Antrag: Mehrjährige Förderung von Vereinen und Verbänden zum Standard machen – Perspektiven schaffen, Antragstellende und Verwaltung entlasten

Antrag vom 13. Februar 2026

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den kommunalen Förderverfahren eine mehrjährige Förderung zum Standard zu machen. Abweichungen sind zulässig, sofern der Fördergegenstand selbst, triftige inhaltliche Gründe oder eine negative Kosten-Nutzen-Abwägung dagegensprechen. In diesem Zuge sind Verfahrensvereinfachungen, die zu einer weiteren Reduzierung von Aufwänden führen, zu prüfen.

Dem Stadtrat wird mit der Vorlage des Doppelhaushalts 2027/28 ein Verfahrensvorschlag unterbreitet.

Begründung:

In Leipzig wird nur in manchen Bereichen von der Möglichkeit der mehrjährigen Förderung von Vereinen und Verbänden (Projektförderung und institutionelle Förderung bzw. Basisförderung Kultur) Gebrauch gemacht. Zwei- oder mehrjährige Förderungen sind zwar teilweise explizit möglich, bislang aber nicht Praxis (bspw. Förderung des Amtes für Umweltschutz oder Kulturamt). In wiederum anderen Bereichen, beispielsweise der Kinder- und Jugendhilfe, wird seit Jahren erfolgreich mit zweijähriger Förderung gearbeitet. Dies vermindert den Verwaltungsaufwand sowohl aufseiten des Fördermittelgebers (Stadt Leipzig und des Stadtrates), als auch der Fördermittelempfänger. Eine stärkere Anwendung dieses Vorgehens kann einen aktiven Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.

Die Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage (VIII-F-02133) hat bestätigt: „In den Bereichen, in denen eine mehrjährige Förderung praktiziert wird, gab es durchgehend positive Rückmeldungen. Soweit eine solche Art der Förderung, insbesondere im Hinblick auf die Projektdauer und die Zuwendungsvoraussetzungen möglich und sachdienlich war, konnten Antragsaufwand und Antragsprüfaufwand für die Bewilligungsstellen verringert werden. Für die Zuwendungsempfänger schafft die mehrjährige Förderung vor allem Planungssicherheit, indem personelle Kapazitäten besser geplant und eingesetzt und nachhaltigere Projektstrukturen und -ergebnisse unterstützt werden können.“

Vor dem Hintergrund dieser positiven Ergebnisse und dem aktuellen und weiter drohenden verwaltungsseitigen Personalabbau erscheint es logisch, diesen Ansatz auszuweiten und zum Standard zu machen. Wenn eine mehrjährige Förderung zu mehr Planungssicherheit und geringerem Personal- und Verwaltungsaufwand führt, sollte von dieser Möglichkeit in stärkerem Maße als bislang Gebrauch gemacht werden. Damit können bei Antragstellenden zumindest teilweise reale oder faktische Zuwendungskürzungen kompensiert werden, während in der Verwaltung wertvolle personelle Ressourcen geschont werden. Vereine und Verbände aus Leipzig melden darüber hinaus zurück, dass eine mehrjährige Förderung nicht nur mehr Sicherheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit schafft, sondern auch weitere Vorteile bietet: Nur einjährige Förderzusagen bedeuten kurz befristete Verträge, damit eine hohe Unsicherheit für die Mitarbeitenden und folglich Unattraktivität als Arbeitgeber. Eine mehrjährige Förderung ermöglicht eine langfristigere Perspektive für Mitarbeitende und kann dazu beitragen, eine hohe Fluktuation zu vermeiden. Gleichzeitig kann sie zur Stabilität für Klient*innen beitragen, die z.B. in sozialen oder gesundheitsbezogenen Projekten Hilfs- und Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Im Fall von Personalwechsel binden Personalakquise und Einarbeitungsprozesse hohe Kapazitäten auf Leitungsebene, welche dann für die Umsetzung der Projektinhalte fehlen. Wird Personal ohne Gewissheit über die nächstjährige Förderung vorfinanziert, tragen Vereine das volle Haftungsrisiko, was zu finanziellen und rechtlichen Problemen führen kann. Auch Miet- und Serviceverträge, z.B. für angemietete Räumlichkeiten, werden in der Regel nicht nur für ein Jahr ausgestellt, was für Vereine schwer kontrollierbare Risiken und erhöhte Aufwände verursacht. Faktisch arbeiten viele Leipziger Vereine mit Kettenbefristungen aus vielen aneinandergereihten einjährigen Förderungen, obwohl ihre Arbeit unverzichtbare Strukturen für die Leipziger Stadtgesellschaft bereitstellt. Mehrjährige Förderung ist unter dem Strich daher eine Maßnahme, um verantwortungsvoll Strukturen zu schaffen bzw. zu erhalten: gegenüber den Mitarbeitenden der Vereine, gegenüber den Nutzer*innen der jeweiligen Angebote sowie auch gegenüber den öffentlichen Mitteln, weil der Verwaltungsaufwand sich dadurch reduziert. Viele Vereine, z.B. aus den Bereichen Integration, Gesundheitsversorgung, Gleichstellung, Umwelt und Tierschutz wie der Mosaik Leipzig e.V., lemann e.V., die Wildvogelhilfe oder leben.lernen.leipzig e.V. - Träger des Café kaputt-Repaircafés und viele weitere unterstützen ausdrücklich die Forderung nach mehrjährigen Förderungen als Standardinstrument.

Abweichungen sollten selbstverständlich dort zulässig sein, wo der Fördergegenstand bzw. triftige inhaltliche Gründe (z.B. Projektförderung über max. 12 Monate) oder eine negative Kosten-Nutzen-Abwägung (z.B. nachweisbares Risiko eines unwirtschaftlichen Mitteleinsatzes durch geringere Flexibilität) dagegensprechen.

Weitere Verfahrensvereinfachungen insbesondere durch digitale Antragstellung sollten unabhängig davon geprüft und umgesetzt werden, sprechen aber nicht dagegen, die Effizienzpotentiale einer zweijährigen Förderung zu nutzen.

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