Antrag: Planungen zum Bau des Stadthafens und seines Umfeldes evaluieren (Neufassung)

Antrag in der Neufassung vom 22. März 2019:

1.    Der Bau- und Finanzierungsbeschluss von 2009 wird an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst.
2.    Vor Ausschreibung der Betreibung des Stadthafens ist ein städtebaulicher Planungsworkshop durchzuführen.

Begründung:

Die Rahmenbedingungen der Leipziger Stadtentwicklung haben sich in den letzten 20 Jahren wesentlich geändert: von der schrumpfenden zur stark wachsenden Stadt. So ist der Bau- und Finanzierungsbeschluss von 2009 noch von der schrumpfenden Stadt geprägt. Die stark wachsende Stadt bringt allerdings erhöhte Anforderungen an eine qualitätsvolle Stadtentwicklung mit sich. Deshalb sind die städtebaulichen Ziele am Stadthafen unter den Gesichtspunkten einer wachsenden Stadt abzuwägen und zu überprüfen (z.B. höhere Dichte, ausgewogenes Verhältnis Gewerbe/Wohnen, blau-grüne-Infrastruktur). Die Entwürfe der Selbstnutzer von 2009 sind nochmals zu diskutieren und einzubeziehen. Der Planungsworkshop kann eine große Chance auf eine qualitätsvolle Stadtentwicklung mit sich bringen.

Ursprünglicher Antrag vom 11. Mai 2018


Beschlussvorschlag:

  1. Das seit 2009 laufende Investoren- und Betreiberverfahren wird beendet.
  2. Der zuletzt im Jahre 2009 geänderte Bau- und Finanzierungsbeschlusses „Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt - Stadthafen Leipzig“ wird evaluiert.
  3. Auf Grundlage aktualisierter Rahmenbedingungen und eines fortzuschreibenden Konzeptes in Bezug auf das Plangebiet, welche nach durchgeführter Bürger- und Akteursbeteiligung vom Stadtrat zu beschließen sind, ist ein erneuter Investoren-/Betreiberwettbewerb durchzuführen. Die Auslobung ist ebenfalls vom Stadtrat zu beschließen. Die stadteigenen notwendigen Grundstücke für den Bau des Stadthafens 2407, 2408 c und 2593 f sind im Wege des Erbbaurechtes zu veräußern.
  4. Die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke 2408 b, 2408 und 2407 c sind ebenfalls in Erbpacht und im Rahmen einer Konzeptvergabe zu vergeben. Über die Vergaben entscheidet der Grundstücksverkehrsausschuss.


Sachverhalt:

Das zukünftige Gelände des Stadthafens wird seit 2014 im Rahmen einer Zwischennutzung mit wassertouristischen Hintergrund und einem größeren Parkplatz (PKW-Parkplätze, zwei Busparkplätze und Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze) bewirtschaftet.

2014 gab sich die Verwaltung optimistisch, dass mit dem Bau des Stadthafens im Jahre 2017 zu rechnen sei (vgl. Beschlussvorlage BS/GVAV-382/14/).

2009 hat der Stadtrat im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses den Oberbürgermeister beauftragt, ein Investoren- und Betreiberverfahren ausloben zu lassen. Es wurde des Weiteren beschlossen, dass die Ratsversammlung über die Ergebnisse vor Baubeginn informiert werde solle. Außerdem war die damalige Auffassung des Stadtrates, dass mit dem Bau erst nach erfolgreicher Investoren- und Betreibersuche für den Betrieb des Stadthafens und bezüglich des Verkaufs der Grundstücke außerhalb des Hafenbeckens begonnen werden solle.

Die Öffnung des Elstermühlgrabens und der damit verbundene Bau des Stadthafens sind wichtige Bausteine des Gewässerkonzepts Leipziger Neuseenland. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist allerdings der Auffassung, dass das derzeit noch laufende Investoren- und Betreiberverfahren umgehend zu beenden ist, da sich

1. die Rahmenbedingungen (Verkehrswerte der Grundstücke, städtebauliche Einbindung, Machbarkeitsprüfung, ökologische und ökonomische Anforderungen) seit 2009 wesentlich verändert haben und

2. die Beschreibung des Vorhabens „Stadthafen“, das Gestaltungskonzept, die Baubeschreibung, die Auswirkungen und Folgeeffekte sowie die Fördermittelbereitstellung zu überprüfen und entsprechend zu aktualisieren sind.

