Antrag: Liebfrauenkirche als Atelierhaus in Lindenau
Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen DIE LINKE und SPD vom 19. April 2024
Beschlussvorschlag
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 3. Quartals 2024 in Verhandlung mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche in Leipzig Lindenau, Karl-Heine-Str. 112, zu treten, um die freien Gebäudeteile in Erbbaupacht zu übernehmen und diese als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.
- Die Vergabe der Atelierräume erfolgt dann nach den Kriterien, wie sie im Atelierprogramm der Stadt (Erarbeitung bis 4. Quartal 2024; Beschluss zu VII-A-08505-NF-03) definiert sind.
Begründung
Herrn Cerny (der Verwaltungsleiter der Liebfrauenkirche) hatte Ende 2023 dazu eingeladen, den Gebäudeteil (das Pfarrhaus) zu besichtigen, den die Gemeinde zukünftig nicht mehr nutzten wird, und um darüber ins Gespräch zu kommen, wie dieser Gebäudeteil sinnvoll und als Bereicherung für die Stadt nachgenutzt werden kann. Er hat auf ein Beispiel in einer anderen Stadt verwiesen, wo ein Teil des Hauses in Erbbaupacht an die Kommune zur Nachnutzung abgegeben wurde, was sich zur Zufriedenheit beider Partner*innen entwickelte. Der Verwaltungsleiter hatte im letzten Jahr schon begonnen, einige Räume des Parrhauses als Ateliers zu vermieten und möchte gern an diese Idee anknüpfen. Er und der Kirchenvorstand wollen das Haus und dessen Verwaltung innerhalb der nächsten Jahre komplett abgeben, aber möglichst nicht an einen privaten Investor. Sie würden es dagegen sehr begrüßen, wenn die Stadt das Pfarrhaus in Erbbaupacht übernimmt. Die Idee, daraus ein Atelierhaus zu entwickeln, finden der Verwaltungsleiter und der Vorstand sehr gut und anstrebenswert, möglichst mit einem öffentlich zugänglichen Raum für Ausstellungen oder Formate, die auch Gemeindemitglieder besuchen können.Da sich die Liebfrauenkirche in einem Stadtteil mit guter Anbindung befindet und nach diversen Kündigungen in der Umgebung dringend Atelierräume gesucht werden, bietet sich der Stadt mit dieser Immobilie die einmalige Chance, das Gebäude im Rahmen eines Atelierprogramms als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.Im Oktober 2023 hat der Stadtrat die Erarbeitung eines Leipziger Atelierprogramms bis zum 4. Quartal 2024 beschlossen. Die Vergabe der Räume soll deshalb dann unter den im Atelierprogramm definierten Kriterien erfolgen.Bezahlbare Atelierräume werden in Leipzig händeringend gesucht. Das ist spätestens seit der Kündigung der Atelierräume im Westwerk 2018 bekannt. Schon davor wurden Atelierräume in der Nicolaistraße, im Kohlrabizirkus, in der Rosenowstraße und auch in der Baumwollspinnerei gekündigt. Das Atelierhaus Kunsttanker konnte die entstandenen Bedarfe nur zum Teil auffangen. Zum Ende des Jahres 2023 mussten nun weitere Künstler/innen ihre Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee aufgeben.Der Bund Bildender Künstlerinnen und Künstler Leipzig berichtet ebenfalls, dass es einen großen Mangel an bezahlbaren Atelierräumen in Leipzig gibt und diesem eine große Nachfrage gegenübersteht. Der BBKL führt zwar eine Atelierraumliste, kann nur leider schon seit Jahren keine Räume mehr an Künstler*innen vermitteln. Die aktuelle Mietpreisentwicklung führt außerdem dazu, dass Leipziger Künstler*innen sich die Mieten nicht mehr leisten können.
Um den aktuellen Bedarf an Räumen zu verdeutlichen, hat die Künstlerin Marlet Heckhoff vor Ende 2023 eine Umfrage gestartet, die abfragt, wer Atelierräume in Leipzig sucht. Bis heute stehen schon über 140 Künstler/innen auf dieser Liste und es werden mehr.
Verwaltungsstandpunkt vom 14. August 2024
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Das Pfarrhaus der Liebfrauenkirche ist der Stadtverwaltung seit einigen Monaten als Ort bekannt, an dem Künstlerinnen und Künstler Raum für Ateliers und Ausstellungen beziehen. Aufgrund der Nähe zu der als Kunstort etablierten Leipziger Baumwollspinnerei bietet das Gebäude große Synergiepotentiale. Atelierräume dienen Künstlerinnen und Künstlern u.a. als Präsentationsfläche für ihre Werke. Darüber hinaus können Netzwerke zu weiteren Kunstschaffenden sowie Kontakte zu Galerien, Ausstellungsorten, Publikum für Ausstellungen usw. aufgrund der stadträumlichen Nähe leichter aufgebaut bzw. genutzt werden.
