Antrag: Maßnahmen zum Bienenschutz in der Stadt Leipzig

Antrag vom 10. Januar 2018

Neufassung Beschlussvorschlag vom 11. April:

  1. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, unter Beteiligung relevanter Umweltvereine und –verbände, einen „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“ zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Dabei werden die Pflegegrundsätze für die Bewirtschaftung der Flächen des öffentlichen Grüns der Stadt Leipzig entsprechend aktualisiert und angepasst.
  2. Der Maßnahmenkatalog ist anschließend in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen, bei allen Planungen und Vorhaben der Stadtverwaltung zu berücksichtigen und Dritten zur Anwendung zu empfehlen.
  3. Der „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“ ist regelmäßig weiter zu qualifizieren und fortzuschreiben.


Sachverhalt:
Bienen bestäuben immerhin 80 % der einheimischen Kulturpflanzen. Der Stadt kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu, denn sie kann mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten diesen Prozess zumindest aufhalten. Die Stadt Dresden wendet  z.B. einen solchen Maßnahmenkatalog bereits seit 2015 an, initiiert vom Imkerverein Dresden e.V. mit dem AK Entomologie im NABU Sachsen. Die wichtigen Wild- und Honigbienen stehen hier als „Botschafter“ stellvertretend für die gesamte Insektenvielfalt. Um diese langfristig zu schützen, sind zukünftig fachliche Monitorings notwendig, um die genaue Situation dokumentieren zu können. In Anlehnung an diesen Maßnahmenkatalog sollte die Stadt Leipzig ihren eigenen Maßnahmenkatalog erarbeiten.

Berichte über das Insektensterben haben in diesem Sommer hohe Wellen geschlagen. Auf die alarmierende Meldung, dass es heute fast 80 % weniger Insekten gibt als noch vor 30 Jahren, folgten Verharmlosungen und Angriffe.

Die oft zitierten fast 80 % weniger Insekten gehen auf die Arbeit des Entomologischen Vereins Krefeld (EVK) zurück. Seit 1985 stellen die Mitglieder dieses Vereins Fallen auf, um die Insekten an über 100 Standorten in Nordrhein-Westphalen und weiteren Standorten in Deutschland zu dokumentieren.

Zusätzlich wurden die Proben gewogen, um die gesamte Biomasse zu bestimmen. Und genau diese Biomasse der gesamten Saison 2013 an zwei Fallen im Naturschutzgebiet war um bis zu 80 % geringer als 1989.

Die Ursachen für den Rückgang sind vielfältig, aber genannt werden der Klimawandel, der kleiner gewordene natürliche Lebensraum durch Zersiedlungen, Industrieansiedlungen und Wohnbebauungen und auch die intensivierte Landwirtschaft mit hohem Pestizideinsatz. Gerade blühende Hecken und Sträucher an Feld- und Wiesenrändern bilden Nahrungs- und Lebensraum für viele Insektenarten. Dieser schwindet jedoch zusehens.

Aktuell haben auch Forscher aus Sachsen medienwirksam in einem offenen Brief vor der Zunahme eines wachsenden Insektensterbens gewarnt. So sind in Sachsen aktuell 1275 Insektenarten für die Rote Liste bearbeitet, von den 98 ausgestorben und 122 vom Aussterben bedroht. Sie machen u. a. auch die Entwässerung von Wiesen für diesen Artenschwund mitverantwortlich.

siehe auch:

Anlage: Maßnahmeplan aus Dresden

Verwaltungsstandpunkt vom 13. März 2018

Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 1:
Die Stadt Leipzig wird beauftragt, unter Beteiligung relevanter Umweltvereine und –verbände, einen „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“ zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen.

Zustimmung zu Beschlusspunkt 2:
Der Maßnahmenkatalog ist anschließend in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen, bei allen Planungen und Vorhaben der Stadtverwaltung zu berücksichtigen und Dritten zur Anwendung zu empfehlen.

Alternativvorschlag zu Beschlusspunkt 3:
Der „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“ ist regelmäßig weiter zu qualifizieren und fortzuschreiben.

