Antrag: Leipzig aktiv gegen Diskriminierung - Gründung eines Beirats und Ernennung eines/einer Antidiskriminierungsbeaufragte/n

Neufassung des Antrages vom 3. Dezember 2020

Titel: Leipzig aktiv gegen Diskriminierung

Beschlussvorschlag:

Um den Prozess des am 10. Juni per Ratsbeschluss zum Antrag VII-A-00618-NF-04 "Gemeinsam für ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben - Gegen Hass, Gewalt und Hetze" zu erstellenden Lagebildes zu Einstellungsmustern der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und entsprechenden Vorfällen und sich daraus ableitender und zu erarbeitender Handlungsmaßnahmen weiterzuentwickeln wird folgendes beschlossen:

  1. Die Stadt Leipzig richtet bis Ende des 1. Quartals 2021 einen Runden Tisch Antidiskriminierung ein, der einmal pro Quartal zusammenkommt und aus Vertreter*innen der unterschiedlichen Betroffenengruppen, aller fachspezifischen städtischen Beauftragten und zugehörigen Beiräten, aus einer Vertreter*in des Antidiskriminierungsbüros, aus einer Vertreter*in aus der Fachstelle/ Referat Extremismus und Gewaltprävention aus Vertreter*innen aller interessierter Vertreter*innen von in Diskriminierungsfragen beratenden Einrichtungen sowie der Stadtverwaltung besteht.
  2. Der Runde Tisch Antidiskriminierung erstellt in Zusammenarbeit mit der Stadt bis zum 1. Quartal 2022 ein Antidiskriminierungskonzept unterlegt mit einem Zeit- und Kostenplan, mit der Zielstellung alle Ausschluss- und Benachteiligungsmechanismen innerhalb von Ämtern, Behörden, Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen abzubauen.
  3. Daneben ernennt die Stadt zur Koordinierung und kontinuierlichen Begleitung dieser Aufgaben und damit einhergehender Prozesse eine*n Antidiskriminierungsbeauftragte*n der Stadt.

Begründung

Diskriminierung gehört zur Lebensrealität vieler Leipzigerinnen und Leipziger. Nach der Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2016) ist jede dritte Person von Diskriminierung betroffen. Menschen erleben Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, des Lebensalters, des Geschlechts, der sexuellen Identität, rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, der Religion und/oder der Weltanschauung. Diskriminierungen finden in gesellschaftlich relevanten Lebensbereichen wie auf der Arbeit, bei der Wohnungssuche, im Geschäft oder in einer Behörde sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln statt.

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen hatte am 15. Juni 2020 seine aktuellen Fallzahlen veröffentlicht: Rassistische Diskriminierungen bildeten mit 41 Prozent die häufigste Diskriminierungsart, 18 Prozent der Fälle waren Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung und 11 Prozent der Fälle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes. Der Schwerpunkt der betroffenen Lebensbereiche, in denen Menschen Diskriminierung erlebt haben, lag im Bereich Arbeit bei 23 Prozent, gefolgt von den Bereichen Wohnungsmarkt mit 14 Prozent und Behörden mit 12 Prozent. Eine detaillierte Darstellung der Fallzahlen kann auf der Website des ADB Sachsen nachgelesen werden.

Die Stadt Leipzig unternimmt zwar viel, um Vielfalt und Zusammenleben zu fördern, doch fehlt ein konkreter, an die aktuellen Begebenheiten angepasster Plan, wie Leipzig Diskriminierung in Zukunft bekämpfen will. Zwar ist die Stadt seit zehn Jahren Mitglied der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus, doch zeigt sich bei genauer Betrachtung des dazugehörigen Aktionsplans, dass an vielen Stellen nicht ausreichend gegen Diskriminierung vorgegangen wurde.

