Antrag: Neuverpachtung an Biobauern: Pachtbefreiung während der Umstellungsphase

Antrag vom 19. Februar 2019

Beschlussvorschlag:

Sollte bei einer Neuverpachtung eine Ackerfläche auf Biolandwirtschaft umgestellt und somit 2 Jahre nicht wirtschaftlich genutzt werden können, ist dem Pächter für diesen Zeitraum eine Pachtbefreiung zu gewähren.

Wird die Fläche im Pachtzeitraum wieder konventionell bearbeitet (Rückumwandlung), muss die Pacht vollständig nachgezahlt werden.

Sachverhalt:'

Um die Selbstverpflichtung der Stadt aus dem Jahr 2010 und dem INSEK 2030 zu erfüllen, muss sie den Öko-Landbau aktiv fördern. Die Vorteile der Biolandwirtschaft wurden anderenorts umfassend erörtert.

Um Öko-Landbau betreiben zu können, muss der Acker einer mehrjährigen „Genesungskur“ unterzogen werden. D.h. in der Zeit von 2 Jahren wird meist auf den Flächen nichts aktiv angebaut, da die Bauern während der Umstellungsphase alle erzeugten Produkte nur als Umstellungsware zu deutlich schlechteren Preisen verkaufen dürfen.

Die Bauern erzielen somit auf diesen Flächen keine Einnahmen. Um den Öko-Landbau aktiv zu fördern, sollte daher hier eine aktive Unterstützung gegeben werden.

Antrag geändert von der Ratsversammlung am 22.01.2020 beschlossen:

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Gesamtkonzeption zum Thema „Landwirtschaft im Leipziger Stadtgebiet" bis Ende 2020 zu erarbeiten, in welcher die Themen aus den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VI-A-07003 bis VI-A-07009) behandelt werden sowie die umfassende Auseinandersetzung mit damit verbundenen Sachverhalten erfolgt.

2. Diese Gesamtkonzeption enthält einen Zeitplan für die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus den Anträgen 07003 bis 07009 sowie ein Beteiligungskonzept, um Pächter*innen, Umweltverbände, interessierte Bürger*innen, Mitglieder des Stadtrates sowie Wissenschaftler*innen einzubeziehen.

3. Das Gesamtkonzept soll ein Verfahren zur wissenschaftlichen Evaluation der Maßnahmen enthalten, welches es Mitgliedern des Stadtrates und Bürger*innen ermöglicht, den Effekt der landwirtschaftlichen Maßnahmen auf die landwirtschaftliche Produktivität, die Biodiversität sowie auf Wasser, Boden und Luft nachzuvollziehen.

4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 50.000,00 € im PSP-Element „Liegenschaftsmanagement" (1.100.11.1.3.05) werden bestätigt.

Umsetzungsstand 15.12.2022

x in Arbeit

Sachstand:

Durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden im Jahr 2019 insgesamt acht Anträge zum Thema Förderung der Bio-Landwirtschaft gestellt, von denen sieben (VI-A-07003 bis VI-A-07009) in die Erarbeitung der Gesamtkonzeption „Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig einbezogen wurden. Zu jedem Einzelantrag wurde ein gleichlautender Verwaltungsstandpunkt gefertigt. Somit betrifft der Umsetzungsbericht zum o. g. Beschluss die Anträge VI-A-7003 bis VI-A-7009.

Die thematische Erarbeitung der Gesamtkonzeption erfolgte in den Jahren 2020 und 2021 unterteilt in ein Grob- und ein Feinkonzept mit Unterstützung des auf Agrarthemen spezialisierten Beratungsunternehmens IAK Agrarconsulting GmbH Leipzig. Jeweils nach Fertigstellung des Grob- bzw. des Feinkonzeptes erfolgten Beteiligungsrunden für die wesentlichen Interessensgruppen (Fraktionen des Stadtrates, Ortschaftsräte, Verbände und Organisationen sowie Landwirtschaftsbetriebe jeglicher Größe aus der biologischen bzw. konventionellen Bewirtschaftungsform). Die Stellungnahmen der Interessensgruppen wurden nach den Beteiligungsrunden gesammelt, geprüft und in der erweiterten Lenkungsgruppe (Liegenschaftsamt, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Amt für Umweltschutz, Stadtplanungsamt, Amt für Geoinformation) diskutiert und nach Abstimmung im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Während der Bearbeitungsphase rückten aktuelle Entwicklungen und Themenstellungen, hinsichtlich der sich verschärfenden Konkurrenz von Flächennutzungsarten in den Fokus. Die Auswirkungen und resultierenden Zielkonflikte müssen zwingend auch im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Gesamtkonzeption Berücksichtigung finden. Beispielhaft stehen dafür die Themen Ausbau der erneuerbaren Energien (Bundesvorgabe Ausweisung von 2% der Fläche des Freistaates Sachsen), Sicherung der regionalen Nahrungsmittelversorgung sowie Flächen-bedarfe, welche sich aus den Entwicklungszielen einer wachsenden Stadt ergeben (insbesondere Neuausweisung von Wohnbauflächen, Gewerbeflächen und Flächen für die soziale Infrastruktur). Hierbei wird insbesondere das zu erarbeitende Außenbereichskonzept des Stadtplanungsamtes zu berücksichtigen sein. Die beabsichtigte Förderung des Biolandbaus und der damit verbundenen und notwendigen langfristigen Bereitstellung von Landwirtschaftsflächen (Zeiträume zwischen 15-25 Jahren) konkurriert dabei mit sämtlichen vorgenannten Flächen-nutzungsarten, deren Planung und Flächenverfügbarkeit sich auf kürzeren Zeiträume bezieht.  

