Antrag: Neues Start- und Landeverfahren für DHL am Flughafen Leipzig/Halle abwenden

Antrag vom 6. Februar 2020

Beschlussvorschlag:

Die Deutsche Flugsicherung hat am 30.01.2020 am Flughafen Leipzig-Halle ein neues Landeverfahren eingeführt, mit dem die Start- und Landebahn Nord verstärkt für Anflüge genutzt wird.

Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung Leipzigs werden beauftrag, sich im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG und im Aufsichtsrat der Flughafen Leipzig/Halle GmbH als auch beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dafür einzusetzen, dass dieses Landeverfahren umgehend geändert wird. Neben den Landungen muss die SLB Nord im gleichen Umfang für Starts genutzt werden.

Auf der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission ist dazu ein entsprechender Antrag zu stellen.

Begründung

Laut der Deutschen Flugsicherung (DFS) erfolgt diese Änderung nicht aus Lärmschutzgründen, sondern:

  • „Dies sei notwendig, um auch in Zukunft das Verkehrswachstum am zweitgrößten Frachtairport Deutschlands bewältigen zu können“ und
  • „Die Nutzung beider Pisten sei vor allem in den besonders verkehrsreichen Nachtstunden notwendig.

Das heißt durch die neuen Anflugverfahren wird der Nachtfluglärm und die damit verbundene Gesundheitsgefährdung weiter ansteigen. Betroffen davon vor allem die stadtnahe Südbahn und damit hin Leipzigs Norden und Westen. Durch die Verlagerung der „leiseren“ Landungen auf die Nordbahn werden die lauten Starts auf der SLB Süd überproportional steigen.

Die im Planfeststellungbeschluss von 2004 verfügte 50:50 Variante besagt, dass die Starts und Landungen sowohl am Tage wie auch in der Nacht gleichmäßig verteilt werden. Von der Möglichkeit, nur Starts oder Landungen einseitig auf die Startbahnen Nord und Süd zu verteilen, war zu keinem Zeitpunkt die Rede.

Verwaltungsstandpunkt:

 

Alternativvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission:

 

  1. mit einem Antrag auf eine kurzfristige Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen des von der Deutschen Flugsicherung GmbH, DHL und Flughafen Leipzig/Halle GmbH erarbeiteten Umsetzungskonzepts zur Reduzierung von Kreuzungsvorgängen hinzuwirken, damit die Start- und Landebahn Nord aus Lärmschutzgründen schnellstmöglich im Nachtzeitraum auch für Starts genutzt werden kann und somit insgesamt eine noch gleichmäßigere Bahnverteilung erfolgt.

 

  1. die Zustimmung der Kommission zur Vorstellung des Umsetzungskonzepts im Dialogforum der Stadt Leipzig einzuholen, damit die Vertreterinnen und Vertreter der von Fluglärm betroffenen Leipziger Bevölkerung die Erforderlichkeit und den Ablauf der schrittweisen Realisierung des Umsetzungskonzepts nachvollziehen können.

 

Begründung:

 

Eine Änderung des neuen Anflugverfahrens am Flughafen Leipzig/Halle wäre nicht zielorientiert. Das Verfahren verfolgt neben der Bewältigung eines wachsenden Flugaufkommens bereits das Ziel, den Lärmschutz zu verbessern, indem eine möglichst gleichmäßige Verteilung von Landungen auf beide Start- und Landebahnen erfolgt.

 

In Bezug auf Starts sind die derzeit bereits bis 2023 vorgesehenen Maßnahmen zu beschleunigen, um eine gleichmäßigere Verteilung der nächtlichen Bahnnutzung auch bei Starts und damit insgesamt zu erreichen. Mit dem Alternativvorschlag soll mehr Transparenz für die von Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger hergestellt werden.

 

Ein Hinwirken seitens des Oberbürgermeisters und der Stadtverwaltung Leipzig auf den Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG, den Aufsichtsrat der Flughafen Leipzig/Halle GmbH und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf Änderung des seit dem 30. Januar 2020 eingeführten neuen Anflugverfahrens wird nicht nur wegen der fehlenden Zuständigkeit als nicht zielführend abgelehnt, sondern auch weil mit diesem bereits jetzt in der nächtlichen Hauptverkehrszeit eine gleichmäßigere Verteilung der Anflüge auf beide Start- und Landebahnen erfolgt.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 9. Juli 2020

Der Antrag wurde auf Initiative der CDU-Fraktion mittels Änderungsantrag im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung von einer Mehrheit des Stadtrates gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

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