Antrag: Nachbarschaftszentrum Ostwache zügig umsetzen

Beschluss der Ratsversammlung am 20. Januar 2021

Die Beschlusspunkte 1 bis 3 der Neufassung des Antrages wurden mehrheitlich bei 23 Nein-Stimmen angenommen.
Der Beschlusspunkt 4 wurde mit 29/35/0 abgelehnt.

Antrag vom 23. April 2020, Neufassung vom 24. September 2020

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in 2020 alle notwendigen Voraussetzungen für eine dauerhafte Umsetzung des Nachbarschaftszentrums Ostwache im Objekt Feuerwache Ost zu schaffen und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Ermöglichung der Zugänglichkeit von Gelände und Gebäude für den OSTWACHE Leipzig e.V. für Zwischennutzungen und niedrigschwelligen Instandsetzungen bis zur Genehmigung eines Bauantrags.
  2. Zügige und zielführende Nutzbarmachung und Instandsetzung des Gebäudes, insbesondere zur Erfüllung der brandschutzrechtlichen Vorgaben. Dazu sind Fördermittel unter Inanspruchnahme des im Haushalt eingestellten Eigenanteils von 500.000 EUR zu aktivieren und ggf. Eigenmittel in 2021/22 zu übertragen.
  3. Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für die Entwicklung des Gesamtensembles von Feuerwache, Grundschule und Fläche zwischen der Feuerwache Ost und der ehem. Karl-Krause-Fabrik. Zur weiteren Umsetzung ist eine ämterübergreifende Projektgruppe zu bilden.
  4. Direkte Vergabe des für das Nachbarschaftszentrum vorgesehenen Geländes sowie der zugehörigen Gebäude der Alten Feuerwache Ost in Erbbaurecht an den OSTWACHE Leipzig e.V. bis II. Quartal 2021. Dabei ist abgestimmt mit dem vorliegenden Nutzungskonzept ein abgesenkter Erbbauzins zu vereinbaren.

 

Begründung:

Die Neufassung nimmt die aktuellen Entwicklungen sowie Anregungen aus dem VSP und dem SBB Ost auf. Beschlusspunkt wird dahingehend präzisiert, dass die Zugänglichkeit für Zwischennutzungen sowie niedrigschwellige Instandsetzungen bis zur Genehmigung eines Bauantrags in der jetzigen Phase des Projekts hinreichend sind.

Die von der Verwaltung angeführte Einrichtung einer Grundschule auf dem Gelände wird von der Antragstellerin begrüßt. Für eine gelingende Mischnutzung insbesondere des Hofgeländes sind die konzeptionellen Grundlagen zu schaffen und ist eine Teilung der Liegenschaft zu prüfen. Dies sollte im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des gesamten Ensembles erfolgen. Dabei sollte auch die Fläche zwischen Feuerwache Ost und Karl-Krause-Fabrik berücksichtigt werden, die erhebliche Potentiale für das Projekt aufweist. Dementsprechend ist es geboten, im konzeptionellen Zusammenhang mit der Entwicklung des Objekts OSTWACHE einen städtebaulichen Wettbewerb für das gesamte Ensemble durchzuzuführen. Die bisherigen konzeptionellen Vorarbeiten des OSTWACHE e.V. zu berücksichtigen, die betroffenen Akteure sind in einer Phase 0 einzubinden. Neben der notwendigen Verbesserung der verkehrlichen Anbindung könnte z.B. die Entsiegelung eines größeren Teils der Fläche und Gestaltung als Grünfläche einer Nutzung durch das geplante Projekt zugeführt werden und zudem positive stadtklimatische Effekte aufweisen. Um eine koordinierte Umsetzung zu gewährleisten, ist eine ämterübergreifende Projektgruppe zu bilden.

Angesichts der engen konzeptionellen Bindung des Projekts an den OSTWACHE e.V. ist eine Direktvergabe des für das Nachbarschaftszentrum vorgesehenen Teils begründet, mit der Gemeindeordnung vereinbar und mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand realisierbar. Ein anderer Nutzer, der die Zielsetzungen erfüllen kann, ist nicht zu erwarten. Konzeptvergaben sind überall dort sinnvoll, wo mehrere Anbieter und Konzepte zu erwarten sind.

