Antrag: Prioritäten richtig setzen, Katastrophen verhindern - städtischen Haushalt konsolidieren
Antrag vom 28. August 2025
Beschlussvorschlag:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle mit dem Ratsbeschluss VII-DS-10611-NF-02 „Umsetzungsvorschlag zum Antrag "Neue Kraft für eine starke Leipziger Wirtschaft - Nachhaltigkeit als Wirtschaftstreiber"“ beschlossenen Maßnahmen unverzüglich einer kritischen Prüfung zu unterziehen und die Umsetzung zu pausieren, sofern nicht bereits vertragliche Verpflichtungen oder zwingende andere Gründe zur Umsetzung bestehen.
- Die freiwerdenden Mittel werden in 2025 und 2026 als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und zur Wiederaufnahme hochpriorisierter aber momentan gestoppter Maßnahmen verwendet.
- Dem Stadtrat wird bis zum 31.10.2025 ein konkreter und mit Maßnahmen untersetzter Umsetzungsvorschlag unterbreitet sowie ein Vorschlag, wie mit freiwerden Mitteln auch Maßnahmen bereits geplanter Kürzungen bei hochpriorisierten Vorhaben in 2025 und 2026 umgesetzt werden können.
Begründung:
Durch die bekundeten Schwierigkeiten um eine Genehmigungsfähigkeit des kommunalen Haushaltes der Stadt Leipzig für 2025 und 2026 wurden und werden massive Einschnitte in verschiedenen sozialen, kulturellen, bürgerschaftlichen und anderen Projekten, in Förderprogrammen, im Bereich Klimaschutz usw. vorgenommen.
Im Mai hat die Ratsversammlung den Umsetzungsbericht zu den 25 Mio. € Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer 2023 für eine erst kürzlich untersetzte Strategie zur Stärkung der Leipziger Wirtschaft zur Kenntnis nehmen können. Demnach ist beispielsweise der Kommunale Beteiligungsfonds Mitteldeutschland noch jenseits einer Umsetzung, da berechtigte Diskussionen mit der Landesdirektion laufen.
Weitere Projekte sind zwar mit Vorlagen auf den Weg gebracht, dennoch ist zu hinterfragen, ob diese tatsächlich so hohe Priorität besitzen, dass sie zwingend fortgesetzt werden müssen.
Aktuell ist zu sehen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Freiwilligen Haushaltssicherungskonzept, dass zahlreiche Maßnahmen, Projekte, Investitionen, Förderprogramme usw. gestrichen oder gestoppt wurden. Hier scheint mittlerweile fast alles, was nicht vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen unterliegt, zur Streichung herhalten zu müssen. Einige dieser Kürzungen führen aber zwangsläufig zu Mehrkosten in der Zukunft, weil sie einerseits zu sozialen Verwerfungen führen, teure Klimafolgen verursachen oder notwendige Investitionen künftig verteuern.
Dahingehend ist unverständlich, warum die mit dem Ratsbeschluss VII-DS-10611-NF-02 „Umsetzungsvorschlag zum Antrag "Neue Kraft für eine starke Leipziger Wirtschaft - Nachhaltigkeit als Wirtschaftstreiber" vorgesehenen Maßnahmen eine deutlich höhere Priorität genießen sollen, dass diese unbeirrt der haushälterischen Realität fortgesetzt werden.
Wir halten diese aktuelle Prioritätensetzung für völlig falsch. Stattdessen sollten diese Maßnahmen ebenso kritisch geprüft werden. Auf Basis des zu unterbreitenden Umsetzungsvorschlags kann der Stadtrat dann noch einmal gesondert entscheiden, welche Maßnahmen aus dem Ratsbeschluss VII-DS-10611-NF-02 weitergeführt oder letztlich gestoppt werden sollen. Die daraus freiwerdenden Mittel können zum einen das kommunale Haushaltsdefizit verringern helfen, andererseits können hochprioritäre und dennoch momentan gekürzte, gestoppte oder in die Zukunft verschobene Maßnahmen aus dem Ergebnis- wie auch aus dem Finanzhaushalt wiederaufgenommen und fortgesetzt werden.
