Antrag: Mieterstrom in Leipzig voranbringen

Antrag vom 27. Januar 2022

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Stadtwerke Leipzig, Mieterstrom in das Produktportfolio aufzunehmen und bis zum 4. Quartal 2022 eine strategische Konzeption zum koordinierten Ausbau von Photovoltaik auf Wohnimmobilien und Mieterstrom vorzulegen.
  2. Der Oberbürgermeister beauftragt die LWB, ihre Angebote zu Mieterstrom unter Nutzung aller Potentialflächen auszuweiten und insbesondere für Neubauten als Standard vorzusehen. Hierfür ist im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Eigentümerziele ein stufenweises Konzept mit Zielsetzungen für die kommenden fünf Jahre vorzulegen. Dieses Konzept soll auch die Möglichkeit der Kooperation mit lokalen Partnern wie z.B. Energiegenossenschaften zur Förderung des Mieterstroms beinhalten.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 4. Quartal 2022 ein geeignetes Beratungsangebot für Eigentümer*innen, Vermieter*innen, Genossenschaften, sonstige Dienstleister und Mieter*innen zum Thema Mieterstrom zu etablieren.

Begründung:

Noch ist viel Potential auf den Leipziger Dachflächen ungenutzt – das soll sich ändern. Sauberer Solarstrom, der auf den Dachflächen des Miethauses oder auf naheliegenden Dächern im Quartier erzeugt wird, bietet Mieter*innen eine aktive Teilhabe an den Vorteilen erneuerbarer Energien. Denn gerade angesichts steigender Strompreise können so die Wohnnebenkosten nachhaltig gesenkt und die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende erhalten werden. Für Eigentümer*innen bedeutet die Installation von Dach-Solaranlagen eine Wertsteigerung der Immobilie und eine Erhöhung der Mieterbindung.

Eine umfassende Realisierung von Mieterstrommodellen bietet eine mehrfache Win-Win-Situation für Umwelt und Klima sowie Vermietende und Mietende. Ein Mieterstromtarif kann um 10 bis 20 Prozent niedriger liegen als der Grundversorgertarif des örtlichen Stromversorgers. Vermietende können mit einem Direktverkauf des Stroms an ihre Mieter*innen bis zu 15% Zusatzerlös gegenüber einer Netzeinspeisung generieren, Mieter*innen können von geringeren Nebenkosten profitieren. Berechnungen des Branchenverbandes BSW Solar zufolge liegt das Potenzial für Mieterstrom in Leipzig bei 62.000 Mieter*innen, 51.000 kWp Solaranlagen-Leistung und einer CO2-Einsparung von 23.000 Tonnen.

Mit Beschluss vom 19. Januar 2022 (VII-A-06453-VSP-01) hat der Stadtrat den Oberbürgermeister aufgefordert, sich beim Bund für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom einzusetzen. Nach ersten Erleichterungen für Mieterstrom im EEG2021 sind vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weitere Verbesserungen für den Mieterstrom angekündigt. Durch Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagesystems soll die Photovoltaik, als günstigste Form der Stromerzeugung, ihr volles Potenzial auch auf Mehrfamilienhäusern entfalten. Mieterstrom wird bei der Urbanisierung der Energiewende eine zentrale Rolle spielen und Unternehmen, die zu spät reagieren, drohen Marktanteilsverluste. Viele Stromversorger haben erkannt, dass die Kontrolle über die Solaranlage auf dem Dach, der Schlüssel zum wettbewerbsfähigsten Strompreis an die Mieter ist und haben zeitig strategisch investiert. Stadtwerke in München, Berlin, Erfurt, Heidelberg, Bamberg, Flensburg u.a. haben Mieterstrommodelle bereits umgesetzt. Auch eine Belieferung von Stromkund*innen nach dem Lieferkettenmodell soll angeboten werden.