Mit dem Projekt Ostwache wird seit einigen Jahren eine Umnutzung der Alten Feuerwache Ost in Anger-Crottendorf zu einem Nachbarschaftszentrum verfolgt. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat das Vorhaben mit Anträgen im Stadtrat begleitet und dabei u.a. eine Berücksichtigung im laufenden Haushalt erreicht. Diese gemeinsam mit den Akteuren vor Ort verfolgten Bemühungen haben sich gelohnt, das Projekt ist nun auf dem richtigen Weg. Der Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage VII-F-00854 zufolge wurde das Gelände der ehemaligen Feuerwache Ost (Gregor-Fuchs-Straße 45) von der Branddirektion am 1.2.2020 an das Liegenschaftsamt übertragen. Die Stadtverwaltung ist demzufolge beauftragt, sowohl eine Zwischennutzung als auch eine dauerhafte Übertragung vorzubereiten.

Diese positive Entwicklung gilt es nun weiterzuführen. Der vorliegende Antrag fordert eine zügige Umsetzung ein, um die die angekündigten Schritte nicht nur vorzubereiten, sondern zeitnah umzusetzen. Um das Projekt Ostwache mit Leben zu erfüllen, ist umgehend ein Nutzungsvertrag mit dem OSTWACHE Leipzig e.V. zu schließen, um eine Zwischennutzung zu ermöglichen. Die im Haushalt bereitgestellten Eigenmittel sind zu nutzen, um das Gebäude zeitnah nutzbar zu machen und insbesondere hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Auflagen nutzbar zu machen. Um eine dauerhafte Nutzung zu sichern, ist eine direkte Vergabe in Erbbaurecht an den OSTWACHE Leipzig e.V. das sachlich gebotene, am zügigsten umzusetzende und von Seiten der Stadtverwaltung auch bei anderen Projekten erprobte Verfahren.

Seit 2015 existiert mit der IG Ostwache ein Zusammenschluss von Aktiven, der sich seit 2017 mit dem OSTWACHE Leipzig e.V. auch formal institutionalisiert hat. Der Verein bündelt die vorhandenen Akteure und hat u.a. ein umfangreiches Nutzungskonzept erarbeitet, das Grundlage für die weiteren Schritte bildet. Dabei hat sich der Verein auch umfassend auf die Trägerschaft des Projekts vorbereitet. Der Verein soll als Dach des geplanten Projekts fungieren, in dem einzelne Projekte Räume mieten, aber zugleich Mitglied im Verein sein sollen. Die Finanzierung soll über die Mieteinnahmen der Nutzer*innen erfolgen. Mit den im Haushalt eingestellten Eigenmitteln der Stadt ist eine Anschubfinanzierung möglich, um in den ersten Jahren Baumaßnahmen, Verwaltung und laufende Kosten zu tragen. Das Projekt soll sich perspektivisch selbst tragen und eigenständig projektbezogene Förderungen einwerben.

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzepts soll durch einen abgesenkten Erbbauzins gemäß 90 Abs. 1 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung begünstigt werden. Dem zentralen Entwicklungszielen des INSEK 2030 entsprechenden Nutzungskonzept zufolge liegen die Voraussetzungen für einen abgesenkten Erbbauzins angesichts der geplanten Nutzungen u.a. für eine Kindertageseinrichtung, Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien und Senior*innen sowie Beratungsstellen vor.

