Antrag: Nachhaltigkeitsmanagement als Querschnittsaufgabe der Verwaltung

Antrag vom 6. Juni 2018

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Umsetzung des INSEK sowie dessen Evaluierung, Fortschreibung, Untersetzung und Steuerung ein Nachhaltigkeitsmanagement als Querschnittsaufgabe in die Verwaltung integrieren.
  2. Der Oberbürgermeister bestellt dazu eine*n im Stadtplanungsamt anzusiedelnde(n) Nachhaltigkeitsbeauftragte*n für die insbesondere ressort- und dezernatsübergreifende Begleitung, Beratung, Abstimmung und Koordination innerhalb der verschiedenen Verwaltungsebenen hinsichtlich der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen des INSEK, anderer Handlungsprogramme und Leitbilder.



Sachverhalt:

Um eine qualitätsvolle und nachhaltige Stadtentwicklung zu ermöglichen und um Leipzigs Position im regionalen und internationalen Kontext zu festigen, gehören die Formulierung verbindlicher strategischer Ziele sowie ihre regelmäßige Evaluierung, Fortschreibung, Untersetzung und Steuerung zu unseren zentralen Aufgaben.

Im Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) ist u.a. unter Pkt. 4.2. Zehn zentrale Herausforderungen des Wachstums die Notwendigkeit zur Einführung des Nachhaltigkeitsmanagements beschrieben.
Bereits 2015 und erst jüngst in 2017 wieder hat sich der Oberbürgermeister gemeinsam mit anderen deutschen Ober-(Bürgermeister*innen) zur nachhaltigen Stadtentwicklung erklärt und dazu vor allem Forderungen an die Bundesregierung formuliert.

Zielstellung war es, die programmatischen Ziele nachhaltigen kommunalen Handelns in die Praxis zu führen. In der diesbezüglichen Broschüre Strategische Eckpunkte für eine nachhaltige Entwicklung, herausgegeben von den am Dialog "Nachhaltige Stadt" findet sich die Aussage der beteiligten Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, u.a. auch Oberbürgermeister Burkhard Jung: "Die Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit muss von der politischen Spitze getragen sein, um die Wirksamkeit des Anliegens zu sichern. (August 2015, Rat für Nachhaltige Entwicklung) Bei dieser Aussage möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und sollte auch der Stadtrat sowie die Stadtgesellschaft ihn beim Wort nehmen.

Jegliches Reden und Planen von Nachhaltigkeit im eigentlichen Sinne (Handlungsprinzip zur Ressourcen-Nutzung, bei dem die Bewahrung der wesentlichen Eigenschaften, der Stabilität und der natürlichen Regenerationsfähigkeit des jeweiligen Systems erhalten bleiben) bleibt nur ein leeres Lippenbekenntnis, wenn es nicht untersetzt sowie anschließend planvoll und ineinandergreifend implementiert wird. Neben bestehenden Handlungsprogrammen und Leitbildern beinhaltet auch das INSEK Ansatzpunkte und Zielstellungen für nachhaltiges Handeln und eine nachhaltige Stadtentwicklung, welche nur dann auch umgesetzt werden können, wenn dieses Prinzip schlüssig durchdacht und in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung schrittweise mit Zielen untersetzt und vernetzt eingeführt wird.

Diese wesentliche Aufgabe soll die Angelegenheit des/der Nachhaltigkeitsbeauftragte*n sein. Darüber hinaus soll die/der Beauftrage(r) eine Verbindung auf Augenhöhe in Sachen Nachhaltigkeit zum Stadtrat, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Wirtschaft herstellen.

Sukzessive ist das Nachhaltigkeitsmanagement mit Hilfe eines auf Dauer angelegten Monitorings zu verbessern, sodass Erfolge, Schwachstellen und Konflikte in Sachen Nachhaltigkeit z. B anhand geeigneter Kenngrößen immer besser beurteilt werden können. Des Weiteren sollen Nachhaltigkeitsprüfungen künftig den haushalterischen Umgang mit finanziellen und natürlichen Ressourcen sicherstellen.

Weil städtisches Wachstum für uns kein Selbstzweck ist, wollen wir dieses qualitätsvoll und nachhaltig gestalten, damit die Menschen auch in Zukunft gut leben können. Dafür benötigt werden anpassungsfähige und vielfältige Stadtstrukturen, ein funktionierendes Nachhaltigkeitsmanagement sowie eine Beteiligung und ein gutes Miteinander von Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft.


Verwaltungsstandpunkt vom 1. November 2018:

Beschlussvorschlag 1: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung.
Beschlussvorschlag 2: Alternativvorschlag

Die Geschäftsstelle Integrierte Stadtentwicklung stellt die ressort- und dezernatsübergreifende Begleitung, Beratung, Abstimmung und Koordination innerhalb der verschiedenen Verwaltungsebenen hinsichtlich der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen des INSEK sicher.

Sachverhalt:

Die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung wird als eine verwaltungsübergreifende Aufgabe angesehen, für die der Oberbürgermeister und alle Fachbürgermeister zuständig sind. Die Beratung des Oberbürgermeisters aus der Zivilgesellschaft heraus erfolgt im Beirat „Nachhaltiges Leipzig“. Außerdem beteiligt sich der Oberbürgermeister weiterhin aktiv am Dialog „Nachhaltige Stadt“ und nutzt ihn als einen wichtigen Impuls für die Fortsetzung einer zukunftsorientierten, beispielgebenden Stadtentwicklung.

Die Ratsversammlung hat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030  als ressortübergreifendes langfristiges Handlungskonzept der Stadt Leipzig beschlossen. Damit wurde eine konzeptionelle Grundlage einer ganzheitlichen, an Nachhaltigkeit orientierten Steuerung etabliert.

