Antrag: Nachhaltige Großveranstaltungen - Nachhaltigkeitskriterien bei Förderung, Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen

Neufassung des Antrages vom 7. März 2019

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bewertungsmatrix der „Clearinggruppe  und Lenkungsgruppe Großveranstaltungen“ unter Aspekten der Nachhaltigkeit zu überprüfen. Grundlage hierfür soll der „Leitfaden für die nachhaltige  Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und Umweltbundesamtes (UBA) sein.
  2. Über die ggf. notwendige Anpassung der Kriterien wird in den relevanten Fachausschüssen (FA Kultur, FA Umwelt und Ordnung, FA Wirtschaft und Arbeit) bis zum Ende des 2. Quartal 2019 berichtet. Die Nachhaltigkeitskriterien der Bewertungsmatrix werden veröffentlicht.
  3. Ein Anforderungskatalog zur „Nachhaltigen Planung und Umsetzung von Großveranstaltungen in Leipzig“ für Veranstalter*innen wird auf der Website der Stadt Leipzig veröffentlicht.

 
Sachverhalt:
 
Neben der qualifizierten internen Befassung der Verwaltung, insbesondere der Clearing-Gruppe mit den Anforderungen an Nachhaltigkeit von Großveranstaltungen in Leipzig, wie sie der VSP vorschlägt, möchten wir an dem Ziel der öffentliche Befassung mit diesem Thema festhalten und fordern eine öffentlich zugänglichen Anforderungskatalog, der grundsätzlich und vorab die Maßstäbe der Stadt für die nachhaltige Planung und Umsetzung von Großveranstaltungen nachvollziehbar macht.

Darüber hinaus verweisen wir auf die Begründung des Ursprungsantrages

 

Ursprünglicher Antrag vom 15. Juni 2018

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Beschluss VI-DS-093446 zu „Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung“ vom 08.02.2017 wie folgt zu überarbeiteten und zu ergänzen:

  1. Großveranstaltungen der Stadt Leipzig werden künftig unter Beachtung von Kriterien der Nachhaltigkeit ausgerichtet.
  2. Dazu werden die aktuellen Kriterien bis Ende 2018 überarbeitet und um nachhaltigkeitsorientierte Kriterien unter Beachtung des „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Umweltbundesamtes (UBA) ergänzt und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.


Sachverhalt:

Großveranstaltungen liefern durch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten hervorragende Ansatzpunkte zu öffentlichkeitswirksamen, nachhaltigen, kommunalen Entscheidens und dessen Umsetzung.

Nachhaltigkeitskriterien bieten bei der Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen außerordentliche Potenziale:

  • zum Schutz der Umwelt beizutragen,
  • die lokale Wertschöpfung auch im produzierenden Gewerbe zu fördern,
  • die Lebensqualität durch soziale Aktionspläne während den Veranstaltungen zu steigern,
  • die Attraktivität der Anbieterstrukturen für Veranstaltungen zu erhöhen und
  • die Öffentlichkeit für nachhaltige Entwicklung und faire Produktionsbedingungen und fairen Handel zu sensibilisieren.

Bisher wurde diesen Möglichkeiten zu wenig Beachtung geschenkt.

Zwar wurden im Beschluss auf der strategischen Ebene des Beschlussvorschlags der Stadt Leipzig soziale und ökologische Faktoren ansatzweise aufgenommen, indem Großveranstaltungen die Ziele des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) befördern sollen, jedoch bleibt eine genaue Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Dimension auf operationaler Ebenen weitestgehend aus. Der Fokus auf die wirtschaftliche Dimension hatte bisher Vorrang, sollte jedoch unbedingt um die soziale und ökologische Dimension ergänzt werden.

Dieses Vorgehen unterstützt einen zeitgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit kommunalen und globalen Ressourcen in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension auch bei der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben, so wie dies von höchster politischer Ebene in der Agenda 2030 vorgeben ist. Analog zur Selbstbindung und Vorbildrolle der Bundesregierung, muss Nachhaltigkeit konkret in eigenen Bereichen der Leipziger Verwaltungspraxis umgesetzt werden. Daraus folgt, dass nicht nur ökonomische, sondern auch soziale und ökologische Aspekte bei der Verwendung bzw. Vergabe von städtischen Haushaltsmitteln in den Mittelpunkt zu stellen sind.

