Antrag: Open-Air-Kultur ernst nehmen- Raum schaffen
Endbericht zum Stand der Umsetzung 26.03.2024
umgesetzt
Mit den Teilnehmern am Runden Tisch wurden elf Flächensteckbriefe als Kriterienkatalog entwickelt, aus denen sich auf einen Blick sämtliche Angaben zu möglichen Veranstaltungen und Genehmigungsanforderungen ergeben.Es wurde eine interaktive Karte erstellt, die über die Website der Stadt Leipzig zu erreichen ist. Aus der Karte ergeben sich die elf Veranstaltungsorte, wobei beim Fahren über die Flächen Pop-ups aufgehen, die Kurzinformationen zur jeweiligen Fläche und einen Link zum ausführlicheren Flächensteckbrief enthalten.Das Antragsformular wurde überarbeitet und wird über formcycle gestellt und entspricht modernen Anforderungen an die Erreichbarkeit von Verwaltung.Gemeinsam mit allen Akteuren des Rundes Tisches wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadt Leipzig für diese elf Flächen Schallimmissionsprognosen (SIP) auf ihre Kosten erstellt. Sie hat diese den Veranstaltern kostenlos zur Verfügung gestellt.Die SIPs enthalten übersichtliche Merkblätter für jede Veranstaltungsart.
Sie ermöglichen den Veranstaltern eine immissionsschutzkonforme Planung ihrer Veranstaltungen und der Bühnenausrichtung und tragen im Rahmen des Antragsverfahren erheblich zur Niedrigschwelligkeit bei.
Antrag vom 04. Februar 2021
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zur Lösung der Situation von Spontanpartys und nicht-kommerziellen Open Airs im öffentlichen Raum einen runden Tisch einzuberufen, um gemeinsam mit der Szene Lösungsansätze zu finden. Diesem runden Tisch soll das Ordnungsamt und das Amt für Umweltschutz (AfU) angehören, sowie Vertreter des VAK und des Livekommbinats. Zielstellung ist es, gemeinsam Flächen zu finden, die sich für Veranstaltungen eignen und entsprechende Auflagen dafür festzuhalten.
Weiterhin soll die Stadt eine interaktive Karte erstellen, auf der sofort sichtbar ist, wo nicht angemeldete Veranstaltungen aufgrund von Naturschutz und öffentlichen Belangen (Lärmschutz) nicht stattfinden können und wo ggf. Veranstaltungen mit Auflagen stattfinden dürfen und welche Auflagen erfüllt werden müssen.
Begründung:
Die Stadtverwaltung hat aufgrund verschiedener Anträge und Anregungen in einem Verwaltungsstandpunkt deutlich gemacht, dass es keine in Betracht kommenden Flächen für sogenannte „Spontanpartys“ im öffentlichen Raum gibt.
Dabei gibt es eine Reihe von Flächen, die generell für Veranstaltungen mit vorheriger Anmeldung in Betracht kämen.
Fakt ist auch, dass in Leipzig Spontanpartys im öffentlichen Raum stattfinden. Statt also einseitig deutlich zu machen, was aus Sicht der Stadtverwaltung alles nicht geht, sollten konstruktive Lösungsansätze diskutiert werden.
Durch einen runden Tisch aller Beteiligten entsteht hier auch eine Sensibilisierung für die Belange der jeweils anderen Seite und Ansätze wie in Halle, mit vereinfachter Anmeldung, können diskutiert werden.
Durch eine interaktive Karte mit in Betracht kommenden Flächen und klar erkennbaren Vorgaben kann zudem auch eine stärkere Lenkungswirkung erzeugt werden und Flächen, die aufgrund von Belangen des Lärm- und Naturschutzes nicht in Betracht kommen, besser geschützt werden.
Ein Teil der Szene ist auch bereit Veranstaltungen vorher anzumelden um dadurch einen sicheren Rahmen zu haben. Bislang scheitert es daran, dass weder klar erkennbar ist, welche Flächen dafür in Frage kämen, noch welche Auflagen ggf. damit verbunden wären.