 

Neufassung des Verwaltungsstandpunktes vom 1.12.2020

Zu Punkt 1:

Ermöglichung der Zugänglichkeit von Gelände und Gebäude für den OSTWACHE Leipzig e.V. für Zwischennutzungen und niedrigschwelligen Instandsetzungen bis zur Genehmigung eines Bauantrags

Das Liegenschaftsamt befindet sich derzeit mit dem Verein Ostwache e.V. in Vertragsverhandlungen für eine zeitnahe Zwischennutzung. Aus diesem Grund erfolgte am 01.09.2020 durch das Liegenschaftsamt und dem Verein Ostwache e.V. eine Objektbesichtigung. Der Verein prüft und kalkuliert derzeit seine Kosten, welche ihm für die Vereinsnutzung, im Bezug auf Umbau und Gestaltung des Hauptgebäudes und der Nebengebäude entstehen. Weiterhin schafft er die Voraussetzungen für die Umnutzung des Objektes sowie für die Erfüllung der Anforderungen, welche für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erforderlich sind. Bis zum Abschluss eines Vertrages über die Zwischennutzung werden bereits diverse zeitlich begrenzte Vereinbarungen zwischen dem Liegenschaftsamt und dem Verein Ostwache e.V. zur Durchführung von Workshops und weiteren Veranstaltungen geschlossen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Objekt Gregor-Fuchs-Straße 45-47 durch das Liegenschaftsamt beauftragt und durchgeführt.

zu Punkt 2

Zügige und zielführende Nutzbarmachung und Instandsetzung des Gebäudes, insbesondere zur Erfüllung der brandschutzrechtlichen Vorgaben. Dazu sind Fördermittel unter Inanspruchnahme des im Haushalt eingestellten Eigenanteils von 500.000 EUR zu aktivieren und ggf. Eigenmittel in 2021/22 zu übertragen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit im Programm „Soziale Stadt“, die durch den Stadtrat bereitgestellten Mittel von 500.000 € durch Fördermittel um nochmals 2/3 aufzustocken. Zuwendungsfähig (nach RL Städtebauliche Erneuerung) ist die Beseitigung von Missständen und Mängeln durch bauliche Maßnahmen einschließlich der denkmalbedingten Mehraufwendungen, die entsprechend den städtebaulichen Zielen den Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig erhöhen. Ebenfalls Zuwendungsfähig ist die Instandsetzung, Modernisierung, Erneuerung (Umnutzung) und Sicherung von Gebäuden. Nicht zuwendungsfähig ist die Instandhaltung (Unterhaltung eines Gebäudes).

Im Falle der Weiterleitung der Fördermittel an Dritte für zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme (ohne Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes), sind die Kosten zuwendungsfähig, die die Gemeinde im Weiterleitungsvertrag mit dem Eigentümer vereinbart hat. Der Eigentümer oder die Eigentümerin muss sich gegenüber der Gemeinde vertraglich verpflichten, konkret benannte Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten entspricht grundsätzlich dem Kostenerstattungsbetrag nach § 177 Absatz 4 und 5 des Baugesetzbuches (unrentierliche Kosten). Grundlage für seine Berechnung ist eine Kostenermittlung nach DIN 276.

D.h. für eine Mittelbereitstellung ist das Nutzungskonzept des Ostwache Leipzig e.V. mit einer konkreten Bauplanung und den dementsprechenden Baukosten zu untersetzen, um eine im baulichen Bereich notwendige Unterstützung über Städtebauförderung zu ermöglichen.

Wird das Nachbarschaftszentrum im Sinne einer Gemeinbedarfs-und Folgeeinrichtung nach § 148 Baugesetzbuch entwickelt, wäre ein Um-und Ausbau sowie die Schaffung durch Umnutzung von Altbauten einschließlich funktionsnotwendige und ortsfeste Ausstattung ebenfalls förderfähig.

Nach dem jetzigen Stand der Vorbereitung muss die Übertragung des Eigenanteils von 500.000€ in die nächsten Haushaltsjahre veranlasst werden.

Zusätzlich soll über das Programm Nationale Projekte des Städtebaus (NPS) im Rahmen des Parkbogen Ost die zentrale Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung etc. in Kooperation mit dem Ostwache Leipzig e.V. und weiteren Akteuren vor Ort durchgeführt werden.

zu Punkt 3

Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für die Entwicklung des Gesamtensembles von Feuerwache, Grundschule und Fläche zwischen der Feuerwache Ost und der ehem. Karl-Krause-Fabrik. Zur weiteren Umsetzung ist eine ämterübergreifende Projektgruppe zu bilden.