Für die Planung und den Bau des Stadthafen schlagen wir deshalb nach Aktualisierung der Rahmenbedingungen und Überprüfung sowie Fortschreibung des Konzeptes die erneute Durchführung eines Investoren-/Betreiberwettbewerbes vor. Entsprechende Stadtratsbeschlüsse sind diesbezüglich zu fassen. Eine Bürger- und Akteursbeteiligung ist durchzuführen.

Vor dem Hintergrund, dass von der Vergabe von kommunalen Grundstücken im Wege des Erbbaurechtes und mittels Konzeptvergabe eine bodenpreisdämpfende Wirkung ausgeht, die Konzeptvergabe im Erbbaurecht darüber hinaus auch im Wohnungspolitischen Konzept verankert (Vielfalt des Wohnungsangebotes, mögliche Inanspruchnahme der sozialen Wohnungsbauförderung, multifunktional/gemeinschaftlich genutzte Flächen im Nutzungskonzept, Erhalt und Entwicklung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen, kooperativen Ansatz bei der Freiraumplanung und -nutzung) wurde und außerdem wesentlicher Bestandteil der neu auszurichtenden städtischen Liegenschaftspolitik ist, sind die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke 2408 b, 2408 und 2407 c entsprechend zu veräußern. Die (Misch-)Nutzung für Gewerbe/Kultur/Gastronomie/Wohnen sind dabei mögliche Optionen auf die eine entsprechende Bewertungsmatrix im Weiteren eingehen kann.

Wir sind davon überzeugt, dass mit unseren Darlegungen einerseits einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung Rechnung getragen wird und andererseits das „Projekt Stadthafen“ mit Beschlussfassung unseres Antrages neuen Schwung bekommen könnte.

Verwaltungsstandpunkt:

Der Verwaltung erklärt, dass der Antrag bereits Verwaltungshandeln sei. Die 2. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses befindet sich in Bearbeitung. Sie wird die durch die Förderung bedingten neuen Randbedingungen sowie die Kostenänderungen berücksichtigen.

Begründung/Sachstandsbericht:

Mit dem Beschluss der 55. Ratsversammlung Nr. RBIV-1552/09 vom 18.03.2009 erfolgte die 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. RBIII-1663/04 für das städtische Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt – Stadthafen Leipzig“. Hierbei wurde unter anderem der bis dahin erfolglosen Investorensuche Rechnung getragen und die Realisierung mit einer erfolgreichen Ausschreibung zur Betreibung des Hafens an eine Akquise von Investoren für Anteile der städtischen Flächen gekoppelt. Alle vor der Realisierung des Vorhabens zu klärenden Aspekte wurden im genannten Beschluss Nr. RBIV-1552/09 unter Punkt 1 a aufgenommen.

In Umsetzung des Beschlusses hat sich das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) mit allen Punkten im Einzelnen auseinandergesetzt und bereitet auf dieser Grundlage aktuell die 2. Änderung zum Beschluss Nr. RBIII-1663/04 vor. Insbesondere erfolgt die Anpassung an die derzeitigen Rahmenbedingungen, welche sich aus der in Aussicht gestellten Förderung und somit der Sicherung der Förderfähigkeit des Projektes (Förderquote 90 %) sowie der Fortschreibung der Kosten ergeben. Nachfolgend sind die Prüfergebnisse zu den relevanten Beschlusspunkten des RBIV-1552/09 dargelegt:
 
Nr. 1 a „Vor der tatsächlichen Realisierung des Vorhabens sind folgende Aspekte zu klären“:

  • Nr. 1 a, I „Erfolgreiche Ausschreibung der Betreibung des Hafens und Akquise von Investoren für einen wesentlichen Teil der gegenwärtigen und künftigen städtischen Flächen“ des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 wird dem aktuellen Sachstand angepasst.

