Antrag: Programm "Inklusion" auflegen (Antrag 381/12)
Beschlussvorschlag:
Inklusion: Beteiligung und Begegnung von Kindern mit und ohne Behinderung ermöglichen. Dafür ist ein Programm "Inklusion" aufzulegen und 20 T € in den Haushalt einzustellen.
Begründung:
Die Stadt Leipzig soll eine offene Ausschreibung eines Projektes zur Förderung des inklusiven Gedankens in 2013 durchführen, wofür sich SchülerInnen mit und ohne Behinderung (Kooperationsgebot) gemeinsam mit einem Projektpartner bewerben dürfen. Das Projekt soll einen dauerhaften Effekt haben und dazu beitragen, dass sinnliche oder bauliche Barrierefreiheit erreicht wird. Die Fördermittel sind für die Umsetzung zu verwenden. Über die Auswahl eines Projektes entscheidet eine Jury, die in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat besetzt wird.
Erfahrungen wurden im Rahmen des Bildungsprogramms LernstadtMuseum des Sächsischen Kultusministeriums bereits in Leipzig gesammelt. In Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung arbeiteten das Stadtgeschichtliche Museum und die Leipziger Wladimir-Filatow-Schule, ein Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte. Entstanden ist ein Tast- und Erlebnisrundgang durch die ständige Ausstellung zur Leipziger Stadtgeschichte im Alten Rathaus. Ein weiteres Beispiel ist der "Kulturführer in leichter Sprache", den Auszubildende der Diakonie am Thonberg zusammen mit Studierenden der Pädagogischen Hochschule erarbeiteten.
V/Antrag 381/12 |
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Status |
Verwaltungsstandpunkt beschlossen |
→ Verwaltungsstandpunkt
- Zukünftig wird alle zwei Jahre ein Wettbewerb „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ zur Förderung der Beteiligung und Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung mit einem Finanzbedarf im Gesamtvolumen von 20.000 Euro durchgeführt. Davon entfallen 10.000 Euro auf Preisgelder und 10.000 Euro auf Personalmittel für die Einrichtung einer Organisationsstelle (z.B. Honorarkraft) für den Wettbewerb bei der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
- Die benötigten Mittel sollen über Sponsoring/Spendengelder eingeworben werden.
- Nach Beschlussfassung erfolgt durch das Sozialamt, das Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen ein Vorschlag für eine Organisationsstruktur, deren Federführung bei der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen liegen soll.