Antrag: Prüfung alternativer Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Wärmeplanung und Wahrung der Versorgungssicherheit der Stadt Leipzig

Urspungs-Antrag vom 11. April 2024

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung eines „Green Bond“ in Form eines Schuldscheindarlehens mit den Kriterien „grün, sozial, nachhaltig“ zu prüfen, um die kommunale Wärmeplanung umsetzen und die Versorgungssicherheit der Stadt sichern zu können. Die Prüfung soll Rahmenbedingungen, Nebenkosten, Chancen und Risiken betrachten sowie eine Bewertung der haushalterischen und beihilferechtlichen Herausforderungen und Zwänge beinhalten.

Dem Stadtrat werden das Prüfergebnis und die weiteren Handlungsoptionen bis Ende des Jahres 2024 vorgelegt.

Begründung:

Der Klimawandel stellt auch Kommunen vor die Herausforderung, nachhaltige Projekte und Klimaanpassungen auszubauen und zu finanzieren. Neben den herkömmlichen Finanzierungsmodellen wie Liquiditätskrediten sollte für die Umsetzung solcher kostenintensiven Projekte die Möglichkeit alternativer Finanzierungsmethoden näher betrachtet werden.

Innerhalb von Deutschland haben die Städte Köln, Hannover, Münster und München schon mit Erfolg solch eine alternative Finanzierung auf den Weg gebracht. Auch außerhalb Deutschlands werden grüne Schuldscheindarlehen schon erfolgreich platziert, so konnte die Stadt Göteborg eine Biogasanlage und elektrische Autos für die Verwaltung und städtische Firmen finanzieren.

Grüne Schuldscheindarlehen dienen zur Refinanzierung von nachhaltigen und mit positiven Klima- und Umweltauswirkungen verbundenen Projekten. Sie können Kommunen die Chance bieten, neue Kapitalgeber*innen für sich zu gewinnen (Portfolio-Diversifikation) und ihre Kapitalaufnahme zu diversifizieren, und können u.U. gleichzeitig der Einbindung der Bürgerschaft dienen.

Es handelt sich bei Schuldscheindarlehen in der Regel um mittel- bis langfristige Großkredite, die von öffentlichen oder privaten Kreditinstituten am Kapitalmarkt platziert werden, um große Kapitalanleger*innen zu gewinnen. Adressat*innen sind in der Regel Finanzinstitute, Versicherungen und Großunternehmen, können aber auch Privatpersonen sein. Die Schuldscheindarlehen werden in der kommunalen Finanzierung dazu verwendet, die Anlegerbasis zu vergrößern. Mit diesem Instrument wird im Gegensatz zum Liquiditätskredit - die Möglichkeit eröffnet, einen breiteren Kreis potentieller Anleger*innen anzusprechen. Darüber hinaus verfügen Schuldscheindarlehen grundsätzlich über langfristige Laufzeiten von 10 – 30 Jahren, vereinzelt auch darüber hinaus, sowie über langfristige Zinsbindungsmöglichkeiten. Dies ermöglicht langfristige Zins- und Planungssicherheit. Die Darlehensgeber*innen treten nicht anonym auf. Dies ermöglicht in Zusammenarbeit mit dem organisierenden Partner des öffentlichen Bankensektors (Sparkassen, Landesbanken, Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine direkte Marktansprache. Finanzierungsbedingungen können somit mit den einzelnen Anleger*innen verhandelt und abgestimmt werden. Ein Rating ist für dieses Finanzierungsinstrument grundsätzlich nicht notwendig. Schuldscheindarlehen sind in der Regel nach Ablauf der Laufzeit endfällig zurückzuzahlen.

Immer mehr Kapitalgeber*innen ist wichtig, zweckgebunden in Nachhaltigkeitsprojekte zu investieren. Auch deshalb können diese alternativen Finanzierungsmöglichkeiten die Gesamtstrategie der Stadt, gerade bei Systemanpassungen mit hohen Kosten, sinnvoll ergänzen.

Im Rahmen der Informationsvorlage VII-Ifo-09239 hat die Stadtverwaltung bereits die Auflage von grünen Anleihen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Schuldscheindarlehen für die Zwecke der Stadt attraktiver sind. Darauf aufbauend sollte die Stadt prüfen, ob ein Einsatz von grünen Schuldscheindarlehen zur Finanzierung der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung u.a. beihilferechtlich möglich ist und ggf. weitere Handlungsoptionen vorschlagen.