Aktueller Stand:
Die Betreibung des Hafens wird ausgeschrieben. Eines Investors bedarf es auf Grund der veränderten Randbedingungen durch die Nutzung des Fördermittelprogrammes des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) lediglich für die Errichtung der Hochbauten. Die Hochbauten umfassen eine Fläche von etwa 800 m² des Gesamtareals von ca. 13.800 m². Sie sind somit flächenmäßig kein wesentlicher Teil der städtischen Grundstücke und sollen zusammen mit dem Betrieb ausgeschrieben werden.
Mit Novellierung der GRW-Infra vom 27.10.2017 wurden klar formulierte Voraussetzungen zur Förderung von Häfen geschaffen.
Die Stadt Leipzig reichte daraufhin den Fördermittelantrag bei der zuständigen Behörde, der Landesdirektion Sachsen, im April 2018 zur Vorprüfung sowie den offiziellen Antrag am 28.05.2018 ein. Eine Förderung des Gesamtvorhabens ist damit für bis zu 90 % der Baukosten zzgl. Baunebenkosten möglich. Nicht förderfähig sind hierbei die im Stadthafen zu errichtenden Hochbauten (Servicegebäude, Gastronomie und Kanubootshäuser). Grundlage für die Förderung nach GRW-Infra ist das vorhandene Eigentum an den Flächen. In diesem Zusammenhang ist eine Veräußerung von Grundstücken für alle zur Förderung beantragten Bestandteile für den im Bescheid festgelegten Zeitraum von voraussichtlich 15 Jahren nicht möglich.
Wie im Beschluss vom 18.03.2009 festgeschrieben, beabsichtigt die Stadt Leipzig, den Betrieb des Stadthafens im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens an Dritte zu vergeben. Gleichzeitig sollen in diesem Verfahren die Investoren für die Errichtung der im Hafenareal geplanten Hochbauten im Zuge der Ausschreibung gesucht werden.

  • Nr. 1 a, II „Einbeziehung des Betreibers und der Investoren in die Ausführungsplanung […]“ des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 wird gewährleistet.

Aktueller Stand:
Die Einbeziehung des Betreibers und der Investoren in die Ausführungsplanung wird nach dem abgeschlossenen Auswahlverfahren sichergestellt.  

  • Nr. 1 a, III „Optimierung der Erlebbarkeit der Wasserfläche […]“ des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 für das verkleinerte Hafenbecken erfolgte.

Aktueller Stand:
In die Erstellung der Entwurfsplanung in den Jahren 2010 und 2012 ist diese Forderung umfänglich eingeflossen und im Ergebnis wurden Treppen und Rampen angelegt. Im Zuge der noch zu beauftragenden Ausführungsplanung wird die Thematik zudem weiter vertieft.

  • Nr. 1 a, IV „Zur Minimierung des Eigenanteils der Stadt sind Anlieger bzw. Nutznießer an der Erschließung des Hafenumfeldes finanziell zu beteiligen“ des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 wird wie folgt beantwortet:

Aktueller Stand:
Zur Minimierung des Eigenanteils der Stadt Leipzig wurde durch das Rechtsamt der Stadt Leipzig geprüft, ob und in welchem Umfang Anlieger bzw. Nutznießer an der Erschließung des Hafenumfeldes finanziell beteiligt werden können. Im Ergebnis der Prüfung stellt das Rechtsamt fest, dass hierfür keine rechtliche Grundlage gegeben ist.
Die in Aussicht gestellte Förderung sieht einen Eigenanteil der Stadt Leipzig in Höhe von 10 % der Baukosten vor.

  • Nr. 1 a, V „Es sind alle Möglichkeiten der Kostenminimierung (einschließlich Folgekosten) auszuschöpfen und ein wirksames Baukostencontrolling einzurichten. Vor der förmlichen Freigabe der Mittel sind dem Stadtrat die Planungs- und Verhandlungsergebnisse gemäß I. bis IV. vorzulegen“ des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 wird berücksichtigt.

Aktueller Stand:
Die Stadt Leipzig ist grundsätzlich zur sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln verpflichtet. Die Minimierung der Folgekosten wird im Rahmen der Ausschreibungsdetails des Betreiber- und Investorenverfahrens berücksichtigt. Auch die Einwerbung von Fördermitteln mit hoher Förderquote setzt diesen Aspekt um.
Die übrigen Punkte werden zum Bestandteil der in Vorbereitung befindlichen 2. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses.

  • Nr. 12 des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Investoren- und Betreiberverfahren ausloben zu lassen […] wird umgesetzt.

Aktueller Stand:
Federführend bereitet das ASG derzeit intensiv das Investoren- und Betreiberverfahren vor und setzt damit den Beschlusspunkt um.

