Antrag: Mietwucher und überhöhte Mieten erfassen und konsequent ahnden!

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, konsequent gegen unzulässige Mietpreise vorzugehen und hierzu:

1. überhöhte Mieten sowie Mietwucher durch Überprüfung online eingestellter Wohninserate sowie ein Online-Meldeformular systematisch zu erfassen und

2. Verstöße gegenüber Vermieter*innen durch Verwarnungen und Bußgelder konsequent zu verfolgen.

Dem Stadtrat ist bis zum 2. Quartal 2025 zur Umsetzung zu berichten.


Begründung:

Trotz des qualifizierten Mietspiegels, der bereits in Kraft getretenen Mietpreisbremse, der Absenkung der Kappungsgrenze und anderer, die Mietenentwicklung dämpfender wohnungspolitischer Instrumente, hatte Leipzig im 3. Quartal 2024 bundesweit den höchsten Anstieg der Angebotsmieten zu verzeichnen. Auch wenn ohne die genannten Instrumente der Mietpreisanstieg noch stärker gewesen wäre, kann ihre Wirksamkeit noch deutlich gesteigert werden. Denn die Regelungen werden – teils durch Unkenntnis, teils in Absicht – in Mietverträgen mit unzulässig hohen Mieten nicht umgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass auch in Leipzig in nennenswertem Umfang unangemessene Mieten verlangt werden, die strafrechtlich relevant sind. Der Verdacht auf eine Mietpreisüberhöhung ist gegeben, wenn die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt (§ 5 WiStrG). Für den Verdacht auf Mietwucher muss die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 50 Prozent überschreiten (§ 291 StGB). Diese Tatbestände werden derzeit in Leipzig weder systematisch erfasst noch geahndet.

Auch wenn die überwiegende Zahl insbesondere der privaten Vermieter:innen fair vermietet, gibt es eine nicht unerhebliche Dunkelziffer von Fehlverhalten. Der Firma Mietenmonitor zufolge, die Wohnungsinserate auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse und Mietwucher scannt, kam allein in Düsseldorf bei 22.000 untersuchten Wohnungsinseraten zum Ergebnis, dass 5.700 Wohnungen unzulässig teuer waren, weil die Vermieter:innen sich nicht an die Mietpreisbremse halten. Bei überhöhten Mieten von 30 bis 80 Euro sind die Mieter*innen mit teils bis zu 1.000 Euro überhöhter Miete konfrontiert. Auswertungen in 60 Städten zeigen, dass ein großer Teil der Neumieter:innen ein Anrecht darauf hätte, die Mietzahlungen basierend auf der Mietpreisbremse zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund gehen Kommunen wie Freiburg oder Frankfurt a. M. dieses Problem konsequent an. Seit Anfang 2022 überprüft die Stadt Freiburg in Kooperation mit der Mietenmonitor UG online eingestellte Wohnungsinserate auf mögliche Mietpreisüberhöhungen beziehungsweise Mietwucher. Die Stadt Frankfurt stellt neben dem auch in Leipzig verfügbaren Mietspiegelrechner auch eine Online-Meldeformular zur Verfügung, auf dem mutmaßliche Mietpreisüberhöhungen gemeldet werden können. Werden Mietpreisüberhöhungen oder Mietwucher festgestellt, werden diese gegenüber Vermieter:innen durch Beratungen, Verwarnschreiben und in letzter Instand auch Bußgelder geahndet. Allein in Freiburg konnten so hunderte Mietpreissenkungen erwirkt werden. Weitere Städte wie Heidelberg, Stuttgart oder Esslingen folgen diesem Vorgehen.

Auch die Stadt Leipzig sollte diesen Beispielen folgen, um die Kraft der bereits beschlossenen und geltenden Mietpreisbremse tatsächlich zu nutzen. Im Sinne der Leitlinie 3 des wohnungspolitischen Konzepts („Die Bezahlbarkeit des Wohnens im Bestand soll erhalten werden“) und des Ziels 3.1 („Die Dynamik steigender Mietpreise soll verlangsamt werden.“) muss die Stadt zügig handeln und die Möglichkeiten, die ihr durch die Mietpreisbremse und das Wirtschaftsstrafrecht gegeben sind, voll ausschöpfen.

 

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