Antrag: Projekt "Hundestaffel" stoppen und etablierte Systeme stärken

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke von Juni 2022

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat beschließt das vorzeitige Ende des Projektes zur Einführung einer Hundestaffel.
  2. Die noch nicht aufgebrauchten Haushaltsmittel in 2022 und die für die Hundestaffel in den Folgejahren geplanten Mittel werden zur Stärkung des Ordnungsamtes, beispielsweise zum Ausbau der Fahrradstaffel des Ordnungsamtes, verwendet.
  3. Die Mittel zur Ertüchtigung der angeschafften Fahrzeuge für andere Aufgaben sowie mögliche notwendige Anpassungen für die Ausstattung des Objekts in Mölkau, das zur Unterbringung der Hundestaffel geplant war, für die Nutzung des Ordnungsamtes werden entsprechend zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Spätestens mit der „Umfrage zur Sicherheit in Leipzig 2016“ ist klar, dass sich knapp die Hälfte aller Leipzigerinnen und Leipziger für eine erhöhte Präsenz des Stadtordnungsdienstes in Wohngebieten ausspricht. Hierbei wurden im Rahmen der Beschlussfassungen am 12.12.2017 zu VI-DS-03229-DS-01 „Maßnahmeplan zur nachhaltigen Erhöhung der Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes in 2018 ff“ und am 13.12.2017 zu VI-A-04658-NF-03 „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ mehrere Maßnahmen festgelegt. Hierbei wurde u. a. die Prüfung der Einführung einer Hundestaffel beschlossen. Mittlerweile ist die Einführung der Hundestaffel fortgeschritten.

Das Ordnungsamt und das Personalamt haben sich zu verschiedenen Sachverhalten betreffend die Diensthundestaffel (u. a. Arbeitsplatzbeschreibung, Gefährdungsbeurteilung, Schulungsmaßnahmen) mit dem Personalrat im Austausch befunden. Darüber hinaus wurden noch offene personalrechtliche Fragen des Ordnungsamtes geprüft und geklärt. Das Personalratsbeteiligungsverfahren zur Diensthundestaffel einschließlich der Gefährdungsbeurteilung sowie der für die Diensthundestaffel erarbeiteten Arbeitsanweisung wurde daraufhin eingeleitet. Derzeit erfolgt die Aufarbeitung noch offener nicht beteiligungspflichtiger Fragen der Personalvertretung in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt.

Für die Unterbringung der Diensthundestaffel ist das Objekt ehemaliger Bauhof Mölkau vorgesehen. Dort ist bereits die Dienstgruppe Fahrradstaffel, zu der zukünftig auch die Diensthundestaffel angegliedert wird, untergebracht. Derzeit steht der Einbau der Zwingeranlage nebst Fußbodenaufbau und Malerarbeiten an. Ein Angebot hierfür liegt vor. Das Vergabeverfahren ist in den Workflowschritten der Vergabestelle fertiggestellt. Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens des Personalrates zur Diensthundestaffel steht allerdings noch aus. Dennoch zeichnet sich ab, dass die Akzeptanz der Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes gegenüber der Einführung einer Hundestaffel weiterhin niedrig ist. Diese kritische Grundhaltung der Mitarbeitenden zeichnete sich bereits 2019 ab.

Im Rahmen der „Sozialwissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Stadtordnungsdienstes und der Operativgruppe in eine Polizeibehörde“ wurde festgestellt:

„Eher skeptisch sind die Einschätzungen (der Beschäftigten) in Bezug auf die Einführung einer Hundestaffel“ (S. 18). Insbesondere länger beschäftigte im Außendienst sehen „die Einführung einer Hundestaffel (…) tendenziell negativ in ihrer Bedeutsamkeit“ (vgl. ebd.).

Der Personalrat signalisiert mittlerweile, dass diese Probleme weiterhin bestehen.

