Antrag: Nachhaltige Besorgung digitaler Endgeräte für Leipziger Schulen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine nachhaltige Besorgung digitaler Endgeräte für Leipziger Schulen zu organisieren:

  1. 1. Die Lecos GmbH wird mit der Sammlung und Aufbereitung gebrauchter digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler betraut.
  2. Um das Potential geeigneter gebrauchter Endgeräte auszuschöpfen, wird eine Kommunikationsstrategie sowie ein Netzwerk mit kommunalen Unternehmen sowie weiteren Unternehmen und Organisationen entwickelt.
  3. Die aufgearbeiteten digitalen Endgeräte werden vorrangig Schülerinnen und Schülern mit Leipzig-Pass sowie je nach Verfügbarkeit weiteren Schülerinnen und Schülern, die einen Bedarf nachweisen können, auf Leihbasis zur Verfügung gestellt.
  4. Zur Finanzierung der Sammlung und Aufarbeitung werden Mittel des Digitalpakts Schule in Verbindung mit dem Digitalzuschuss des Bundes genutzt.

Sachverhalt:

Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie hat sich gezeigt, welches Potential in der Nutzung digitaler Lerntools steckt. Auch unabhängig davon steigen die Anforderungen an digitale Kompetenzen. Dem sucht der Digitalpakt von Bund und Ländern durch einen Ausbau der digitalen Infrastruktur an den Schulen gerecht zu werden. Gerade in Familien mit geringeren Einkommen sind digitale Endgeräte wie Laptops oder Tablets für jedes Kind jedoch nicht selbstverständlich. Eine zügige und umfassende Bereitstellung von digitalen Endgeräten für diese Gruppe ist deshalb dringend angezeigt.

Angesichts der erheblichen ökologischen Belastungen, die mit der Herstellung und Entsorgung von digitaler Technik verbunden sind, sollte grundsätzlich auf eine nachhaltige Beschaffung unter optimaler Ausnutzung der Lebensdauer der Geräte geachtet werden. Angesichts der begrenzten notwendigen Rechenkapazitäten eignet der sich der Einsatz aufgearbeiteter gebrauchter Geräte für Schülerinnen und Schüler auf besondere Weise.

Diesem Gedanken folgend wurde in Verantwortung des Referats Digitale Stadt kürzlich ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Chaos Computer Club zur Aufarbeitung gebrauchter digitaler Endgeräte gestartet. Die positiven Erfahrungen zeigen das große Potential dieses Ansatzes, aber auch die beschränkten Kapazitäten der provisorischen Struktur. Im Rahmen der Sofortmaßnahmen zur Umsetzung des Klimanotstands ist deshalb eine Verstetigung dieses Projekts in Verantwortung der Lecos geplant. Um das Vorhaben dauerhaft zum Erfolg zu führen, ist die dauerhafte Verfügbarkeit geeigneter gebrauchter digitaler Endgeräte ein entscheidender Erfolgsfaktor. Dafür braucht es eine Kommunikationsstrategie sowie ein breites Netzwerk, dem weitere Partner beitreten können.

Der Leipzig-Pass bietet ein geeignetes Bedarfskriterium für die Ausreichung der Geräte. Je nach Verfügbarkeit kann das Programm auch für weitere Gruppen geöffnet werden, die einen Bedarf nachweisen können. Da ein wesentlicher Teil der Aneignung digitaler Kompetenzen insbesondere in der informellen Lernzeit außerhalb der Schule stattfindet, sollten die Endgeräte nicht nur an der Schule, sondern dauerhaft auch für eine Nutzung in der Freizeit bzw. zuhause ausgereicht werden. Zur Finanzierung können Mittel des Digitalpakts sowie des von Bund und Ländern beschlossenen Digitalzuschuss in Höhe von 150 EUR genutzt werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 10. September 2020

alternativer Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung entwickelt in Zusammenarbeit mit der Lecos GmbH bis Ende des Jahres 2020 ein Konzept zur Sammlung und Aufbereitung gebrauchter digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler.
  2. Um das Potential geeigneter gebrauchter Endgeräte auszuschöpfen, wird eine Kommunikationsstrategie sowie ein Netzwerk mit kommunalen Unternehmen sowie weiteren Unternehmen und Organisationen entwickelt.
  3. Die aufgearbeiteten digitalen Endgeräte werden vorrangig Schülerinnen und Schülern mit Leipzig-Pass sowie je nach Verfügbarkeit weiteren Schülerinnen und Schülern, die einen Bedarf nachweisen können, auf Leihbasis zur Verfügung gestellt.
    Beschreibung des Abwägungsprozesses:
  4. Das Referat Digitale Stadt hat als verknüpfende Querschnittsstruktur im Zuge der Projektumsetzung „Hardware for future“ des Vereines dezentrale e.V. bereits seine bestehenden Arbeitsstrukturen und Mittel eingesetzt, um das Projekt finanziell zu unterstützen, bekannt zu machen und gebrauchte digitale Endgeräte zu akquirieren. In einer städtischen Fortführung des Ansatzes sollten grundsätzlich die Erfahrungen aus dem Projekt des dezentrale e.V. einfließen. Eine Strategie wird bis Ende 2020 erarbeitet.


