Antrag: Leipzig schützt digitale Rechte - Beitritt zum Bündnis "Cities for Digital Rights"

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat spricht sich für eine Mitgliedschaft der Stadt Leipzig im Bündnis "Cities for Digital Rights" aus.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. Im Namen der Stadt einen Antrag auf Mitgliedschaft im Bündnis "Cities for Digital Rights" zu stellen und die entsprechende Deklaration umzusetzen.
  2. Dem Stadtrat mitzuteilen, welche und wie die in der Deklaration des Bündnissesgenannten fünf Prinzipien bereits durch die Stadt Leipzig berücksichtigt werden und bei welchen noch Handlungsbedarf besteht.

Sachverhalt:

Die Digitalisierung macht auch vor der Stadt Leipzig keinen Halt. Um diesen digitalen Wandel in Leipzig aktiv zu gestalten, wurde das Referat Digitale Stadt geschaffen. Neben strategischen und konzeptionellen Digitalisierungsaufgaben, gehört auch die Initiierung, Koordinierung und Umsetzung von Projekten der digitalen Stadt zu den Tätigkeiten. Doch die Digitalisierung erfordert auch eine umfassende politische und ethische Begleitung, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in diesem Transformationsprozess zu schützen und idealerweise sogar auszubauen.

Um die Rechte, welche Menschen offline haben, auch online geltend zu machen und zu schützen wurde daher das Bündnis "Cities for Digital Rights"1 ins Leben gerufen. Im Jahr 2018 durch die drei Gründungsstädte Amsterdam, Barcelona und New York City gegründet, zählen weltweit über 40 Städte zu dem Bündnis. Auch die beiden deutschen Städte Berlin und München sind Mitglied, Leipzig wäre damit die dritte deutsche und somit erste ostdeutsche Stadt, welche dem Bündnis beitritt. Das Bündnis arbeitet zudem mit der Unterstützung des Programms der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen (UN-Habitat) mit seinen nachhaltigen Entwicklungszielen, welche die Stadt Leipzig ebenfalls offiziell begrüßt2.

Das Ziel des Bündnisses ist der Schutz, die Förderung und Einhaltung der Menschenrechte im Internet im lokalen sowie globalen Kontext. Im Rahmen einer Stadt bedeutet dies, Hindernisse zu beseitigen, die der Nutzung technologischer Möglichkeiten im Wege stehen, sowie vertrauenswürdige und sichere digitale Dienste und Infrastrukturen bereitzustellen, welche die Bürgerinnen und Bürger unterstützen.

Dabei vertritt das Bündnis die Überzeugung, dass Menschenrechtsprinzipien wie Datenschutz, Meinungsfreiheit und Demokratie durch die Gestaltung digitaler Plattformen, angefangen bei lokal kontrollierten digitalen Infrastrukturen und Diensten, berücksichtigt werden müssen.

Mit einem Beitritt zum Bündnis bekäme die Stadt Leipzig Zutritt zu einem globalen Netzwerk von Städten im digitalen Wandel, welche sich zu bewährten Praktiken austauschen, aus den Herausforderungen und Erfolgen der anderen lernen und gemeinsam Initiativen und Aktionen koordinieren zur Bewahrung der Bürgerrechte im digitalen Raum.

Beitrags- oder Mitgliedskosten sind nicht vorgesehen, es gibt jedoch eine Liste mit Handlungsfeldern3. Zudem verpflichtet sich die Stadt Leipzig bei einer Mitgliedschaft zur Einhaltung der Deklaration4 des Bündnisses, sowie auf die Teilnahme, Mitarbeit und Ausrichtung von globalen Veranstaltungen zu digitalen Rechten.

https://citiesfordigitalrights.org/checklist
https://citiesfordigitalrights.org/assets/Declaration_Cities_for_Digital_Rights.pdf

Verwaltungsstandpunkt von September 2020

Dem Antrag wird zugestimmt.

