Antrag: Neuverpachtung an Biobauern: Pachtbefreiung während der Umstellungsphase

Antrag geändert von der Ratsversammlung am 22.01.2020 beschlossen:

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Thema „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet" bis Ende 2020 zu erarbeiten, in welcher die Themen aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VI-A-07003 bis VI-A-07009) behandelt werden sowie die umfassende Auseinandersetzung mit damit verbundenen Sachverhalten erfolgt.

2. Diese Gesamtkonzeption enthält einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus den Anträgen 07003 bis 07009 sowie ein Beteiligungskonzept, um Pächter*innen, Umweltverbände, interessierte Bürger*innen, Mitglieder des Stadtrates sowie Wissenschaftler*innen einzubeziehen.

3. Das Gesamtkonzept soll ein Verfahren zur wissenschaftlichen Evaluation der Maßnahmen enthalten, welches es Mitgliedern des Stadtrates und Bürger*innen ermöglicht, den Effekt der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die landwirtschaftliche Produktivität, die Biodiversität sowie auf Wasser, Boden und Luft nachzuvollziehen.

4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 50.000,00 € im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement" (1.100.11.1.3.05) werden bestätigt.

Antrag vom 19. Februar 2019

Beschlussvorschlag:

Sollte bei einer Neuverpachtung eine Ackerfläche auf Biolandwirtschaft umgestellt und somit 2 Jahre nicht wirtschaftlich genutzt werden können, ist dem Pächter für diesen Zeitraum eine Pachtbefreiung zu gewähren.

Wird die Fläche im Pachtzeitraum wieder konventionell bearbeitet (Rückumwandlung), muss die Pacht vollständig nachgezahlt werden.

Sachverhalt:'

Um die Selbstverpflichtung der Stadt aus dem Jahr 2010 und dem INSEK 2030 zu erfüllen, muss sie den Öko-Landbau aktiv fördern. Die Vorteile der Biolandwirtschaft wurden anderenorts umfassend erörtert.

Um Öko-Landbau betreiben zu können, muss der Acker einer mehrjährigen „Genesungskur“ unterzogen werden. D.h. in der Zeit von 2 Jahren wird meist auf den Flächen nichts aktiv angebaut, da die Bauern während der Umstellungsphase alle erzeugten Produkte nur als Umstellungsware zu deutlich schlechteren Preisen verkaufen dürfen.

Die Bauern erzielen somit auf diesen Flächen keine Einnahmen. Um den Öko-Landbau aktiv zu fördern, sollte daher hier eine aktive Unterstützung gegeben werden.

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