Sachverhalt:

Der Antrag Nr. VI-A-05301 greift die Thematik des Insektensterbens auf, welche nach neueren Berichten im Sommer 2017 auf ein breites öffentliches Interesse gestoßen ist.
„Laut der Europäischen Roten Liste der bedrohten Arten steht eine von zehn Bienen- und Schmetterlingsarten vor dem Aussterben. Bei Hummeln ist es eine von vier Spezies.
Da vier von fünf Pflanzen auf eine Bestäubung durch Tiere angewiesen sind, die im Wesentlichen durch bestäubende Insekten, wie die gemeine Honigbiene, vorgenommen werden, ist der Verlust an Artenvielfalt in diesem Bereich auch wirtschaftlich ein alarmierendes Signal.“ [Brüssel aktuell 2/2018]
Vor diesem Hintergrund forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, eine Strategie zum Schutz bestäubender Insekten vorzulegen, die daraufhin im Dezember einen Fahrplan zu einer EU-Initiative für Bestäuber veröffentlicht hat. Bis zum 5. April 2018 besteht die Möglichkeit, an einer öffentlichen Konsultation zu dieser Initiative teilzunehmen. [vgl. Brüssel aktuell 2/2018]
Die negative Entwicklung des Insektenbestandes in Deutschland sowie deren Auswirkungen und mögliche Gegenmaßnahmen werden auch in einem aktuellen Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages thematisiert.
„Für den Rückgang von Insekten macht die Bundesregierung einen Komplex unterschiedlicher Faktoren als mögliche Verursacher aus. Zu diesen Faktoren zählten das Vorhandensein von Habitaten, das Nahrungsangebot, die Veränderung und das Vorhandensein von landschaftlichen Strukturen wie Säume, Hecken oder gestufte Waldränder. Daneben hätten die Nutzungsweise und Bewirtschaftung der Landschaft, das Vorliegen von Schadstoffen, zu denen auch Pflanzenschutzmittel zählten, sowie die Fragmentierung der Landschaft, Jahreswitterung und Klimaänderungen einen wesentlichen Einfluss auf Insektenpopulationen. Auch Naturschutzgebiete als Bestandteile der Gesamtlandschaft seien vor negativen Einflüssen nicht sicher.“
[Anlage 1: „Zum Insektenbestand in Deutschland“, Aktenzeichen WD 8 - 3000 - 045/17; 05.12.2017]
Darüber hinaus wurde der Bienenschutz in den vergangen Jahren auch im Sächsischen Landtag diskutiert [Anlage 2: Drucksache 6/6482, Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit Stellungnahme der Staatsregierung; 09.11.2016].
Der allgemein erkennbare Rückgang in der Biodiversität der Bienenfauna ist auch im Stadtgebiet von Leipzig nachweisbar. Für den Bienitz, am westlichen Stadtrand von Leipzig gelegen, liegen langjährige Untersuchungen zur Insektenfauna, insbesondere zum Vorkommen von Wildbienen im Zeitraum von 1887 bis 2012 vor. Von den vor 1955 ursprünglich nachgewiesenen 207 Bienenarten konnten hier aktuell nur noch 141 Arten belegt werden. [Hausotte, M. & S. Schaffer 2017: Die Bienen (Hymenoptera, Anthophila) des Bienitz bei Leipzig – Versuch einer Literaturauswertung. – Mitteilungen Sächsischer Entomologen 36 (120): 34–49]
In § 37 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der „Schutz der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen und die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen“ verankert. Alle Wildbienen und Hummeln zählen gemäß Anlage 1 (zu § 1) der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten.
Was die Stadtverwaltung Leipzig für den Bienenschutz unternimmt, wurde im Jahr 2017 bereits in einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen thematisiert. [Anfrage Nr. VI-F-04056-AW-01]
Darüber hinaus werden durch die Stadt Leipzig folgende Maßnahmen ergriffen, um die Biodiversität, insbesondere auch im Hinblick auf bestäubende Insekten, zu fördern.
Ein Beitrag ist die Umsetzung des Ratsbeschlusses III-831/01 – Verpachtung städtischer Flächen für ökologische Landwirtschaft.
Im Rahmen der Informationenveranstaltung Landwirtschaft (Landpächter der Stadt Leipzig, Behörden, Verbände und interessierte Landwirte) wird regelmäßig auch über die Belange des Naturschutzes informiert. Beispielsweise wurden den Landwirten bereits am 24.03.2011 mit dem Vortrag „Leipzig soll blühen für insektenfreundliche Blühstreifen“ des Ökolöwen Leipzig e.V. Angebote zur Gestaltung von Gewässerrandstreifen und Feldrainen unterbreitet.
Zudem wird bei Verlängerung oder Neuabschlüssen von langfristigen Pachtverträgen im Rahmen der Ämterbeteiligung darauf Einfluss genommen, dass zu besonders schützenswerten Naturräumen und Biotopen zusätzliche Regelungen zu deren Schutz und Pflege in die Landpachtverträge aufgenommen werden. Beispielsweise wurden bisher Regelungen zum Schutz von Vogelbrutstätten und Gewässerschutzstreifen sowie Maßnahmen zur Umsetzung des Feldheckenkonzeptes der Stadt Leipzig vertraglich vereinbart.
Nach einem Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015 verzichtet die Stadt Leipzig bereits schrittweise auf allen kommunalen Flächen, auf Kultur- sowie Nicht-Kulturland, auf den Einsatz von Pestiziden und geht damit den Weg zur pestizidfreien Kommune, was insbesondere auch Wild- und Honigbienen zu Gute kommt. [Leipzig - auf dem Weg zur Pestizid freien Kommune (V/A 575), Beschluss vom 25.03.2015]
In einem Flyer vom August 2016 informiert das Amt für Umweltschutz die Öffentlichkeit über diesen Beschluss der Ratsversammlung sowie zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich. [Infoblatt zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln]
Zur Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet können auch gestalterische Maßnahmen wie beispielsweise Gründächer einen Beitrag leisten. Blütenreiche Gründächer können Wild- und Honigbienen sowie weiteren Insekten zusätzliche Habitat- und Nahrungsflächen innerhalb bebauter Innenstadtbereiche bieten.
Um Gründächer in Zeiten von Nachverdichtung als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel und zur Stärkung der Biodiversität in das allgemeine Bewusstsein zu rücken, wurde von Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal am 8. Februar 2018 erstmals der „Leipziger Gründachpreis“ vergeben.
(https://www.leipzig.de/news/news/umweltbuergermeister-vergibt-leipziger-gruendachpreis-2017/)

