Antrag: Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, "Kino der Jugend"

Neufassung des Antrags: Notsicherung der Liegenschaft Eisenbahnstraße 162, "Kino der Jugend"

Beschlussvorschlag:

  1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass Sicherungsmaßnahmen i. H. v. bis zu 70.000,00 € netto (83.300,00 € brutto) zur Gefahrenabwehr und Wiederherstellung der Begehbarkeit des Gebäudes „Kino der Jugend“ gemäß Vorschlag des Punktes II der Begründung veranlasst sind. Die Finanzierung erfolgt durch Übertragung der Mittel der Arbeitsgruppe „Verwahrloste Immobilien“ an das Liegenschaftsamt (PSP 1.100.11.1.3.05).
  2. Die Liegenschaft „Kino der Jugend“ ist zur Vergabe im Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe  auszuschreiben, mit dem Ziel, das denkmalgeschützte Objekt zu sanieren und dieses dauerhaft einer kulturellen, sozialen und/oder gemeinwesenorientierten Nutzung zuzuführen. Bei Formulierung der Bewertungskriterien insbesondere in Bezug auf die Konzeptqualität ist im Vorfeld sicherzustellen, dass die zentrale Zielsetzung nicht konterkariert wird. Zu beachten ist auch, dass für die Konzepterarbeitung und die Klärung der Finanzierung potenziellen Interessenten genügend Zeit eingeräumt wird.

Sachverhalt:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass sich die Liegenschaft „Kino der Jugend“  hervorragend für eine neue Kultureinrichtung im Leipziger Osten eignet! Deshalb ist das denkmalgeschützte Objekt zur Vergabe im Erbbaurecht und nach Konzept mit dem Ziel auszuschreiben, dieses zu sanieren und dauerhaft einer kulturellen, sozialen und/oder gemeinwesenorientierten Nutzung zuzuführen. Eine Ausschreibung im Wege der Konzeptvergabe darf dabei nicht durch knappe Fristen behindert werden, denn potenzielle Interessenten müssen für die Konzepterarbeitung und für die notwendige Klärung der Finanzierung genügend Zeit erhalten.

Auch bei der Formulierung von Bewertungskriterien insbesondere in Bezug auf die Konzeptqualität ist im Vorfeld sicherzustellen, dass die zentrale Zielsetzung nicht konterkariert wird. Vergabekriterien und -praxen aus anderen Städten sind in diesem Zusammenhang zu erurieren und heranzuziehen.

Beschluss der Ratsversammlung vom 26. Oktober 2016

Der Antrag wurde inkl. folgender Ergänzungen durch einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mehrheitlich vom Stadtrat in folgender Fassung beschlossen:

in Punkt 1. ergänzt um die Sätze:

Damit eine nachhaltige Sicherung erfolgen kann, sind für weitergehende Maßnahmen (u. a. Dachinstandsetzung) vom Stadtrat bestätigte Haushaltsmittel in Höhe von 47.000 EUR brutto aus dem Budget der Arbeitsgruppe "Verwahrloste Immobilien" zu verwenden. Eine Übertragbarkeit der Mittel in Höhe von 47.000 Euro nach 2017 ist sicherzustellen.


in Punkt 2. ergänzt im Satz 1:

Die Liegenschaft „Kino der Jugend“ ist zur Vergabe im Erbbaurecht und im Wege der Konzeptvergabe erst nach Umsetzung des Ratsbeschlusses A-00058/14 (eRIS: V/A 567) vom 15.4.2015 und nicht vor dem 1.1.2018 auszuschreiben mit dem Ziel, das denkmalgeschützte Objekt zu sanieren und dauerhaft einer kulturellen, sozialen und /oder gemeinwesenorientierten Nutzung zuzuführen.

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