Antrag: Petitionsrecht und Petitionswesen weiterentwickeln und stärken II - Petitionsausschuss wird beschließender Ausschuss

Antrag vom 23. November 2018

Beschlussvorschlag:

  1. Der Petitionsausschuss wird zu einem beschließenden Ausschuss nach § 41 (1) SächsGemO umgewandelt. Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig und die Geschäftsordnungen von Ratsversammlung und Petitionsausschuss sind entsprechend anzupassen.

  2. Folgende Vorschläge und Verfahrensregelungen sind dabei mit umzusetzen:

a. Grundsätzlich sind alle zulässigen Petitionen, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, in öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses zu behandeln, es sei denn, die Petent*innen lehnen dies ab oder datenschutzrechtliche Gründe sprechen dagegen.

b. Öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses sollen mittels Livestream verfolgt werden können. Stattgefundene öffentliche Sitzungen sollen per Video-on-Demand nachbetrachtet werden können.

b. Auf Einladung des Petitionsausschusses ist den Petent*innen ein Rederecht einzuräumen, so dass sie ihre Anliegen dem Petitionsausschuss in seinen Sitzungen ggf. persönlich vorstellen können.

d. Zur Vertiefung eines Sachverhalts ist dem Petitionsausschuss auch die Möglichkeit der Anhörung externer Sachverständiger einzuräumen. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Einsicht in Akten zum entsprechenden Vorgang einzuräumen.

e. Der Petitionsausschuss legt dem Stadtrat jährlich einen Tätigkeitsbericht als Informationsvorlage in Bezug auf das zurückliegende Jahr vor. Der Petitionsausschuss stellt im Rahmen einer Pressekonferenz seinen jährlichen Tätigkeitsbericht vor. Er wird dabei von der Stadtverwaltung unterstützt.

 Begründung:

Der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es immer schon ein wichtiges Anliegen, die Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten der Leipziger*innen in kommunalpolitischen Angelegenheiten zu stärken und weiterzuentwickeln.

Ein bürgernahes Petitionswesen zeichnet sich nach Auffassung der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen insbesondere durch ein hohes Maß an Transparenz aus. Bei der Weiterentwicklung der Verfahrensgrundsätze sind deshalb Bürgernähe, Transparenz und Niedrigschwelligkeit unbedingter Maßstab. Mit der Stärkung des Petitionsrechts soll unseres Erachtens auch eine Stärkung des Petitionsauschusses, der die Eingaben immer ernsthaft und mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet, einhergehen. Damit das Petitionswesen noch bekannter wird, ist die Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren.

 

Alternativvorschlag der Verwaltung vom 26. März 2019

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister bis zum Ende des 4. Quartals 2019 ein Kon­zept zur Weiterentwicklung und Stärkung des Petitionsrechts und Petitionswesens vor­zu­legen. Dabei wird insbesondere geprüft, wie die Onlineplattform zu stärken ist, Online-Dis­kussionen von Nutzerinnen und Nutzern zugelassen werden können, die Nutzbarkeit für mobile Endgeräte optimiert und die Attraktivität des Onlineangebotes insgesamt gesteigert werden kann. Ferner wird im Zuge dessen die Möglichkeiten der öffentlichen Durchführung der Sitzungen geprüft.

Begründung

Dem Antrag VI-A-06701 kann in der vorliegenden Fassung nicht gefolgt werden. Es wird vor­ge­schlagen im Rahmen des Konzeptes auch die Möglichkeiten der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses zu prüfen und dabei auch zu berücksichtigen, ob und inwiefern Petentinnen und Petenten gehört werden können.

Auch hier greift die Verwaltung ausdrücklich das Ziel der Antragstellerin auf, die Sitzungen selbst so zu gestalten, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich sind und diese umfassend in­formiert wird. Auch sollen Petentinnen und Petenten grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, in den Sitzungen gehört zu werden und ihr Anliegen vorzutragen.

Dies kann jedoch nicht dadurch erfolgen, dass ein beschließender Ausschuss eingerichtet wird, da dieser eindeutig abgrenzbare Bereiche zur Entscheidung erhalten müsste, die un­abhängig vom Stadtrat und Verwaltungsausschuss sind und in denen er eigenständig und abschließend beschließen kann. Das hätte aber zur Folge, dass nur in diesem Bereich, wo der Petitionsausschuss entscheidungsbefugt ist, eine Öffentlichkeit hergestellt werden kann. Lägen Petitionen außerhalb des konkreten Bereiches wären diese gleichfalls nicht-öffentlich zu beraten. Dies entspräche aus Sicht der Stadtverwaltung nicht der Intention des Antrages.

Ziel sollte es vielmehr sein, die Sitzungen so einzurichten, dass sie in einem öffentlichen Teil und einen nicht-öffentlichen Teil geteilt werden. Im nicht-öffentlichen Teil könnte dann der Ausschuss beratend tätig werden während im öffentlichen Teil die Petenten über den Antrag öffentlich diskutieren können und die Möglichkeit des Stellens von Fragen gegeben ist. Damit würde dem grundsätzlichen Ziel, den Petentinnen und Petenten Raum zu geben und auch das Anliegen öffentlich darzustellen, genüge getan werden.

Allerdings müsste die Variante mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt werden, da grundsätzlich nur beschließende Ausschüsse öffentlich tagen, während beratende Ausschüsse – wie der Petitionsausschuss – nicht-öffentlich tagen. Die Verwaltung würde hier in entsprechender Abstimmung eine Lösung erarbeiten. Auch diese würden im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes mit einfließen.

 

Beschluss der Ratsversammlung vom 17. April 2019

Der Antrag, der im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung von uns als Antragstellerin zur Abstimmung gestellt wurde, wurde von einer Mehrheit des Stadtrates aus CDU, AfD, SPD und Freibeutern abgelehnt.

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