Darüber hinaus stellt sich jedoch die Frage, inwiefern die Hochrüstung des Stadtordnungsdienstes bei der Durchsetzung von Anordnungen mit Zwang positive Auswirkungen haben und das Sicherheitsgefühl aufgrund von Patrouillienspaziergängen stärken (vgl. Gauselmann, Kai, Gemeindepolizei: Ordnungsamt mit Hundestaffel, online einsehbar unter: https://www.mz.de/mitteldeutschland/gemeindepolizei-ordnungsamt-mit-hundestaffel-2021491). Mit Blick auf die Größe der Stadt und der Vielfalt der Aufgaben des Stadtordnungsdienstes darf bezweifelt werden, dass das vermeintlich notwendige Einsatzmittel „Hund“ im alltäglichen Dienstgeschäft am Ort des Bedarfes ist. Vielmehr suggeriert er eine hochgerüstet die Stadt bestreifende „Ersatzpolizei“, die für Recht und Ordnung sorgen soll. Dies bestätigt auch die benannte Begleitstudie zur Einführung der Polizeibehörde nachdrücklich. Hier würde durch die Einführung einer Hundestaffel das stärkste Mittel zur Verschiebung des beruflichen Selbstbildes hin zum Polizisten erfolgen. Mit Blick auf die Stadt Wiesbaden, die auch eine Hundestaffel unterhält, wird deutlich, dass das Einsatzmittel „Hund“ vorwiegend zur Abschreckung dient. Dieses Bild widerspricht jedoch der Vorstellung des Stadtrates hinsichtlich eines bürgerorientierten Ordnungsamts an der Seite der Leipzigerinnen und Leipziger deutlich.

Dieses gewünschte und moderne Selbstbild des Stadtordnungsdienstes wurde in den letzten Jahren insbesondere durch die Einführung der Fahrradstaffel verstärkt und wird sicherlich auch künftig noch geschärft. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt nehmen die geschaffene Fahrradstaffel als urbane, bürgernahe und effiziente Gruppe des Stadtordnungsdienstes wahr. Gleichzeitig ist sie auch Sinnbild und Notwendigkeit einer sich immer stärker verändernden Mobilität unserer Stadt.

Mit Blick auf die möglichen Einsatzzeiten eines Diensthundes stellen sich langfristig auch Fragen zur fiskalischen Verantwortbarkeit des Projektes. Die geplanten 4 Mitarbeitenden des Stadtordnungsdienstes können ihrer Aufgabe der Bestreifung lediglich in der Zeit außerhalb des Trainings, Transportes, Erholung sowie der Fütterung nachgehen. Die Dienstzeiten dieser Hundestaffel scheinen daher äußerst eingeschränkt. Mit einem Blick auf die hohen laufenden Kosten bei Ausbildung und Training (88.060 €), Ankauf (19.040 €) und Pflege (30.840 €) scheint es nicht nur fachpolitisch, sondern auch finanzpolitisch dringend angezeigt, das Projekt mit Blick auf die Kosten einer vergleichsweise günstigen Fahrradstaffel kritisch zu sehen.

  

Verwaltungsstandpunkt:

Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrages.

Begründung:

Wie der Antrag zutreffend darstellt, gab u. a. eine Initiative des Stadtrates selbst den Anstoß für die Bemühungen der Stadtverwaltung zur Einrichtung einer Diensthundestaffel: Mit Beschluss der Vorlage „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“ (VI-A-04658-NF-03) am 13.12.2017 wurde der Oberbürgermeister mit explizit benannten „notwendigen Maßnahmen“ beauftragt, zu denen beispielsweise gehörte, dass im Jahr 2018 die Anschaffung von Diensthunden zu prüfen ist und im Ergebnis die Einführung einer Diensthundestaffel ab dem Jahr 2019 erfolgen kann.

 

In Umsetzung dieses Beschlusses und des Beschlusses VI-DS-03229-DS-01 der DB OBM wurde die Einrichtung einer Diensthundestaffel im Ordnungsamt am 13.08.2019 durch die DB OBM beschlossen. In der entsprechenden Vorlage VI-DS-06431 „Einrichtung einer Diensthundestaffel im Ordnungsamt“ und dem beigefügten Konzept wurden Einsatzzweck, finanzielle Auswirkungen und Folgekosten umfassend dargestellt. Über den Umsetzungsstand wurde erst vor einigen Monaten in der Stellungnahme zur Anfrage VII-F-07180 „Aktueller Stand des Projekts Hundestaffel“ ausführlich gegenüber dem Stadtrat berichtet.