Aus der Antwort auf unsere Anfrage VII-F-02608 zur Förderung und Umsetzung von Mieterstrom geht hervor, dass ein Pilotprojekt zum Mieterstrom von LWB und SWL deutlich die Grenzen des Mieterstrommodells angesichts der bisherigen Rahmenbedingungen aufgezeigt hat. Gemäß des von der Ratsversammlung am 19. Januar 2022 beschlossenen Verwaltungsstandpunktes „besteht für die LWB nur die Möglichkeit, Mieterstromanlagen auf Wohngebäuden unter Beachtung des Stromhausanschlusses zu betreiben. Dies führt dazu, dass nur ein lokal beschränktes Angebot an Mieterstrommodellen den Mieterinnen und Mietern zur Verfügung gestellt werden kann. (…) Mit Blick auf ihre soziale Verantwortung vertritt die LWB den Standpunkt, dass möglichst alle Mieterinnen und Mieter der LWB an der Systematik Mieterstrom teilhaben können sollten.“ In diesem Sinne gilt es das Angebot auf Grundlage eines deutlich verbesserten Regulierungsrahmens systematisch auszuweiten, damit Mieterstrom kein Nischendasein fristet, sondern perspektivisch ganz selbstverständlich zum Angebot auf dem Strommarkt dazugehört. Bei einer entsprechenden Konzeption sind die vorhandenen Potentialflächen zu berücksichtigen und in die Sanierungsstrategie insbesondere der Großwohnsiedlungen einzubeziehen. Die daraus abzuleitenden Zielsetzungen sind in der in diesem Jahr anstehenden Fortschreibung der Eigentümerziele festzuschreiben.

Die vorausschauende Aufnahme von Mieterstrom in das Produktportfolio, ermöglicht es den städtischen Unternehmen neue Kompetenzen und Referenzen aufzubauen und die sich ergebenden Marktchancen zu nutzen. Neben der Vorbildwirkung der städtischen Unternehmen ist auch die Mieterstadt Leipzig als Ganzes in den Blick zu nehmen. Um die Chancen von Mieterstrom bekannt zu machen und über rechtliche, bürokratische und finanzielle Gegebenheiten zu informieren, ist es wichtig ein geeignetes Beratungsmodell für alle Beteiligten zur Verfügung zu stellen.

Verwaltungsstandpunkt vom 2. Juni 2022

Alternativvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Leipziger Stadtwerke bis zum 4. Quartal 2023 eine strategische Konzeption zum koordinierten Ausbau von Photovoltaik auf Wohnimmobilien und Mieterstrom vorzulegen und die Aufnahme von Mieterstrom in das Produktportfolio zu prüfen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene für die ausreichende finanzielle Förderung einer regionalen Klimaschutzagentur in Leipzig (gemäß Maßnahme 14 des Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand) einzusetzen und in diesem Rahmen bis zum 4. Quartal 2023 die Einführung eines geeigneten Beratungsangebotes für Eigentümer und Eigentümerinnen, Vermieter und Vermieterinnen, Genossenschaften, sonstige Dienstleister und Mieter und Mieterinnen zum Thema Mieterstrom zu prüfen.

Begründung:

Begründung der Alternativvorschläge (Beschlusspunkte 1 und 3) und der Ablehnung (Beschlusspunkt 2):

Zunächst wird auf den Verwaltungsstandpunkt VII-A-06453-VSP-01 verwiesen. Die hier enthaltenen Erläuterungen sowie Informationen sind nach wie vor einschlägig.

Die Verwaltung, die LWB und die Leipziger Stadtwerke unterstützen vor dem Hintergrund eigener klimapolitischer Zielstellungen ausdrücklich die weitere Etablierung von Mieterstrommodellen und den damit einhergehenden Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger Reduzierung der Energieabhängigkeit und somit grundsätzlich den Antrag.

