Antrag: Kostenfreie Schülerbeförderung durch die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH

Antrag vom 20.01.2015

Beschlussvorschlag

Ab dem Schuljahr 2015/16 erfolgt eine kostenfreie Schülerbeförderung durch die Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH im Leipziger Stadtgebiet (Tarifzone 110) für Schülerinnen und Schüler, die an Leipziger Schulen unterrichtet werden, hierzu zahlt die Stadt Leipzig der LVB einen Zuschuss für die Schülerbeförderung in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 in der Höhe der tatsächlich entstehenden Aufwendungen.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der jährlichen Tarifanpassungen bei der LVB ist es an der Zeit, einerseits über alternative Finanzierungsmodelle zu diskutieren und unabhängig davon andererseits bestimmten Zielgruppen mit einer Entlastung statt stetig weiteren Belastungen zu begegnen. Die Diskussion über zukünftige Wege der Finanzierung des ÖPNV hat mit der veröffentlichten Studie des MDV einen Anfang gefunden, an dem nunmehr weiter gearbeitet werden muss.

Eine finanzielle Befreiung des Schülerverkehrs stellt eine Maßnahme dar, die insbesondere Leipziger Familien deutliche Entlastungen bringen wird und die andererseits geeignet ist, den Anteil des ÖPNV am Modal Split zu erhöhen. Ohne Zweifel sprechen bei einer Vielzahl von Familien aus einkommensschwachen Haushalten auch finanzielle Gründe gegen den Erwerb einer Schülercard oder Schülermobilcard. Eine kostenfreie Nutzung der Angebote der Leipziger Verkehrsbetriebe würde allen Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Teilhabe ermöglichen.

Verwaltungsmeinung:

Ablehnung - In Leipzig ist die Kostenbeteiligung der Familien an der Schülerbeförderung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SchulG per Satzung geregelt. Aktuell liegt der Aufwand für die Beförderung von Schüler/-innen im Schülerindividual und Schülerspezialverkehr bei 3.227.600 €. Schüler/-innen, die eine SchülerCard oder SchülerMobilC ardnutzen, profitieren von einer Teilfinanzierung durch die Grundsockelfinanzierung der Stadt Leipzig. Einkommensschwache Haushalte können zusätzlich einen Zuschuss über Bildung und Teilhabe beantragen.
Bei einer kostenfreien Beförderung entstehen der Stadt Leipzig bei Heranziehung der derzeitigen Teilnehmer am Schülerverkehr (22.330 Schüler/-innen) Mehrkosten von mindestens 3 Mio. €. Da allerdings davon auszugehen ist, dass alle Schüler/-innen das Angebot nutzen werden, ist von Mehrkosten von ca. 6 Mio. € auszugehen, sodass insgesamt unter Berücksichtigung wachsender Schülerzahlen von ca. 10 Mio. € für eine kostenfreie Schülerbeförderung anfallen würden.
Diese enormen Mehraufwendungen für eine kostenfreie Schülerbeförderung stehen im Haushalt der Stadt Leipzig nicht zur Verfügung. Daher muss der Antrag abgelehnt werden.


Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015:

mehrheitliche Ablehnung des Antrages
(Zustimmung Bündnis 90/Die Grünen, mehrheitliche Enthaltung der Fraktion Die Linke, mehrheitliche Ablehnung aller anderen Fraktionen)

Zurück