 

Gemeinsam mit AGM, VTA, ASG, SPA, AJuFaBi und AWS sind bereits erste Gespräche geführt worden, bzw. der Prozess zum Nachbarschaftszentrum fußt seit 2015 auf einer breiten Ämterabstimmung.

Es wird als zielführend erachtet dies auch für die weitere Planung beizubehalten.

Die Nutzung der Feuerwache kann für den städtebaulichen Wettbewerb als gesetzt betrachtet werden. Die zukünftigen Nutzungen fließen in die Aufgabenstellung des Wettbewerbes mit ein.

Es werden über eine Phase 0, die Bedarfe aus der Bürgerschaft mit aufgenommen. Der Wettbewerb sollte eine breite Beteiligung auch im Verfahren ermöglichen.

Der Platz zwischen Karl-Krause und Feuerwache soll durch den Wettbewerb als multikodierte Freifläche und Verknüpfung von Stadtteil und Parkbogen Ost begriffen werden.

Ebenfalls kann der neue Stadtplatz als Zugang zur geplanten Grundschule dienen und über den Wettbewerb auch die städtebauliche Adresse im Quartier stärken.

Berücksichtigt werden muss, wie im Nahverkehrsplan verankert, die ÖPNV-Anbindung Anger-Crottendorfs an dieser Stelle, um der Stadt der kurzen Wege (INSEK 2030), Rechnung zu tragen.

 

zu Punkt 4:

 

Direkte Vergabe des für das Nachbarschaftszentrum vorgesehenen Geländes sowie der zugehörigen Gebäude der Alten Feuerwache Ost in Erbbaurecht an den OSTWACHE Leipzig e.V. bis II. Quartal 2021. Dabei ist abgestimmt mit dem vorliegenden Nutzungskonzept ein abgesenkter Erbbauzins zu vereinbaren.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Veräußerung kommunaler Grundstücke (VwV kommunale Grundstücksveräußerung) Nr. V – Öffentliches Anbieten – sind Grundstücke möglichst einem breiten Kreis von Interessenten bekannt zu geben und damit grundsätzlich öffentlich anzubieten.

 

Das Liegenschaftsamt tritt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, in direkte Verhandlung mit dem Ostwache Leipzig e.V..

Wie schon im Masterplan Parkbogen Ost (Ratsbeschluss) dargestellt, stellt die Feuerwache einen wichtigen Baustein der Quartiersentwicklung am Parkbogen Ost, dar.

Im Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (NPS 2015-2020) wurde in mehreren Beteiligungsformaten, wie dem Forum Leipziger Osten oder Dialog im Stadtteil gemeinsam mit dem Ostwache Leipzig e.V. und BewohnerInnen ein Nutzungskonzept vorbereitet.

Ebenso gefördert wurde auch ein erste Zwischennutzung bzw. Herrichtung der alten Tischlerei im Gebäudekomplex für den Verein. Dieser gilt seit 2015 als verlässlicher Partner des AWS und Multiplikator vor Ort.

Um einen nachhaltigen Einsatz von den bereits getätigten Investitionen zu gewährleisten wird in eine direkte Verhandlung mit dem Ostwache Leipzig e.V. getreten.

Wichtig ist hier die Kontinuität in der Zusammenarbeit mit dem Verein, um die erarbeiteten und noch weiter zu entwickelnden Qualitätsstandards, für ein tragfähiges Betriebs-und Nutzungskonzepts, zu formulieren, welches auf Grundlage von Konzeptvergabekriterien aufgebaut wird. Ebenfalls wird um Städtebauförderung in Anspruch nehmen zu können, eine Kostenschätzung nach DIN 276 vorausgesetzt.

Außerdem soll in der angestrebte Verhandlung Bedingungen für das zukünftige Nachbarschaftszentrum Ostwache auf Grundlage des Stadtteilentwicklungskonzept Leipziger Osten (STEK LeO) und bereits erhobenen Bedarfen aus der Bewohnerschaft verankert werden. Die ausgehandelten Kriterien und Nutzungen sind im Erbbaurechtsvertrag zu verankern.