Zu Beschlussvorschlag 1:

Eine breitere Etablierung von Mieterstrommodellen scheitert dennoch aktuell nach wie vor an den bestehenden Regularien. Die neuen Mieterstromregelungen im EEG 2021 zum Lieferkettenmodell, der Ausnahme zur Anlagenzusammenfassung in Quartieren und dem festen Mieterstromzuschlag sind sehr zu begrüßen, jedoch wird eine schnelle Marktdurchdringung weiterer Vereinfachungen bedürfen. Hierzu bestehen derzeit lediglich mediale Ankündigungen.

Wie bereits mehrfach erläutert, stellen insbesondere die Marktkommunikationsprozesse zum jeweiligen Verteilnetzbetreiber (VNB) eine erhebliche Hürde dar. Diese Prozesse sind vom Gesetzgeber für Mieterstrom nicht beschrieben/definiert, geschweige denn sind die Netzsysteme dafür ausgelegt. Dies führt dazu, dass Mieterstromverbrauchsstellen bspw. via E-Mail beim VNB angemeldet werden müssen. Beim Mieterstrom entsteht somit je Verbrauchsstelle ein erheblicher manueller Aufwand beim Lieferanten, als auch beim Netzbetreiber, welcher eine Skalierung des Mieterstrommodells auf tausende Verbrauchsstellen faktisch verhindert. Im Ergebnis mussten die Leipziger Stadtwerke ihre Aktivitäten für Mieterstrom bislang auf wenige Hundert Verbrauchstellen begrenzen.

Die Leipziger Stadtwerke arbeiten an einer Möglichkeit, die Wechselprozesse zu automatisieren. Aufgrund eines erheblichen Programmieraufwandes wird davon ausgegangen, dass eine Lösung frühestens Ende des Jahres 2022 vorliegen wird. Kurzfristig erfolgversprechender wäre es jedoch nach wie vor, auf gesetzliche Erleichterungen für das Lieferkettenmodell zu drängen.

Die Etablierung eines massentauglichen, standardisierten Produktes sowie die Berücksichtigung in einer strategischen Konzeption kann erst im Anschluss hieran erfolgen.

Um den mittelfristig erwarteten regulatorischen Erleichterungen Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, dass der Oberbürgermeister die Leipziger Stadtwerke beauftragt, mit einem Zielhorizont 4. Quartal 2023 eine strategische Konzeption zum koordinierten Ausbau von Photovoltaik auf Wohnimmobilien und Mieterstrom vorzulegen und die Aufnahme von Mieterstrom in das Produktportfolio zu prüfen.

Zu Beschlussvorschlag 2:

Zunächst ist hervorzuheben, dass entsprechende Kooperationen im kommunalen Umfeld mit Blick auf die Förderung des Mieterstroms bereits bestehen.

Zweifelsfrei ist die Aufnahme eines Eigentümerziels zum Voranbringen der Thematik Mieterstrom adäquat. Für ein stufenweises Konzept mit Zielsetzungen für die kommenden fünf Jahre ist das Instrumentarium der Eigentümerziele allerdings ungeeignet. Denkbar ist beispielsweise eine Konkretisierung im auf die Eigentümerziele aufbauenden strategischen Unternehmenskonzept.

Aktuell wird das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig (WoPoKo) fortgeschrieben. Auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist, ist davon auszugehen, dass das Themenfeld „klimaneutrale Energieversorgung“ und damit verbundene Mieterstrommodelle eine große Rolle im aktualisierten WoPoKo einnehmen werden. Das Instrument kann einen direkten Beitrag zur Senkung der Nebenkosten von Mieter/-innen leisten. Zur Weiterentwicklung von Mieterstrommodellen wird sich das Amt für Wohnungsbau und Stadtentwicklung weiter mit den zuständigen Ämtern und den kommunalen Tochterunternehmen abstimmen.