Dies kann und sollte die Stadt verbessern. Auch hier muss es das Ziel sein einen Ausgleich zwischen den Belangen der Umwelt, der Anwohner*innen und den Veranstaltern und Gästen zu schaffen.
Der in den letzten Jahren verfolgte rein ordnungsrechtliche Ansatz, mit der Bestreifung durch die Polizeibehörden, von bekannten Orten und zum Teil drakonischen Bußgeldern dem Problem Herr zu werden, ist gescheitert. Zielstellung der Stadt kann es nie sein, Bußgelder zu erwirtschaften, sondern Ordnungswidrigkeiten dadurch zu verhindern, dass man Lösungen findet.
Gerade auch in der aktuellen Zeit, wo Partys auch absehbar in Räumen nicht werden stattfinden können, ist es geboten zeitnah Lösungen zu finden. Denn auch diese Art von Veranstaltungen gehören mit zur Kultur und machen Leipzig für junge Menschen attraktiv.
Verwaltungsstandpunkt vom April 2021
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter Beteiligung der Leipziger Club- und Livemusikszene sowie Akteuren der Kunst- und Kulturlandschaft und der in ihren Belangen betroffenen Ämter einen Runden Tisch einzuberufen, um für die Durchführung von Spontanpartys und Open-Airs, auf Grundlage der aus Sicht der Veranstalter geeigneten Flächen, Lösungsansätze zu finden.
Die sich aus den Gesprächen ergebenden geeigneten Flächen sind z.B. in einer interaktiven Karte zu veröffentlichen, welche auch die grundsätzlich zu berücksichtigenden Auflagen darstellt.
Für die einzelnen Veranstaltungen sind jeweils Veranstaltungsanträge zu stellen, über die einzelfallbezogen und zeitnah entschieden wird.
Zusammenfassung:
Mit dem Antrag soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, einen Runden Tisch zur Lösung der Situation zum Thema Spontanparty sowie nichtkommerzielle Open-Airs einzuberufen und letztendlich für solche Veranstaltungen geeignete Flächen zu finden.
Als Ergebnis sollen in einer interaktiven Karte sofort sichtbar die dafür nicht geeigneten bzw. mit Auflagen geeigneten Flächen erkennbar sein.
Die Verwaltung unterstützt die Intention des Antrages zur Einberufung eines Runden Tisches zur Lösung der Situation im Umgang mit Spontanpartys und Open-Airs. Dies nicht nur bezogen auf nichtkommerzielle Veranstaltungen und auf der Grundlage von aus der Sicht der Veranstalter geeigneter Flächen.
Strategische Ziele
Es sollen Kultur- und Freizeitangebote, an denen entsprechend der bisherigen ungenehmigten Durchführung ein erkennbarer Bedarf bei den Leipzigern und ihren Gästen besteht, durch gute Erreichbarkeit quartiersnah ermöglicht werden. Musikangebote spontan organisierter Partys oder Events der freien Clubszene sind Bestandteil der vielfältigen und lebendigen Kulturlandschaft von Leipzig.
Begründung
Im Auftakt der Abstimmungen am Runden Tisch muss sich über eine Definition zu den hier zu regelnden Veranstaltungen verständigt werden. Spontanpartys sind nach derzeitiger Auffassung kurzfristig angemeldete und nach Prüfung durch die Fachbehörden genehmigungsfähige Veranstaltungen im privaten, kommerziellen und nicht kommerziellen Rahmen für Zusammenkünfte mit oder ohne Musikbeschallung. Grundsätzlich ist immer eine Zustimmung des jeweiligen Flächeneigentümers erforderlich.
Im Bereich städtischer Park- bzw. Grünanlagen ist die Flächenüberlassung durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer zu regeln.