Kern des Konzeptes ist das strategische Zielbild. Es setzt die Leitplanken für die Entwicklung der Stadt bis 2030. In dem Leitsatz: „Leipzig wächst nachhaltig!“ spiegeln sich die vereinbarte Grundhaltung und der Wille der städtischen Akteure wider, die Herausforderungen des Wachstums nicht nur quantitativ zu bewältigen, sondern auch im Sinne einer nachhaltigen und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Entwicklung auszugestalten.

Der Leitsatz „Leipzig wächst nachhaltig“ wirkt übergreifend in alle strategischen Ziele und Handlungsschwerpunkte des Zielbildes hinein, welche handlungsleitend für künftige Fachplanungen und Maßnahmen sind.

Bei der Definition der strategischen Ziele wurde an die 17 Oberziele für eine Nachhaltige Entwicklung (SDGs) angeknüpft und ihre Leipzig-spezifische Relevanz in den Handlungsschwerpunkten der vier strategischen Ziele aufgegriffen (INSEK, Teil A, S. A 9). Damit wurden die global gefassten SDGs auf lokale Herausforderungen heruntergebrochen (siehe Vorlage „2030 Agenda für Nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ VI-DS-02824). Die regelmäßige Evaluierung und Fortschreibung des INSEK bietet die Chance, Lücken bezüglich der Integration der SDGs in die strategischen Ziele des INSEK zu identifizieren sowie weitere Handlungsprogramme und Leitbilder in die Umsetzung und Weiterentwicklung des INSEK einzubeziehen.

Vor diesem Hintergrund wird  zur Umsetzung des INSEK ein Management auf- und ausgebaut, das auch einen besonderen Fokus auf eine nachhaltige Entwicklung als Querschnittsaufgabe beinhaltet. Die Schritte sind in den Umsetzungsbausteinen des INSEK (Kap. B 3.3) beschrieben:

Etablierung des „Leipziger Steuerungsmodells“

  • Gemeinsame Etablierung und Entwicklung aufeinander abgestimmter Steuerungsinstrumente
  • Verknüpfung der städtischen Steuerungsprozesse in Umsetzung des „Leipziger Steuerungsmodells“
  • Verknüpfung Strategischer Ziele mit den Schlüsselprodukten des Haushalts

 

Verankerung im kommunalen Handeln

  • Zielbild 2030 und Stadtentwicklungsstrategie als Grundlage des kommunalen Handelns (u.a. Vorlagenmanagement)
  • Verankerung von Zielbild, Stadtentwicklungsstrategie sowie der Querschnittsthemen und Wechselwirkungen aus den verschiedenen Fachkonzepten in stadtweiten Konzepten/Fachplanungen

 

Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung

  • Monitoring und damit frühzeitige Ableitung veränderter Handlungsbedarfe
  • Umfassende Evaluation nach ca. 3 Jahren unter Beteiligung von Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung

 

Weiterentwicklung und Teilfortschreibung des INSEK

  • basierend auf der Evaluierung und der Weiterentwicklung von Fachplanungen sowie
  • der Veränderungen von Rahmenbedingungen und neuen Themensetzungen in bundes- bzw. EU-weiten Stadtentwicklungsdiskussionen.


Alternativvorschlag zum Beschlusspunkt 2:

Ein Nachhaltigkeitsmanagement, das die Themen des INSEK betrifft, erfolgt über die Geschäftsstelle Integrierte Stadtentwicklung und ermöglicht so die integrierte Bearbeitung der Themen Nachhaltigkeit, Stadtentwicklung und Steuerung mit den zu beteiligenden Fachbereichen auf Grundlage der etablierten Strukturen. Dies geschieht im engen konzeptionellen Zusammenwirken mit dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und des Stadtrates (Steuerung) und dem Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport (Forum Nachhaltiges Leipzig). Zur Erfüllung der Aufgaben ist künftig eine direkte strukturelle Anbindung der Geschäftsstelle Integrierte Stadtentwicklung an die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau und eine Verzahnung mit der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ angedacht.

Mit der Neuausrichtung und Namensänderung der Leipziger Agenda 21 wurde die Zusammenarbeit der Stadt Leipzig mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt unter der Marke „Forum Nachhaltiges Leipzig“ neu gefasst (VI-DS-05573). Die Koordinierung des Forums Nachhaltiges Leipzig erfolgt im Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport.

Die Umsetzung des INSEK wird mit den Aktivitäten des Forums Nachhaltiges Leipzig verknüpft. Themen aus dem bürgerschaftlichen Prozess des Forums werden in den INSEK-Prozess, der die Gesamtsteuerung einer nachhaltigen Stadtentwicklung innerhalb der Stadtverwaltung leistet, eingespielt. Damit wird ein breiter Blickwinkel auf das Thema Nachhaltigkeit gewährleistet, der auch über die kommunalen Aufgaben im engeren Sinne hinausgeht. Im Gegenzug werden Themen aus dem INSEK-Prozess und Ergebnisse des Monitorings in das Forum Nachhaltiges Leipzig eingebracht und dort diskutiert. Für diese Verknüpfung werden insbesondere die AG INSEK, die AG Integrierte Stadtentwicklung, der Beirat sowie der Koordinierungskreis Nachhaltiges Leipzig genutzt.  

 
 

 Übersicht Aufgabenverteilung Nachhaltigkeitsmanagement

Die dargestellte Aufgabenverteilung, das enge Zusammenwirken und die direkte Anbindung an die Bürgermeister/-innen sichert die in der Begründung des Antrages formulierte Verantwortung der politischen Spitze für das Thema Nachhaltigkeit sowie die Augenhöhe zum Stadtrat. .


Beschluss der Ratsversammlung am 12. Dezember 2018

Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat abgelehnt.

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