 

Die Aufgabe der Diensthundestaffel wird es sein, die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes bei der Ausübung ihrer Aufgaben zu unterstützen und insbesondere vor Übergriffen zu schützen. In Anbetracht der gehäuften verbalen und körperlichen Angriffe auf die gemeindlichen Vollzugsbediensteten ist die erwartete präventive Wirkung des Einsatzes von Diensthunden weiterhin hervorzuheben. Allein 2021 wurden 51 strafrechtlich relevante Delikte gegen die Inspektoren (Beleidigungen, Bedrohungen, Widerstandshandlungen bis hin zu Körperverletzungen) zur Anzeige gebracht. In diesem Jahr sind es bereits 40 Sachverhalte (Stand: 08.08.2022). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder Vorfall dieser Art an die Staatsanwaltschaft weitergereicht wird.

 

Überdies erhöhen Diensthunde das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Sie steigern außerdem die Effektivität des Außendienstes, da sie u. a. als Hilfsmittel zur Anwendung unmittelbaren Zwangs – unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes – fungieren können. Sie können stadtweit sowohl als eigene Dienstgruppe als auch zur Unterstützung der anderen Inspektionen eingesetzt werden.

 

Das im Antrag zitierte Befragungsergebnis „Sozialwissenschaftliche Begleitung der Umgestaltung des Stadtordnungsdienstes und der Operativgruppe in eine Polizeibehörde“ in Bezug auf die Einführung einer Diensthundestaffel sollte nicht isoliert betrachtet werden.

 

Es wurde einerseits abgefragt, wie bedeutsam anstehende Änderungen für die Umgestaltung des Stadtordnungsdienstes gehalten werden. Die Einführung der Hundestaffel wurde mit 3,64 auf einer sechsstufigen Skala (1: völlig unbedeutend, 6: sehr bedeutsam) bewertet, was leicht über dem Mittelwert liegt.

 

 

Andererseits wurden im zweiten Schritt mehrere Merkmale gemeinsam statistisch ausgewertet (bivariate Analyse). Dabei weisen die Korrelationskoeffizienten deutliche positive Zusammenhänge zwischen der Einführung einer Hundestaffel und dem beruflichen Selbstbild als Polizist und schwache/mäßige negative Zusammenhänge mit der Dauer der Tätigkeit im Außendienst (i. d. R. ältere Bedienstete) auf.

 

Infolge des Umsetzungsprozesses präzisierten sich die zu prognostizierenden Kosten. Um größtmögliche Transparenz herzustellen, soll der aktuelle Stand nachfolgend in einer Gegenüberstellung mit der früheren Prognose wiedergegeben werden:

 

Geplante Auszahlungen für die Einrichtung der Diensthundestaffel

Kostenpositionen (brutto)

Aktuelle Prognose

Ursprüngliche Prognose

(VI-DS-06431)

einmalige Kosten

Ankauf der vier Hunde

19.040 €

12.000 €

Grundausbildung Diensthundeführer und Hunde

40.460 €

20.000 €

Intensivtraining im Folgejahr

28.560 €

5.000 €

Zwingeranlage (4x dienstlich)

12.700 €

5.600 €

Hundebox Privatfahrzeug

k. A. möglich

8.000 €

Hundezwinger (4x häuslich und 1x Quarantäne)

k. A. möglich

7.000 €

laufende Kosten pro Jahr

Unterhaltung, Pflege, Futter, Tierarzt etc.

