Antrag: Monatliche Berichtspflicht - Verfahrensregelung zur Bearbeitung von Anträgen, Vorlagen, Anfragen und Wichtigen Angelegenheiten

Antrag vom 1. Juni 2017

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat erhält zu jeder Ratsversammlung eine Übersicht aller im Verfahren befindlichen Anträge von Fraktionen, Stadträten, Ortschaftsräten und Wichtigen Angelegenheiten von Stadtbezirksbeiräten inkl. jeweiliger Angaben zur Erarbeitung der Verwaltungsstandpunkte und Ausführungen zu vorliegenden Gründen für Verfahrensverzögerungen.

Sachverhalt:
 
Im Beschluss der Ratsversammlung RBIV 1121/08 vom 20.02.2008 steht u.a. geschrieben:

„Für die Erarbeitung der Verwaltungsstandpunkte steht ein Zeitraum von einem Monat zur Verfügung. Die Verwaltungsstandpunkte sind nach Ablauf der Bearbeitungsfrist zum nächstmöglichen Termin auf die Tagesordnung der DB OBM zu setzen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die DB OBM über den Stand der Erarbeitung des Verwaltungsstandpunktes zu informieren. Die Einreicher erhalten im Nachgang vom BfR eine schriftliche/elektronische Information über die Gründe der terminlichen Verzögerung.“

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Dauer der Erarbeitung eines Verwaltungsstandpunktes deutlich von der Verfahrensregelung abweicht, eine Information über Gründe terminlicher Verzögerungen erhalten die Einreichenden im Gegensatz zur Verfahrensregelung nicht. Dies muss sich grundlegend ändern, um einerseits eine stärkere Transparenz zu erreichen und andererseits Prozesse zu beschleunigen.

Beschluss der Ratsversammlung am 28. Februar 2018

Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen, nachdem die Verwaltung signalisiert hat, eine Verbesserung der Berichterstattung im Sinne des Antrages in die Wege leiten zu wollen.

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