Antrag eingereicht: Mobiles Lärmmessgerät für die Ausleihe an Initiativen und Bürgern bereit stellen (Antrag 537/14)

Pressemitteilung vom 14.04.2014

Umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, Norman Volger, zum Antrag V/A 537/14:

Diesen Antrag stellen wir da wir feststellen müssen, dass es in Leipzig extrem mit Lärm verschiedener Art belastete Gebiete gibt und die Wahrnehmung dieser Belastung der Bürgerinnen und Bürger seitens der Behörden sowie der Lärmverursacher nicht ausreichend ernst genommen wird. Die Erfahrungen von in der Sache initiativen Bürgerinnen und Bürgern zeigen, wie man ohne behördliche Unterstützung im Regen stehen gelassen wird und sich aufreiben kann. Dem Wunsch nach einer Vor-Ort-Bestimmung der Schallintensität ist für uns deswegen absolut berechtigt. Wir unterstützen deswegen den Kampf gegen Lärm mit dem Antrag auf Anschaffung eines Lärmmessgerätes, welches Initiativen und Einzelpersonen zur Stichproben-Messung auf einfachem Weg zur Verfügung gestellt werden soll. Da die Stadtverwaltung zu Maßnahmen gegen Lärm verpflichtet ist, sehen wir es als den richtigen Weg, zum Erwerb des Gerätes auch die Stadtverwaltung zu beauftragen. Die Ergebnisse der Messungen sollen als Diskussionsgrundlage dienen, um die Abläufe zwischen den Zuständigkeiten zu klären und endlich die Lösungssuche zugunsten unserer Leipziger Anwohnenden voran zu bringen.

Antrag V/A 537/14

Beschlussvorschlag

  • Die Stadtverwaltung Leipzig kauft noch 2014 ein Schallpegelmessgerät. Dieses Gerät steht Bürgerinnen und Bürgern sowie Initiativen wie Vereinen; zur Ausleihe für die Messung von örtlichen Lärmbelastungen zur Verfügung.
  • Das Gerät ist zur Betreuung dem Umweltinformationszentrum Leipzig zu übergeben.
  • Das Fachamt unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer bei der Geräteanwendung und der Datenauswertung.

Begründung:

Lärm ist objektiv existent und gleichzeitig ein Produkt subjektiver Wahrnehmung.

Die Stadt Leipzig hat seit der Umgebungslärmrichtlinie für Ballungsräume der Verpflichtung entsprochen, die Lärmbelastungen in ihrem Gebiet zu kartieren. Die damit verbundene Zielstellung ist, die Lärmbelastungen aktiv zu minimieren und damit die bekannten gesundheitlichen Folgen, wie Herz- und Kreislauferkrankungen, Konzentrations- und Schlafstörungen zu vermeiden. Es ist deswegen unverzichtbar, Bürgerinnen und Bürger bei ihren Forderungen nach Einhaltung der gesetzlichen Lärmbegrenzungen zu unterstützen. Dazu ist die Stadt Leipzig verpflichtet.

Eine Lärmmessung würde die Einschätzung der Dezibel-Last objektiv bewerten helfen. Für den speziellen Fall wäre es für Bürgerinnen und Bürger besser einordenbar, welche Lärmbelastung tatsächlich vorliegt und mit der anschließenden Datenauswertung eine Gesprächsgrundlage oder u. U. ein Klagegegenstand geschaffen. Das könnte Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger bringen und zu einer umgekehrten Beweislast führen.

Die Beantragung, Terminvergabe und Datenauswertung sollte mit einfachem Aufwand seitens der Fachverwaltung organisiert werden. Mittels einer geringen Leihgebühr könnte der Beschaffungswert refinanziert werden.

Im Erleben ist die Lärmbelastung durch Straßenlärm an vielen Stellen in Leipzig weiterhin grenzwertig und überschritten. Hier sind die innere Jahnallee, die B2, die Riebeckbrücke, die Karl-Tauchnitz-Straße sowie die Dessauer Straße etc. zu nennen. Durch Fluglärm sind besonders belastet Seehausen, Böhlitz-Ehrenberg sowie Lützschena-Stahmeln. Die Anwohnenden am Nördlichen Güterring beklagen seit Jahren den Güterverkehrslärm. Durch die Überlagerungen verschiedener Schallquellen entstehen gravierende Lärmbelastungen schädigenden Ausmaßes, wie zum Beispiel am Coppiplatz.

Die Lärmkartierung wird per Lärmberechnung unter Berücksichtigung der Daten von bekannten Lärmquellen erstellt. Die berechneten Angaben sind in der Realität abweichend oder einem schnellen Wechsel unterworfen, da sich die verkehrliche und damit Lärmbelastung in Leipzig verändert.

Diese Erfahrung machen beispielsweise Anwohnende in Stötteritz, die seit der Mehrbelegung von Bahnstrecken mit Güterverkehr über die massiven Lärm-Folgen klagen. Es fehlen 200 Meter passiver Lärmschutz in der bahnbegleitenden Lärmschutzwand. Die aktuellen Lärmwerte müssten gemessen werden. Mittels der Daten des Schallpegelmessgerätes und einer qualifizierten Auswertung der ermittelten Daten wollen die Stötteritzer für den Lückenschluss in der Lärmschutzwand weiter kämpfen.

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