Antrag: Quartier Schreiberstraße nachhaltig entwickeln

Antrag vom 15. Juli 2021

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet. Dabei sind aufbauend auf dem STEK Schönefeld und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des bisherigen Beteiligungsverfahrens folgende Zielsetzungen für die weitere Entwicklung zu beachten:

  • Entwicklung eines familienfreundlichen Quartiers mit identitätsstiftender Funktion für den Stadtteil
  • Energieeffiziente Realisierung von Neubauten mit der Zielsetzung von Klimaneutralität in Errichtung und Betrieb
  • Flächeneffizienter Geschosswohnungsbau im Maßstab der Umgebungsbebauung
  • Sicherung einer vielfältigen und lebendigen sozialen Mischung des Quartiers durch kooperative Wohnformen mit soziokultureller Nutzung und sozialen Wohnungsbau
  • Gewährleistung von Grünstrukturen für Artenvielfalt und Klimawandelanpassung, die sich in ein Grünraumkonzept für den Stadtteil einordnen
  • Realisierung nachhaltiger Mobilität durch ein autofreies/-armes Quartier

 

Begründung:

Die entlang der Schreiberstraße in Schönefeld bestehenden Brachflächen sollen einer Bebauung zugänglich gemacht werden. Grundlage dafür bietet das Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld von 2016. Ihm zufolge besteht die Zielsetzung für das Quartier zwischen Schmidt-Rühl-Straße und Gorkistraße in einer energieeffizienten Neubebauung der Brachflächen mit einer Ausrichtung auf junge Familien. Da die derzeitigen Planungen nach § 34 BauGB eine qualitätsvolle Entwicklung im Sinne der o.g. Zielsetzungen nicht absichern, ist ein Bauleitplanverfahren in Verbindung mit einem Städtebaulichen Vertrag einzuleiten.

Verwaltungsstandpunkt:

Zustimmung mit Ergänzung

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Quartier Schreiberstraße“ für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet. Der Aufstellungsbeschluss wird in einer gesonderten Vorlage beschlossen. Die Zielstellungen werden an den Vorschlägen aus der Antragsstellung orientiert.

Begründung

Entsprechend der Antragstellung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes geboten, um insbesondere die unbebauten Flächen auf Grundlage des Stadtteilentwicklungskonzeptes Schönefeld 2016 einer Bebauung zugänglich zu machen. Dabei soll eine Neubebauung der Brachflächen in dem Quartier zwischen Schmidt-Rühl-Straße und Gorkistraße u.a. in energieeffizienter Weise erfolgen, auf junge Familien und eine lebendige Durchmischung ausgerichtet und in Entwicklung des Stadtteiles unter umwelt- und klimarelevanten Aspekten eingeordnet werden.

Das derzeitige Erscheinungsbild des Plangebietes weist städtebauliche Defizite aufgrund größerer zusammenhängender brachliegender Flächen auf, die zugleich Potential für eine Neuentwicklung der städtebaulichen Situation beinhalten. Die neben den Brachflächen noch vorhandene Baustruktur ist unterschiedlich geprägt und reicht von dominanten gründerzeitlichen Bauten an der Gorkistraße und Löbauer Straße über Wohnungsbau aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts an der Clara-Wieck-Straße bis hin zu Ansätzen der noch in Form von Einzelgebäuden vorhandenen alten Ortsbebauung im Norden an der Straße Schlippe und entlang der Ossietzkystraße. Darüber hinaus befinden sich neben der das Gebiet prägenden straßenbegleitenden, überwiegend geschlossenen mehrgeschossigen Wohnbebauung im Inneren der Grundstücke teilweise kleinere ehemalige Gewerbebauten, Garagen und Lagergebäude.