Um einen genauen Überblick über die aktuelle Situation in der Stadt zu bekommen, bedarf es eines wie mit dem Ratsbeschluss zum Antrag VII-A-00618-NF-04 "Gemeinsam für ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben - Gegen Hass, Gewalt und Hetze" beauftragten Monitorings. Hierzu sollte die Stadt auch auf die Unterstützung von erfahrenen Einrichtungen wie das Antidiskriminierungsbüro Sachsen zurückgreifen. Neben einem Monitoring ist es aber auch wichtig, dass ein Konzept entwickelt wird, wie wir in Leipzig künftig gegen Diskriminierung vorgehen wollen und was wir in welchem Zeitraum umsetzen können. Dies kann aber nur in Zusammenarbeit mit den Betroffenen geschehen, weshalb ein betreffender Runder Tisch eingerichtet werden muss, der möglichst alle von Diskriminierung in Leipzig betroffenen Gruppen (z.B. Migrant*innen, LSBTTIQ*, Frauen, Menschen mit Behinderung, Juden, Sinti und Roma, Muslime und andere...) und ihre direkten Ansprechpartner*innen an einen Tisch bringt.

Alle diese neuen Maßnahmen und Entwicklungen sollen von einer/einem Antidiskriminierungsbeauftragten koordiniert und begleitet werden. Außerdem sollen die Aufgaben der/des Antidiskriminierungsbeauftragten folgende Schwerpunkte umfassen:

Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung. Entwicklung, Umsetzung und Förderung von Projekten. Vernetzung von Initiativen und Vereinen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit, etc.

 

Antrag vom 02.07.2020

Beschlussvorschlag:

 

Um den Prozess des am 10. Juni per Ratsbeschluss zum Antrag VII-A-00618-NF-04 "Gemeinsam für ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben - Gegen Hass, Gewalt und Hetze" zu erstellenden Lagebildes zu Einstellungsmustern der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und entsprechenden Vorfällen und sich daraus ableitender und zu erarbeitender Handlungsmaßnahmen weiterzuentwickeln wird folgendes beschlossen:
 

a)      Die Stadt Leipzig richtet einen Beirat für Antidiskriminierung ein. Der Beirat soll aus Vertreter*innen der unterschiedlichen Betroffenengruppen, einer Vertreter*in des Antidiskriminierungsbüros, Vertreter*innen aller interessierter Fachbeiräte sowie der Stadtverwaltung und der Stadtratsfraktionen bestehen, mindestens einmal pro Quartal zusammenkommen. Neben der fachgerechten Begleitung der Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses soll der Beirat die Stadt Leipzig in der Bekämpfung von Diskriminierung beraten.

b)      Daneben ernennt die Stadt zur kontinuierlichen Begleitung dieser Aufgaben und damit einhergehender Prozesse eine*n Antidiskriminierungsbeauftragte*n.

c)      Die Stadt Leipzig erstellt ein Antidiskriminierungskonzept unterlegt mit einem Zeit- und Kostenplan, mit der Zielstellung alle Ausschluss- und Benachteiligungsmechanismen innerhalb von Ämtern und Behörden abzubauen.

 

Begründung

 

Diskriminierung gehört zur Lebensrealität vieler Leipzigerinnen und Leipziger. Nach der Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2016) ist jede dritte Person von Diskriminierung betroffen. Menschen erleben Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, des Lebensalters, des Gechlechts, der sexuellen Identität, rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, der Religion und/oder der Weltanschauung. Diskriminierungen finden in gesellschaftlich relevanten Lebensbereichen statt wie auf der Arbeit, bei der Wohnungssuche, im Geschäft oder in einer Behörde sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen hatte am 15. Juni 2020 seine aktuellen Fallzahlen veröffentlicht: Rassistischen Diskriminierungen bildeten mit 41 Prozent die häufigste Diskriminierungsart, 18 Prozent der Fälle waren Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung und 11 Prozent der Fälle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes. Der Schwerpunkt der betroffenen Lebensbereiche, in denen Menschen Diskriminierung erlebt haben, lag im Bereich Arbeit bei 23 Prozent, gefolgt von den Bereichen Wohnungsmarkt mit 14 Prozent und Behörden mit 12 Prozent. Eine detaillierte Darstellung der Fallzahlen kann auf der Website des ADB Sachsen nachgelesen werden.
 

Die Stadt Leipzig unternimmt zwar viel, um Vielfalt und Zusammenleben zu fördern, doch fehlt ein konkreter, an die aktuellen Begebenheiten angepasster Plan, wie Leipzig Diskriminierung in Zukunft bekämpfen will. Zwar ist die Stadt seit zehn Jahren Mitglied der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus, doch zeigt sich bei genauer Betrachtung des dazugehörigen Aktionsplans, dass an vielen Stellen nicht ausreichend gegen Diskriminierung vorgegangen wurde.
 

