Antrag: Landverpachtungen nur noch ohne „Pflanzenschutzmittel“

Antrag geändert von der Ratsversammlung am 22.01.2020 beschlossen:

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Thema „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet" bis Ende 2020 zu erarbeiten, in welcher die Themen aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VI-A-07003 bis VI-A-07009) behandelt werden sowie die umfassende Auseinandersetzung mit damit verbundenen Sachverhalten erfolgt.

2. Diese Gesamtkonzeption enthält einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus den Anträgen 07003 bis 07009 sowie ein Beteiligungskonzept, um Pächter*innen, Umweltverbände, interessierte Bürger*innen, Mitglieder des Stadtrates sowie Wissenschaftler*innen einzubeziehen.

3. Das Gesamtkonzept soll ein Verfahren zur wissenschaftlichen Evaluation der Maßnahmen enthalten, welches es Mitgliedern des Stadtrates und Bürger*innen ermöglicht, den Effekt der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die landwirtschaftliche Produktivität, die Biodiversität sowie auf Wasser, Boden und Luft nachzuvollziehen.

4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 50.000,00 € im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement" (1.100.11.1.3.05) werden bestätigt.

Antrag vom 19. Februar 2019

Beschlussvorschlag:

  1. Bei allen Neuverpachtungen der Stadt und ihrer Beteiligungen ist privatrechtlich zu verankern, dass die Pächter verbindlich auf den Einsatz von „Pflanzenschutzmitteln“ (Pestizide) verzichten.
  2. Für die im Moment durch die Stadt zustimmungspflichtige Ausbringung von Gülle und Klärschlamm auf den Ackerflächen der Stadt und ihrer Beteiligungen, wird keine Zustimmung mehr erteilt.


Sachverhalt:
„Pflanzenschutzmittel“ werden in der Landwirtschaft großflächig und in großen Mengen in die Ackerböden ausgebracht, um Pflanzen vor Schadorganismen (Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien oder Viren) zu schützen. Sie wirken dabei toxisch. Allerdings ist die Wirkung nicht auf diese beschränkt.

Obwohl im Moment noch rechtlich möglich, ist der Einsatz von sog. „Pflanzenschutzmitteln“ inzwischen höchst umstritten. Unbestritten ist allerdings, dass diese fatale Auswirkungen auf Flora und Fauna und auch auf uns Menschen haben.

Wir haben schon jetzt Rückstände von Pestiziden im Wasser, die als Rückstände ins Grundwasser gehen. Wir haben Unkräuter, die resistent geworden sind und gar nicht mehr auf Herbizide reagieren. Dass wir von den hohen Pestizidmengen herunterkommen müssen, erkennen immer mehr Menschen, auch in der konventionellen Agrarwirtschaft.

Natürlich, ohne Pflanzenschutz geht es nicht. Pflanzenschutz ist aber auch möglich mit einem System aus vielem: aus der Fruchtfolge, der Sortenwahl, der Züchtung, der Bodenbearbeitung und der Bodenkultur.

Die Bäuerinnen und Bauern wissen selber am besten, dass ein intaktes Ökosystem die Grundlage für ihr Wirtschaften ist, dass sie Bestäuber und Nützlinge brauchen.

Diese Erkenntnisse sollten wir jetzt zumindest auf den uns verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen als privatrechtliche Vereinbarung auch umsetzen. Denn: Pestizide können niemals risikolos sein.

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