Antrag: Leipziger Olympiabewerbung „Berlin+“ nur mit verbindlichen Nachhaltigkeits und Beteili-gungskriterien
Antrag vom 19. Februar 2026
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Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Leipzig die Olympiabewerbung im Rahmen von „Berlin+“ nur unterstützt, wenn die Verwaltung bis 30. Juni 2026 ein verbindliches Konzept vorlegt, das folgende Zielstellungen verfolgt:
- Das Olympische Dorf wird auf einer geeigneten - verkehrlich gut an den Umweltverbund angebundenen - Fläche so errichtet, dass diese für eine Nachnutzung auf dem Mietwohnungsmarkt attraktiv ist und dabei möglichst 70 % (idealerweise 100 %) der Wohnungen nach den Spielen als mietpreisgebundener Wohnraum durch die LWB bereitgestellt werden können.
- Neben einer zweiten Multifunktions‑Arena werden statt Neubauten von Sportstätten bestehende Anlagen (z. B. Kohlrabizirkus, Sportforum, Kanuslalom in Markkleeberg, Messehallen etc.) ertüchtigt, modular erweitert und unter Bedingung einer gesicherten Nachnutzung qualifiziert.
- Jede im Zuge der Bewerbung notwendige Flächenversiegelung wird durch mindestens gleich große Entsiegelungsmaßnahmen kompensiert (Ziel der Netto‑Null‑Versiegelung). Entsprechende Ausgleichsflächen sind frühzeitig zu definieren und dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Ordnung zur Kenntnis zu geben.
- Zusätzlich wird in Leipzig ein “Olympischer Wald” angelegt.
- (Schnell)radwege werden als Olympisches Fahrradnetz ausgebaut, das alle Sportstätten, das Olympische Dorf und die Region (Leipzig‑Halle, Markkleeberg) verbindet; gleichzeitig wird der ÖPNV durch zusätzliche Investitionsmittel vor allem in den Hauptachsen verstärkt, durch innovative Angebote wie autonome Shuttles ergänzt und durch eine Verbesserung der S-Bahn-Taktung optimiert.
- Für das Leipziger Bewerbungskonzept wird ein bindendes Nachhaltigkeitskapitel zu Klimaneutralität, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität, soziale Fairness usw. Verankert.
- Bis spätestens 30.06.2026 wird ein angemessenes Bürgerbeteiligungsverfahren (Werkstätten, Online‑Plattform, Kritiker‑Dialoge, Bürger*innenrat) durchgeführt; die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 25 SächsGemO unter Berücksichtigung des verbindlichen Nachhaltigkeitskonzeptes in der Kommunikation und Fragestellung zum Ende des Prozesses hinsichtlich zeitlicher und finanzieller Realisierbarkeit geprüft. Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat bis zum 15.04.2026 vorgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die voraussichtlichen Gesamtkosten der genannten Maßnahmen zu ermitteln, einen Deckungsvorschlag (Förderung durch Bund, Land, IOC und Sponsoren sowie anteilige Nutzung des Sondervermögens für die sächsische Olympiabewerbung) zu unterbreiten und einen Kostendeckel zu definieren, der im Lichte der aktuellen Neuverschuldung der Stadt verantwortbar ist.
Begründung
Leipzig ist nach vielen Jahres des Wachstums weiterhin mit einer akuten Wohnungsnot und einer stark versiegelten Stadtfläche konfrontiert. Olympische und Paralympische Spiele versprechen internationales Ansehen, einen touristischen Boom, interkulturellen Austausch und auch massive Investitionen in die Infrastruktur. Ohne klare Vorgaben im Sinne der Nachhaltigkeit würde eine Olympiabewerbung allerdings das Risiko von Verdrängung, Kostenexplosion und ökologischer Belastung erhöhen.
Durch die verpflichtende Nachnutzung des Olympischen Dorfes als mietpreisgebundener bezahlbarer Wohnraum sichern wir diesen für die wachsende Bevölkerung und verhindern spekulative Grundstücksentwicklungen.
Die Ertüchtigung bestehender (Sport)stätten nutzt vorhandene Infrastruktur, spart Baukosten und vermeidet Leuchtturmprojekte, für die in der Folge eine adäquate Nachnutzung fehlt oder die anschließenden Unterhaltungskosten eine wirtschaftlich nachhaltige Nutzung verhindern.
Mit dem Anlegen eines “Olympischen Waldes” in Leipzig sollen statt ökologischer Verschlechterungen ökologische Verbesserungen die Folge von Olympia sein und dem Ziel der Waldmehrung - möglichst an ökologisch besonders sensiblen Stellen - Rechnung getragen werden.
Der Ausbau von Rad‑ und ÖPNV‑Netzen garantiert eine klimaneutrale Mobilität im Sinne des Umweltverbundes, eine Netto‑Null‑Versiegelung verhindert und reduziert Hitzeinseln sowie den Verlust von Lebensräumen für Flora und Fauna.
Durch ein verbindliches Nachhaltigkeitskapitel sollen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und soziale Gerechtigkeit im gesamten Projekt verbindlich verankert werden.
Ein umfassendes Bürgerbeteiligungsverfahren stärkt die demokratische Legitimation, erhöht die Akzeptanz und ermöglicht frühzeitige Anpassungen an vielfältige Bedürfnisse. Ziel muss sein, die Leipziger*innen aktiv in die Bewerbungsidee einzubeziehen, ihre Ideen und Anregungen aufzunehmen und ebenso auf Widerstände einzugehen und ihnen die Chance zu geben, sich konstruktiv mit Gelingensmöglichkeiten zu befassen. Ob dies in einem Bürgerentscheid wie etwa in München endet, ist zu prüfen.
Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Olympiabewerbung zu einem Motor für eine sozial‑ökologische Stadtentwicklung werden und Leipzig langfristig stärken.