Um einen genauen Überblick über die aktuelle Situation in der Stadt zu bekommen, bedarf es eines wie mit dem Ratsbeschluss zum Antrag VII-A-00618-NF-04 "Gemeinsam für ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben - Gegen Hass, Gewalt und Hetze" beauftragten Monitorings. Hierzu sollte die Stadt auch auf die Unterstützung von erfahrenen Einrichtungen wie das Antidiskriminierungsbüro Sachsen zurückgreifen. Neben einem Monitoring ist es aber auch wichtig, dass ein Konzept entwickelt wird, wie wir in Leipzig künftig gegen Diskriminierung vorgehen wollen und was wir in welchem Zeitraum umsetzen können. Dies kann aber nur in Zusammenarbeit mit den Betroffenen geschehen, weshalb ein betreffender Beirat eingerichtet werden muss, der möglichst alle von Diskriminierung in Leipzig betroffenen Gruppen (z.B. Migrant*innen, LSBTTIQ*, Frauen, Menschen mit Behinderung, Juden, Sinti und Roma, Muslime und andere...) an einen Tisch bringt.
 

*Die Abkürzung LSBTTIQ* steht für lesbische, schwule, bisexuelle, Trans, transsexuelle, inter­ sexuelle und queere Menschen. Der Stern (*) am Ende soll berücksichtigen, dass sich manche Menschen in ihrer Geschlechtsidentität nicht ausschließlich auf einen der Begriffe festlegen lassen. (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/)

 

Verwaltungsstandpunkt

Alternativvorschlag von August 2020:

  1. Die Stadt Leipzig etabliert einen Runden Tisch Antidiskriminierung, der regelmäßig zusammenkommt und als Mitglieder alle fachspezifischen städtischen Beauftragten (Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Menschen gleichgeschlechtlicher Lebensweisen, Beauftragte für Senioren, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Integrationsbeauftragte), die Fachstelle/Referat Extremismus und Gewaltprävention, Vertreter von in Diskriminierungsfragen beratenden Einrichtungen sowie Vertreter von Betroffenengruppen umfasst.
  2. Der Runde Tisch Antidiskriminierung dient dem Informationsaustausch und der Weiterentwicklung der jeweiligen Antidiskriminierungsarbeit, der Stärkung der Zusammenarbeit auch in Richtung intersektioneller Ansätze (Fälle von Mehrfachdiskriminierungen) und der Nutzung sich hieraus ergebender Synergieeffekte. Dies impliziert ggf. auch die Erstellung eines Antidiskriminierungskonzeptes.
  3. Der Runde Tisch Antidiskriminierung begeleitet das mit der Vorlage VII-A-00691-NF-02 beschlossene Beschwerdemanagement in der Ausländerbehörde und lässt die Erfahrungen in ein ggf. zu erstellendes Antidiskriminierungskonzept einfließen.
  4. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber den fördernden Stellen für Sicherung und Ausbau der in der Stadt vorhanden Beratungskapazitäten für Diskiriminierungsopfer ein.

Begründung

Die Stadt Leipzig begrüßt die Initiative, die Antidiskriminierungsarbeit in Leipzig zu stärken. Es gehört zum Selbstverständnis der Stadtverwaltung, sich gegen jegliche Diskriminierung einzusetzen.

Gleichzeitigt wird betont, dass das Engagement der Stadtverwaltung auf dem Gebiet der Antidiskriminierungsarbeit eine lange Tradition hat und eine kontinuierliche Befassung und Weiterentwicklung erfolgt. Es sollte hierbei auch nicht unerwähnt bleiben, dass dementsprechend das städtische Engagement deutlich intensiver sein dürfte, als sich dies im regionalen und bundesweiten Vergleich darstellt.