 

Die Höhe des Erbbauzinses orientiert sich letztendlich daran ob es sich um Gemeinbedarf handelt oder nicht.

Aktuell finden Abstimmungen zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Liegenschaftsamt bezüglich der Größe des zukünftigen Erbbaurechtsgrundstücks statt. Besonders zu berücksichtigen ist der künftige Schulstandort Gregor-Fuchs-Straße, welcher auf den unmittelbar angrenzenden städtischen Grundstücksflächen, bestehend aus den Flurstücken 422, 423 und 425 der Gemarkung Crottendorf, errichtet werden soll.

Die Planungsphase für einen zukünftigen Schulstandort ist noch nicht abgeschlossen. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, ob für den Schulstandort benachbarte Flächen des Objektes der ehemaligen Feuerwache Ost zwingend benötigt werden. Aus vorgenannten Sachverhalten kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage zum abschließenden Flächenumfang für das Nachbarschaftszentrum getroffen werden.

Jedoch kann bereits jetzt die Verhandlung für das denkmalgeschützte Hauptgebäude aufgenommen werden.

Verwaltungsstandpunkt

Alternativvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausschreibung des Objektes mit einer Konzeptvergabe für ein Nachbarschaftszentrum vorzubereiten.
 
Begründung:
 

1. Umgehender Abschluss eines Nutzungsvertrages mit dem OSTWACHE Leipzig e. V. zur Zwischennutzung für das gesamte Gelände und Gebäude.

Bereits seit September 2018 besteht zwischen der Stadt Leipzig - Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung - und dem Verein OSTWACHE Leipzig e. V. eine Gestattungsvereinbarung über die Nutzung einer Teilfläche (ehem. Tischlerei und eine Freifläche) des Objektes der ehemaligen Feuerwache Ost in der Gregor-Fuchs-Straße.

 

Das Objekt wurde dem Liegenschaftsamt zum 01.02.2020 als Fachliegenschaft übergeben. Zunächst erfolgte eine kaufmännische bzw. technische Bestandsaufnahme der gesamten Flächen und Anlagen. Dringend erforderliche Sicherungsmaßnahmen wurden durchgeführt.

Nach vorliegenden Unterlagen beliefen sich die fixen Betriebskosten im Jahr 2018 auf ca. 16.000,00 €.

 

Unter Berücksichtigung des § 90 SächsGemO erfolgt derzeit die Kalkulation eines zu fordernden Entgeltes für die Überlassung des Objektes bzw. von Teilflächen des Objektes an Dritte. Faktoren, welche die Höhe des Entgelts beeinflussen, wie beispielsweise Bauzustand, Gebrauchsfähigkeit, Ausstattung, etc. sind dabei entsprechend zu berücksichtigen.

 

Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie musste die Begutachtung des Objektes mit den entsprechenden Sachverständigen ausgesetzt werden. Erst nach Vorliegen aller für einen Vertragsabschluss relevanten Daten, kann mit dem Verein OSTWACHE Leipzig e. V. ein Vertragsverhältnis zur Zwischennutzung des Gesamtobjektes abgeschlossen werden.

 

2. Zügige und zielführende Nutzbarmachung und Instandsetzung des Gebäudes, insbesondere zur Erfüllung der brandschutzrechtlichen Vorgaben. Dazu sind Fördermittel unter Inanspruchnahme des im Haushalt eingestellten Eigenanteils von 500.000 EUR zu aktivieren und ggf. Eigenmittel in 2021/22 zu übertragen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit im Programm „Soziale Stadt“, die durch den Stadtrat bereitgestellten Mittel von 500.000 € durch Fördermittel um nochmals 2/3 aufzustocken. Zuwendungsfähig (nach RL Städtebauliche Erneuerung) ist die Beseitigung von Missständen und Mängeln durch bauliche Maßnahmen einschließlich der denkmalbedingten Mehraufwendungen, die entsprechend den städtebaulichen Zielen den Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig erhöhen. Ebenfalls Zuwendungsfähig sind die Instandsetzung, Modernisierung, Erneuerung (Umnutzung) und Sicherung von Gebäuden. Nicht zuwendungsfähig ist die Instandhaltung (Unterhaltung eines Gebäudes).