1. Begründung

Für das Projekt "Hardware for Future" (Kooperation des Vereins dezentrale e. V. und dem Referat Digitale Stadt) wurden bereits einzelne Notebooks und PCs durch die Lecos GmbH als auch durch das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) aufbereitet. Darüber hinaus haben bereits erste Abstimmungen zwischen den Partnern stattgefunden, um das Projekt weiter auszubauen.

Die Stadt Leipzig stimmt sich im Weiteren mit der Lecos GmbH dazu ab, Rückläufer-PCs aus der Kernverwaltung künftig an den Verein dezentrale e. V. abzugeben anstatt sie zu verschrotten. Die möglichen Gerätemengen sind von den Roll-Out-Phasen der Verwaltung abhängig. Dazu muss eine mit den Regelungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) konforme Reinigung (u. a. zur vollständigen Datenlöschung) der PC-Technik von der Lecos GmbH erfolgen. Die Geräte sind mit einer OEM-Betriebssystemlizenz ausgestattet, welche an das Gerät gebunden ist und somit auch weiter genutzt werden kann. Eine Erneuerung ist allerdings nicht möglich. Darüber hinaus gehende Lizenzen, z. B. MS-Office, sind nicht an das Gerät gebunden und können somit auch nicht für eine weitere Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Diese Lizenzen werden auf der neuen Technik im Rahmen des Roll-Out weiter genutzt. Vor dem Hintergrund dieser zu erbringenden Leistung durch die Lecos GmbH muss eine Umsetzung organisatorisch und technisch abgestimmt werden. Dies beinhaltet auch die Rahmenbedingungen für eine Abrechnung der Leistungen.

Bei der Weiterverwendung von Geräten anderer kommunaler Unternehmen bzw. weiterer Unternehmen und Organisationen müssen insbesondere die lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich einer Betriebssystemnutzung geklärt werden.

Im Eigentum des Schulträgers befindliche, aber abgeschriebene PC-Technik aus den Schulen kann zukünftig direkt in den Schulen datentechnisch zurückgesetzt und an den gemeinnützigen Verein dezentrale e. V. übergeben werden. Eine Zwischenlagerung im MPZ ist nicht möglich. Ein möglicher Zwischenschritt über die Lecos GmbH für das Zurücksetzen der Geräte würde zusätzliche Transport- und Servicekosten aufrufen.

Neben der Lecos und dem MPZ wurden weitere Unternehmen, insbesondere Leasing-Firmen, durch das Referat Digitale Stadt zur Mitarbeit aufgerufen. Für die Verbreiterung des Ansatzes des Projektes müssen die aktuellen Arbeitsstrukturen überprüft werden. In einer städtischen Fortführung des Ansatzes sollten grundsätzlich die Erfahrungen aus dem Projekt des dezentrale e. V. einfließen. Das Referat Digitale Stadt kann seine aktuellen und zukünftig geplanten Netzwerkstrukturen zur Unterstützung einsetzen. Für eine optimale Kommunikationsstrategie müssen zur Verbreitung zukünftig Mittel für die BSI-konforme Rücksetzung durch die Lecos GmbH und Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Hierzu müssen die Kosten zunächst eruiert werden. Im Rahmen einer Konzepterstellung muss die Frage der Organisation der Bereitstellung der Technik in ein Gerätepool der Lecos (z. B. aus anderen kommunalen Unternehmen) abgestimmt werden, sowie die Organisation der Verteilung der Endgeräte an die Nutzer, d. h. eine Verteilung an die Endnutzer (z. B. Schüler) kann nicht durch die Lecos erfolgen. Bei einer kontinuierlichen Bereitstellung müssen dauerhafte Prozesse und Strukturen verbindlich organisatorisch und technisch abgestimmt und vereinbart werden. Bei der Weiterverwendung von Geräten anderer kommunaler Unternehmen bzw. weiterer Unternehmen und Organisationen müssen insbesondere die lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich einer Betriebssystemnutzung geklärt werden. Eine Konzepterstellung samt Darstellung der finanziellen Auswirkungen erfolgt bis Ende des Jahres 2020.

Das Angebot von Hardware for Future richtet sich zunächst ausschließlich an bedürftige Personen gemäß § 52 und § 53 der Abgabenordnung. Demnach können Personen mit einem aktuellen Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, über Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz oder mit ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis als Asylbewerber*in eine Bedürftigkeit nachweisen. Die Technik wird den Schüler/-innen dauerhaft zur Verfügung gestellt. Bei ausreichender Verfügbarkeit von Endgeräten kann der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden. Die Kriterien, an welche Schüler/-innen die Geräte verliehen werden, werden gegenwärtig noch erarbeitet.