  • Seit 2004 finden etwa jährlich die Internationalen Wochen gegen Rassismus in Leipzig statt – auf Initiative des damaligen Referates Ausländerbeauftragter. Seit 2009 ist Leipzig Mitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus. Ausdruck der Beschäftigung mit dem Thema Diskriminierung ist ebenfalls die Verankerung der Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus im fortgeschriebenen Gesamtkonzept der Migrantinnen und Migranten in Leipzig.
  • Auch geschlechterbezogene Diskriminerung wird von der Stadt aktiv angegangen. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen, werden strukturelle Diskriminierungen analysiert und Kategorien wie soziale Herkunft, Bildung, Alter, Migrationshintergrund, sexuelle Identität, Religion und Behinderung beachtet. Alle zwei Jahre wird ein Gleichstellungsaktionsplan erstellt. Im zweiten Gleichstellungsaktionsplan sind Handlungsfelder und dazugehörige Maßnahmen definiert, deren Schwerpunktsetzung und Prioritätensetzung mit dem Beirat für Gleichstellung entwickelt wurden. Mit dem Louise-Otto-Peters-Preis erfolgt die Würdigung besonderer Leistungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Gleiches gilt für die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren. Hier sei etwa auf die Beratungsstellung Wohnen und Soziales, die Seniorenbüros, den Tag der Seniorinnen und Senioren und entsprechende vielfältige Veröffentlichungen (z. B. die Broschüre „Guter Rat für Ältere“) hingewiesen.
  • Für die Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung wird auf den Teilhabeplan verwiesen. Er beschreibt, wie in den Jahren 2017 bis 2024 die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Stadtgesellschaft verbessert und die Stadt schrittweise inklusiver gestaltet werden sollen. Mit dem Tag der Begegnung für Menschen mit und ohne Behinderung und dem 2018 erstmals verliehenen Teilhabepreis wird die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den öffentlichen Fokus gerückt und das diesbezügliche Engagement gewürdigt. Auch dies stärkt die Antidiskriminierungsarbeit.

Zu BP 1 und 2: Die von den Antragsstellenden genannte Verfahrensweise (Gründung eines Beirats und Ernennung einer/eines Antidiskriminierungsbeaufragten) erscheint aus Sicht der Stadtverwaltung nicht zielführend zur Stärkung der städtischen Antidiskriminierungsarbeit, da bereits die im Antrag VII-A-00618-NF-04 gefassten Beschlusspunkte in Kombination mit dem angeregten Runden Tisch sowie den hier beschriebenen Strukturen und Aktivitäten ausreichend sind.

Zu allen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erwähnten Feldern der Benachteiligung (ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) existieren innerhalb der Stadtverwaltung bereits Organisationseinheiten/Beauftragte und Beiräte[1], die neben anderen Aufgaben auch die Antidiskriminierungsarbeit in ihrem jeweiligen Handlungsfeld im Blick haben. Wünschenswert wäre jedoch, dass eine alle diese Organisationseinheiten übergreifende Zusammenarbeit stärker in den Blick genommen wird. Dazu braucht es aus Sicht der Stadt Leipzig jedoch keine zusätzliche Struktur in Form eines Beirats oder eines/r Antidiskriminierungsbeauftragten, welcher faktisch „zwischen allen Stühlen“ sitzen würde. Vielmehr sollten sich die bestehenden, aktiven und wirkungsvollen Strukturen in Ihrer Arbeit vernetzen. Mit dem im Grundsatzbeschluss zur zukünftige Dezernatsstruktur der Stadtverwaltung Leipzig getroffenen Entscheidung zur Zentralisierung aller Beauftragten im Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt wurde hierfür eine Weichenstellung vorgenommen.

Inhaltlich sollte dieser Kreis dem Informationsaustausch und der Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit dienen, die Zusammenarbeit stärken und damit Synergieeffekte mit dem Fokus auf strukturellen Rassismus (in vielen Fällen geht es um Mehrfachdiskriminierungen) nutzen. Das schließt nicht aus, dass auch ein Konzept zur Antidiskriminierungsarbeit erstellt werden kann, das sich im Wesentlichen jedoch aus den vorhandenen Aktivitäten der einzelnen Ämter und Referate speist. Eine weitere Aufgabe wäre die Entwicklung eines abgestimmten Monitorings, das die Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen im Bereich Antidiskriminierung sein wird.