  • Nr. 12 des Beschlusses Nr. RBIV-1552/09 „Mit dem Bau wird erst nach erfolgreicher Investoren- und Betreibersuche […] und bezüglich des Verkaufs der Grundstücke außerhalb des Hafenbeckens begonnen.“ wird berücksichtigt.

Aktueller Stand:
Wie oben ausgeführt, wird mit der Ausführungsplanung und dem sich daraus anschließenden Bau erst nach dem erfolgreichen Investoren- und Betreiberverfahren begonnen.

Auf Grund der Nutzung des Förderprogrammes bedarf es eines Investors lediglich noch für einen unwesentlichen Anteil der städtischen Flächen (800 m²). Wie diese Flächen dem Investor übergeben werden, bleibt dem Investoren- und Betreiberverfahren vorbehalten.

Aus den Ausführungen ergeben sich folgende konkrete Antworten zu den Einzelpunkten des Antrags, Nr. VI-A-05870:

Zu 2. „Das seit 2009 laufende Investoren- und Betreiberverfahren wird beendet.“

Im Jahre 2014 wurde im Rahmen eines Betreiberverfahrens die Interimsnutzung öffentlich ausgeschrieben, vergeben und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in (Zwischen-) Nutzung.

Mit Einordnung des Vorhabens in den städtischen Haushalt und der Fördermittelbeantragung wurde die Vorbereitung des Investoren- und Betreiberverfahrens gemäß dem Ratsbeschluss Nr. RBIV-1552/09 in 2018 wiederaufgenommen und soll voraussichtlich im I. Quartal 2019 zur Ausschreibung kommen. Das Verfahren wird hierbei auf die durch das Förderprogramm zu berücksichtigenden Randbedingungen abgestellt sein. Hieraus resultierend bedarf es eines Investors nunmehr lediglich für die Errichtung der Hochbauten. Die Lage und der Flächenumfang können der Anlage 1 „Auszug Masterplan“ entnommen werden. Des Weiteren soll im Zuge des Verfahrens der komplette Betrieb ausgeschrieben werden.

Zu 3. „Der zuletzt im Jahre 2009 geänderte Bau- und Finanzierungsbeschlusses „Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung Elstermühlgraben, 2. Bauabschnitt - Stadthafen Leipzig“ wird evaluiert.

Dies erfolgt entsprechend des vorgenannten Sachstandes und wird als 2. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses, Nr. RBIII-1663/04 (VI-DS-05850) derzeit bearbeitet.

Auf Grundlage aktualisierter Rahmenbedingungen und eines fortzuschreibenden Konzeptes in Bezug auf das Plangebiet, welche nach durchgeführter Bürger- und Akteursbeteiligung vom Stadtrat zu beschließen sind, ist ein erneuter Investoren-/ Betreiberwettbewerb durchzuführen. Die Auslobung ist ebenfalls vom Stadtrat zu beschließen. Die stadteigenen notwendigen Grundstücke für den Bau des Stadthafens 2407, 2408 c und 2593 f sind im Wege des Erbbaurechtes zu veräußern.

Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Ausschreibung im I. Quartal 2019. Über die Gremienbeteiligung wird im Rahmen der Vorbereitungen entschieden.

Die benannten Flurstücke sind förderfähige Bestandteile des Stadthafens, insbesondere der öffentlichen Anlagen, wie beispielsweise der umlaufenden Promenade, des Hybridplatzes und der Zufahrt von der Käthe-Kollwitz-Straße. Eine Veräußerung ist auf Grund der Nutzung des Förderprogramms nicht vorgesehen.

Zu 4. Die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke 2408 b, 2408 und 2407 c sind ebenfalls in Erbpacht und im Rahmen einer Konzeptvergabe zu vergeben. Über die Vergaben entscheidet der Grundstücksverkehrsausschuss.

Die an der Käthe-Kollwitz-Straße gelegenen Grundstücke befinden sich, mit Ausnahme des Flurstückes 2407 c der Gemarkung Leipzig, nicht im Eigentum der Stadt Leipzig (Anlage 2).
Das Flurstück 2407 c ist Teil der sogenannten Erweiterungsfläche 2, welche perspektivisch die einzige Möglichkeit für eine eventuelle Erweiterung des Areals bietet. Darüber hinaus ist es Teil der Zufahrt zum Gelände, so dass erst nach dem Abschluss der Baumaßnahmen über die künftige Nutzung dieses Grundstückes entschieden werden soll.

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