Antrag: Lebensrettungsschulungen in Schulen etablieren

Link zum Antrag im Ratsinformationssystem

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner ein Konzept zur Einführung von Erste-Hilfe-Schulungen für alle Schüler*innen der 8. Klasse an den städtischen Schulen zu erarbeiten.
  2. Es wird ein geeigneter Kooperationspartner für die Durchführung der Schulungen eingebunden. Dieser übernimmt die Suche nach einem geeigneten Sponsor zur Finanzierung des Projekts.
  3. Das fertige Konzept ist der Ratsversammlung bis zum IV. Quartal 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Plötzlicher Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Schnelles Handeln in den ersten Minuten nach einem Herzstillstand kann Leben retten. Studien zeigen, dass bereits Kinder ab 12 Jahren erfolgreich Wiederbelebungsmaßnahmen durchführen können[1].

Durch die Einführung von Reanimationsschulungen in der 8. Klasse erreichen wir:

Eine flächendeckende Ausbildung junger Menschen in lebensrettenden Maßnahmen, Stärkung des Verantwortungsbewusstseins und der Hilfsbereitschaft, langfristige Erhöhung der Überlebenschancen bei Herzstillständen und Sensibilisierung für Gesundheitsthemen und Prävention.

Eine frühe Ausbildung in diesem Bereich verringert außerdem Berührungsängste, denn leider sind es häufig Berührungsängste, die Menschen von Wiederbelebungsmaßnahmen abhalten. Vor allem Frauen sind davon betroffen.

Die Kooperation mit beispielsweise den Johannitern und die Einbindung eines Sponsors ermöglichen eine kostengünstige Umsetzung für die Stadt. Gleichzeitig wird die Qualität der Schulungen durch erfahrene Ausbilder sichergestellt.

Mit diesem Projekt leistet unsere Stadt einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und zur Stärkung der Zivilcourage in unserer Gesellschaft.

[1] https://www.aerzteblatt.de/archiv/wiederbelebungsunterricht-bei-schuelern-ab-der-siebten-klasse-sinnvoll-1f769f4d-4097-4f00-8c04-d4908eccf6b8

Verwaltungsstandpunkt vom 17. April 2025

Alternativvorschlag:

Die Stadtverwaltung spricht ausgewählte Anbieter von Erste-Hilfe-Schulungen an, ermittelt spezifische Angebote für Schüler/-innen und Schüler und informiert die Schulen der Stadt Leipzig über diese Angebote.

Begründung:

Eine flächendeckende Ausbildung aller Schüler/-innen 8. Klassen der Stadt Leipzig wird als nicht realisierbar eingeschätzt, da die Stadtverwaltung weit über die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben in den Erziehungs- und Bildungsauftrag von Schule und damit Landesaufgaben eingreifen würde. Eine Konzepterstellung ohne tatsächliche Umsetzungsprognose wäre zudem angesichts der vom Stadtrat beauftragten Aufgabenkritik weder für die Stadtverwaltung noch für einen potentiellen Kooperationspartner zielführend.

Grundsätzlich wird die Überlegung, regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse für Schülerinnen und Schüler anzubieten, jedoch begrüßt. Jungen Menschen hilft es, wenn sie in Notsituationen wissen, wie sie richtig reagieren können. Reanimation ist hierbei ein Aspekt, eine Fokussierung darauf wird aber nicht für sinnvoll angesehen. Notsituationen können vielfältig sein. Zudem können bereits Grundschüler/-innen mit Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut gemacht werden, um Gefahren besser einschätzen, Verletzungen vermeiden und die eigene Sicherheit erhöhen zu können. Zivilcourage kann so frühzeitig gefördert und Hemmschwellen in Hilfesituationen vermieden werden.

Prinzipiell ist in jeder Schule Personal mit Kenntnissen in Erster-Hilfe. Diese Ressource kann und sollte genutzt werden. Darüber hinaus bietet eine Reihe von Gesundheits-/Hilfsorganisationen (u. a. Malteser, Johanniter und DRK) bereits Erste-Hilfe-Kurse für verschiedene Zielgruppen an. Die Stadtverwaltung ermittelt bei diesen Anbietern die Möglichkeiten und Konditionen der Durchführung von Schulungen für Schüler/-innen und Schülern. Im Ergebnis werden insbesondere die Schulen, die bisher keine Erst-Hilfe-Angebote im Schulleben etabliert haben, zu Lebensrettungsmaßnahmen sensibilisiert und über die verfügbaren Angebote informiert. Für die Umsetzung von Maßnahmen wären bspw. Schulaktions- und -projekttage geeignet. Auch Ganztagsangebote bieten bereits Strukturen für zusätzliche Bildungsinhalte außerhalb des regulären Unterrichts. Lebensrettungsschulungen könnten als fester Bestandteil in das Ganztagsangebot aufgenommen und bereits bestehende Kooperationen einzelner Schulen ausgebaut werden. Fördermittel wären grundsätzlich für die Finanzierung von Ganztagsangeboten verfügbar, allerdings darf es sich nicht um eine einmalige Veranstaltung handeln, förderfähig sind nur „mehrteilige“ Angebote. Entscheidend für die Umsetzung ist zudem eine Priorisierung und Beschlussfassung durch die Schulkonferenz.

Zeitplan

Die Umsetzung erfolgt bis 06/2025.

 

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