Für Veranstaltungen mit Verkauf, Gastronomie sowie möglichen Kulturdarbietungen im öffentlichen Straßenraum wie z. B. auf Marktflächen und in Fußgängerzonen und alle Veranstaltungen dieser Art, bei welchen Eintritt erhoben wird, ist der Erlass einer Sondernutzungserlaubnis durch das Marktamt erforderlich.
Für Veranstaltungen ohne Einzäunung und mit freiem Eintritt, die im öffentlichen Straßenraum durchgeführt werden und einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedürfen, ist die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO durch die Veranstaltungsbehörde des Ordnungsamtes erforderlich.
In den Fällen einer Inanspruchnahme öffentlicher Flächen erfolgt die Zulassung durch die zuständige Behörde entsprechend oben erfolgter Darstellung. Dabei werden alle spezialgesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen berücksichtigt.
Insbesondere bei der Nutzung einer Privatfläche ist im Weiteren § 14 der in Leipzig seit dem 07.06.2020 geltenden Polizeiverordnung maßgeblich.
Hiernach hat derjenige, welcher eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, diese zur Vermeidung einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Leipzig unter Angabe der Art, des Ortes und der Zeit der Veranstaltung sowie der Zahl der zuzulassenden Besucher spätestens zwei Wochen vorher unter Verwendung des unter www.leipzig.de eingestellten Formulars "Veranstaltungsanzeige" schriftlich anzuzeigen, wenn mehr als 200 Besucher erwartet werden. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige.
In diesen Fällen wird die Versammlungs- und Veranstaltungsbehörde in ihrer sogenannten "Lotsenfunktion" aktiv und bindet verschiedene zu beteiligende Ämter wie das Amt für Umweltschutz, das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, die Branddirektion, den Träger des Rettungsdienstes sowie Institutionen wie die Polizei und ggf. die LVB in den Prozess mit ein.
In den Fällen der Inanspruchnahme privater Flächen für Spontanpartys ist zu beachten, dass bei einer Veranstaltungsdurchführung im Freien mit Einzäunung, welche keine öffentlichen Flächen sind, ab der 6. Veranstaltung eine Baugenehmigung wegen einer "Dauerhaftigkeit" der Nutzung erforderlich wird.
In allen bisher geführten Abstimmungen zu Spontanpartys und nichtkommerziellen Open-Airs wird darauf verwiesen, dass regelmäßig die Belange des Naturschutzes und des Immissionsschutzes berührt sind.
Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen, die außerhalb von Schutzgebieten liegen, wären aus naturschutzrechtlicher Sicht zulässig, sofern keine speziellen jahreszeitlich bedingten Artenschutzbelange berührt werden. Veranstaltungen in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten sind grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Aus der Sicht des Immissionsschutzes ist für die Festlegung von Flächen für Veranstaltungen eine einzelfallbezogene Prüfung des jeweiligen Standortes erforderlich.
Neufassung vom 13. Mai 2021
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt schnellstmöglich, unter Beteiligung der Leipziger Club- und Livemusikszene sowie Akteuren der Kunst- und Kulturlandschaft und der in ihren Belangen betroffenen Ämter einen Runden Tisch einzuberufen, um für die Durchführung nichtkommerziellen Open-Airs, auf Grundlage der aus Sicht der Veranstalter geeigneten Flächen, Lösungsansätze zu finden. Die Polizeidirektion soll nach Möglichkeit einbezogen werden.
Die sich aus den Gesprächen ergebenden geeigneten Flächen sind zeitnah z.B. in einer interaktiven Karte zu veröffentlichen, welche auch die grundsätzlich zu berücksichtigenden Auflagen darstellt.
Dabei soll der Ermessensspielraum der Freizeitlärmrichtlinie, unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange Dritte, veranstaltungsfreundlich genutzt werden.
Für die einzelnen Veranstaltungen sind jeweils Veranstaltungsanträge zu stellen, über die einzelfallbezogen und zeitnah entschieden wird.