Die aufgezeigte Komplexität der zu beachtenden Themen hat im Laufe der Bearbeitung der Gesamtkonzeption zur Entscheidung geführt, dass eine einzelne Beschlussvorlage nicht ausreichend sein wird. In Folge dessen wurden Arbeitspakete mit dem Ergebnis gebildet, dass es im weiteren Verfahren mehrere Beschlussvorlagen geben wird.

Als erste Beschlussvorlage der Gesamtkonzeption „Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig dient die Vorlage „Ausschreibungskriterien und Regeln zur Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig“.

Weitere folgende Beschlussvorlagen werden sich mit den Themen Aufbau von Vermarktungswegen bzw. Entwicklung einer digitalen Plattform für den Bewerbungsprozess für städtische Landwirtschaftsflächen, das Außenbereichskonzept des Stadtplanungsamtes, Aufbau regionaler Märkte und Wertschöpfungsketten sowie Aufbau eines kommunalen Landwirtschaftsbetriebes befassen.

Nächster Termin Beschlusskontrolle: 2025

 

Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 20.08.2025

Sachstand zu BP 1:

in Arbeit

Wie im Zwischenbericht zum Umsetzungsstand vom 15.12.2022 ausgeführt, erfolgt die Bearbeitung der komplexen und vielfältigen Themen der Gesamtkonzeption Landwirtschaft in mehreren Beschlussvorlagen. In der Ratsversammlung am 18.10.2023 wurde der 1. Teil der Gesamtkonzeption mit dem Titel „Ausschreibungskriterien und Regeln der Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Stadt Leipzig“ vorgestellt und unter Bezugnahme auf eine Vielzahl von Änderungsanträgen beschlossen. Wesentliches Instrument für diese   Beschlussfassung ist das 20 Punkte umfassende Kriterienset, welches die Grundlage für die Auswertung der Gebote von Pachtinteressenten im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen bildet. Erstmals fand dieses Kriterienset im Rahmen der Ausschreibung der 1. Tranche mit 8 Losen von neu zu verpachtenden Landwirtschaftsflächen im März 2025 Anwendung. Nach Auswertung der eingegangenen Gebote finden aktuell die Abstimmungen zu den Inhalten der Landpachtverträge mit den jeweils Erstplatzierten statt. Nach Vorstellung und Beschlussfassung zu den einzelnen Landpachtverträgen im Grundstücksverkehrs-ausschuss ist der Beginn der Flächenbewirtschaftung durch die neuen Vertragspartner ab dem 01.01.2026 vorgesehen.

Die zweite Beschlussvorlage zur Gesamtkonzeption Landwirtschaft widmet sich den Themen Regionale Wertschöpfungsketten und Ernährungsstrategie Leipzig. Die Bearbeitung erfolgt durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz. Die Gremienbefassung wird voraussichtlich Ende des Jahres 2025 stattfinden.      

 

Sachstand zu BP 2:

umgesetzt

Ausgehend von der Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 18.10.2023 zum 1. Teil der Gesamtkonzeption ist jährlich die öffentliche Ausschreibung von landwirtschaftlichen Nutzflächen verschiedener Größenklassen in mehreren Losen in einer Tranche vorgesehen. Dabei ist das Ziel, jeweils im Frühjahr eines Jahres die vorgeprüften und verwaltungsseitig abgestimmten Flächen über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen über eine Internetplattform auszuschreiben. Über die zeitlich gestaffelte Auswertung, Vertrags-verhandlung, Gremienbefassung und anschließenden Vertragsabschluss soll sichergestellt werden, dass die Flächenbewirtschaftung vertragsgemäß ab dem 1. Januar des Folgejahres beginnen kann. Aus den Ausschreibungskriterien heraus ergeben sich Verpflichtungen für die Flächenbewirtschafter, die verwaltungsseitig nachgehalten und dokumentiert werden müssen. Das betrifft z. B. die am Anfang und danach aller sechs Jahren durchzuführende Bodenuntersuchung hinsichtlich wesentlicher Kenngrößen, wie dem Nährstoffgehalt und der Bodenfruchtbarkeit.

 

Sachstand zu BP 3:

umgesetzt

Im Jahr 2026 steht die Evaluation des Bewerbungsverfahrens und des in 2023 beschlossenen Kriteriensets an. In die Auswertung werden die Erfahrungen aus der in diesem Jahr durchgeführten sowie der im nächsten Jahr stattfindenden Ausschreibung einfließen. Für diesen Zweck erfolgte bereits in diesem Jahr der Einsatz eines Fragebogens zur Bewertung der Kriterien sowie die Möglichkeit zur Einschätzung der Bedienungsfreundlichkeit der Internetplattform für die Pachtinteressenten. In Zukunft werden Informationen aus der Verpachtungspraxis und aus dem Vertragscontrolling wichtige Erkenntnisse und Anpassungserfordernisse für die weitere Arbeit liefern.

 

Sachstand zu BP 4:

umgesetzt

Die im Haushaltsjahr 2020 bereit gestellten Mittel wurden für die Erarbeitung der Grob- und Feinkonzeption sowie die fachliche Begleitung durch ein externes Landwirtschafts-Consultingunternehmen verwendet.

 

Nächster Termin Beschlusskontrolle: 08/2026

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