Die LWB begrüßt und unterstützt nach wie vor die Initiative zur Schaffung von Mieterstromangeboten unter Einbeziehung von geeigneten LWB-Dachflächen bzw. Immobilien. Einer massiven Ausweitung stehen allerdings die weiterhin nicht realisierten Überarbeitungen des Gesetzgebers entgegen. Diesbezüglich wird auf die diesem Verwaltungsstandpunkt beigefügten umfangreichen Ausführungen der LWB verwiesen. Aus diesen ergibt sich auch eine aktuelle Konzeption eines Mieterstrommodells als Lieferkettenmodell trotz bestehender ungeeigneter Regularien.

Im Zuge von Neubauvorhaben werden die Intentionen von Mieterstrommodellen bereits berücksichtigt. So plant die LWB u.a. für die Neubauprojekte Gaußstraße und Mockauer Str. Solarstromanlagen, die eine Belieferung mit Mieterstrom gewährleisten können. Die bereits erstellten oder laufenden Neubauprojekte werden ebenfalls in die Dachflächennutzungsprü-fung für Solarstromanlagen einbezogen. Leider zeigt sich bereits heute, dass nicht alle Pro-jekte geeignet sein werden (u.a. Größe der Dachfläche oder Ausrichtung), um ein Mieter-stromangebot als Standard anbieten zu können.

Zu Beschlussvorschlag 3:

Ein Beratungsangebot und das Werben für Mieterstrommodelle trägt zur Information und Verbreitung in weiteren Teilen der Stadtbevölkerung und der Immobilieneigentümer bei. Somit ist die Beratung auch eine Möglichkeit den Handlungsspielraum der Stadt Leipzig und der kommunalen Unternehmen zu erweitern, es dient dem Erreichen der städtischen Klimaschutzziele.

Das Etablieren eines geeigneten Beratungsangebots zum Thema Mieterstrom ist mit Realisierung der erforderlichen gesetzlichen Änderungen (der Oberbürgermeister setzt sich gemäß VII-A-06453-VSP-01 hierfür ein) und damit der Skalierungsmöglichkeit bei den Beteiligungsunternehmen, angezeigt.

Zur Vorbereitung eines sodann entsprechenden Beratungsangebots soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, sich auf Landesebene für die ausreichende finanzielle Förderung einer regionalen Klimaschutzagentur in Leipzig (gemäß Maßnahme 14 des Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand) einzusetzen und in diesem Rahmen bis zum 4. Quartal 2023 die Einführung eines geeigneten Beratungsangebotes für Eigentümer und Eigentümerinnen, Vermieter und Vermieterinnen, Genossenschaften, sonstige Dienstleister und Mieter und Mieterinnen zum Thema Mieterstrom zu prüfen.

Noch ist viel Potential auf den Leipziger Dachflächen ungenutzt – das soll sich ändern. Sauberer Solarstrom, der auf den Dachflächen des Miethauses oder auf naheliegenden Dächern im Quartier erzeugt wird, bietet Mieter*innen eine aktive Teilhabe an den Vorteilen erneuerbarer Energien. Denn gerade angesichts steigender Strompreise können so die Wohnnebenkosten nachhaltig gesenkt und die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende erhalten werden. Für Eigentümer*innen bedeutet die Installation von Dach-Solaranlagen eine Wertsteigerung der Immobilie und eine Erhöhung der Mieterbindung.

Eine umfassende Realisierung von Mieterstrommodellen bietet eine mehrfache Win-Win-Situation für Umwelt und Klima sowie Vermietende und Mietende. Ein Mieterstromtarif kann um 10 bis 20 Prozent niedriger liegen als der Grundversorgertarif des örtlichen Stromversorgers. Vermietende können mit einem Direktverkauf des Stroms an ihre Mieter*innen bis zu 15% Zusatzerlös gegenüber einer Netzeinspeisung generieren, Mieter*innen können von geringeren Nebenkosten profitieren. Berechnungen des Branchenverbandes BSW Solar zufolge liegt das Potenzial für Mieterstrom in Leipzig bei 62.000 Mieter*innen, 51.000 kWp Solaranlagen-Leistung und einer CO2-Einsparung von 23.000 Tonnen.