Zur Finanzierung und Aufarbeitung der Sammlung gebrauchter Endgeräte können keine Mittel aus der Richtlinie Digitale Schulen genutzt werden. Die Mittel sind mit der Vorlage VI-DS-08178 „Schaffung einer digitalen Infrastruktur an kommunalen Schulen unter Verwendung der Mittel des DigitalPakt des Bundes (Teil A und Teil B)“ bereits untersetzt und vom Stadtrat in seiner Ratsversammlung vom 26.02.2020 bestätigt.

Auch das Sofortausstattungsprogramm des Bundes kann für die Aufarbeitung der digitalen Endgeräte nicht herangezogen werden. Aus diesem Programm erhält der Freistaat Sachsen 25 Mio Euro. Die landesrechtliche Umsetzung steht jedem Bundesland frei. Maßgabe des Bundes ist die sofortige Umsetzung bis zum Jahresende 2020. Sachsen hat dazu eine Förderverordnung, die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung, erarbeitet. Einen Digitalzuschuss in Höhe von 150 EUR wird es demnach nicht geben. Die verfügbaren Mittel werden gemäß der Förderverordnung analog zu den Fördermitteln DigitalPakt Schule nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Die Stadt Leipzig erhält 3,3 Mio Euro Fördermittel für den Erwerb von mobilen Endgeräten. Des Weiteren werden technische Werkzeuge und Dienste zur Erstellung von digitalen Lehr-Lern-Infrastrukturen gefördert. Je nach Beschaffungswert können so 5.800 mobile Endgeräte inklusive Tragetasche bereitgestellt werden. Die Ausschreibungen dafür sind gegenwärtig im Verfahren.

Die Verordnung sieht vor, dass der Schulträger die mobilen Endgeräte bis zum 30.11.2020 beschafft und Eigentümer der Geräte bleibt. Nur im Falle der Anordnung von Fernunterricht sollen die neuen digitalen Endgeräte (Tablets) per Leihvertrag an Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Die Geräte werden ansonsten in der Schule verbleiben und dort für Unterrichtszwecke zum Einsatz kommen. Für die Ausleihe hat der Freistaat Sachsen einen Mustervertrag zur Verfügung gestellt, aber auch der bereits in der Stadt Leipzig genutzte Leihvertrag für Taschenrechner an Schülerinnen und Schüler kann genutzt werden.

2. Realisierungs- / Zeithorizont

Ein Konzept für die Ausweitung des Netzwerkes sowie eine Kommunikationsstrategie werden bis Ende 2020 erarbeitet.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 11. November 2020

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung, der von uns als antragstellender Fraktion zur Abstimmung gestellt wurde, bschlossen.

 

Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 29.01.2024

Beschlusspunkt 1: umgesetzt

Grundlage hierfür ist ein gemeinsames Memorandum of Understanding, in dem sich die Partner entsprechend ihrer Zuständigkeiten und Kompetenzen zur Zusammenarbeit bereit erklärt haben.

Dies wird seitens des Referates Digitale Stadt durch das Projekt Hardware for Future seit Januar 2021 umgesetzt. Das Projekt wird mit folgenden Kooperationspartnern realisiert: Bürgermeister und Beigeordneter für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport als Schirmherr, Medienpädagogisches Zentrum (MPZ), dezentrale e.V., Lecos GmbH und das Referat Digitale Stadt. Zusätzlich werden durch den Verein dezentrale e.V. weitere Computerspenden von Einzelpersonen sowie Unternehmen akquiriert.

Das Projekt wird mit den Projektpartnern kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt.

Hardware for Future ist Teil des Klimasofortprogramms und des Energie- und Klimaschutzprogramms (EKSP 2030).

Beschlusspunkt 2: umgesetzt

Die Kommunikationsstrategie orientiert sich an den personellen Kapazitäten des Vereins dezentrale e.V., der ausschließlich ehrenamtlich tätig ist. Das Angebot wurde über öffentliche Veranstaltungen (u.a. HOT SPOTS:: der Stadtentwicklung), eine eigene Webseite (https://hardwareforfuture.de/) und Social Media bekannt gemacht. Weiterhin wurde das Angebot über soziale Träger, z.B. Familienzentrum der Caritas, und vereinzelt über SchulsozialarbeiterInnen beworben.

Beschlusspunkt 3: Laufend Fortgeschrieben

Seit Projektbeginn wurden rund 3.200 wiederaufbereitete Geräte (u. a. PCs, Laptops) vorrangig an Kinder aus einkommensschwache Familien (Nachweis über Leipzig-Pass) und seit Februar 2022 ein Kontingent von ca. 100 Geräten an Geflüchtete ausgegeben (Stand Dezember 2023).

Es besteht weiter eine hohe Nachfrage von Schülerinnen und Schülern.

Der Verein dezentrale e.V. erhielt 2021 gemeinsam mit dem Familienzentrum Grünau und dem Haus Steinstraße den Preis der Kinderjury des Familienfreundlichkeitspreis der Stadt Leipzig sowie 2022 den Sonderpreis des Sächsischen Digitalpreis für das Projekt Hardware for Future.

 

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