 

Im Falle der Weiterleitung der Fördermittel an Dritte für zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme (ohne Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes), sind die Kosten zuwendungsfähig, die die Gemeinde im Weiterleitungsvertrag mit dem Eigentümer vereinbart hat. Der Eigentümer oder die Eigentümerin muss sich gegenüber der Gemeinde vertraglich verpflichten, konkret benannte Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen durchzuführen. Die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten entspricht grundsätzlich dem Kostenerstattungsbetrag nach § 177 Absatz 4 und 5 des Baugesetzbuches (unrentierliche Kosten). Grundlage für seine Berechnung ist eine Kostenermittlung nach DIN 276.

 

D.h. für eine Mittelbereitstellung ist das Nutzungskonzept des Ostwache Leipzig e.V. mit einer konkreten Bauplanung und den dementsprechenden Baukosten zu untersetzen, um eine im baulichen Bereich notwendige Unterstützung über Städtebauförderung zu ermöglichen.

 

Wird das Nachbarschaftszentrum im Sinne einer Gemeinbedarfs-und Folgeeinrichtung nach § 148 Baugesetzbuch entwickelt, wäre ein Um-und Ausbau sowie die Schaffung durch Umnutzung von Altbauten einschließlich funktionsnotwendige und ortsfeste Ausstattung ebenfalls förderfähig.

 

Nach dem jetzigen Stand der Vorbereitung muss die Übertragung des Eigenanteils von 500.000€ in die nächsten Haushaltsjahre veranlasst werden.

 

3. Direkte Vergabe des Geländes sowie der dazugehörigen Gebäude der Alten Feuerwache Ost in Erbbaurecht an den OSTWACHE Leipzig e. V. in 2020. Dabei ist abgestimmt mit dem vorliegenden Nutzungskonzept ein abgesenkter Erbbauzins zu vereinbaren.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift des SMI über die Veräußerung kommunaler Grundstücke (VwV kommunale Grundstücksveräußerung) Nr. V - Öffentliches Anbieten - sind Grundstücke möglichst einem breiten Kreis von Interessenten bekannt zu geben und damit grundsätzlich öffentlich anzubieten.

 

Deshalb wird in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung die Ausschreibung des Objektes mit einer Konzeptvergabe im Einklang mit dem Stadtteilentwicklungskonzept Leipziger Osten (STEK LeO) vorbereitet. Die Höhe des Erbbauzinses muss sich an der zu realisierenden Konzeptvergabe orientieren.

 

Zu beachten ist außerdem, dass aufgrund des hohen Bedarfs an Grundschulkapazitäten im Stadtbezirk Ost in den nächsten Jahren in den gemeinsamen Schulbezirken SO 1, SO 2 und NO 1 neue Kapazitäten geschaffen werden müssen. Im Ergebnis der Standortsuche und mangelnder Standortalternativen im Stadtbezirk soll daher zum einen eine neue Grundschule am Torgauer Platz errichtet werden, dzum anderen wird der Standort Gregor-Fuchs-/Krönerstraße geprüft.

Aktuell finden Abstimmungen zwischen dem Liegenschaftsamt, dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie dem Stadtplanungsamt bezüglich der Größe des Schulgrundstückes bzw. des zukünftigen Erbbaurechtsgrundstücks statt.

Es wird nach einer Lösung gesucht, wie einerseits die dringend erforderliche Grundschule errichtet werden und andererseits die ehemalige Feuerwache Ost für eine gemischte Nutzung als Nachbarschaftszentrum gesichert werden kann. Gerade aus einer räumlichen Nähe von Grundschule und Nachbarschaftszentrum sind eine Vielzahl von Synergieeffekten zu erwarten.

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