Mit Beschluss vom 19. Januar 2022 (VII-A-06453-VSP-01) hat der Stadtrat den Oberbürgermeister aufgefordert, sich beim Bund für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom einzusetzen. Nach ersten Erleichterungen für Mieterstrom im EEG2021 sind vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weitere Verbesserungen für den Mieterstrom angekündigt. Durch Novellierung des Steuer-, Abgaben- und Umlagesystems soll die Photovoltaik, als günstigste Form der Stromerzeugung, ihr volles Potenzial auch auf Mehrfamilienhäusern entfalten. Mieterstrom wird bei der Urbanisierung der Energiewende eine zentrale Rolle spielen und Unternehmen, die zu spät reagieren, drohen Marktanteilsverluste. Viele Stromversorger haben erkannt, dass die Kontrolle über die Solaranlage auf dem Dach, der Schlüssel zum wettbewerbsfähigsten Strompreis an die Mieter ist und haben zeitig strategisch investiert. Stadtwerke in München, Berlin, Erfurt, Heidelberg, Bamberg, Flensburg u.a. haben Mieterstrommodelle bereits umgesetzt. Auch eine Belieferung von Stromkund*innen nach dem Lieferkettenmodell soll angeboten werden.

Aus der Antwort auf unsere Anfrage VII-F-02608 zur Förderung und Umsetzung von Mieterstrom geht hervor, dass ein Pilotprojekt zum Mieterstrom von LWB und SWL deutlich die Grenzen des Mieterstrommodells angesichts der bisherigen Rahmenbedingungen aufgezeigt hat. Gemäß des von der Ratsversammlung am 19. Januar 2022 beschlossenen Verwaltungsstandpunktes „besteht für die LWB nur die Möglichkeit, Mieterstromanlagen auf Wohngebäuden unter Beachtung des Stromhausanschlusses zu betreiben. Dies führt dazu, dass nur ein lokal beschränktes Angebot an Mieterstrommodellen den Mieterinnen und Mietern zur Verfügung gestellt werden kann. (…) Mit Blick auf ihre soziale Verantwortung vertritt die LWB den Standpunkt, dass möglichst alle Mieterinnen und Mieter der LWB an der Systematik Mieterstrom teilhaben können sollten.“ In diesem Sinne gilt es das Angebot auf Grundlage eines deutlich verbesserten Regulierungsrahmens systematisch auszuweiten, damit Mieterstrom kein Nischendasein fristet, sondern perspektivisch ganz selbstverständlich zum Angebot auf dem Strommarkt dazugehört. Bei einer entsprechenden Konzeption sind die vorhandenen Potentialflächen zu berücksichtigen und in die Sanierungsstrategie insbesondere der Großwohnsiedlungen einzubeziehen. Die daraus abzuleitenden Zielsetzungen sind in der in diesem Jahr anstehenden Fortschreibung der Eigentümerziele festzuschreiben.

Die vorausschauende Aufnahme von Mieterstrom in das Produktportfolio, ermöglicht es den städtischen Unternehmen neue Kompetenzen und Referenzen aufzubauen und die sich ergebenden Marktchancen zu nutzen. Neben der Vorbildwirkung der städtischen Unternehmen ist auch die Mieterstadt Leipzig als Ganzes in den Blick zu nehmen. Um die Chancen von Mieterstrom bekannt zu machen und über rechtliche, bürokratische und finanzielle Gegebenheiten zu informieren, ist es wichtig ein geeignetes Beratungsmodell für alle Beteiligten zur Verfügung zu stellen.