Anlass

Der Stadtrat beantragt, dass die Stadt Leipzig Mitglied im Bündnis „Cities for Digital Rights“ wird. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, mitzuteilen, wie die in der Deklaration des Bündnisses genannten fünf Prinzipien bereits durch die Stadt Leipzig berücksichtigt werden und bei welchen noch Handlungsbedarf besteht.

Der Antrag wird wie folgt begründet:

„Mit einem Beitritt zum Bündnis bekäme die Stadt Leipzig Zutritt zu einem globalen Netzwerk von Städten im digitalen Wandel, welche sich zu bewährten Praktiken austauschen, aus den Herausforderungen und Erfolgen der anderen lernen und gemeinsam Initiativen und Aktionen koordinieren zur Bewahrung der Bürgerrechte im digitalen Raum.“

Hintergrundinformationen zur „Cities Coalition for Digital Rights“

Die Koalition wurde von den Städten New York, Amsterdam und Barcelona im Jahr 2018

gegründet. Es handelt sich derzeit um eine Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Städten und den Vereinten Nationen, mit denen ebenfalls kooperiert wird (United Nations Human Settlements Programme – UN-Habitat). Es entstehen keine direkten Kosten durch einen Beitritt. Lediglich ein gewisses Maß an Beteiligung wird erwartet, d. h., neben der Umsetzung von Maßnahmen, die die Ziele der Koalition befördern, z. B. auch die Teilnahme an ausgewählten Tagungen. Viele Städte treten der Koalition durch eine einseitige Erklärung bei und proklamieren damit, dass sie sich an die Prinzipien der „Cities Coalition for Digital Rights“ halten und Material für die Veröffentlichung ihrer Projekte über digitale Rechte anbieten. Eine Mitgliedschaft hat daher mehr politischen als strukturell-rechtlichen Charakter und soll das Engagement zur Sicherung digitaler Rechte der jeweiligen Stadt widerspiegeln.

Durch die Internationalität des Verbundes von Städten wie New York, Barcelona und Amsterdam, die sich per Selbstverpflichtung den digitalen Bürgerrechten in besonderem Maße verpflichtet haben, hat eine solche Mitgliedschaft eine hohe symbolische Bedeutung hinsichtlich der Signale die an die Öffentlichkeit gesendet werden sollen.

Ziele der „Cities Coalition for Digital Rights“

Allgemein geht es der Vereinigung um die Wahrung von Grundrechten auch im digitalen Lebensraum (z. B. Privatsphäre, Redefreiheit und Demokratie), um den ungehinderten Zugang zu den entsprechenden Infrastrukturen und Diensten sowie den Schutz vor Missbrauch von Daten (z. B. zur Verfolgung oder Kommerzialisierung) und die damit

einhergehende notwendige ethische, politische und technische Begleitung durch die Städte.

Im Folgenden sind die Prinzipien aufgeführt, welche die Mitglieder anstreben:

Universeller und gleichberechtigter Zugang zum Internet und digitale Kompetenz: Jeder sollte leichten Zugang zu erschwinglichem Internet und digitalen Diensten haben, diese zu gleichen Bedingungen nutzen dürfen sowie die notwendigen Fähigkeiten besitzen, um diesen Zugang nutzen zu können.
Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit: Jeder sollte Privatsphäre und Kontrolle über seine persönlichen Daten haben, welche mittels Datenschutz an realen und virtuellen Orten geschützt werden, um Vertraulichkeit und Sicherheit zu gewährleisten. Die Würde, Anonymität und Souveränität über ihre Daten werden dabei jederzeit geachtet. Dies schließt das Recht jedes Einzelnen ein, zu wissen, was mit den Daten desjenigen passiert, wer sie verwendet und für welche Zwecke.
Transparenz, Rechenschaftspflicht und Nichtdiskriminierung durch Daten, Inhalte und Algorithmen: Jeder sollte Zugang zu verständlichen und genauen Informationen über die intelligenten Systeme (Algorithmen, KI, etc.) haben, die sich auf sein Leben auswirken sowie die Fähigkeit, unfaire, voreingenommene oder diskriminierende Systeme in Frage zu stellen und zu ändern.
Partizipative Demokratie, Vielfalt und Integration: Jeder sollte eine vollständige Repräsentation im Internet und die Möglichkeit haben, gemeinsam mit der Stadt durch offene, partizipative und transparente digitale Prozesse in Kontakt zu treten. Jeder sollte die Möglichkeit haben, sich an der Gestaltung der lokalen digitalen Kommunikation zu beteiligen, ebenso wie bei den Infrastrukturen, Dienstleistungen und ganz allgemein der Politikgestaltung der Städte für eine sinnvolle gemeinsame Nutzung.
Offene und ethische Standards für digitale Dienstleistungen: Jeder sollte in der Lage sein, die Technologien seiner Wahl zu nutzen und erwarten dürfen, dass diese einen vergleichbaren Grad an Interoperabilität, Integration und Möglichkeiten in ihren digitalen Diensten bieten. Städte sollten ihre eigenen technologischen Infrastrukturen, Dienste und Agenda definieren und zwar durch offene und ethische digitale Dienstleistungsstandards und -daten, um sicherzustellen, dass sie diesem Anspruch gerecht werden.

Diese Ziele und Prinzipien werden grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig stellen die proklamierten Werte hohe Anforderungen an die Fähigkeiten und Infrastrukturen der Stadt Leipzig.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Die Zusammenarbeit mit anderen Städten von Weltrang auf dem Gebiet der digitalen Bürgerrechte würde u. a. folgende Bereiche positiv befördern:

Deutliche Positionierung und Bekanntmachung der Ziele der Stadt Leipzig gegenüber der Öffentlichkeit zur Schaffung von mehr Transparenz in der Digitalisierung.
Stärkung der internationalen Vernetzung mit anderen großen Städten, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind.
Lerneffekte, die sich durch den fachlichen Austausch mit den Mitgliedern einstellen könnten und damit neuartige Herangehensweisen i. S. einer kontinuierlichen Verbesserung einführen könnten (sofern diese mit unserem Rechtssystem vereinbar sind).
Ein internationaler Rahmen für eine zukünftige Digitalstrategie für die Stadt Leipzig, welcher die ethischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung unterstreicht.
Aus diesem Grunde wird eine zukünftige Mitgliedschaft geprüft.

Begründung des Alternativvorschlags

Der Beitritt zum Bündnis „Cities for Digital Rights“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde einer strategischen Zielsetzung, wie sie mit der Digitalstrategie für die Stadt Leipzig erfolgen soll, vorgreifen. Auch die Überprüfung der genannten fünf Prinzipien des Bündnisses in aller Tiefe zum jetzigen Zeitpunkt würde in diesem Sinne einen doppelten Aufwand bedeuten. Aus diesem Grunde wird die Bestandsaufnahme und Überprüfung gemeinsam mit der Erarbeitung der Digitalstrategie vorgeschlagen

3. Realisierungs- / Zeithorizont

Es ist vorgesehen, dass die Erarbeitung einer Digitalstrategie für die Stadt Leipzig im Herbst 2020 startet, eine Beschlussfassung der Digitalstrategie wird für den Sommer 2021 angestrebt. An dieser Zeitschiene orientiert sich ein möglicher zukünftiger Beitritt zum Bündnis „Cities for Digital Rights“.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020

Der Antrag wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 16.06.2021


in Arbeit

  1. Der Antrag auf Mitgliedschaft im Bündnis "Cities for Digital Rights" wurde gestellt und befindet sich beim Bündnis "Cities for Digital Rights" in Bearbeitung.
  2. Im Erarbeitungsprozess der Digitalstrategie der Stadt Leipzig wird die strategische Einbettung der fünf Prinzipien des Bündnisses überprüft. Die Digitalstrategie soll dem Stadtrat voraussichtlich Anfang 2022 zum Beschluss vorgelegt werden.

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