Antrag: Obst- und Gemüseprogramm in Schulen (Neufassung)

Antrag vom 15. März 2015

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister begibt sich mit der Landesregierung Sachsen, mit dem Ziel der Beteiligung des Freistaates an dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm, in Verhandlung.

  2. Bei erfolgreichem Verhandlungsergebnis stellt die Stadt Leipzig notwendige Haushaltsmittel für die Kofinanzierung des Programmes in der Stadt Leipzig zur Verfügung.

Begründung:

Die Ernährung Heranwachsender hat für die Gesundheit sowie den Lernerfolg eine wesentliche Bedeutung. Da das Land Sachsen, anders als sieben andere Bundesländer, auf die Einführung des durch die EU geförderten sog. Schulobst-Programmes bisher verzichtet hat, ist ein neuer Anlauf geboten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die Mittel für das Schulobstprogramm angehoben hat. Die EU übernimmt 75 % der Kosten, die beteiligten Länder tragen 25 %, Sachsen muss sich nur beteiligen und die bereitstehenden Gelder abrufen.

Die gesundheitliche Situation von Kindern lässt keine Verbesserung erkennen, weiterhin sind die Fälle von Adipositas und Diabetes im Kindesalter ansteigend. Die Schule ist der Ort, an welchem, nach der Familie, Ernährungsgewohnheiten geprägt werden. Diese Chance muss genutzt werden und ggf. vollständig oder übergangsweise aus dem Haushalt der Stadt Leipzig finanziert werden.


Verwaltungsmeinung zum Ursprungsantrag:

Ablehnung

Die Inanspruchnahme der finanziellen Mittel aus dem EU-Schulobstprogramm setzt die Durchführung sowie die Finanzierung des Programms durch den Freistaat Sachsen voraus. Die Teilnahme an dem EU-Schulobstprogramm wird seitens des Freistaates Sachsen nicht in Anspruch genommen, da die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Programms in keinem Verhältnis zum avisierten Nutzen stehen. Insbesondere die verwaltungs- und finanziellen Aufwendungen übersteigen das vertretbare Maß der Verhältnismäßigkeit.

 

Der Freistaat Sachsen müsste für jedes Schuljahr eine regionale Strategie zur Umsetzung der Programms inklusive der bereitstehenden finanziellen Mittel, Benennung der Zielgruppen, den Einsatz förderfähiger Produkte usw. erarbeiten und über die Bundesregierung bei der EU-Kommission einreichen.

 

Weder Kommunen noch Schulen können sich eigenständig bei der EU um die finanziellen Mittel bewerben. Die bei der EU eingereichten Programme sind gemäß den Vorgaben der EU zu evaluieren um die sinnvolle und zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu sichern sowie die positive Wirkung des Programms zu belegen. Die Prüfung der Landesregierung hinsichtlich der Teilnahme an dem Programm ergab, dass für die Umsetzung des Programms in Sachsen pro Kind im Alter von sechs bis zehn Jahren im Schuljahr maximal 9,45 € pro Jahr zur Verfügung stehen würden. Dies entspricht ca. 0,24 € pro Woche. Im Vergleich mit den Preisen für Obst und Gemüse wäre die tägliche Bereitstellung von Obst und Gemüse für jedes Schulkind in Schulen des Freistaates nicht leistbar.

 

Um zur Förderung einer gesunden Ernährung sowie zur Ernährungsbildung der Schülerinnen und Schüler an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig beizutragen, wird bereits seit Jahren durch die vertraglich gebundenen Versorgungsunternehmen die Bereitstellung von Obst- und Salattheken an einigen Schulen angeboten. Dieses Angebot erfreut sich regen Zuspruchs und hat sich in der organisatorischen Umsetzung bewährt. Es ist davon auszugehen das sich im Rahmen der Neuvergabe der Leistung Schulspeisung weitere Schulen für eine Obst- und Salattheke entscheiden.

 

Ein seitens der Stadt Leipzig finanziertes separates Programm bedingt einen personellen, verwaltungsorganisatorischen und somit finanziellen Aufwand. Sowohl in der Verwaltung als auch in den Schulen müssten die entsprechenden organisatorischen Rahmenbedingungen und damit verbunden die personellen Kapazitäten für die tägliche Bereitstellung von Obst und Gemüse geschaffen werden. Die Akzeptanz und Inanspruchnahme auf Seiten der Schülerschaft ist außerdem fraglich da bereits bestehende Angebote wie bspw. die Obst- und Salattheken etabliert sind.

 

Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015

Mehrheitliche Zustimmung zur Neufassung des Antrages

Bericht zur Umsetzung des Beschlusses vom 18. März 2015

Die Europäische Kommission will das EU Schulobst- und Schulmilchprogramm zukünftig in einer Richtlinie zusammenlegen. Der Freistaat Sachsen plant nach aktuellem Stand eine Beteiligung am kombinierten Programm. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt- und Landwirtschaft bereitet eine entsprechende Kabinettsvorlage vor. Über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag werden Hinweise zur Gestaltung des Programms eingebracht. Eine Entscheidung zur Programmteilnahme der Stadt Leipzig erfolgt nach Festlegung organisatorischer und finanzieller Rahmenbedingungen durch den Freistaat Sachsen.

 

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