Da derzeitige Planungen auf der planungsrechtlichen Grundlage nach § 34 BauGB eine qualitätsvolle Entwicklung im Sinne der im Einzelnen genannten Zielstellungen aus dem Antrag nicht vollständig absichern, soll ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen städtische Ziele gesichert werden und Planungssicherheit für die Eigentümer entstehen. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, insbesondere um eine ansprechende Gestaltung des Bereiches, aber auch die Versorgung mit Grünflächen sicherzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Die Sicherung, Entwicklung und Vernetzung von Freiräumen im Sinne der doppelten Innenentwicklung, bei gleichzeitiger Nachverdichtung und Ergänzung der Bebauung ist hierbei ein maßgebliches Planungsziel.

Eine Grundlage dafür ist das 2015 entwickelte und 2016 abgestimmte „Städtebauliche Nutzungs- und Erschließungskonzept Schreiberstraße / Schmidt-Rühl-Straße“ für diesen Bereich. Dieses beinhaltet nicht nur Vorgaben für die künftige Bebauung und Nutzung, sondern auch Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgrünung und der Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Die Förderung einer besseren fußläufigen Durchwegung und Anbindung an die umgebenden Quartiere sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen sind weitere Maßnahmen, die zu realisieren sind. Das Konzept wurde aus dem Stadtentwicklungskonzept (STEK) Schönefeld als Konkretisierung der städtebaulichen Ziele für den Bereich der Antragstellung entwickelt. Das städtebauliche Konzept soll auf Grundlage der neu eruierten Bedarfslage innerhalb der bisherigen Beteiligungsverfahren, sowie der städtischen und städtebaulichen Zielstellung überarbeitet und erweitert. Diese gesamtheitliche Betrachtung des Quartiers wird benötigt, um die Planung und Umsetzung von Maßnahmen im öffentlichen Interesse und von städtischen Ziele und Bedarfen im Stadtteil zu gewährleisten.

Die antragsgemäß geforderten Ziele können nicht ausschließlich über das Bauleitplanverfahren umgesetzt werden, sondern sollen durch begleitende Maßnahmen wie beispielweise durch Konzeptvergaben zur Stärkung der sozialen Durchmischung unterstützt werden. Für drei Flurstücke an der Schreiberstraße 1 und 3 und Gorkistraße 34, die sich in Eigentum der Stadt befinden, wird verwaltungsseitig derzeit ein Konzeptvergabeverfahren vorbereitet. Bezüglich der zukünftigen Nutzung wird auf sozialen Wohnungsbau/Einrichtung für soziale Infrastruktur (betreutes Wohnen, Jugendhilfe etc.) in Kombination mit kooperativen Wohnformen, ggf. auch mit einem Sozialcafe abgestellt. Inhaltliche Bestandteile der Konzeptvergabe durch die Stadt sind auch die im Einzelnen genannten Zielstellungen des Bebauungsplans. Die aktuellen Aktivitäten von Seiten der Stadtverwaltung wie die Konzeptvergabe sollen weiterhin vorangetrieben werden. Die Genehmigungsmöglichkeit nach § 34 BauGB bei Einhaltung der städtebaulichen und sozialen Ziele des Bebauungsplanes bleibt bis zum Satzungsbeschluss bestehen.

Innerhalb des Bauleitplanverfahrens wird geprüft, ob durch die neu entstehenden Bebauungen der momentan brachliegenden Flächen neue Bedarfe für den Stadtteil ausgelöst werden. Städtebauliche Verträge zur gesicherten Erschließung, der Beteiligung an neuen Bedarfen der sozialen Infrastruktur und der Versorgung mit Grünflächen sind bei der Vielzahl an Eigentümern auf Umsetzbarkeit und auf Angemessenheit zu prüfen.

2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:

Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach Beschlussfassung umgehend begonnen. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Planverfahren. Weitere Verfahrensschritte bis hin zum Satzungsbeschluss schließen sich an den Aufstellungsbeschluss an.

Beschluss der Ratsversammlung am 19. Januar 2022

Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Quartier Schreiberstraße“ für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet. Der Aufstellungsbeschluss wird in einer gesonderten Vorlage beschlossen. Die Zielstellungen werden an den Vorschlägen aus der Antragsstellung orientiert.

Abstimmungsergebnis: 41/21/0

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