Antrag: Rathäuser in Stadtbezirken und Ortschaften für bürgerschaftliche Nutzung öffnen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, welche Räumlichkeiten städtischer Liegenschaften in Stadtbezirken und Ortschaften für eine Nutzung durch verschiedene zivilgesellschaftliche Aktivitäten sowie Hochzeiten geeignet sind und diese durch die Erweiterung des bestehenden Veranstaltungsdienstes für diese Zwecke zu öffnen. Dem Stadtrat ist bis zum IV. Quartal 2023 ein Umsetzungsvorschlag vorzulegen.

Begründung:

Demokratie und zivilgesellschaftliches Engagement leben von Räumen des Austauschs und der Begegnung. Insbesondere in den Ortschaften wird jedoch ein Fehlen dieser Räume beklagt. Rathäuser sind und waren immer ein wichtiger Anker der lokalen Demokratie. Das gilt für das Leipziger Rathaus für alle Leipziger*innen und dies gilt besonders für die einstigen Vorort-Rathäuser wie Schönefeld, Wahren oder Liebertwolkwitz. Sie bergen Räumlichkeiten für eine potentielle Nutzung durch Vereine, Initiativen u.a. Zudem wird immer wieder gefragt, ob insbesondere die historischen Ratssäle für Hochzeiten zur Verfügung stehen. Eine tatsächliche Nutzung für Veranstaltungen, Treffen, Ausstellungen o.a. ist jedoch in der Regel nicht oder nicht niedrigschwellig möglich, weil die Räumlichkeiten oft nicht bekannt sind und zuständige Ansprechpartner*innen seitens der Stadtverwaltung fehlen. Um eine niedrigschwellige bürgerschaftliche Nutzung zu ermöglichen, ist zunächst zu prüfen, welche Räumlichkeiten für welche Nutzungsformate geeignet sind und welche Schritte ggf. für eine Nutzbarmachung zu ergreifen sind. Durch die Erweiterung des bestehenden Veranstaltungsservice, der diese Funktion bereits für das Neue Rathaus wahrnimmt, kann Buchung, Öffnung und Schließung der Räumlichkeiten organisiert werden. Dafür soll ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden, das Meilensteine für die erforderlichen Schritte enthält.

Verwaltungsstandpunkt vom 20. Juni 2023

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2024 ein Nutzungskonzept für die öffentliche Nutzung der Gemeinderathäuser vorzulegen.
  2. In geeigneten Gemeinderathäusern soll eine öffentliche Nutzung angestrebt werden, z. B. durch Vereine, Initiativen und Projekte sowie als Trauort oder Co-Working. Die städtischen Liegenschaften sollen für verschiedene gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Aktivitäten sowie geeignete Verwaltungsleistungen, u.a. durch die Erweiterung des bestehenden Veranstaltungsdienstes, möglichst geöffnet werden.
  3. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass Beschlusspunkt 10 der Vorlage VII-DS-02869 (Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung – Standortempfehlung - Bestätigung gem. § 79 Abs. I SächsGemO) zeitlich und inhaltlich entsprechend der Beschlusspunkte 1 und 2 angepasst wird.

Zusammenfassung

Der Antrag greift den Aspekt auf, dass Rathäuser Begegnungsorte für Demokratie und zivilgesellschaftliches Engagement sind. Dies wird durch die Stadtverwaltung im Sinne des Gemeinwohls unterstützt und soll konzeptionell und strategisch verfolgt werden.

Strategische Ziele

Den strategischen Rahmen für die Unterbringung der engeren Verwaltung bildet die gesamtstädtisch fokussierte, strategische Ausrichtung aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 (INSEK) mit den daraus abgeleiteten Maßnahmen für das Arbeitsprogramm 2023 und das Konzept "Moderne Verwaltung" (MoVe) als Grundlage sowohl für die Modernisierung des nach innen wirkenden Verwaltungshandelns als auch der nach außen gerichteten Verwaltungsarbeit. Das Konzept der mittel- und langfristigen Verwaltungsunterbringung ermöglicht dementsprechend eine effiziente und effektive Verwaltungsunterbringung, indem systematisch ein ganzheitliches Konzept mit einem klaren Fokus auf die Unterbringung im Eigentum (VII-Ifo-01012-ÄA-03) verfolgt wird.

Der Antrag greift den Aspekt auf, dass Rathäuser Begegnungsorte für Demokratie und zivilgesellschaftliches Engagement sind. Dies wird durch die Stadtverwaltung im Sinne des Gemeinwohls unterstützt und soll konzeptionell und strategisch verfolgt werden.

Sachverhalt

1. Begründung „Zustimmung mit Ergänzung“

Die Stadtverwaltung Leipzig wird im Sinne des Antrags ein Stufenkonzept erarbeiten, welches die Bedarfe (Verwaltungsangebote, als auch externe Bedarfe bspw. durch kulturelle Dauer- oder Veranstaltungsnutzung) erfasst. Ausgehend von den Nutzungsmöglichkeiten wird ein Umsetzungskonzept erarbeitet, in welchem unter anderem die Umsetzungszeitpunkte skizziert werden. Dabei ist ein iterativer Ansatz notwendig, da unterschiedliche Fachkonzepte erst im Laufe 2024 bzw. 2025 zu erwarten sind sowie die Bedarfe bis zur teilweise baulichen Fertigstellung sich entwickeln werden. So können diese Angebote schrittweise aufgenommen werden. Die Verwaltung wird in einem ersten Schritt besonders auf die im Antrag genannten Objekte (Rathaus Schönefeld, Wahren und Liebertwolkwitz) eingehen.

Die Aspekte des Antrags werden im beauftragten Konzept zur öffentlichen Nutzung der Gemeinderathäuser integriert (siehe VII-DS-02869 – Beschlusspunkt 10: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2023 ein Konzept für eine öffentliche Nutzung der Gemeinderathäuser, z. B. für eine Nutzung durch Vereine, Initiativen und Projekte, Trauorte oder Co-Working-Space zu entwickeln.“).

2. Realisierungs- / Zeithorizont (entfällt bei Ablehnung des Antrags)

Im Jahr 2023 sollen die entsprechenden Bedarfe in den Vororten auf der Grundlage der Vorlage VI-DS-03421 erhoben/aktualisiert werden, insbesondere Schönefeld, Wahren und Liebertwolkwitz (hier liegen Anfragen vor). Das (Stufen)Konzept soll im II. Quartal 2024 dem Stadtrat vorgelegt werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 20. September 2023

Der Antrag wurde im Sinne des vom Antragsteller zur Abstimmung gestellten Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.

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