Besonders unser Stadtkonzern, die Leipziger Gruppe, steht vor immensen Herausforderungen im Bereich Wasser, Energie und ÖPNV. Gerade auch in Umsetzung der Wärmewende werden Investitionen in Größenordnung notwendig sein, die zwar nicht allein durch die Stadtwerke, sondern auch die Stadt Leipzig getragen werden müssen, die aber durch ihre Schuldenlast Stadt und Stadtkonzern an den Rand der Handlungsfähigkeit bringen werden. Konkrete Prognosen zu den Kosten der Wärmeplanung in Leipzig liegen nicht vor, man geht jedoch von Kosten in Milliardenhöhe bis 2030 aus. Wie viel Finanzhilfe des Bundes kommen wird, ist momentan noch unklar; die aktuelle Fördersumme für den Umbau der Wärmenetze wird bei weitem nicht ausreichend sein. Grüne Schuldscheindarlehen könnten insofern eine attraktive Alternative bzw. Ergänzung zur herkömmlichen Kreditaufnahme darstellen und je nach Ausgestaltung auch den Leipziger Bürger*innen eine Möglichkeit der Teilhabe an der Energie- und Wärmewende bieten.

Quelle:

https://www.derneuekaemmerer.de/finanzen/alternative-finanzierungen/green-bonds-kommunen-muessen-ihren-beitrag-leisten-9458/

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2019/Fokus-Nr.-245-Maerz-2019-Green-Bonds.pdf

Verwaltungsstandpunkt vom 29. Mai 2024

Die Prüfung alternativer Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Wärmeplanung und Wahrung der Versorgungssicherheit der Stadt Leipzig in Form eines grünen Schuldscheindarlehens ergab deutliche Mehrkosten für die Stadt Leipzig im Vergleich zu der Aufnahme klassischer Bankdarlehen. Somit wird der Antrag abgelehnt.

Begründung:

Im Rahmen der Recherche zur Informationsvorlage VII-Ifo-09239 Ergebnisse einer Recherche zur Auflage einer grünen, ökologischen, sozialen Anleihe der Stadt wurde die komplette Bandbreite alternativer Finanzierungsmöglichkeiten überprüft. So auch die Ausgestaltung eines grünen Schuldscheindarlehens. Dieses wurde nicht explizit aufgeführt, entspricht aber in der zu erwarteten Kostenstruktur dem einer grünen Anleihe.

Hierbei zeigte sich, das die Kreditaufnahme, egal ob in Form einer Anleihe oder eines Schuldscheindarlehens, mit deutlichen Mehrkosten verbunden sind.

Während die Kreditaufnahme in Form eines klassischen Kommunaldarlehens oder als klassisches Schuldscheindarlehen nur Zinskosten nach sich zieht ist die Ausgestaltung als „grün“, „sozial“ und/ oder „nachhaltig“ mit darüber hinaus gehenden Kosten ausgestattet.

Auf Grund dieser hohen Zusatzkosten im Vergleich zu einem Bankdarlehen wird der Antrag abgelehnt.

Im Rahmen der üblichen Marktbeobachtung und Bankengespräche wird auch das Thema Kreditaufnahme nach grünen Gesichtspunkten permanent beobachtet und recherchiert.

Anlage: Wirtschaftlichkeitsvergleich "Bankkredit, Anleihe, Green Bond"

Neufassung des Antrages vom 5. September 2025

Link zum Antrag VII-A-10181 im Ratsinformationssystem

Im Zuge der künftigen Finanzierung zur Umsetzung der Wärmeplanung und Wahrung der Versorgungssicherheit sowie zur Finanzierung der weiteren Kultur- und Bildungsinfrastruktur wird der Oberbürgermeister zu folgenden Maßnahmen beauftragt:

