Antrag: Rathäuser in Stadtbezirken und Ortschaften für bürgerschaftliche Nutzung öffnen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Räumlichkeiten städtischer Liegenschaften in Stadtbezirken und Ortschaften für eine Nutzung durch verschiedene zivilgesellschaftliche Aktivitäten sowie Hochzeiten geeignet sind und diese durch die Erweiterung des bestehenden Veranstaltungsdienstes für diese Zwecke zu öffnen. Dem Stadtrat ist bis zum IV. Quartal 2023 ein Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
Begründung:
Demokratie und zivilgesellschaftliches Engagement leben von Räumen des Austauschs und der Begegnung. Insbesondere in den Ortschaften wird jedoch ein Fehlen dieser Räume beklagt. Rathäuser sind und waren immer ein wichtiger Anker der lokalen Demokratie. Das gilt für das Leipziger Rathaus für alle Leipziger*innen und dies gilt besonders für die einstigen Vorort-Rathäuser wie Schönefeld, Wahren oder Liebertwolkwitz. Sie bergen Räumlichkeiten für eine potentielle Nutzung durch Vereine, Initiativen u.a. Zudem wird immer wieder gefragt, ob insbesondere die historischen Ratssäle für Hochzeiten zur Verfügung stehen. Eine tatsächliche Nutzung für Veranstaltungen, Treffen, Ausstellungen o.a. ist jedoch in der Regel nicht oder nicht niedrigschwellig möglich, weil die Räumlichkeiten oft nicht bekannt sind und zuständige Ansprechpartner*innen seitens der Stadtverwaltung fehlen. Um eine niedrigschwellige bürgerschaftliche Nutzung zu ermöglichen, ist zunächst zu prüfen, welche Räumlichkeiten für welche Nutzungsformate geeignet sind und welche Schritte ggf. für eine Nutzbarmachung zu ergreifen sind. Durch die Erweiterung des bestehenden Veranstaltungsservice, der diese Funktion bereits für das Neue Rathaus wahrnimmt, kann Buchung, Öffnung und Schließung der Räumlichkeiten organisiert werden. Dafür soll ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden, das Meilensteine für die erforderlichen Schritte enthält.