Die vom Amt für Umweltschutz (AfU) federführend organisierte 62. Leipziger Naturschutzwoche (24.05.2018 - 31.05.2018) steht dieses Jahr mit dem Thema „Bunte Wiesen“ ebenfalls im Zeichen artenreicher Grünländer, nicht zuletzt auch als Lebens- und Rückzugsraum seltener und bedrohter Insektenarten.
Aktuell wird vom Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) zum Schutz von Bienen bereits die Grundlage für deren Überleben, nämlich der Bestand von örtlich und zeitlich erreichbaren Trachtpflanzen (Pollen- und Nektartracht) wie blühfähigen Bäumen im Straßenraum gewährleistet und ergänzt (Linden, vermehrt Obstbäume).
Hier werden auch keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt (Leipzig-pestizidfreie Kommune).
Weiterhin sind in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde in den öffentlichen Grünanlagen Langgraswiesen festgelegt, welche durch die eingeschränkte Mahd ebenfalls für Bienen als Nahrungsquelle zur Verfügung stehen. Auch hier ist ein Bestandsschwerpunkt an Blütenpflanzen im Stadtgebiet von Leipzig.
Das Interesse von Imkern an der Nutzung dieser Ressourcen im öffentlichen Grün ist gegeben.
Es sind ca. zehn Verträge zur Einordnung von Bienenvölkern in den Leipziger Parkanlagen mit dem ASG geschlossen. Sicher werden auch Bienenvölker von Grundstücken Dritter das Angebot im öffentlichen Raum nutzen.
Im Rahmen der Regelungen der Baumschutzsatzung ist der Erhalt von Trachtpflanzen auch auf privaten Grundstücken Dritter realisierbar.
Mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes von 2010 und der Weiterführung durch das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) von 2013 wurden allerdings einzelne Baumarten und Arten- bzw. Größengruppen auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken vom Geltungsbereich der Baumschutzsatzung ausgenommen. Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und Obstbäume sind auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken unabhängig vom Stammumfang nicht mehr durch Baumschutzsatzungen geschützt. Ebenso nicht mehr geschützt sind auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken alle anderen Bäume mit einem Stammumfang unter 100 cm, gemessen in 1 m Höhe.
Pappeln, Birken, Weiden und Obstgehölze sind z. T. wichtige Trachten für Bienen.
Die landesrechtlichen Einschränkungen kommunaler Gehölzschutzsatzungen leisten somit dem Verlust von Trachtpflanzen Vorschub, wirken Bemühungen um den Erhalt der biologischen Vielfalt entgegen und tragen hierdurch mit zur Populationsminderung von auf den Gehölzbestand angewiesene Arten bei. Ein Schutz der ausgeschlossenen Gehölzarten und damit deren Habitatfunktion ist mit den Regelungen der Baumschutzsatzung nicht mehr möglich, ein sukzessiver Bestandsverlust zu erwarten.

