Antrag: Kostenfrei auf Deutschlands höchsten Rathausturm - Entgeltordnung für Turmbesteigungen und Besichtigung der Kasematten im Neuen Rathaus Leipzig überarbeiten

Antrag vom 2. November 2023

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entgeltordnung für Turmbesteigungen und Besichtigung der Kasematten im Neuen Rathaus Leipzig dergestalt zu überarbeiten, dass ein Besuch des Rathausturmes und der Kasematten künftig kostenfrei möglich ist.
  2. Die Entgeltordnung wird um eine geführte Besichtigung des Lapidariums in den Kellerräumen des Neuen Rathauses erweitert.

Begründung:

Derzeit sind diverse Entgeltordnungen überarbeitet worden, die zu den Turmbesteigungen und Besichtigung der Kasematten jedoch nicht. Da ab 2024 in zahlreichen Leipziger Museen die Entgeltfreiheit herrschen wird, halten wir es für angemessen, auch für Turm- und Kasemattenbesichtigungen eine Entgeltfreiheit einzuführen. Bislang müssen laut Entgeltordnung Erwachsene 3,50 (Turm + Kasematten) und Schüler*innen 2,00 EUR Eintritt zahlen. Eine Entgeltfreiheit würde vor allem den Schülergruppen zu Gute kommen, die bei externen Führungen zusätzlich zu den Kosten für den Gästeführer noch den Eintritt zu zahlen haben. Bei einer Schülergruppe von 20 Kindern wären das immerhin 40,00 EUR.

Zudem sollte das aus unserer Sicht sehr wertvolle Lapidarium für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und deshalb Eingang in dieselbe Entgeltordnung finden. Dort werden diverse sehenswerte und von ehrenwerten Mitarbeiter*innen des Rathauses gerettete, kulturthistorisch eher weniger wertvolle, aber trotzdem extrem sehenswerte Zeitzeugnisse, die bei der Sanierung des Neuen Rathauses zum Opfer gefallen wären heimlich gerettet und seitdem aufbewahrt. Eine Besichtigung dieser Sammlung wirkt wie eine Reise in frühere Zeiten. Eine Zugänglichkeit wäre deshalb absolut wünschenswert.

 

Verwaltungsstandpunkt vom 14.02.2024

Alternativvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, inwiefern einzelne des im Lapidarium des Neuen Rathauses gelagerte Gegenstände der Öffentlichkeit selektiv zugänglich gemacht werden können.

Begründung:

Die Einführung der Entgeltfreiheit für Turmbesteigungen und Kasemattenbesichtigungen im Neuen Rathaus würde zu einem geschätzten jährlichen Ertragsrückgang von 6.700 € führen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass eine erhöhte Nachfrage zu zusätzlichem Mehraufwand führt, insbesondere in Bezug auf die Bewirtschaftung der Objekte (Reinigung, Sicherheit, stadteigenes Personal für Führungen usw.).

Des Weiteren werden die Einnahmen aus den Turmbesteigungen und Kasemattenbesichtigungen u.a. für die bauliche Unterhaltung des Neuen Rathauses oder für die Bereitstellung der Besichtigungen genutzt. Die Einführung der Entgeltfreiheit steht zudem im Widerspruch zum Grundsatz der Einnahmenbeschaffung gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung.

Aktuell kann dem Wunsch, das Lapidarium für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, nicht entsprochen werden. Das Lapidarium befindet sich im Keller des Neuen Rathauses und dient hauptsächlich als Aufbewahrungsort für zeitgenössische Dokumente und Gegenstände, die andernfalls bei der Sanierung des Neuen Rathauses verloren gegangen wären. Die dort gelagerten Gegenstände sind weder beschriftet noch sortiert und befinden sich nicht in einem angemessenen Zustand.

Um das Lapidarium für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wären erhebliche Investitionen erforderlich, darunter eine deutlich größere Räumlichkeit mit entsprechender Sicherheitsinfrastruktur (z.B. ausreichend dimensionierte Flucht- und Rettungswege) sowie Anschaffungen wie Vitrinen und Präsentationsmaterial. Größere Gegenstände wie historische Stühle müssten entweder abgesperrt oder durch Sicherheitspersonal bewacht werden, um Schäden zu vermeiden.

In seiner aktuellen Form kann das Lapidarium daher nicht ohne erhebliche Vorinvestitionen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

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