  1. Im Rahmen der üblichen Marktbeobachtung und Bankengespräche wird das Thema Kreditaufnahme nach grünen Gesichtspunkten permanent beobachtet, recherchiert und angestrebt. Dazu wird ein Best-Practice-Transfer beauftragt, in dessen Zusammenhang der Austausch mit deutschen Städten gesucht wird, die erfolgreich Green Bonds am Markt platziert haben (z.B. die Städte Köln, München und Münster), um weitere Erfahrungen zu sammeln und Ableitungen daraus zu treffen.
  2. Die Stadtverwaltung veranlasst eine Prüfung in Zusammenarbeit mit der L-Gruppe zu Rahmenbedingungen, Nebenkosten, Chancen und Risiken sowie eine Bewertung der haushalterischen und beihilferechtlichen Herausforderungen und Zwängen, um Green Bonds / grüne Schuldscheindarlehen für große Investitionen im Bereich kommunale Wärmeplanung und Versorgungssicherheit einzusetzen.
  3. Für größere Projektfinanzierungen der Stadt Leipzig wird als weitere Finanzierungsalternative eine Zusammenarbeit mit der „Entwicklungsbank Europas“ CEB (Council of Europe Development Bank) forciert.
  4. Die Stadtverwaltung veranlasst eine Prüfung zur Einführung einer Finanzanlage für Leipziger*innen mit einer attraktiven Anlagerendite bei der L-Gruppe, um Transformationsprozesse im Rahmen von Maßnahmen zur Energiesicherheit zu unterstützen.
  5. Zusätzlich wird geprüft, in welchem Umfang Public-Private-Partnership-Modelle unter Wahrung der Interessen der Stadt Leipzig zur Umsetzung der Wärmeplanung und kulturellen Infrastruktur beitragen können, um private Investitionen zu mobilisieren und kommunale Haushalte zu entlasten.
  6. In den Prüfpunkten wird stets berücksichtigt, wie Fördermittel aus Bundes-, Landes- und EU-Programmen mit alternativen Finanzierungsformen optimal kombiniert werden können.

Dem Stadtrat wird jährlich ein Ergebnisbericht mit Handlungsempfehlungen zu den obigen Punkten vorgelegt, erstmals im 4. Quartal 2025.

Begründung:

Die Neufassung bezieht sich in erster Linie auf die Prüfungen und Empfehlungen zum Wirtschaftlichkeitsvergleich von Bankkredit, Anleihe und Green Bond der SAM Sachsen Asset Management GmbH im Rahmen einer Ausarbeitung für die Stadt Leipzig aus dem Herbst 2024. Darin kommt die SAM zu  deutlich anderen Einschätzungen als die klar ablehnende Haltung im Verwaltungsstandpunkt vom 29. Mai 2024, in dem die Verwaltung noch von „deutlichen Mehrkosten“ ausführt. Eine regelmäßige Marktbeobachtung, der kommunale Austausch zu den Erfahrungen bspw. der Stadt Köln, die in 2024 nach insgesamt zweijähriger Vorbereitungszeit im Februar 2024 einen ESG- Schuldschein über 150 Mio. EUR emittiert hat[1], sowie die Erarbeitung daraus folgender Ableitungen zum eigenen städtischen Handeln erscheinen uns dabei wesentlich.

Interessant ist auch die Einschätzung von Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW-Bank, in Bezug auf kommunale Green Bonds: „Ganz einfach: Die Kommunen müssen überzeugende Antworten auf den Klimawandel finden und ihren Beitrag leisten! Sie stehen vor der großen Herausforderung, Klimaziele zu definieren, Klimakonzepte zu entwickeln, und diese dann auch umzusetzen. Sie müssen außerdem eine Form von Nachhaltigkeitsberichterstattung etablieren. Wer sich mit der eigenen Nachhaltigkeitsbilanz beschäftigt, wird es unweigerlich auch mit der Finanzierung von Klimaschutzprojekten zu tun bekommen. Hier kommen Green Bonds ins Spiel. Sie bieten die Chance, die strategischen Nachhaltigkeitsziele einer Kommune mit der Finanzierung von Projekten zu verbinden.“[2] Er hebt des Weiteren hervor, dass Green Bonds für Kommunen in Bezug auf „größere Systemanpassungen, also Projekte die mit langfristiger zeitlicher Perspektive viel Kapital erfordern“ von großer Bedeutung sein werden und erklärt, dass mit jeder Emissionen eines Green Bonds die Transaktionskosten sinken. Somit lohnt sich der Einstieg auch bei zunächst höheren Kosten, um neue Investorenkreise zu erschließen. Er konstatiert: „Es wäre schlichtweg falsch, diese Bedarfe aus laufenden Haushaltsmitteln zu finanzieren. Genau das passiert aber vielerorts. […] Mit Blick auf die Mammutaufgabe Klimaschutz kann ich die Kommunen daher nur ermuntern, sehr viel stärker auf Fremdfinanzierungen zu setzen.“