Zu 1:
Die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig wird von der unteren Naturschutzbehörde als Beitrag zum Erhalt der Biodiversität, der Förderung besonders geschützter Arten sowie zur Aufrechterhaltung der Ökosytemdienstleistungen bestäubender Insekten grundsätzlich befürwortet.
Gemäß der Zuständigkeit der Stadtverwaltung kann dieser Maßnahmenkatalog jedoch ausschließlich für das Stadtgebiet von Leipzig erstellt werden.
Die Stadt Dresden wendet ihren „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Dresden und Umgebung“ seit zwei Jahren an. Dieser kann bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs der Stadt Leipzig als Vorlage dienen.
Zur Anpassung der aufgeführten Maßnahmen an die naturräumlichen und nutzungsspezifischen Gegebenheiten im Stadtgebiet von Leipzig sowie deren Optimierung, kommt der Beteiligung von relevanten Umweltvereinen und -verbänden eine wichtige Bedeutung zu.
Neben den 7 anerkannten Naturschutzvereinigungen und dem Imkerverein Leipzig e.V. sollen auch der Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V. und der Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e.V. sowie der Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e.V. beteiligt werden.
Darüber hinaus sollten die Ressourcen der Stadt Leipzig als bedeutendes Zentrum der Biodiversitäts- und Umweltforschung genutzt und auch hiesige relevante Forschungseinrichtungen in den Erarbeitungsprozess eingebunden werden.
Aus Sicht des AfU ist die Erarbeitung eines „Maßnahmenkatalogs“ unter Beteiligung der Öffentlichkeit jedoch nicht bis zum III. Quartal 2018 zum Abschluss zu bringen. Neben verwaltungsinternen Vorgaben zu Beteiligungsverfahren ist es zudem erforderlich, den Vereinigungen, Verbänden und Einrichtungen ausreichend Zeit einzuräumen, sich mit konkreten Vorschlägen einzubringen und mit den zuständigen Stellen der Verwaltung abzustimmen.

Zu 2:
Eine Möglichkeit der öffentlichen Bekanntgabe besteht in der Einbindung des Maßnahmenkatalogs innerhalb des Internetauftritts der Stadt Leipzig, wie es auch in der Landeshauptstadt Dresden praktiziert wird. (www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/naturschutz/artenschutz.php)
Zur Berücksichtigung im Wirkbereich der Stadtverwaltung Leipzig sind in Anlehnung an die Verfahrensweise der Landeshauptstadt Dresden folgende Festlegungen denkbar.
Die städtischen Betriebe und die Öffentlichkeit (z. B. Gartennutzer, Grund- und Wohneigentümer, Privatwirtschaft) werden in vielfältiger Weise durch die Stadtverwaltung bezüglich des Maßnahmenkatalogs zum Bienenschutz informiert.
Alle Flächen verwaltenden Ämter der Stadt Leipzig werden durch Anschreiben auf die Berücksichtigung des Maßnahmenkatalogs im Rahmen des Verwaltungshandelns hingewiesen.
Bei Planung und Neubau bzw. Umgestaltung von öffentlichen Grünflächen werden die in der Vorlage benannten Grundsätze von der Abteilung "Planung und Bau" des Amtes für Stadtgrün und Gewässer bereits berücksichtigt.

Zu 3:
Eine weitere Qualifizierung und Fortschreibung des Konzeptes wird seitens des AfU als sinnvoll erachtet, um die entwickelten Maßnahmen zu evaluieren, zu optimieren und an neue Erkenntnisse sowie zukünftige Entwicklungen anpassen zu können.
Gemäß der Zuständigkeit der Stadtverwaltung kann dieser Maßnahmenkatalog jedoch ausschließlich für das Stadtgebiet von Leipzig erstellt werden.


Beschluss der Ratsversammlung am 18. April 2018

Der Antrag wurde vom Stadtrat im Sinne der Neufassung, ergänzt durch einen übernommenen Ergänzungsantrag wie folgt beschlossen:

  1. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, unter Beteiligung relevanter Umweltvereine und -verbände, der beiden Kleingartenverbände, des Imkervereins Leipzig e.V. und des Kreisbauernverbandes, einen „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig" zu erarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Dabei werden die Pflegegrundsätze für die Bewirtschaftung der Flächen des öffentlichen Grüns der Stadt Leipzig entsprechend aktualisiert und angepasst.
  2. Der Maßnahmenkatalog ist anschließend in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen, bei allen Planungen und Vorhaben der Stadtverwaltung zu berücksichtigen und Dritten zur Anwendung zu empfehlen.
  3. Der „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig" ist regelmäßig weiter zu qualifizieren und fortzuschreiben.

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