Das betreffende Gebäude verfügt über 6 Etagen inkl. Souterrain und Dachgeschoss. Jede Etage umfasst ca. 250 m² Geschossfläche. Nicht alle Gebäudeteile können neuen Nutzungszwecken zugeführt werden, dennoch bietet das Gebäude viel Raum. Aufgrund der attraktiven Lage ist zu überprüfen, ob Atelierraum kostendeckend vermietet werden kann. Dafür spricht, dass aktuell bereits Ateliers ohne kommunale Unterstützung vermietet werden. Darüber hinaus ist zu überprüfen, ob die vorhandenen Flächen weiteren Nutzungsbedarfen aus dem Bereich Kunst und Kultur zur Verfügung gestellt werden können.
Das Pfarrhaus der Liebfrauenkirche wird voraussichtlich Mitte 2026 frei, da die Verwaltung der Gemeinde zu dem Zeitpunkt auszieht. Die Kirche ist sehr daran interessiert, dass sich die Erbbaupacht unmittelbar anschließt. Die Gemeinde bevorzugt die Stadt Leipzig als Erbbaupachtnehmer, um so eine gesellschaftlich wertvolle Nachnutzung zu gewährleisten. Voraussetzung für eine Erbbaupacht ist u. a., dass die Stadt Leipzig erforderliche Sanierungsarbeiten zeitnah übernimmt.
Die Stadt Leipzig verfügt jedoch aktuell nicht über die finanziellen und personellen Ressourcen, um eine zusätzliche Liegenschaft für ein Atelierhaus in Erbaupacht zu übernehmen, zu sanieren und zu betreiben. Zudem sollte eine solche Entscheidung erst nach Vorliegen des vom Stadtrat beauftragten Atelierprogramm getroffen werden.
Die Liegenschaft könnte alternativ an einen geeigneten Betreiber untervermietet werden, der die Vermietung an Künstlerinnen und Künstler eigenverantwortlich und kostendeckend übernimmt. Eine städtische Förderung steht dafür jedoch nicht bereit.
Beschluss der Ratsversammlung am 23. Oktober 2024
Der Antrag wurde vom Stadtrat mit 39/17/5 beschlossen.
Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 04.03.2025
zu Beschlusspunkt 1: umgesetzt
Ein Termin mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche zur Vorbereitung von Verhandlungen fand am 09.01.2025 statt. Das Liegenschaftsamt besichtigte die Liegenschaft, konnte einen ersten Eindruck von der Beschaffenheit gewinnen und Details zu den Bedingungen der Erbbaupacht besprechen. Die aus dem Termin gewonnenen Erkenntnisse führen zu der Schlussfolgerung, dass eine Übernahme der Erbbaupacht für die Stadt Leipzig nicht möglich ist.
- Erbbaupacht und Aufgabenbereich: Die Übernahme der Erbbaupacht umfasst Aufgaben wie die Vermietung von Wohnräumen und eines Kirchenkaffees, die Einrichtung einer Pfarrerwohnung sowie die Vermietung dieser an die Liebfrauengemeinde und die Vergabe von Gewährleistungswohnungen. Die Verwaltungsleitung der Gemeinde setzt diese Leistungen als vertragliche Bedingungen für den Abschluss eines Erbbaupachtvertrags fest.
- Sanierungsbedarf: Auf die Stadt kämen zunächst Kosten im Rahmen notwendiger Sanierungsmaßnahmen (Erneuerung der Heizungsanlage, Elektroinstallation, Dachreparatur) zu. Die genauen Kosten wären noch zu ermitteln. Dafür sind Mittel erforderlich, die im Kulturamt nicht zur Verfügung stehen.
- Bauliche Trennung der Gebäudeteile: Laut Protokoll des Termins zwischen der Gemeinde und dem Liegenschaftsamt sind die beiden Gebäudeteile (Kirche und Pfarramt) nicht ausreichend baulich voneinander getrennt, sodass eine separate Sanierung nicht möglich wäre.
- Rechtliche Gründe: Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags über Gebäudeteile ist rechtlich nicht möglich. Erbbaurechte können nur für baulich selbstständige Gebäude abgeschlossen werden. Zudem stellt der Abschluss eines Erbbaurechts durch die Stadt Leipzig als Erbbaurechtsnehmer ein kreditähnliches Rechtsgeschäft dar, das zwingend der Genehmigung der Landesdirektion bedarf. Diese Genehmigung wird nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt, da diese Vertragsart neben einer dauerhaften Belastung des städtischen Haushalts auch weitere Risiken birgt. Im vorliegenden Fall würde die Stadt Leipzig zusätzlich die Risiken der baulichen Unterhaltung sowie das Vermietungs- und Mietausfallrisiko tragen. Daher ist daher davon auszugehen, dass eine Genehmigung durch die Landesdirektion nicht erteilt wird.
Die Stadtverwaltung gelangt daher zu dem Ergebnis, dass die freien Gebäudeteile der Liebfrauenkirche in Leipzig-Lindenau nicht für die Umsetzung eines kommunalen Atelierprogramms geeignet sind. Der Fachausschuss Kultur wurde in der Sitzung am 21.02.2025 über das Prüfergebnis informiert.
zu Beschlusspunkt 2: entfällt