Die Umsetzung einer nachhaltigen, d. h. sowohl wirtschaftlichen als auch sozial und ökologisch verantwortungsvollen, Entwicklung findet nicht nur in Entwicklungs- und Schwellenländern sondern vor allem auch Industrieländern bzw. den Ländern des Nordens statt. In Städten werden 70 % aller Ressourcen verbraucht und mehr als 75 % aller C02-Emissionen erzeugt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass 80 % der Wertschöpfung (und Schadschöpfung) hier stattfindet. Somit „stellen Städte einen wichtigen Hebel für sozial gerechtes und nachhaltiges Wachstum auf der Grundlage ökologischen Wirtschaftens dar“(BMZ (2014): Perspektiven der Urbanisierung – Städte nachhaltig gestalten). Auch die Bundesregierung und kommunale Spitzenverbände sind der Überzeugung, dass Kommunen die wesentlichen Akteure und treibende Kraft zur Erreichung der Agenda 2030 sind.


Alternativvorschlag der Verwaltung vom 16.04.2019 (Neufassung)

Beschlussvorschlag:

  1. Die Kriterien zur Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen werden um ökologische, ökonomische und soziale Aspekte der Nachhaltigkeit erweitert. Grundlage hierfür soll der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und Umweltbundesamtes (UBA) sein.
  2. Die Nachhaltigkeitskriterien werden in ausführlicher Form bis zum 3. Quartal 2019 in einem Anforderungskatalog zur „Nachhaltigen Planung und Umsetzung von Großveranstaltungen in Leipzig“ auf www.leipzig.de veröffentlicht.  


Sachverhalt:

Um die Planung und Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig systematisch zu koordinieren, wurde am 08.02.2017 von der Ratsversammlung das Grundsatzpapier „Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig – Bewertung, Förderung, Akquise und Durchführung“ (VI-DS-03446-NF-02) beschlossen.

Der Beschlussvorschlag hält im Punkt 1 fest, dass akquirierte und geförderte Großveranstaltungen die strategischen Ziele der Stadt Leipzig, die im INSEK verankert sind, befördern müssen. Der Beschlusspunkt 2 bezieht sich auf spezifische Kriterien, die bei der Entscheidung, ob eine Großveranstaltung in der Stadt Leipzig stattfinden und befördert werden soll, angewandt werden. Die Kriterien werden in der Anlage zur Vorlage weiter ausformuliert.

Tatsächlich enthalten diese Kriterien vor allem Aspekte der Leistungsfähigkeit des Veranstalters, der wirtschaftlichen Wertschöpfung und der Auslastung infrastruktureller Ressourcen.

Zur Umsetzung des oben genannten Beschlusses wurde die Clearinggruppe Großveranstaltungen gegründet, die sich aus Vertretern der Dezernate III, IV, V, VI, VII sowie der Leipziger Messe zusammensetzt und in der Verantwortung des Dezernats Kultur steht. Die Bewertungen der Clearinggruppe werden anschließend der Lenkungsgruppe Großveranstaltungen, unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters, vorgelegt. Sollte sich die Lenkungsgruppe für die Durchführung einer Veranstaltung aussprechen, so wird der Stadtrat informiert und ihm ein entsprechender Verwaltungsvorschlag zur Entscheidung vorgelegt.

Die Clearinggruppe Großveranstaltungen hat basierend auf dem Stadtratsbeschluss (VI-DS-03446-NF-02) differenzierte Bewertungskriterien für Großveranstaltungen entwickelt, die auch – wie im Antrag gefordert – ausdrücklich soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen.

