Antrag: Neuer Schub für Klimaschutz

Antrag vom 12. Januar 2023

Beschlussvorschlag:

Die sächsische Klimamillion 2023 und 2024 wird zur Finanzierung der noch zu entwickelnden Maßnahmen aus dem Klimastadtvertrag eingesetzt. Diese Maßnahmen müssen transparent und nachvollziehbar abgerechnet werden und dazu auch auf den Seiten der Stadt veröffentlicht werden. Das Geld darf nicht eingesetzt werden, um bereits beschlossene Maßnahmen weiter zu finanzieren.

Die Maßnahmen sollen nach Möglichkeit auf mehrere Dezernate verteilt und zentral durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz gesteuert werden.

Begründung:

Der Freistaat Sachsen stellt den Kommunen für die Haushaltsjahre 2023/2024 jeweils eine Million Euro zur Verfügung für Investitionen in erneuerbare Energien, Investitionen in präventive Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz sowie Investitionen im Bereich nachhaltige Mobilität, nachhaltige Ressourcen und Energiemanagement.

Leipzig wurde ausgewählt am europäischen Programm „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ teilzunehmen, bei dem sich über 370 Kommunen beworben hatten.

Im Rahmen dieses Programms muss Leipzig einen Klimastadtvertrag ausarbeiten, der einen Gesamtplan für Klimaneutralität in allen Sektoren wie Energie, Gebäude, Abfallwirtschaft und Verkehr sowie entsprechende Investitionspläne umfasst. In diesem Prozess werden Bürger*innen, Forschungseinrichtungen und der Privatsektor beteiligt. Leipzig befindet sich gerade in der Erarbeitung des Programms. Es ist daher sinnvoll die zusätzliche Klimamillion des Freistaates zielorientiert zur Umsetzung von den im Klimastadtvertrag vereinbarten Maßnahmen einzusetzen und die abrechenbaren Ergebnisse auch transparent darzustellen.

Verwaltungsstandpunkt vom 14. April 2023

Alternativvorschlag:

Unter Koordination des Referats Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz werden die durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) bereitgestellten Klimaschutzmittel (je 1 Mio. Euro für die Jahre 2023 / 24) für die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt und in den Klimastadtvertrag zur EU-Mission der „100 klimaneutrale und intelligente Städte“ integriert.

Die Maßnahmenauswahl und -umsetzung wird dezernatsübergreifend abgestimmt und durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz gesteuert. Die durch Landesmittel geförderten Klimaschutzmaßnahmen werden transparent und nachvollziehbar dargestellt und in den Publikationen der Stadt veröffentlicht.

Begründung:

Auf Basis des Gesetzes über das Kommunale Energie- und Klimabudget (KomEKG vom 20.12.22) können Investitionen in Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien, in klimaschonende Mobilität, im Bereich der Energieeffizienz oder der Anpassung an die Klimafolgen finanziert werden. Die Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte ist dabei so angelegt, dass sie mit anderen Mitteln kombinierbar ist, um eine möglichst große Hebelwirkung zu entfalten. Die sog. „Klimamillionen“ können flexibel eingesetzt und in einem transparenten Verfahren auch an kommunale Unternehmen weitergereicht werden. Mit der Zuweisung dürfen auch vorbereitende Maßnahmen und die Unterstützung von Investitionen bzw. der Wissensausbau und -transfer finanziert sowie Bürgerbeteiligungsangebote unterstützt werden.

Die Teilnahme an der EU-Mission „100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030“ bildet den Rahmen, um bis Ende 2023 in einem kooperativen Beteiligungsprozess zwischen Privatwirtschaft, Forschungseinrichtungen, Vereinen und Bürgerschaft einen sektor-übergreifenden Klimastadtvertrag mit selbstverpflichtenden Zusagen auf dem Weg zur Klimaneutralität zu erarbeiten.

Die zusätzlichen Klimaschutzmittel werden unter Koordination des Referats Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz für Maßnahmen mit möglichst hohem THG-Einsparpotential eingesetzt. Grundlage für den Erarbeitungsprozess zum Klimastadtvertrags bildet das im Oktober 2022 beschlossene Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 mit seinen 10 Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Energie- und Klimaschutzpolitik auf kommunaler Ebene.

Der zu erarbeitende Klimastadtvertrag geht über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus, sodass die zusätzlichen Klimaschutzmittel des Freistaates Sachsen einer erfolgreichen Maßnahmenrealisierung zugeführt und transparent kommuniziert werden.

Realisierungs-/Zeithorizont

Bis Ende 2023 wird der Klimastadtvertrag in Kooperation mit Privatwirtschaft, Forschungseinrichtungen, Vereinen und Bürgerschaft erarbeitet und anschließend im kommunalpolitischen Gremienlauf beschlossen. Im Zuge des Erarbreitungsprozesses werden Maßnahmen mit möglichst hohem THG-Minderungspotential identifiziert und mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden Landesmitteln unterstützt.

Beschluss der Ratsversammlung am 17. Mai 2023

Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat durch eine ersetzende Formulierung, die von unserer Fraktion übernommen wurde, beschlossen:

1. Unter Koordination des Referats Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz werden die durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) bereitgestellten Klimaschutzmittel (je 1 Mio. Euro für die Jahre 2023 / 24) genutzt um

a) die Budgets der Maßnahmen des Umsetzungsprogramms 23/24 zum Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 zu erhöhen,

b) zusätzliche Maßnahmen außerhalb des Energie- und Klimaschutzprogramms für wirksamen Klimaschutz zu entwickeln und umzusetzen,

c) Aktivitäten im Rahmen des Klimastadtvertrages zur EU-Mission der "100 klimaneutralen und intelligenten Städte" zu unterstützen.

2. Die Maßnahmenauswahl und -umsetzung wird dezernatsübergreifend abgestimmt und durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz gesteuert. Die durch Landesmittel geförderten Klimaschutzmaßnahmen werden transparent und nachvollziehbar dargestellt und in den Publikationen der Stadt veröffentlicht.

3. Dem Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima wird im 4. Quartal 2023 über die bis dato erfolgte sowie die für das Jahr 2024 geplante Mittelverwendung berichtet.

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