Neufassung des Antrages vom 30. Juni 2022

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Leipziger Stadtwerke. bis zum 4. Quartal 2023 eine strategische Konzeption zum koordinierten Ausbau von Photovoltaik auf Wohnimmobilien und Mieterstrom vorzulegen und die Aufnahme von Mieterstrom in das Produktportfolio zu prüfen.
  2. Der Oberbürgermeister beauftragt die LWB, ihre Angebote zu Mieterstrom unter Nutzung aller Potentialflächen auszuweiten und insbesondere für Neubauten als Standard vorzusehen. Dieser Auftrag ist in den zu überarbeitenden Eigentümerzielen aufzunehmen und unter Berücksichtigung des regulatorischen Rahmens bis zum 4. Quartal 2023 durch ein stufenweises Konzept mit Zielsetzungen für die darauffolgenden fünf Jahre zu untersetzen. Dieses Konzept soll auch die Möglichkeit der Kooperation mit lokalen Partnern wie z.B. Energiegenossenschaften zur Förderung des Mieterstroms beinhalten.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene für die ausreichende finanzielle Förderung einer regionalen Klimaschutzagentur in Leipzig (gemäß Maßnahme 14 des Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand) einzusetzen und in diesem Rahmen bis zum 4. Quartal 2023 die Einführung eines geeigneten Beratungsangebotes für Eigentümer und Eigentümerinnen, Vermieter und Vermieterinnen, Genossenschaften, sonstige Dienstleister und Mieter und Mieterinnen zum Thema Mieterstrom vorzusehen.

Begründung:

Die Neufassung übernimmt den Verwaltungsstand in den Punkten 1 und 3 (Punkt 2 des VSP). Wie im VSP ausgeführt, ist die anstehende weitere Verbesserung des regulatorischen Rahmens in der weiteren Zeitschiene zu berücksichtigen. Die Verankerung eines Beratungsangebots in der zu schaffenden Klimaschutzagentur ist zielführend und sollte verbindlich vorgesehen werden. Die Hinweise der Stellungnahme der LWB sowie der Einordnung des VSP werden mit einer Neuformulierung von Punkt 2 aufgenommen. Zeitlich parallel zu den Beschlusspunkten 1 und 3 soll ausgehend von den Eigentümerzielen bis Ende 2023 eine entsprechende Unternehmenskonzeption zum Ausbau von Mieterstrom entwickelt werden.

Verwaltungsstandpunkt zur Neufassung des Antrages vom 12. Juli 2022

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister beauftragt die Leipziger Stadtwerke bis zum 4. Quartal 2023 eine strategische Konzeption zum koordinierten Ausbau von Photovoltaik auf Wohnimmobilien und Mieterstrom vorzulegen und die Aufnahme von Mieterstrom in das Produktportfolio zu prüfen.
  2. Der Oberbürgermeister beauftragt die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) ihre Angebote zu Mieterstrom fortzuführen und unter Nutzung aller dafür geeigneter Potenzialflächen nach Möglichkeit auszuweiten. Diese Zielvorgabe ist in die Eigentümerziele für das Unternehmen zu integrieren. Unter Berücksichtigung regulatorischer Rahmenbedingungen sind diesbezügliche konzeptionelle Zielstellungen im Rahmen der strategischen Unternehmensplanung bis zum 4. Quartal 2023 für die darauffolgenden 5 Jahre zu untersetzen. Hierbei ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der Wärmewende zu prüfen, inwiefern Mieterstrom insbesondere für Neubauten als Standard vorgesehen werden kann. Dieses Konzept soll auch die Möglichkeit der Kooperation mit lokalen Partnern, wie z. B. Energiegenossenschaften zur Förderung des Mieterstroms beinhalten.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene für die ausreichende finanzielle Förderung einer regionalen Klimaschutzagentur in Leipzig (gemäß Maßnahme 14 des Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand) einzusetzen und in diesem Rahmen bis zum 4. Quartal 2023 die Einführung eines geeigneten Beratungsangebotes für Eigentümer und Eigentümerinnen, Vermieter und Vermieterinnen, Genossenschaften, sonstige Dienstleister und Mieter und Mieterinnen zum Thema Mieterstrom vorzusehen.

