Antrag: Patenschaftsprogramm für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien

Antrag vom 08. Mai 2025

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Patenschaftsprogramm für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien zu entwickeln.
  2. Das Programm soll die Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Patinnen und Paten und regelmäßige Supervisionen für diese beinhalten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Kooperationen mit lokalen Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, Schulen, Kitas und dem Gesundheitsamt aufzubauen.

Begründung:

Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien gehören zu den am stärksten gefährdeten Risikogruppen für die Entwicklung eigener psychischer Störungen und Suchterkrankungen. Laut Meinungen von Expert*innen ist eine elterliche Suchterkrankung "eines der zentralsten Risiken für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen" (Grundsatzpapier des Bundesgesundheitsministeriums). Diese Kinder leiden häufig unter sozialer Isolation, Scham- und Schuldgefühlen sowie mangelnder Stabilität im Alltag. Ohne gezielte Unterstützung besteht die Gefahr, dass sich Suchtprobleme von Generation zu Generation fortsetzen.

Ein kommunales Patenschaftsprogramm bietet diesen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, einen geschützten Raum für den Austausch mit anderen Betroffenen zu finden, soziale Isolation zu überwinden und Gemeinschaft zu erleben. Sie haben die Möglichkeit, stabile Bezugspersonen außerhalb des familiären Systems kennenzulernen. Das GKV-Bündnis für Gesundheit betont: "Die Suchtprävention ist eine Investition in die Zukunft der Lebenswelt Kommune, da auf diese Weise der Weg zur gesellschaftlichen Teilhabe und in ein erfolgreiches Erwerbsleben für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien gefördert werden kann." Erfolgreiche Modellprojekte wie "Kindern von Suchtkranken Halt geben" des BKK Dachverbands (2005-2010) haben gezeigt, dass frühzeitige Intervention und kontinuierliche Begleitung die Resilienz der betroffenen Kinder stärken und langfristig gesellschaftliche Folgekosten reduzieren können.

Mit dem vorgeschlagenen Patenschaftsprogramm übernimmt unsere Kommune eine Vorreiterrolle in der präventiven Arbeit mit Kindern aus suchtbelasteten Familien und leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterbrechung des Kreislaufs von Suchterkrankungen. Das Patenschaftsprogramm soll perspektivisch eng mit dem im Doppelhaushalt 2025/26 beschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zusammenarbeiten.

Verwaltungsstandpunkt vom 05. August 2025

Alternativvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft die Öffnung der bestehenden und funktionierenden Patenschaftsprogramme „Die Wunderfinder/Stiftung Bürger für Leipzig“ und „Kinderpatenschaften Leipzig/IB Leipzig“ für die Zielgruppe Kinder aus suchtbelasteten Familien.

Begründung:

Die fachinhaltliche Einschätzung, dass Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien zu den am stärksten gefährdeten Risikogruppen für die Entwicklung eigener psychischer Störungen und Suchterkrankungen gehören, teilen das Amt für Jugend und Familie und das Gesundheitsamt. Laut Meinungen von Expert/-innen ist eine elterliche Suchterkrankung "eines der zentralen Risiken für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen" (Grundsatzpapier des Bundesgesundheitsministeriums). Ohne gezielte Unterstützung besteht die Gefahr, dass sich Suchtprobleme von Generation zu Generation fortsetzen. Aus diesem Grund ist die Prävention bei Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien besonders wichtig. Frühzeitige präventive Maßnahmen können helfen, die negativen Folgen wie emotionale Belastungen, Rückzugstendenzen oder Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten zu verringern. Zudem fördert Prävention soziale Kompetenzen, stärkt das Selbstbewusstsein und vermittelt gesunde Bewältigungsstrategien, die den jungen Menschen ermöglichen, belastende Situationen besser zu meistern und eigenständige, gesunde Lebenswege zu gehen.

Prinzipiell halten das Gesundheitsamt und das Amt für Jugend und Familie unter Beachtung des Kinderschutzes Patenschaftsprogramme für junge Menschen für sinnvoll. Es wird kritisch bewertet, dass Patenschaften explizit für die o.g. Zielgruppe angeboten werden sollen, da dies die Gefahr der Stigmatisierung der jungen Menschen in sich birgt. Patenschaften sollen für jungen Menschen, die dies möchten und wo Bedarfe angemeldet werden, angeboten werden. Dies impliziert selbstverständlich auch die Kinder und Jugendlichen, welche in suchtbelasteten Familien leben.

Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, ein Patenschaftsprogramm im direkten Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst zu betrachten, dessen Einrichtung zwar beabsichtigt, aber noch nicht realisiert ist. Junge Menschen würden direkt einer psychiatrischen Hilfe zugeordnet und im Umkehrschluss von anderen Kinderangeboten ausgeschlossen. Ein weiterer Aspekt ist, dass die jungen Menschen nicht zwingend psychisch krank sind, auch wenn sie, wie im Antrag formuliert, als Kinder suchtkranker Eltern ein größeres Risiko haben, später selbst psychische Störungen und Suchterkrankungen zu entwickeln. Eine Zusammenarbeit mit dem geplanten Dienst ist selbstredend wie in anderen Fällen bei Bedarf natürlich möglich.

Das Gesundheitsamt unterstützt und fördert bereits die Arbeit mit Kindern aus suchtbelasteten Familien über die Kindergruppe „Drehscheibe“ und finanziert über die Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe im Fachbereich Familienhilfe 1,0 VZÄ für die Arbeit der Kindergruppe im Fachbereich Familienhilfe.

Zeitplan

Zu BP 1. Die Prüfung erfolgt im dritten Quartal 2025, über das Ergebnis wird der Jugendhilfeausschuss informiert. Sollte die Öffnung für die Zielgruppe möglich sein, wird dies ab dem 4. Quartal 2025 umgesetzt.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 24. September 2025

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung zur Abstimmung gestellt und vom Stadtrat mehrheitlich so beschlossen.

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