Die Kreditverbindlichkeiten der Stadt Leipzig sind bis 31.12.2024 durch eine Neuaufnahme von Krediten in 2024 (siehe Finanzbericht der Stadt Leipzig zum Stichtag 30.09.2024) in Höhe von voraussichtlich 559,6 Mio. EUR auf mittlerweile 1.083,9 Mio. EUR angestiegen, bis Ende 2025 wird aktuell von einem Schuldenstand von mindestens 1.327 Mio. EUR ausgegangen. Dies hat eine entsprechend hohe Zins- und Tilgungslast zur Folge, die in den nächsten Jahren weiter massiv ansteigen wird. Eine Begrenzung der Kassenkreditaufnahme scheint dabei sinnvoll, wenngleich durch die Verschiebung von Investitionen ein noch größerer Schaden für die Stadt resultiert. Denn die künftig notwendigen Aufwendungen zur Stärkung der L-Gruppe zur Umsetzung der Wärmeplanung und Wahrung der Versorgungssicherheit der Stadt Leipzig, aber eben auch der fortschreitende Neubau und die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten, die Sanierung zahlreicher Brückenbauwerke und die Etablierung des neuen Naturkundemuseums erfordern auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten hohe Finanzmittel. Eine kluge Abwägung der dazu zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumente ist wesentliche Grundlage. Sowohl grüne Schuldscheindarlehen/Green Bonds können als Projektfinanzierung eine sinnvolle Alternative darstellen, wie auch generell Schuldscheindarlehen zu guten Tilgungskonditionen als Form der Umschuldung von Kassenkrediten – wie es Städte wie Halle (Saale) bereits gemacht haben – eine Möglichkeit sein könnte, um der Kommune wieder Spielraum zu verschaffen.

Der Prüfbericht der SAM empfiehlt für größere Projektfinanzierungen der Stadt Leipzig als weitere Finanzierungsalternative eine Zusammenarbeit mit der CEB (Council of Europe Development Bank). „Wesentliche Zielsetzung der „Entwicklungsbank Europas“ ist die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Europa und die Verbesserung der Lebensverhältnisse. Dadurch werden insbesondere Aktivitäten in den Bereichen Ausbildung, berufliche Bildung, Gesundheit, sozialem Wohnungswesen, Beschäftigung in kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU), benachteiligte städtische Gebiete, ländliche Entwicklung, Umweltschutz, kulturelles Erbe, Demokratie und Menschenrechte mit subventionierten Zinssätzen für Darlehen gefördert.“ Die CEB bietet im Vergleich zu anderen Geschäftsbanken einen Zinskostenvorteil von ca. 25 – 35 bps p.a. „Solche Kostenvorteile sind mit der Emission von Anleihen oder Green Bonds nicht zu erreichen.“ (vgl. Prüfbericht S. 10) Vor wenigen Monaten wurde mit der CEB die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 125 Mio. EUR für den Ausbau der sozialen Infrastruktur vereinbart.[3] Mit dem Geld sollen die Bildungsinfrastruktur sowie temporäre Unterkünfte für Geflüchtete und obdachlose Menschen ausgebaut und modernisiert werden. Bereits zuvor hatte die Bank mit Leipziger Einrichtungen wie der LWB und dem Städtischen Klinikum St. Georg zusammengearbeitet.


Auch PPP-Modelle mit klaren vertraglichen Haftungsregelungen könnten dazu beitragen, den Finanzierungsdruck zu mindern. Diese sollten daher genauso in die Prüfung einbezogen werden wie etwa die Möglichkeiten, wie kommunale Energiegenossenschaften oder Bürgerbeteiligungen bei der Finanzierung und Umsetzung von Wärmeprojekten verstärkt eingebunden werden können, um Eigenkapitalbasis und gesellschaftliche Akzeptanz zu stärken.

Neben der Betrachtung alternativer Finanzierungsinstrumente ist es unabdingbar, die gesamtstaatliche Verantwortung für die kommunale Finanzlage zu verdeutlichen. Die gegenwärtige Finanzierungskrise der Stadt Leipzig ist nicht allein Resultat kurzfristig gestiegener Kredite, sondern Ausdruck einer strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen durch Bund und Freistaat.