Begründung:

Im Allgemeinen: Die Neufassung des Antrages Nr. VII-A-06782-NF-02 greift Aspekte des Verwaltungsstandpunktes zum Ursprungsantrag auf und erweitert bzw. konkretisiert diese in einigen Teilen. Vor dem Hintergrund sich aktuell dynamisch ändernder Rahmenbedingungen im Zuge der Regulierung des Energiesektors im Allgemeinen und dem angestrebten schnelleren Ausbaupfad für erneuerbare Energien im Besonderen, kann der Intention der Neufassung des Antrages zwar grundsätzlich, jedoch zwingend nur mit einigen Änderungen gefolgt werden. Die vorliegende Neufassung des VSP trägt dem hinsichtlich der obigen Beschlusspunkte Rechnung. Seine Begründung ergänzt bzw. aktualisiert die nach wie vor geltenden Ausführungen im VSP zum Ursprungsantrag.

Im Einzelnen: Aufgrund aktuellster Zielstellungen der Bundesregierung zum Vorziehen des bereits im Koalitionsvertrag verankerten Termins 2025 zur Umsetzung des sogenannten 65 Prozent-Ziels Erneuerbare Energien im Heizungsbereich schon auf 2024 und dem damit angestrebten weit überwiegenden Einsatz von Wärmepumpen ist eine voraussichtlich sogar vorrangige Nutzung von Stromerzeugung durch PV-Anlagen auf Neubauten für deren Betrieb absehbar und womöglich gar unabdingbar. Weiterhin besteht das Ziel, bis 2030 mindestens 50% der Wärme klimaneutral zu erzeugen. Nach aktuellen Plänen des BMWK sollen hierfür rd. 6 Millionen Wärmepumpen neu installiert werden, die ebenfalls über PV-Anlagen erzeugten Strom benötigen werden. Daraus resultiert womöglich ein Vorrang, zumindest jedoch eine nicht unerhebliche Nutzungskonkurrenzsituation hinsichtlich des von PV-Anlagen erzeugten Stroms. In diesem Zusammenhang ist auch die Zielstellung der Stadt Leipzig zur Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans von Relevanz (s. a. Vorlage VII-A-02829). Vor diesem Hintergrund ist näher zu prüfen, inwiefern eine absolute Vorgabe für Mieterstrommodelle als „genereller Standard bei Neubauvorhaben“ bzw. bei „allen Potenzialflächen für PV-Anlagen“ in der Praxis überhaupt umsetzbar ist.

Dessen ungeachtet könnte eine Zielstellung zum (weiteren) Angebot von Mieterstrommodellen in die Eigentümerziele für das Unternehmen LWB aufgenommen werden. Eine Vorgabe zur Ausweitung muss unter Berücksichtigung obiger Rahmenbedingungen näher konzeptionell untersetzt werden. Entsprechend der steuerungsrelevanten und dementsprechend auch in Leipzig geltenden Systematisierung strategischer Zielvorgaben gegenüber städtischen Beteiligungsunternehmen wären die antragsgemäß zu verfolgenden konzeptionellen Untersetzungen sodann in das auf den Eigentümerzielen aufsetzende strategische Unternehmenskonzept des Unternehmens LWB aufzunehmen. Dessen Fortschreibung ist ebenfalls für 2023 vorgesehen, sodass hier eine verfahrensseitige Kongruenz zur im Antrag formulierten Terminvorgabe im 4. Quartal 2023 gegeben wäre.

Beschluss in der Ratsversammlung am 13. Juli 2022

Der Antrag wurde in der Form des Verwaltungsstandpunktes zur Neufassung mit 36/16/0 Stimmen beschlossen.

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