Begründung:
Die Neufassung greift im Wesentlichen den Vorschlag der Verwaltung auf und ergänzt diese. Bei der Beratung der Ämter über in Betracht kommende Flächen sollte auch die Landespolizei über die Ergebnisse informiert werden, da regelmäßig Anrufe wegen ruhestörenden Lärms auch dort eingehen. Ferner ist der Ermessensspielraum der Freizeitlärmrichtlinie entsprechend zu nutzen.
Beschluss der Ratsversammlung am 23. Juni 2021
Der Antrag wurde mit einer von uns übernommenen Änderung wie folgt beschlossen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Beginn der Sommerferien, auf Grundlage des bestehenden Runden Tisches bzw. bestehender Gespräche unter Beteiligung der Leipziger Club- und Livemusikszene sowie Akteuren der Kunst- und Kulturlandschaft einen gemeinsam entwickelten Kriterienkatalog vorzulegen, auf Basis dessen nichtkommerzielle Open Airs im Jahr 2021 niederschwellig angemeldet werden können. Ggf. ist der bestehende Runde Tisch um weitere Akteure zu ergänzen. und der in ihren Belangen betroffenen Ämter einen Runden Tisch einzuberufen, um für die Durchführung nichtkommerziellen Open-Airs, auf Grundlage der aus Sicht der Veranstalter geeigneten Flächen, Lösungsansätze zu finden. Die Polizeidirektion soll nach Möglichkeit einbezogen werden.
Die sich aus den Gesprächen ergebenden geeigneten Flächen sind zeitnah Auf Basis der Erfahrungen aus dem Sommer 2021 entwickelt die Stadtverwaltung bis zum Ende des I. Quartals 2022 ein Konzept mit verbindlichen Regeln für die niederschwellige Durchführung von nichtkommerziellen Open Airs. Im Rahmen des Konzepts sind Flächen, auf denen eine Genehmigung grundsätzlich möglich sind z.B. in einer interaktiven Karte zu veröffentlichen, welche auch die grundsätzlich zu berücksichtigenden Auflagen darstellt.
Dabei soll der Ermessensspielraum des Umwelt- und Naturschutzes, sowie der Freizeitlärmrichtlinie, unter Berücksichtigung schutzwürdiger Belange Dritte, veranstaltungsfreundlich genutzt werden.
Für die einzelnen Veranstaltungen sind jeweils Veranstaltungsanträge zu stellen, über die auf Grundlage des Konzepts und der benannten Auflagen einzelfallbezogen und zeitnah entschieden wird.
Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung 26.03.2024
umgesetzt
Mit den Teilnehmern am Runden Tisch wurden elf Flächensteckbriefe als Kriterienkatalog entwickelt, aus denen sich auf einen Blick sämtliche Angaben zu möglichen Veranstaltungen und Genehmigungsanforderungen ergeben. Es wurde eine interaktive Karte erstellt, die über die Website der Stadt Leipzig zu erreichen ist. Aus der Karte ergeben sich die elf Veranstaltungsorte, wobei beim Fahren über die Flächen Pop-ups aufgehen, die Kurzinformationen zur jeweiligen Fläche und einen Link zum ausführlicheren Flächensteckbrief enthalten. Das Antragsformular wurde überarbeitet und wird über formcycle gestellt und entspricht modernen Anforderungen an die Erreichbarkeit von Verwaltung. Gemeinsam mit allen Akteuren des Rundes Tisches wurde der Beschluss gefasst, dass die Stadt Leipzig für diese elf Flächen Schallimmissionsprognosen (SIP) auf ihre Kosten erstellt. Sie hat diese den Veranstaltern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die SIPs enthalten übersichtliche Merkblätter für jede Veranstaltungsart.
Sie ermöglichen den Veranstaltern eine immissionsschutzkonforme Planung ihrer Veranstaltungen und der Bühnenausrichtung und tragen im Rahmen des Antragsverfahren erheblich zur Niedrigschwelligkeit bei.