30.840 €

31.140 €

 

Daneben sind – ohne Berücksichtigung der Ausgaben für den Bauhof Mölkau, der auch von der Fahrradstaffel genutzt wird – bereits folgende Kosten entstanden:

 

Bereits erfolgte Auszahlungen für die Einrichtung der Diensthundestaffel

Kostenpositionen

Kosten brutto

Ursprüngliche Prognose

(VI-DS-06431)

2 E-Fahrzeuge mit Fahrzeugeinbau (Hundetransportboxen)

91.266 €

54.000 €

Ladeinfrastruktur

13.090 €

-

Erstausstattung Arbeitsplatz

12.500 €

11.320 €

spezielle Ausstattungen nur für Hundestaffel, z. B. Industriewaschmaschine, Hochdruckreiniger

5.500 €

-

Beratervertrag in Vorbereitung der Leistungsbeschreibung

2.064 €

-

 

Beide E-Fahrzeuge könnten (ohne die eingebauten Hundetransportboxen) vom Außendienst des Ordnungsamtes an anderen Außenstellen weiter genutzt werden, allerdings würden für die Umsetzung der Ladeinfrastruktur zusätzliche Kosten anfallen. Die Erstausstattungen für die Arbeitsplätze der vier Diensthundeführer könnten aufgrund der Standardisierung innerhalb des Ordnungsamtes für andere Arbeitsplätze genutzt werden. Eine anderweitige Verwendungsmöglichkeit der speziellen Ausstattungen ist momentan nicht gegeben und müsste eruiert werden. Die Beraterleistungen wurden erbracht und bezahlt.

 

Überdies wurde bislang ein erheblicher Arbeitsaufwand zur Umsetzung der Beschlüsse erbracht. Allein in der Abteilung Stadtordnungsdienst waren und sind insgesamt neun, zuletzt vier Mitarbeiter (Abteilungsleiter, SGL, Dienstgruppenleiter, Sachbearbeiter und Inspektoren) mehr oder weniger stark in diesen Prozess eingebunden. Die Beteiligten verfügten vorher nicht über das erforderliche Fachwissen zur Thematik und mussten sich erst in die Materie einlesen und die notwendige Expertise einholen.

 

Die Einführung der Diensthundestaffel und die Regelungen zur praktischen Umsetzung des Projekts unterliegen teilweise der Beteiligung des Personalrates. Im Ergebnis des förmlichen Beteiligungsverfahrens hat der Personalrat der Maßnahme seine Zustimmung verweigert. Derzeit bereitet die Dienststelle die Befassung der Einigungsstelle mit diesem Thema vor.

Beschluss der Ratsversammlung vom 14. Dezember

Der Antrag wurde mit 31/29/0 Stimmen in der Ursprungsfassung beschlossen.

Endbericht zum Stand der Umsetzung 09.05.2023

Beschlusspunkt 1: Das Projekt zur Einrichtung einer Hundestaffel wurde beendet und es wurden keine weiteren Maßnahmen diesbezüglich initiiert.

Beschlusspunkt 2: Das Fachamt hat sich entschieden, die bestehende Fahrradstaffel um drei Stellen zu erweitern, um damit die Einsatzfähigkeit zukünftig in zwei Schichten zu gewährleisten. Die entsprechend geplanten Finanzmittel wurden in das HH-2023 übertragen und stehen hier für die Beschaffung von Dienstfahrrädern, Bekleidung und weiterer Ausrüstung bereit. Derzeit werden die Beschaffungen der notwendigen Ausstattungsgegenstände vorbereitet, sie werden vorrausichtlich bis Ende des zweiten Quartals 2023 umgesetzt. Die Stellenbesetzungsverfahren werden zeitnah eingeleitet.

Beschlusspunkt 3: Maßnahmen und der Einsatz finanzieller Mittel zum Rückbau von Anschaffungen/Umbauten mit Bezug zur Hundestaffel sind derzeit nicht notwendig. Die getätigten Investitionen sind auch für eine allgemeine Nutzbarkeit vorgesehen und können daher ohne Probleme anderweitig genutzt werden. Bezüglich der beschafften Fahrzeuge mit Tiertransportboxen erfolgt bereits eine zunächst testweise Umnutzung durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt.

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