Die Stadt ist in den letzten Jahren durch gesetzlich übertragene Aufgaben, stark steigende Sozialausgaben, inflationsbedingte Kostensteigerungen und ambitionierte Investitionsvorgaben erheblich finanziell belastet worden, ohne dass dafür eine adäquate Finanzausstattung durch höhere Ebenen bereitgestellt wurde. Insbesondere bei Schlüsselzuweisungen, Bundes- und Landesförderprogrammen sowie Investitionsförderungen sind Mittel häufig projektgebunden, befristet oder mit Rückzahlungsrisiken versehen, oder werden gar nur teilweise bin in den Kommunalhaushalt durchgereicht, sodass sie die kommunale Haushaltsautonomie eher einschränken als dauerhaft stärken.

Die Folge ist ein struktureller Haushaltsdruck, der Kommunen wie Leipzig zwingt, substanzielle Investitionen in Infrastruktur, Klimaanpassung und öffentliche Daseinsvorsorge über Schulden zu finanzieren – obwohl genau diese Investitionen gesamtstaatlich politisch gewünscht und volkswirtschaftlich erforderlich sind. Damit wird das Finanzierungsproblem der Stadt Leipzig wie auch anderer Kommunen zu einem „systemischen Problem der kommunalen Ebene“ in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund soll mit diesem Antrag auch die Notwendigkeit betont werden, dass der Bund und der Freistaat ihrer Mitverantwortung für die Finanzierung kommunaler Aufgaben gerecht werden, anstatt diese Last in Form steigender Verschulden schlicht den Städten zu überlassen. Finanzielle Stabilität kann dauerhaft nur im Zusammenspiel von solider kommunaler Finanzpolitik, diversifizierten Finanzierungsinstrumenten und einer auskömmlichen strukturellen Finanzausstattung durch Bund und Land gewährleistet werden.

[1]Erstes grünes Schuldscheindarlehen der Stadt Köln - Stadt Köln: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/vermarktung-von-koelns-erstem-gruenen-schuldschein-beginnt

[2] https://www.derneuekaemmerer.de/finanzen/alternative-finanzierungen/green-bonds-kommunen-muessen-ihren-beitrag-leisten-9458/

[3] Investitionen: Leipzig erhält 125 Millionen Euro für soziale Projekte | DIE ZEIT

Verwaltungsstandpunkt zur Neufassung vom 14. Oktober 2025

Der Verwaltungsstandpunkt zeigt auf, daß das Anliegen bereits im Rahmen des täglichen Verwaltungshandelns berücksichtigt wird.

Begründung:

1. Best-Practise-Transfer mit anderen Kommunen: Dies wird im täglichen Verwaltungshandeln abgedeckt. Darüber hinaus ist die Stadt Leipzig in allen dies betreffenden Institutionen des Dt. Städtetages vertreten und im Austausch.

2. Zusammenarbeit L-Gruppe: Es findet ein Austausch bezüglich aktueller Kapitalmarktentwicklungen und Möglichkeiten zur Kreditaufnahme statt. Hierbei kommt es jedoch bisher nicht zu Synergieeffekten.

3. Zusammenarbeit CEB: Dies wird im Rahmen des normalen Verwaltungshandeln abgedeckt. Darüber hinaus besteht eine vertragliche Bindung seit diesem Jahr.

4. Auflage Bürgeranleihe mit L-Gruppe: Dieser Punkt wird regelmäßig in den Gesprächen und Recherchen berücksichtigt. Die Auflage einer Bürgeranleihe ist mit Zusatzkosten verbunden, die die Kreditaufnahme verteuert. Die Ausschreibung und die Zuteilung bei Kreditauschreibungen erfolgt ausschließlich nach kaufmännischen Gesichtspunkten.

5. Prüfung Public-Private-Partnership-Modelle: Dies ist zum aktuellen Stand aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

6. Berücksichtigung Fördermittel von Bund, Land und EU: Dieser Punkt wird im Rahmen des täglichen Verwaltungshandelns abgedeckt. Im Zuge dieser Recherchen wurden bereits Kreditverträge mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Sächsische Aufbaubank (SAB) und der CEB abgeschlossen.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 29. Oktober 2025

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