Antrag: Pilotprojekt zur Einführung von Reinigungsrobotern an städtischen Schulen
Pilotprojekt zur Einführung von Reinigungsrobotern an städtischen Schulen
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Pilotprojekt zur Einführung von Reinigungsrobotern an drei ausgewählten städtischen Schulen (mit Reinigungszeiten außerhalb des regulären Schulbetriebs) zu initiieren. Das Pilotprojekt soll eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach sechs Monaten einen Zwischenbericht und nach Abschluss des Pilotprojekts einen umfassenden Evaluierungsbericht vorzulegen, der folgende Aspekte berücksichtigt:
- Effizienz und Qualität der Reinigungsleistung
- Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu konventionellen Reinigungsmethoden
- Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen des Reinigungspersonals
- Energieverbrauch und Umweltauswirkungen
- Akzeptanz bei Schüler*innen, Lehrer*innen und Reinigungspersonal
- Bei positiver Evaluation soll ein Konzept zur schrittweisen Ausweitung auf weitere städtische Schulen erarbeitet werden.
Begründung:
Die Reinigung von Schulgebäuden stellt eine kontinuierliche Herausforderung dar. Das Reinigungspersonal ist oft hohen Arbeitsbelastungen ausgesetzt, und die Qualität der Reinigung kann aufgrund von Personalmangel und Zeitdruck leiden. Gleichzeitig sind saubere Schulen ein wichtiger Faktor für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Schüler*innen und Lehrpersonal sowie für ein positives Lernumfeld.
Moderne Reinigungsroboter bieten das Potenzial, das Reinigungspersonal bei Routineaufgaben zu entlasten und können besonders in großflächigen Bereichen wie Fluren, Aulen und Sporthallen effizient eingesetzt werden. Dies ermöglicht dem Reinigungspersonal, sich auf Reinigungsaufgaben zu konzentrieren, die eine menschliche Beurteilung und Sorgfalt erfordern.
Es ist ausdrücklich zu betonen, dass das Pilotprojekt nicht darauf abzielt, Arbeitsplätze zu ersetzen, sondern das bestehende Reinigungspersonal zu entlasten, ihren Fokus auf andere Aufgaben umzulenken und die Qualität der Schulreinigung insgesamt zu verbessern. Die Einbindung des Reinigungspersonals in die Planung und Umsetzung des Projekts ist daher von großer Bedeutung.
Verwaltungsstandpunkt vom 27. August 2025
Alternativvorschlag der Verwaltung:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Pilotprojekt zur Einführung von Reinigungsrobotern an drei ausgewählten städtischen Schulen (mit Reinigungszeiten außerhalb des regulären Schulbetriebs) in Zusammenarbeit mit den gebundenen Reinigungsdienstleistern kostenneutral zu initiieren. Das Pilotprojekt soll eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Ende des IV. Quartals 2025 einen Zwischenbericht und nach Abschluss des Pilotprojekts (frühestens Ende des II. Quartals 2026) einen umfassenden Evaluierungsbericht zu erstellen und dem Fachausschuss Jugend, Schule, Demokratie zuzuleiten, der folgende Aspekte berücksichtigt:
- Effizienz und Qualität der Reinigungsleistung
- Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu konventionellen Reinigungsmethoden
- Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen des Reinigungspersonals
- Energieverbrauch und Umweltauswirkungen
- Akzeptanz bei Schüler*innen, Lehrer*innen und Reinigungspersonal
- Bei positiver Evaluation soll geprüft werden, ob eine schrittweise Ausweitung auf weitere städtische Schulen im Rahmen der Dienstleistungsverträge erfolgen kann.
Begründung des Vorschlags
Grundsätzlich wird der Einsatz von unterstützender Technik (Cobotik) begrüßt. Reinigungsleistungen in kommunalen Schulen, werden vollständig in Dienstleistung durch Fremdfirmen erbracht. In Anbetracht von Schnittstellen und ggf. Überschneidungen wird die Stadt Leipzig auf geeignete Firmen zugehen und die Möglichkeit des befristeten kostenneutralen Einsatzes, zum Zwecke der Evaluation, prüfen.
Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden hohen Haushaltbelastung sowie fehlender Erfahrungen auf diesem Gebiet erscheint diese Vorgehensweise zielführend. Eine realistische und fundierte Berichterstattung kann jedoch erst zum Ende des 2. Quartals 2026 erfolgen.
Beschluss der Ratsversammlung am 24. September 2025
Der Antrag wurde im Sinne des zur Abstimmung gestellten Alternativvorschlages der Verwaltung vom Stadtrat einstimmig und unter Enthaltung der CDU-Fraktion beschlossen.