Verwaltungsstandpunkt vom 23.09.2025
Alternativvorschlag:
- Die Stadtverwaltung hält am Ratsbeschluss (VII-DS-10611-NF-02) ausdrücklich fest und sendet in der größten Wirtschaftskrise seit 2008 das klare Signal, dass Investitionen in die Wirtschaftsinfrastruktur ein wichtiger Hebel zur Sanierung des Leipziger Stadthaushaltes sind.
- Die Verwaltung berichtet im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales, welche Maßnahmen bereits ausgezahlt wurden oder welche Verpflichtungen begründet wurden und zum übrigen Sachstand zur Umsetzung.
- Die Verwaltung prüft und berichtet im Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales, welche Maßnahmen ggf. durch höher priorisierte wirtschaftsfördernden Maßnahmen ersetzt werden.
Begründung:
a. Wirtschaftsförderung / Wirtschaftskrise
Der Verlauf der Gewerbesteuereinnahmen ist aktuell besonders schwierig. Der Start zu Beginn des Jahres 2025 lag noch leicht über dem Niveau des Vorjahres. Das erste Quartal verlief gemäßigt, und seit dem zweiten Quartal 2025 müssen die Prognosen deutlich reduziert werden. Hintergrund ist insbesondere, dass Unternehmen ihre Gewinnerwartungen teilweise in erheblichem Ausmaß verringern. Das mindert die Handlungsfähigkeit der Stadt. Die Stadt Leipzig stabilisiert die Steuerbasis, indem sie Wertschöpfung vor Ort hält: Investitionen anstößt, Unternehmensvorhaben begleitet und Gründungen stärkt. So steigen mittelfristig die Steuereinnahmen, und tiefergehende Einschnitte im Haushalt werden vermieden.
Arbeitslosigkeit steigt. Die Zahl der Arbeitslosen lag im August 2025 um 4.468 über dem Vorjahreswert; die Arbeitslosenquote erhöhte sich von 7,7 % auf 8,8 %. Höhere Arbeitslosigkeit dämpft die Kaufkraft und erhöht soziale Ausgaben. Die Stadt Leipzig sichert Beschäftigung durch Qualifizierung, Vermittlung und die Stabilisierung von Aufträgen im Mittelstand. Jeder gesicherte Arbeitsplatz entlastet den Haushalt doppelt: geringere Transferausgaben, höherer Anteil an der Einkommensteuer.
Untätigkeit vertieft die Krise und verzögert die Erholung. Die Stadt Leipzig handelt antizyklisch, priorisiert wirksame Vorhaben und beendet Unwirksames. Ziele und Kennzahlen steuern den Mitteleinsatz; regelmäßige Berichte schaffen Transparenz. So verbindet die Stadt wirtschaftliche Stabilisierung mit Haushaltsdisziplin und verkürzt den Weg zur Konsolidierung.
b. Haushalt
Eine Umsetzung ist ebenso haushalterisch nicht möglich. Wie im Ursprungsbeschluss festgelegt, sollten die Mittel aus der freien Liquidität der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden.
Dies ist für die Maßnahmen, die bereits über eine separate Vorlage im Rat bestätigt wurden, in Höhe von 8,64 Mio. EUR erfolgt. Hier wurden vertragliche Verpflichtungen eingegangen und rund 4,15 Mio. EUR wurden bereits ausgezahlt.
Die verbleibenden und noch nicht gebundenen Mittel in Höhe von 16,36 Mio. EUR sind im Haushalt nicht abgebildet. Sie stehen somit im Haushaltskonsolidierungskonzept nicht als Deckungsmittel zur Verfügung und können daher nicht – wie im Antrag vorgeschlagen – als Deckungsquelle für andere Haushaltspositionen dienen.