Bestandteil der aktuellen Bewertungsmatrix sind die folgenden Nachhaltigkeitskriterien:

  • Thematische Ausrichtung (u. a. politische/touristische/soziale Relevanz)
  • Strategische Ziele der Kommunalpolitik, darunter z.B.:
  • Steigerung Lebensqualität für die Leipziger
  • Förderung der Nachhaltigkeit
  • Möglichkeit der bürgerschaftlichen Beteiligung
  • Förderung von Integration/Chancengerechtigkeit
  • Infrastrukturelle Ressourcen (Kapazitätsbetrachtung der Veranstaltung)
  • Nutzung ÖPNV ist Teil des Beförderungskonzeptes
  • Umweltverträglichkeit
  • Ziele des Veranstalters, Potenziale u. Risiken der Veranstaltung, darunter z. B.
    detailliertes Nachhaltigkeitskonzept


Es werden ausdrücklich soziale und ökologische Gesichtspunkte bewertet. Somit ist die Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Dimension bei der Akquise und Durchführung von Großveranstaltungen bereits Verwaltungshandeln.

Eine Überprüfung und Erweiterung der vorhandenen Kriterien ist zielführend. Grundlage dafür können u.a. der „Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der „Nachhaltigkeitskodex der Veranstaltungswirtschaft“ sein. Denn bei Großveranstaltungen, die die Stadt selbst durchführt bzw. die durch die Stadt Leipzig gefördert werden, sollten Kriterien der Nachhaltigkeit und deren Einhaltung noch stärker zum Standard werden.

Beispielgebend kann auch auf das Sportprogramm 2024 verwiesen werden. Unter dem Thema Sportentwicklungsplanung, Kapitel 3.4.3.3, Seite 353 sind, auf Grundlage des Leitfadens für umweltfreundliche Sportveranstaltungen des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie des Bundesministeriums des Innern, die verschiedenen Aspekte (Klima, Verkehr, Catering, Wasser, Abfall, Natur und Landwirtschaft, Merchandising u. a.) benannt. In der Akquise, Planung und Durchführung der Sportveranstaltungen werden die verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekte bereits berücksichtigt und möglichst weitgehend mit den Veranstaltern von Sportgroßveranstaltungen (nationale, kontinentale und internationale Sportfach- und Dachverbände) in der Umsetzung der unterschiedlichsten Formate diskutiert und vorangetrieben. Im Bewerbungsverfahren zur UEFA-Euro 2024 trug dieser Teil der Leipziger Bewerbung maßgeblich mit zur Auswahl der Stadt Leipzig als potentieller Austragungsort bei.

Um potentielle Veranstalter für das Thema nachhaltige Planung und Umsetzung von Großveranstaltungen zu sensibilisieren sowie um die Maßstäbe der Stadt Leipzig an nachhaltigem Veranstaltungsmanagement nachvollziehbar zu machen, schlägt die Clearinggruppe die Erarbeitung und Veröffentlichung eines Anforderungskatalogs vor. Dieser soll bis zum 3. Quartal gemeinsam entwickelt und auf www.leipzig.de veröffentlicht werden.

Berücksichtigung der Nachhaltigkeit im Genehmigungsverfahren

Hinweise an die Veranstalter auf eine nachhaltige Durchführung seiner Veranstaltungen sind bereits gängige Verwaltungspraxis. Bei kleineren Veranstaltungen bezieht sich dies im Wesentlichen auf Aspekte wie den Einsatz von Mehrweggeschirr, Mehrwegbechern, Pfandsystemen, die Barrierefreiheit von Veranstaltungen oder das Abfallrecycling.

Eine Veranstaltung so nachhaltig wie möglich durchzuführen, obliegt im Rahmen geltenden Rechts bislang der Selbstverpflichtung des Veranstalters im Rahmen seines Budgets. Die Möglichkeit, die Durchführung einer Veranstaltung beispielsweise nach Maßgabe der gelten-den Sondernutzungssatzung oder den Vorschriften des § 29 Abs. 2 StVO zu untersagen, weil der Veranstalter die Durchführung einer „nachhaltigen Veranstaltung“ nicht sicherstellen will oder (finanziell) kann, besteht derzeit aus rechtlichen Gründen nicht.

Beschluss der Ratsversammlung vom 17. April 2019:

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung, den wir als Antragstellerin zur Abstimmung stellten, vom Stadtrat beschlossen.

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