Antrag: Petitionsrecht und Petitionswesen weiterentwickeln und stärken I

Antrag vom 23. November 2018

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat spricht sich für eine Weiterentwicklung und Stärkung des Petitionsrechts und des Petitionswesens aus.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des IV. Quartals 2019 ein Konzept zur Weiterentwicklung und Stärkung des Petitionsrechts und des Petitionswesens vorzulegen.
  3. Die Online-Plattform für Petitionen auf der stadteigenen Webseite wird einer Überarbeitung unterzogen, mit dem Ziel, dass
    •neben der elektronischen Mitzeichnung und Unterstützung von öffentlichen Petitionen auch die Anliegen der Petenten in moderierten Foren von den Nutzer*innen auf der Plattform diskutiert werden können. Der Aufbau einer sog. „Petitionscommunity“ ist anzustreben.
    •eine einfache Auswertung neben der Anzahl der online oder offline eingegangenen Mitzeichnungen auch die Anzahl der Diskussionsbeiträge zeigt und wie diese Beiträge sich zu den jeweiligen Anliegen verhalten (positiv, negativ, neutral/unbestimmt).
    •für Interessierte der Weg zur städtischen Online-Plattform erleichtert wird. Zur Erhöhung der Reichweite ist eine Suchmaschinenoptimierung durchzuführen.
    •die Nutzbarkeit der Anwendung der Plattform auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones, Tablets) optimiert und den aktuellen technischen Entwicklungen wird.
  4. An den Informationsständen der Stadt Leipzig soll sich der Petitionsausschuss mit Unterstützung der Stadtverwaltung beteiligen und  Bürgersprechstunden durchführen können. In diesen Bürgersprechstunden informiert der Petitionsausschuss über seine Arbeit und das kommunale Petitionswesen. Er berät die Bürger*innen. Städtische und weitergehende Informationsmaterialien zum Petitionswesen, die die Stadtverwaltung bereithält, unterstützen den Petitionsausschuss bei seiner Öffentlichkeitsarbeit.
  5. Dem Petitionsausschuss sind ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen zur bürgernahen und effizienten Bearbeitung der Petitionen und zur Erledigung seiner Aufgaben Verfügung zu stellen. Der Ausbau der städtischen Online-Plattform für Petitionen sowie deren kontinuierliche Pflege und personelle Betreuung sind im Rahmen der Haushaltsplanung ebenfalls mit zu berücksichtigen.


Begründung:

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Artikel 17 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es immer schon ein wichtiges Anliegen, die Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Leipziger*innen in kommunalpolitischen Angelegenheiten zu stärken und weiterzuentwickeln.

Mit unserem Antrag und den im Beschlusstext enthaltenen Vorschlägen sprechen wir uns für eine weitere Stärkung und Weiterentwicklung des Petitionsrechts und des Petitionswesen aus. Bereits die
Einführung der elektronischen Petition und der öffentlichen Petition sowie der Aufbau einer städtischen Online-Plattform für Petitionen in der letzten Wahlperiode (2014) stellte eine bedeutende Weiterentwicklung des Petitionsrechts dar. Diese ging auf eine Initiative unserer Fraktion zurück.

Wir wollen unser Petitionswesen auch vor dem Hintergrund privater Petitionsplattformen im Internet noch bekannter machen. Weiteres Ziel ist es außerdem, dass wir mit unserem Petitionswesen dauerhaft bei den Leipziger*innen, die das Petitionsrecht nutzen und die am politischen Diskurs teilnehmen wollen, eine große Akzeptanz und Zufriedenheit erreichen.


Alternativvorschlag der Verwaltung vom 26. März 2019

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister bis zum Ende des 4. Quartals 2019 ein Kon­zept zur Weiterentwicklung und Stärkung des Petitionsrechts und Petitionswesens vor­zu­legen. Dabei wird insbesondere geprüft, wie die Onlineplattform zu stärken ist, Online-Dis­kussionen von Nutzerinnen und Nutzern zugelassen werden können, die Nutzbarkeit für mobile Endgeräte optimiert und die Attraktivität des Onlineangebotes insgesamt gesteigert werden kann. Ferner wird im Zuge dessen die Möglichkeiten der öffentlichen Durchführung der Sitzungen geprüft.

Begründung

Dem Antrag VI-A-06701 kann in der vorliegenden Fassung nicht gefolgt werden. Es wird vor­ge­schlagen im Rahmen des Konzeptes auch die Möglichkeiten der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses zu prüfen und dabei auch zu berücksichtigen, ob und inwiefern Petentinnen und Petenten gehört werden können.

Auch hier greift die Verwaltung ausdrücklich das Ziel der Antragstellerin auf, die Sitzungen selbst so zu gestalten, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich sind und diese umfassend in­formiert wird. Auch sollen Petentinnen und Petenten grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, in den Sitzungen gehört zu werden und ihr Anliegen vorzutragen.

Dies kann jedoch nicht dadurch erfolgen, dass ein beschließender Ausschuss eingerichtet wird, da dieser eindeutig abgrenzbare Bereiche zur Entscheidung erhalten müsste, die un­abhängig vom Stadtrat und Verwaltungsausschuss sind und in denen er eigenständig und abschließend beschließen kann. Das hätte aber zur Folge, dass nur in diesem Bereich, wo der Petitionsausschuss entscheidungsbefugt ist, eine Öffentlichkeit hergestellt werden kann. Lägen Petitionen außerhalb des konkreten Bereiches wären diese gleichfalls nicht-öffentlich zu beraten. Dies entspräche aus Sicht der Stadtverwaltung nicht der Intention des Antrages.

Ziel sollte es vielmehr sein, die Sitzungen so einzurichten, dass sie in einem öffentlichen Teil und einen nicht-öffentlichen Teil geteilt werden. Im nicht-öffentlichen Teil könnte dann der Ausschuss beratend tätig werden während im öffentlichen Teil die Petenten über den Antrag öffentlich diskutieren können und die Möglichkeit des Stellens von Fragen gegeben ist. Damit würde dem grundsätzlichen Ziel, den Petentinnen und Petenten Raum zu geben und auch das Anliegen öffentlich darzustellen, genüge getan werden.

Allerdings müsste die Variante mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt werden, da grundsätzlich nur beschließende Ausschüsse öffentlich tagen, während beratende Ausschüsse – wie der Petitionsausschuss – nicht-öffentlich tagen. Die Verwaltung würde hier in entsprechender Abstimmung eine Lösung erarbeiten. Auch diese würden im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes mit einfließen.

 

Beschluss der Ratsversammlung vom 17. April 2019

Der Antrag, der im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung von uns als Antragstellerin zur Abstimmung gestellt wurde, wurde von einer Mehrheit des Stadtrates aus CDU, AfD, SPD und Freibeutern abgelehnt.

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