Antrag: Queere Jugendliche nicht im Stich lassen – die wichtige Arbeit des RosaLinde Leipzig e.V. absichern
Antrag vom 12. Februar 2024
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- kurzfristig und einmalig dem RosaLinde Leipzig e.V. für das Jahr 2024 eine Zuwendung i.H.v. 60.000 Euro zu gewähren. Mit diesen Mitteln soll in 2024 die Durchführung des Projektes „Schule der Vielfalt“ in Leipzig finanziert werden;
- sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass die wichtige Arbeit des RosaLinde Leipzig e.V. über eine Landesförderung mittel- und langfristig ohne Ausfall von Fördermitteln fortgesetzt werden kann.
Begründung:
Der RosaLinde Leipzig e.V. hat im Januar 2024 eine Ablehnung seines Antrags auf Förderung queerer Bildungsarbeit an Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Leipzig, dem Landkreis Leipzig und Nordsachsen erhalten. Entsprechende Angebote des Vereins drohen ersatzlos wegzufallen.
Die Ablehnung im Förderverfahren durch die SAB unter Aufsicht des Sozialministeriums muss verwundern, da die Förderung i.H.v. 200.000 Euro an den Verein in den Ausführungen des Haushaltsgesetzes explizit aufgenommen ist. Es kann nicht sein, dass die wichtige Bildungsarbeit des RosaLinde Leipzig e.V. in zwei Landkreisen und der kreisfreien Stadt Leipzig zur Disposition gestellt wird.
Um allerdings der Dringlichkeit der Lage gerecht zu werden, soll die Ratsversammlung nun zumindest eine einmalige Zuwendung an den Verein beschließen, um die geplanten Projekte in der Stadt Leipzig ersatzweise über den kommunalen Haushalt abzusichern. Die Mittel dienen somit der einmaligen Überbrückung aufgrund der ausbleibenden Landesfördermittel aus dem Fördertopf „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" für queere Bildungsprojekte in Leipzig.
Verwaltungsstandpunkt vom 11.03.2024
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass die wichtige Arbeit des RosaLinde Leipzig e.V. über eine Landesförderung mittel- und langfristig ohne Ausfall von Fördermitteln fortgesetzt werden kann.
Begründung:
Zu BSP 1 – Ablehnung
Beschlusspunkt 1 des Antrages sieht vor, dem RosaLinde Leipzig e.V. für das Jahr 2024 eine Zuwendung i.H.v. 60.000 Euro zu gewähren. Mit diesen Mitteln soll in 2024 die Durchführung des Projektes „Schule der Vielfalt“ in Leipzig finanziert werden.
Das Amt für Jugend und Familie fördert RosaLinde Leipzig e.V. kontinuierlich seit 2016 im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung. Neben dem Projekt „Geschlechtsspezifische, kontinuierliche Jugendarbeit und Coming- Out Beratung“, für das 2024 eine städtische Förderung von 6.460 Euro vorgesehen ist, wird seit 2023 zusätzlich das Projekt "talk about it! - Stadtteilbezogene queere Jugend- und Familienberatung" gefördert. Hierfür sind 2024 82.590 Euro eingeplant. Das Sozialamt fördert die Beratungsarbeit des Vereins 2024 darüber hinaus mit 97.900 Euro.
Die Fördermittel des Amtes für Jugend und Familie im Doppelhaushalt 2023/2024 sind mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.03.2023 in Gänze vergeben worden. Auch im Sozialamt stehen für eine zusätzliche Förderung i.H.v. 60.000 Euro keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Zu BSP 2 – Zustimmung
Der RosaLinde Leipzig e.V. hat zum Jahresbeginn eine Ablehnung seines Antrags auf Förderung queerer Bildungsarbeit an Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Leipzig, dem Landkreis Leipzig und Nordsachsen erhalten. Entsprechende Angebote des Vereins fallen deshalb ersatzlos weg. Hierzu zählen jährlich rund 100 Workshops für Schulklassen, in denen junge Ehrenamtliche ihre Coming-out-Geschichten erzählen, 50 Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte, die Koordination von gut 30 Regenbogen-AGs und die Betreuung von mittlerweile vier “Schulen der Vielfalt”. Beantragt wurden die Formate im Förderprogramm “Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz” des Sächsischen Sozialministeriums. Mit der Ablehnung der Landesförderung gehen dem Projekt langjährig aufgebautes hauptamtliches Fachpersonal und 30 ehrenamtlich engagierte Jugendliche verloren.
Beschlusspunkt 2 wird aus dem Antrag übernommen. Damit wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass die wichtige Arbeit des RosaLinde Leipzig e.V. über eine Landesförderung mittel- und langfristig ohne Ausfall von Fördermitteln fortgesetzt werden kann.
Beschluss der Ratsversammlung am 13. März 2024
Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat beschlossen