietet. Seit der letzten Überarbeitung der Fachförderrichtlinie Kultur hat sich ein klarer Bedarf eines Förderinstrumentes offenbart, das zwischen institutioneller und Projektförderung angesiedelt ist. Diesem Bedarf soll Rechnung getragen werden.

In der Arbeitsphase zur Überarbeitung wurde jedoch ebenfalls festgestellt, dass die Institutionelle Förderung in Leipzig bereits eine Strukturförderung ist. Mit der institutionellen Förderung werden Träger gefördert, die zentrale Ankerpunkte der Freien Kunst und Kultur in Leipzig sind. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch Strukturen wie Räume, personelle Ressourcen oder Ausstattung für andere Kulturakteure bereitstellen. Sie sind prägend für Land, Stadt und/oder ihr Quartier und arbeiten als Netzwerk- und Transferpartner für kleinere Institutionen und Träger.

Zusätzlich zu den Strukturleistungen der Institutionellen Förderung soll ab dem 1. Förderverfahren 2025 als neues Förderinstrument die Basisförderung eingeführt werden. Die Basisförderung soll dem Aufbau und dem Erhalt von Strukturen dienen, die inhaltliche Profilierung unterstützen sowie Netzwerkbildung und Kooperation befördern.

Etablierten und professionell arbeitenden Trägern, welche dauerhaft in der Projektförderung arbeiten, fehlt es an klaren Entwicklungsperspektiven und Sicherheit zur weiteren qualitativen, kreativen Arbeit. Die Basisförderung soll diese Lücke schließen. Sie wird als institutionelle Förderung ausgereicht, ist jedoch auf bis zu vier Jahre begrenzt. Über die konkrete Ausgestaltung wird Einvernehmen mit dem Fachausschuss Kultur hergestellt und die Freie Kulturszene der Stadt einbezogen. Die Entwicklung der Ziele, Kriterien und weiterer Details der Basisförderung soll bis zum II. Quartal 2024 abgeschlossen sein.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 30.11.2023

in Arbeit

Um die Freie Szene in Leipzig zu erhalten und zu fördern, braucht es verschiedene Förderinstrumente, die es Antragstellenden erlauben, die für ihre Anliegen und Entwicklungsperspektiven passendste Wahl zu treffen. Zwischen diesen Instrumenten soll eine Beweglichkeit möglich sein, die sich verändernden Bedarfen und Zielsetzungen gerecht wird. Die Instrumente dienen auch der Steuerung durch den Fördermittelgeber.

Die institutionelle Förderung im Rahmen der Fachförderrichtlinie Kultur in Leipzig ist bereits eine Strukturförderung. Mit der institutionellen Förderung werden Träger gefördert, die zentrale Ankerpunkte der Freien Kunst und Kultur in Leipzig sind. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie auch Strukturen wie Räume, personelle Ressourcen oder Ausstattung für andere Kulturakteure bereitstellen. Sie sind prägend für Land, Stadt und/oder ihr Quartier und arbeiten als Netzwerk- und Transferpartner für kleinere Institutionen und Träger.

Mit dem In-Kraft-Treten der überarbeiteten Fachförderrichtlinie Kultur am 19.08.2023 wurde zudem die Möglichkeit geschaffen ab dem 1. Förderverfahren 2025 eine Basisförderung auszureichen. Die Basisförderung soll dem Aufbau und dem Erhalt von Strukturen dienen.

Die konkrete Ausgestaltung des neuen Förderinstruments wird bis zum II. Quartal 2024 abgeschlossen.

 

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