Zu BP 3: Mit dem Beschluss zur Vorlage VII-A-00691-NF-02 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, für die Ausländerbehörde ein transparentes Beschwerdemanagement zu entwickeln. Mit diesem sollen Beschwerden über den Service und den Verlauf des Verfahrens entgegengenommen und geklärt werden. Die Arbeit der Beschwerdestelle wird nach zwei Jahren untersucht, so dass über die dauerhafte Einrichtung entschieden und ggf. die Ausweitung dieses Modells auch für weitere Bereiche der Verwaltung geprüft werden kann. Für die Umsetzung des Projekts wird der Ausländerbehörde eine zusätzliche VzÄ zur Verfügung gestellt. Die Stelleneinrichtung und Besetzung wird aktuell bearbeitet. Die Erfahrungen mit dem Beschwerdemanagement könnten dann in ein ggf. zu erstellendes Antidiskrimierungskonzept einfließen.

Zu BP 4: Außerhalb der Stadtverwaltung stehen Betroffenen von Diskriminierung kompetente Anlaufstellen zur Verfügung. Deren Arbeit gilt es zu sichern und zu stärken.

In der Stadt Leipzig ist zu konstatieren, dass Haltungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in den letzten Jahren stärker sichtbar geworden sind und Diskriminierungen zur gesellschaftlichen Realität nicht nur der Migrantinnen und Migranten gehören. Angesichts dieser Tatsache und des kontinuierlichen Anstiegs der migrantischen Bevölkerung in Leipzig ist eine Intensivierung der Antidiskriminierungsarbeit erforderlich, bei der es gilt, die vorhandenen Kompetenzen zu bündeln, Beratungsansätze zu stärken und nicht unbedingt neue Strukturen zu schaffen.

Formelle Hinweise

Eine Beschlussfassung des Antrags mit Bezug auf die Gründung eines Beirates und die Bestellung eines/r Antidiskriminierungsbeauftragten würde noch keine Umsetzung ermöglichen. Hierfür wären in der Folge formell begründete weitere Schritte vorzunehmen und Grenzen zu beachten:

Beirat: Ein sonstiger Beirat nach § 47 SächsGemO müsste den dort genannten Vorgaben entsprechen. Danach können u. a. Bedienstete der Stadtverwaltung nicht als sachkundige Einwohner in einen Beirat berufen werden. Darüber hinaus wäre für die Einrichtung des Beirates – unabhängig von dessen Besetzung – die Hauptsatzung zu ändern und dabei auf eine klare Aufgabenabgrenzung zu den bestehenden Beiräten zu achten.

Beauftragte/r: Die Benennung von dort genannten Beauftragten erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 Hausptsatzung durch die Ratsversammlung. Die Benennung eines/r Antidiskriminierungsbeauftragten ist dort noch nicht enthalten. Unter der Annahme, dass die Benennung ebenfalls durch die Ratsversammlung erfolgen soll, wäre auch diesbezüglich die Hauptsatzung zu ändern. § 28 Abs. 4 SächsGemO wäre unmittelbar oder entsprechend (je nachdem, ob ein/e haupt- oder nebenamtlicher Beauftragte/r benannt werden soll) zu beachten. Ob ein/e haupt- oder ehrenamtliche/r Beauftragte/r benannt werden soll geht aus der Vorlage nicht hervor. Es ist hier zu beachten, dass eine Hauptamtlichkeit nur gewählt werden soll, „wenn die Aufgaben weder von den in diesem Aufgabenbereich sonst tätigen gemeindlichen Bediensteten noch von lediglich ehrenamtlichen Beauftragten sachgerecht erfüllt werden können“ (Rehak, in: Quecke/Schmidt u. a., SächsGemO § 64).

 

Beschluss der Ratsversammlung am 25. Februar 2021

Der Antrag wurde wie folgt durch eine Ergänzung der Fraktion die Linke einstimmig beschlossen

Um den Prozess des am 10. Juni per Ratsbeschluss zum Antrag VII-A-00618-NF-04 "Gemeinsam für ein friedliches gesellschaftliches Zusammenleben - Gegen Hass, Gewalt und Hetze" zu erstellenden Lagebildes zu Einstellungsmustern der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und entsprechenden Vorfällen und sich daraus ableitender und zu erarbeitender Handlungsmaßnahmen weiterzuentwickeln wird folgendes beschlossen:

1. Die Stadt Leipzig richtet bis Ende des 2. Quartals 2021 einen Runden Tisch Antidiskriminierung ein, der einmal pro Quartal zusammenkommt und aus Vertreter*innen der unterschiedlichen Betroffenengruppen, aller fachspezifischen städtischen Beauftragten und zugehörigen Beiräten, aus einer Vertreter*in des Antidiskriminierungsbüros, aus einer Vertreter*in aus der Fachstelle/ Referat Extremismus und Gewaltprävention aus Vertreter*innen aller interessierter Vertreter*innen von in Diskriminierungsfragen beratenden Einrichtungen sowie der Stadtverwaltung besteht.

