Antrag: Kulturstätten und Veranstaltungsorte vor Missbrauch schützen
Link zum Antrag VIII-A-00864 im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über eine Satzungsänderung oder auf andere Art den Schutz des kulturellen Erbes der Stadt Leipzig vor Indienstnahmen und Gefährdungen insbesondere in Wahlkampfzeiten zu gewährleisten. Den Betreiber*innen dieser Gebäude und Veranstaltungsorte soll erlaubt werden, nur Vermietungen zuzulassen, die nach eigenen Risikoeinschätzungen den regulären Betrieb und die Gebäude selbst nicht beeinträchtigen könnten.
Begründung:
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz unserer Kulturstätten und der Wahrung des Ansehens der Stadt Leipzig.
Die Stadt Leipzig hat eine besondere Verantwortung, ihre historischen und kulturellen Stätten zu bewahren und vor Instrumentalisierung zu schützen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die Abwägung den Schutz der Gebäude und den Ruf der Institutionen neben der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in den Mittelpunkt stellt.