2. Der Runde Tisch Antidiskriminierung erstellt in Zusammenarbeit mit der Stadt bis zum 2. Quartal 2022 ein Antidiskriminierungskonzept unterlegt mit einem Zeit- und Kostenplan, mit der Zielstellung alle Ausschluss- und Benachteiligungsmechanismen innerhalb von Ämtern, Behörden, Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen abzubauen.

2a) Im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes wird die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben und Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig außerhalb des Personalwesens gemäß § 13 AGG auf den Weg gebracht. Diese AGG-Beschwerdestellen sollen auch für Beschwerden gegen Beschäftigte von Dritten zuständig sein.

Die Beschwerdestellen sind personell und sächlich bedarfsgerecht auszustatten, werden hinreichend bekannt gemacht und die Beschwerdestelleninhaber*innen entsprechend geschult.

3. Die Einrichtung einer neuen Stelle Antidiskriminierungsbeauftragte/r wird im Zuge der Konzepterstellung geprüft und mit der Vorlage des Antidiskriminierungskonzeptes entschieden.

Protokollnotiz: Die Datumsangaben in den Beschlusspunkten 1 und 2 (2. Quartal 2021 bzw. 2022) wurden vom Einreicher vor der Beschlussfassung redaktionell angepasst. Die redaktionelle Anpassung wurde vor der Abstimmung mündlich verlesen.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 10.08.2022

Der Runde Tisch Antidiskriminierung wurde eingerichtet. Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. Die konstituierende Sitzung war am 20.07.2021.

Bisher haben 4 der geplanten 6 Sitzungen des Runden Tisches Antidiskriminierung stattgefunden. Für September ist die 5. Sitzung zum Thema Prävention in der Antidiskriminierungsarbeit geplant. Die abschließende 6. Sitzung dieses Gremiums wird aufgrund des Wechsels der Dezernatsleitung voraussichtlich erst im Januar stattfinden. Da die erarbeiteten Ergebnisse der Sitzungen eine Voraussetzung für die Konzepterstellung sind, kann diese demzufolge erst im folgenden Jahr 2023 angegangen werden.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 12.01.2023

Der Runde Tisch Antidiskriminierung wurde eingerichtet. Die Sitzungen finden einmal im Quartal statt. Die konstituierende Sitzung war am 20.07.2021.

Bisher haben 5 der geplanten 6 Sitzungen des Runden Tisches Antidiskriminierung stattgefunden. Aufgrund des Wechsels der Dezernatsleitung findet die abschließende 6. Sitzung dieses Gremiums am 25.01.2023 statt. Da die erarbeiteten Ergebnisse der Sitzungen eine Voraussetzung für die Konzepterstellung sind, kann diese demzufolge erst im folgenden Jahr 2023 angegangen werden.  

Ergänzung 15.03.23: Das Konzept wird aktuell erarbeitet, Ziel ist es dieses spätestens im IV. Quartal 2023 vorzulegen.

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung vom 20.02.2024

BSP 1: umgesetzt

Der Runde Tisch Antidiskriminierung wurde eingerichtet. Es haben bisher 6 Sitzungen des Runden Tisches Antidiskriminierung stattgefunden.

BSP 2 und 3 befinden sich in Arbeit.

Im Rahmen der 6. Sitzung des Runden Tisches Antidiskriminierung im Januar 2023 wurde die Einrichtung der Stelle eines/r Antidiskriminierungsbeauftragen diskutiert. Die Ergebnisse der Diskussion werden zusammen mit dem fertiggestellten Konzept dem Stadtrat vorgelegt.

Die Konzepterstellung ist aufgrund anderer vordringlicher Aufgaben nicht im Zeitplan. Es wird jedoch kontinuierlich daran gearbeitet.

 

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